Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2695 11.04.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 11.04.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verkehrswachten und Jugendverkehrsschulen in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1456 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Wie viele stationäre und wie viele mobile Jugendverkehrsschulen gibt es in Sachsen-Anhalt an welchen Standorten, in welcher Trägerschaft und mit welchen Aufgaben? Die Jugendverkehrsschulen (JVS) im Land Sachsen-Anhalt befinden sich in Trägerschaft der örtlichen Verkehrswachten. Jede Verkehrswacht kann gleichzeitig JVS sein, wenn sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllt und entsprechend jährlich planungssicher ausgestattet ist (personell, finanziell und sächlich). Es gibt 13 stationäre und 14 mobile JVS, ergänzt um die derzeit ruhenden JVS und die in Magdeburg wieder zu errichtende JVS sind es 14 stationäre und 16 mobile JVS. Insgesamt haben 18 (20 mit Oschersleben und Magdeburg ) von 22 Verkehrswachten eine oder beide der vorgenannten JVS. Aktive JVS werden derzeit nur von 12 Verkehrswachten betrieben. 2 D i e A u f g a b e n d e r J u g e n d v Die Aufgaben der Jugendverkehrsschulen orientieren sich am Runderlass des MK vom 1. Juni 2013 - 34-82112 - „Mobilitäts- und Verkehrserziehung an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt“ (SVBl. LSA 2013, S. 178). 2. Welche räumlichen, sächlichen und personellen Ausstattungen stehen Jugendverkehrsschulen zur Verfügung? Bitte für jede Einrichtung getrennt auflisten. Die Angaben sind im Einzelnen in der Anlage 1 dargestellt. Verkehrswachten im LSA 2018 stationäre JVS mobile JVS Burgenlandkreis, Naumburg und Umgebung e. V. 1 1 Dessau-Roßlau e. V. 1 1 Halle e. V. 1 1 Jerichower Land e. V. (in Burg) 1 1 Mansfeld-Südharz e. V. 1 1 Oranienbaum e. V. 1 1 Salzwedel e. V. 1 1 Staßfurt e. V. 1 1 Zerbst e. V. 1 1 Hohenmölsen - Teuchern e. V. 1 Köthen e. V. 1 Teutschenthal e. V. 1 Zeitz e. V. 1 Aschersleben e. V. 1 Bernburg e. V. 1 Genthin und Umgebung e. V. 1 Landkreis Börde e. V. (in Wolmirstedt) 1 Stendal e. V. 1 Magdeburg e. V. 1 Oschersleben im Landkreis Börde e. V. 1 1 Harzkreis e. V. 0 0 Salzmünde e. V. 0 0 SUMME 14 16 3 3. Wie viele Nutzende erreichen Jugendverkehrsschulen in Sachsen-Anhalt? Bitte getrennt für jede Einrichtung auflisten und unter Angabe des Herkunftskreises . Quelle: MB / Landesverkehrswacht Sachsen-Anhalt e. V.; Stand: 2017 4. Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit der Jugendverkehrsschulen? In dem von der Landesregierung am 22. August 2017 beschlossenen Verkehrssicherheitsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt 2021 (VKS-Programm), das dem Landtag als Drucksache 7/1827 vorliegt, werden die stationären und mobilen Jugendverkehrsschulen explizit auf den Seiten 17 und 18 im Abschnitt 2.1 über die Mobilitäts- und Verkehrserziehung der Kinder und Jugendlichen dargestellt . Die Landesregierung unterstützt die Initiativen der verschiedenen Verbände und wird sicherstellen, dass die Schulen auch künftig die erforderliche Unterstützung bei der schulischen Radfahrausbildung haben werden. Fakten-Wissen allein reicht jedoch für ein sicheres Verhalten im Straßenverkehr nicht