Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2687 10.04.2018 (Ausgegeben am 10.04.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Lars-Jörn Zimmer (CDU) Verschmutzung der B 100 an der Aus- und Einfahrt der Deponie in Sandersdorf -Brehna, OT Roitzsch Kleine Anfrage - KA 7/1562 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Betreiber der Deponie am Standort Roitzsch sind verpflichtet, die aus- und einfahrenden LKW zu reinigen und die Fahrbahn der Bundesstraße im Bereich der Deponie in regelmäßigen Abständen vom anfallenden Schmutz zu befreien. Seit langer Zeit ist die Fahrbahn der B 100 ständig stark verschmutzt und bei den vorherrschenden Witterungsbedingungen stellt dieser Zustand eine erhebliche Gefährdung der Verkehrsteilnehmer dar. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Was unternehmen die zuständigen Genehmigungsbehörden, um die Verkehrssicherheit in diesem Kreuzungsbereich ständig zu gewährleisten? Auf die Beantwortung der Fragen 1, 2 und 3 der KA 7/456 in der Drucksache 7/854 wird verwiesen. Es liegen beim Landesverwaltungsamt, dem Landkreis oder der Gemeinde aktuell keine Beschwerden wegen Verschmutzungen der B 100 vor. Aufgrund eines Hinweises der Landesstraßenbaubehörde - Straßenmeisterei Sandersdorf vom 16.01.2018 auf Beschwerden wegen Verschmutzungen der B 100 wurde noch am selben Tag durch das Landesverwaltungsamt eine anlassbezogene Anlagenkontrolle durchgeführt. Der bei der Kontrolle ermittelte Zustand sowie Art und Umfang der vom Deponiebetreiber durchgeführten und 2 eingeleiteten Abhilfemaßnahmen ließen dabei keine Verstöße in der Betriebsführung erkennen, eine bedarfsgerechte Reinigung ist gewährleistet. 2. Wird der Reinigungsturnus den Witterungsbedingungen angepasst? Auf die Beantwortung der Frage 1 wird verwiesen. 3. Welche Genehmigungsbehörde überprüft die Einhaltung der Vorgaben? Auf die Beantwortung der Frage 1 wird verwiesen.