Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2686 10.04.2018 (Ausgegeben am 10.04.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Lydia Funke (AfD) Abwasserzweckverband Unstrut-Finne - Teil 3 Kleine Anfrage - KA 7/1558 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Bereits 2007 war allgemein bekannt, dass die Molkerei Bad Bibra ein Großeinleiter der Kläranlage Laucha1 ist. Welche Maßnahmen wurden für den Fall ergriffen, dass das Werk schließt oder im Allgemeinen der Großkunde als Einleiter entfällt? Keine. 2. War der Landesregierung, dem Burgenlandkreis und dem Abwasserzweckverband (AZV) im Jahr 2007 die Schließung des Werkes für das Jahr 2018 bekannt? Falls die Frage abschlägig beschieden wird, wann erlangten sie Kenntnis? Nein. Bekannt wurde die Schließung der Molkerei in Bad Bibra erst durch eine Pressemitteilung vom 28.06.2017. 3. Inklusive des Großkunden Molkerei Bad Bibra war die KA Laucha trotzdem zuletzt nicht voll ausgelastet (82 %)2. Welche Maßnahmen/Überlegungen wurden seitens des AZV ergriffen, die Mangelauslastung abzustellen ? Keine. Die Auslastung war nicht zu gering. Der AZV Unstrut-Finne ist gesetzlich dazu verpflichtet, das gesamte in seinem Verbandsgebiet anfallende Abwasser jederzeit und unter Einhaltung der Grenzwerte für die Einleitung in Gewässer zu 1 Im Folgenden KA Laucha. 2 https://www.mz-web.de/burgenlandkreis/klaerwerk-unrentabel-29472160, zuletzt aufgerufen am: 21.02.2018 2 beseitigen. Die Auslastung einer Kläranlage wird anhand von Durchschnittswerten bestimmt. Eine Kläranlage muss aber auch in der Lage sein, Spitzen des Abwasseranfalls ordnungsgemäß zu reinigen. 4. In der Stadt Laucha ist zudem das Unternehmen Glockengold Fruchtsaft AG ansässig. Welchen Anteil der Schmutzwassereinleitung beträgt diese für die KA Laucha? Der Anteil der Glockengold Fruchtsaft AG an der in der KA Laucha zu reinigenden Abwassermenge beträgt etwa 0,3 %.