mehr aus. Normbewusstsein und normgerechtes Handeln entstehen nicht nur durch Aufklärung und Verständnis, sondern vor allem durch Einübung. Deshalb sind praktische Aktionen der Verkehrserziehung so bedeutsam. Die in den Jugendverkehrsschulen ehrenamtlich Tätigen leisten hierzu aus Sicht der Landesregierung einen besonderen Beitrag und verdienen Unterstützung. Verkehrswacht/ JVS Schüler stationär Kl. 1-4 Schüler mobil Kl. 1-4 Schüler Gesamt Kl. 1-4 Schüler stationär Kl. 5-10 Schüler mobil Kl. 5-10 Schüler Gesamt Kl. 5-10 Schüler insgesamt Bernburg 0 213 213 0 61 61 274 Dessau 0 244 244 575 213 788 1.032 HHM-Teuchern 390 0 390 0 0 0 390 Jerichower Land / Burg 0 1.859 1.859 0 0 0 1.859 Köthen 349 0 349 0 0 0 349 Oranienbaum 609 196 805 1567 29 1.596 2.401 Salzwedel 0 1.802 1.802 0 0 0 1.802 Staßfurt 518 0 518 0 0 0 518 Stendal 0 4.252 4.252 0 74 74 4.326 Mansfeld- Südharz 1.289 18 1.307 183 0 183 1.490 Teutschenthal 186 0 186 100 0 100 286 Zerbst 960 0 960 65 0 65 1.025 GESAMT 4.301 8.584 12.885 2.490 377 2.867 15.752 4 5. Ist es richtig, dass es in den Klassen 1 bis 10 in jeder Klassenstufe Verkehrserziehung geben soll? Und wenn ja, auf welcher Grundlage und in welchem Umfang? Die Modalitäten zur Mobilitäts- und Verkehrserziehung regelt der Runderlass des MK vom 1. Juni 2013 - 34-82112 - „Mobilitäts- und Verkehrserziehung an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen des Landes Sachsen- Anhalt“ (SVBl. LSA 2013, S. 178). Der genannte Erlass orientiert sich zudem an dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972 i. d. F. vom 10. Mai 2012 sowie an der Bekanntmachung des MK, der Empfehlung zur Mobilitäts - und Verkehrserziehung in der Schule vom 24.07.2012 (SVBl. LSA S. 171). Im vorbezeichneten Runderlass werden unter den Ziffern zwei und drei die inhaltlichen Themenschwerpunkte sowie der zeitlich vorgesehene Umfang je Klassenstufe auf der Grundlage der Lehrpläne und Rahmenrichtlinien angegeben . Konkret handelt es sich dabei nach Erlasslage um 20 Stunden für den Schuljahrgang 5 und je zehn Stunden für die Schuljahrgänge 6 bis 9 (siehe RdErl. v. 1. Juni 2013, Ziff. 3.1). In der Sekundarstufe II sind in allen Schulformen je Schuljahr sechs Stunden, in Verbindung mit dem schulischen Fahrsicherheitstraining bis zu zehn Stunden als Richtwert vorzusehen. In allen berufsbildenden Schulen sind Mobilitäts- und Verkehrserziehung und Unfallverhütung Bestandteil der allgemeinen Erziehung zur Arbeitssicherheit (siehe RdErl. v. 1. Juni 2013, Ziff. 3.2). 6. Welche Vorgaben für die Ausgestaltung der Verkehrserziehung an Schulen gibt es? Bitte getrennt nach Klassenstufen. Der Runderlass des MK vom 1. Juni 2013 über die „Mobilitäts- und Verkehrserziehung an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt“ regelt unter der Ziffer zwei die „Inhalte und Formen der Vermittlung “. Schuljahrgang Vorgaben 1 Inhalt: Grundlegende Verkehrsregeln in der unmittelbaren Umgebung, sowie soziale Verhaltensweisen als Verkehrsteilnehmer Fach: Sachunterricht Inhalt: Sicher im Straßenverkehr, sicherer Schulweg im fächerübergreifenden Unterricht Ein Tag zur Verkehrssicherheit in jedem Schuljahr 2 3 Inhalt: Verkehrsregeln im Straßenverkehr sicher anwenden, Verhaltensweisen anderer Verkehrsteilnehmer unter verschiedenen Gesichtspunkten beurteilen Fach: Sachunterricht 4 5 20 Stunden für zielgerichtete Verkehrserziehung für die veränderten Schulwege Inhalt: Der sichere Schulweg, Wahrnehmen und Reagieren im Straßenverkehr 5 6 10 Stunden Inhalt: Verkehrsgerechtes Verhalten in erweiterten Verkehrsbereichen , insbesondere Radfahrende, Hilfe und Erste -Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen im Straßenverkehr 7 10 Stunden Inhalt: Verkehr und Umwelt, Grundlagen verantwortlichen Handelns im Straßenverkehr, Verhalten bei Unfällen 8 9 10 Stunden Inhalt: Individual- und Massenverkehr, Beeinträchtigungen des Fahrverhaltens und der Fahrsicherheit, Hilfe und Erste Hilfe, Halten und Führen von Kraftfahrzeugen 10 11 6 - 10 Stunden Fahrsicherheitstraining Inhalt: Kraftfahrzeug und Umwelt, Halten und Führen von Kraftfahrzeugen, schulisches Fahrsicherheitstraining und biologische und psychologische Einflüsse auf die Fahrtüchtigkeit 12 7. Wie ist die Zuständigkeit für den Themenkomplex Verkehrserziehung innerhalb der Lehrerschaft geregelt und wie wird der Themenkomplex in Schule organisiert? Schulische Verkehrserziehung stellt sich als Aufgabe der gesamten Schule und wird durch die Schulleitung gesteuert. In jeder Schule soll in einer Gesamtkonferenz eine Verantwortliche oder ein Verantwortlicher berufen werden. Diese Verantwortlichen übernehmen beratende und koordinierende Aufgaben, insbesondere zu Projekten und Tagen der Verkehrssicherheit. Sie knüpfen Kontakte zu außerschulischen, mit Mobilitäts- und Verkehrserziehung befassten Institutionen und Verbänden, regen Elternabende und Konferenzen zur Mobilitäts- und Verkehrserziehung an und beraten die Fachlehrkräfte in Fragen der fächerintegrativen oder -übergreifenden Möglichkeiten des Unterrichts und der Erziehung . Die Regelungen zu Ziffer 4.5 des RdErl. des MK vom 1. Juni 2013 über die „Mobilitäts- und Verkehrserziehung an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt“ gelten entsprechend. 8. Wie viele Kinder haben in den letzten fünf Jahren an der Fahrradprüfung mit welchem Ergebnis teilgenommen? Bitte getrennt nach Kalenderjahren auflisten. Die Fahrradprüfungen werden in der 4. Klasse der Grundschulen und in der 5. und 6. Klasse der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ durchgeführt . Die Radfahrausbildung ist konkreter Bestandteil der Regelungen zu Ziffer 4.3 im Runderlass des MK vom 1. Juni 2013 über die „Mobilitäts- und Verkehrserziehung an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt“. Es nehmen grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler an der Fahrradprüfung teil (siehe Tabelle). 6 Schuljahr Anzahl der Schülerinnen und Schüler im 4. Schuljahrgang 2013/14 14.527 2014/15 14.738 2015/16 14.341 2016/17 14.625 2017/18 15.239 Eine statistische Erhebung durch die Landesregierung über die tatsächliche Teilnehmerzahl oder die Ergebnisse der Fahrradprüfung erfolgt nicht. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass mindestens 95 % aller Schülerinnen und Schüler eine erfolgreiche Prüfung ablegen. Nicht erfolgreiche Absolventen sind diejenigen Kinder, die ihre theoretische Prüfung nicht bestehen bzw. überhaupt nicht Fahrrad fahren können, dauerhaft erkrankt oder eingeschränkt sind. Bei rund 15.000 Grundschülern im Schuljahr 2017/2018 ergibt sich eine Zahl von ca. 750 Kindern, die das Ziel nicht erreichen . Die Landesverkehrswacht Sachsen-Anhalt e. V. hat hierzu die örtlichen Verkehrswachten befragt. Das Ergebnis der Rückmeldungen ist in der Anlage 2 dargestellt. 9. Welche Unterstützung stellt das Land Sachsen-Anhalt den Jugendverkehrsschulen zur Verfügung? Wie ist das in anderen Bundesländern geregelt ? Die Unterstützung der Schulen bei der schulischen Mobilitäts- und Verkehrserziehung durch die mobilen und stationären Jugendverkehrsschulen des Landes Sachsen-Anhalt wird durch das Ministerium für Bildung anteilsfinanziert durch einen Zuwendungsvertrag (aktuell EUR 20.000 p.a.) gefördert. Darüber hinaus hat das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr auf Antrag der Landesverkehrswacht Sachsen-Anhalt e. V. im Jahr 2013 und im Jahr 2017 das Projekt „Ersatzbeschaffung von Ausrüstungsgegenständen zur Umsetzung der Jugendverkehrsschulen“ gefördert. Im Jahr 2013 wurden von den Gesamtausgaben i.H.v. EUR 36.248,82 insgesamt Fördermittel i.H.v. EUR 32.115,02 bereitgestellt. Im Jahr 2017 wurden von den Gesamtausgaben i.H.v. EUR 28.905,58 insgesamt Fördermittel i.H.v. EUR 26.488,61 bereitgestellt . Mit Blick auf die Festlegungen im Koalitionsvertrag 2016 - 2021, das von der Landesregierung am 22. August 2017 beschlossene Verkehrssicherheitsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt 2021 (Drucksache 7/1827) und Ziffer 3 des Beschlusses des Landtages vom 8. März 2018 (Drucksache 7/2591), wonach die Landesregierung gebeten wird, die Jugendverkehrsschulen finanziell sachgerecht zu unterstützen und deren Arbeit damit nachhaltig zu sichern, wird die 7 Landesregierung im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2019 über den Beitrag des Landes an der Finanzierung der Jugendverkehrsschulen entscheiden. Zur Beantwortung des zweiten Teils der Frage hat die Landesverkehrswacht Sachsen-Anhalt e. V. die Geschäftsstellen der anderen Landesverkehrswachten um Informationen gebeten. Die nachfolgenden Antworten werden ohne Änderung der Systematik wiedergegeben. Baden-Württemberg: Die Jugendverkehrsschulen befinden sich weitestgehend in der Trägerschaft der Orts- und Kreisverkehrswachten. Es gibt ein paar Ausnahmen mit Trägerschaft Stadt oder Gemeinde. Aufgrund unterschiedlicher Größen und Ausstattungen der Jugendverkehrsschulen wurden im Jahr 2017 vom Innenministerium / Polizei Mindeststandards zu Größe und Ausstattung festgelegt. Die personelle Betreuung bzw. der Unterricht erfolgt durch Polizeibeamte. Eine Besonderheit in diesem Bundesland ist jedoch, dass viele dieser Polizeibeamte auch gleichzeitig Mitglieder der Verkehrswachten sind. Dennoch ist es Sache der Polizei. Es gibt eine finanzielle Unterstützung durch die Landesregierung. Vor langer Zeit war diese Förderung für den Bau der Jugendverkehrsschulen und für Anschaffungskosten relativ hoch. In den letzten Jahren lag die Förderung des Landes bei EUR 21.000 p.a. für alle JVS (60 stationäre, 64 mobile und 6 Kindergartenmobile JVS). Es werden nur max. 40 % der Gesamtinvestition finanziell gefördert. Dabei werden Neuanschaffungen und auch Erweiterungen der JVS sowie Sachinvestitionen (Fahrräder, Technik, Ampelanlagen) gefördert. Für die Jahre 2018 und 2019 wurde die jährliche Förderung aus Landesmitteln auf EUR 51.000 p.a. erhöht. Zur finanziellen Unterstützung auf Landkreisebene gibt es keine festen Regelungen . Allerdings sind die Strukturen in diesem Bundesland seit Jahrzehnten gewachsen. Es gibt Verkehrswachten bspw. in Pforzheim und Enzkreis, deren neue stationäre Jugendverkehrsschule mit ca. EUR 600.000 Errichtungskosten durch das Land mit EUR 12.000 gefördert wurde. Der Hauptanteil der Kosten wurde aus Eigenmitteln und durch Eigenorganisation der Verkehrswacht, durch Spendenaufrufe, durch Veröffentlichung in der Tagespresse, durch Kommune, Stadt und Landkreis organisiert. Bayern: Träger der JVS sind die Kommunen (Sachaufwandsträger). Die theoretische Ausbildung findet im Rahmen des Schulunterrichts durch die Lehrerschaft statt. Die praktische Ausbildung und die abschließende Prüfung erfolgt durch die Verkehrserzieher der Polizei. Die Betriebs- und Personalkosten liegen somit vollständig bei den Ministerien (Innen- und Kultusministerium). Für die Ausstattung der JVS, für den Bau eines Verkehrsübungsplatzes und für die Neuanschaffung einer mobilen JVS sind die Sachaufwandsträger zuständig. 8 Für die JVS stellt der Freistaat Bayern jährlich T€ 30 bereit (über Landesverkehrswacht ). Die Verkehrswachtorganisation stellt darüber hinaus freiwillig zusätzliche Mittel zur Verfügung (Bußgelder, Sponsoren). Die Sachaufwandsträger der Schulen (Landkreise / Kommunen) sind verpflichtet , entsprechende Ressourcen für den Unterricht bereit zu stellen. Dazu gehören neben den Schulgebäuden, den Sportplätzen und Turnhallen auch die Jugendverkehrsschulen . Berlin: Das Land Berlin hat eine zweistufige Verwaltung, die Senatsebene (Bundesland ) und die Bezirksebene. Die Bezirke (durchschnittlich 300.000 Einwohner) entsprechen der kommunalen Ebene. Träger der Jugendverkehrsschulen sind die Bezirke. Jeder der 12 Bezirke hat ein bis drei Jugendverkehrsschulen. Bis auf eine JVS haben alle in den letzten Jahren geöffneten Anlagen ein Gebäude mit einem Unterrichtsraum, Toiletten und Büro sowie einen Parcours und mehr oder weniger ausreichender Abstellmöglichkeiten für die Fahrzeuge, in der Regel Fahrräder. Vor allem in den Westbezirken sind die Anlagen veraltet, teilweise 50 bis 60 Jahre alt, mit hohem Modernisierungs- und Erneuerungsbedarf . In den Ostbezirken wurden erst in den 1990er Jahren Anlagen errichtet, sie sind in der Regel moderner und großzügiger. Für die Betriebskosten und den Unterhalt der Anlagen sind die Bezirke zuständig . Bei der sächlichen Ausstattung gibt es große Unterschiede zwischen den Bezirken. Viele waren lange Jahre auf Spenden und Sponsoring angewiesen. Seit dem Jahr 2016 sind die JVS als außerschulische Lernorte im Berliner Schulgesetz verankert und die Rot-Rot-Grüne Landesregierung hat sich in ihren Richtlinien der Regierungspolitik die Förderung der JVS vorgenommen. Zitat: “Die bestehenden Jugendverkehrsschulen werden erhalten sowie in Kapazität und Ausrichtung der „wachsenden Stadt“ angepasst. Sie werden baulich und finanziell angemessen ausgestattet und mit fachlich und pädagogisch qualifizierten Mitarbeitern gestärkt. Mit den Bezirken und Verbänden wird ein Konzept für die Mobilitätserziehung von Kindern und Jugendlichen entwickelt.“ Konkret bedeutet das, dass die Bezirke seit 2016 von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Mittel in Höhe von 25.000 € pro Jahr und JVS für die Ausstattung der JVS und für Honorarmittel erhalten. Sie müssen aber nachweisen, dass sie diese Mittel zusätzlich ausgeben. Baumaßnahmen dürfen daraus nicht finanziert werden! Diese Mittel erhielten sie 2016 und 2017. Im Doppelhaushalt 2018/19 sind sie auch wieder eingeplant. Aus einem Programm zur Förderung des Fahrradverkehrs wurden den Bezirken im Jahr 2017 pro JVS bis zu 99.000 € von der Senatsverkehrsverwaltung für die Parcourssanierung, allerdings sehr kurzfristig, zur Verfügung gestellt. Personelle Ausstattung: Das ist derzeit das größte Problem. In fast allen Bezirksämtern gibt es Sachbearbeitende, die mit einem mehr oder weniger großen Stellenanteil für alle Fragen der JVS zuständig sind. 9 Alle Bezirke haben Verträge mit Beschäftigungsträgern, die für den Betrieb vor Ort zuständig sind. Diese wiederum rekrutieren das Personal über die Jobcenter . D. h. fast ausnahmslos sind nur FAV oder MAE Kräfte, die auch nur unterstützen dürfen, in den JVS vor Ort. Festes pädagogisches Personal gibt es nicht. Ob es dieses in absehbarer Zeit geben wird, ist noch völlig offen. Bei der schulischen Radfahrausbildung werden die Lehrer durch die Verkehrssicherheitsberatenden der Polizei unterstützt. Aus den zusätzlichen Mitteln der Bildungsverwaltung dürfen derzeit auch keine festen Stellen unterstützt werden. Nachdem 2016 und teilweise 2017 von den Bezirken vor allem in die Ausstattung investiert wurde, werden mittlerweile auch höhere Beträge für Honorare ausgegeben. Brandenburg: Die Verkehrs- und Mobilitätserziehung ist nach § 4 des Brandenburger Schulgesetzes Teil der „Ziele und Grundsätze der Erziehung und Bildung“, gehört mit Einführung des neuen Rahmenlehrplanes für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 zu den sogenannten übergreifenden Themenkomplexen und ist in allen Schulstufen sowohl im Unterricht als auch in sonstigen Schulveranstaltungen in angemessener Weise zu berücksichtigen. Die Schulen sind angehalten, die Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung neben vielen weiteren übergreifenden Themen im schulinternen Curriculum zu verankern. Über 95 % der Grundschüler nehmen jährlich an der Radfahrausbildung teil. Den theoretischen Unterricht führen in der Regel die Schulen durch. Die praktische Ausbildung wird von Polizeibeamten und Verkehrswachtmitarbeitern durchgeführt und durch den theoretischen Unterricht in der Schule ergänzt. Den Abschluss bildet die theoretische und praktische Lernkontrolle in der vierten Klasse. Den Praxisteil absolvieren die Grundschulkinder im Schonraum, meistens in Jugendverkehrsschulen oder auf dem Schulhof. Da fürs Radfahren auch Realitätsnähe und Ortsbezug von Bedeutung sind, ist in den meisten Schulen ein Ausflug in den Straßenverkehr ein fester Bestandteil der Radfahrausbildung. Die Prüfungen, aber auch das intensive Üben vorab, werden fast immer in einer Jugendverkehrsschule durchgeführt, von denen es im Land Brandenburg 12 mobile und 8 stationäre gibt. Ermöglicht wird diese Erfolgsgeschichte durch die enge Zusammenarbeit von Polizeibeamten, den Verkehrswachten vor Ort, Schulen und Kommunen. Die JVS befinden sich in Trägerschaft der örtlichen Verkehrswachten. Mit Ausnahme der JVS der Kreisverkehrswacht Havelland e. V., welche eine Förderung von Personalstellen durch Kreis und Kommune erhält, bekommen alle andern JVS keine Förderung. Hessen: Die Verkehrserziehung ist in den hessischen Schulen als besondere Bildungsund Erziehungsaufgabe (§ 6 Abs. 4 Hessisches Schulgesetz) verankert. Im Rahmen des Landesprogramms Schule & Gesundheit haben Schulen die Möglichkeit , ihre Aktivitäten zertifizieren zu lassen. Die Durchführung der Fahrradprüfung in den Jahrgangsstufen 3 und 4 steht im Zentrum der schulischen Ver- 10 kehrserziehung, die sich darüber hinaus aber u. a. auch auf Fragen der Mobilitätsbildung erstreckt. Für den Bereich der schulischen Verkehrserziehung stehen in jedem Staatlichen Schulamt je zwei Fachberatungsstunden zur Verfügung. Die praktische Radfahrausbildung wird hessenweit mit fünf Doppelstunden pro Schulklasse von den polizeilichen Verkehrserzieherinnen/Verkehrserziehern durchgeführt. Für die Verkehrserziehung in der Schule sind keine Stunden ausdrücklich ausgewiesen . Die Lehrkräfte erbringen ihre verkehrserzieherische Tätigkeit im Rahmen ihrer Unterrichtsverpflichtung, da Verkehrserziehung Unterrichtsbestandteil ist. Die praktische Radfahrausbildung umfasst, wie im Erlass „Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung durch Schulen und Polizei“ definiert, fünf Doppelstunden. Bedienstete der Polizei führen die Ausbildung durch, bei der grundsätzlich zwei Übungseinheiten (zwei Doppelstunden) im Realverkehr stattfinden. Der Erlass sieht zwei Bedienstete der Polizei pro Jugendverkehrsschule (JVS) vor, um die vorgegebene Stundenanzahl der praktischen Verkehrserziehung zu gewährleisten. Die Entscheidung, welche Personen die Tätigkeit ausüben, treffen die Präsidien im Rahmen der im Erlass vorgegebenen Auswahlkriterien im eigenen Ermessen. Hauptaufgabe der speziell ausgebildeten Polizeibeamten und Wachpolizisten ist die Radfahrausbildung mit den Kindern der 4. Klassen in den Grundschulen. Darüber hinaus werden Kinder im Vorschulalter (Kindergarten) betreut und z. B. auf die Schulwege und richtiges Verhalten im Straßenverkehr vorbereitet. Die Beamten der JVS stehen in ständigem Kontakt mit dem Schulamt des Landkreises und anderen Behörden/Vereinen, die sich mit der Sicherheit und der Ausbildung ihrer Kinder beschäftigen. Nach Schuljahresende ist über den Einsatz jeder Jugendverkehrsschule auf dem Berichtsblatt für Jugendverkehrsschulen (Vordruck Nr. 3.460 OFD) zu berichten . Dabei dient die Erstschrift (weiß) dem Polizeipräsidium zur Auswertung. Die Zweitschrift (gelb) ist dem örtlichen Schulamt zu übersenden. Ein Ersatz dieser Vordrucke durch eine elektronische Erfassung ist beabsichtigt. Die Polizeipräsidien berichten unter Beifügung der jeweiligen Berichtsblätter dem Landespolizeipräsidium jährlich zum 10. Oktober in Zusammenfassung über die Ergebnisse des jeweils letzten Schuljahres. Mecklenburg-Vorpommern: Träger der stationären JVS sind zumeist Kommunen oder manchmal Wohlfahrtsverbände . Eigentümer der mobilen JVS (Fahrzeuge, Hänger) sind immer die Verkehrswachten, die auch die Kosten tragen. Die räumliche und sächliche Ausstattung der JVS ist individuell sehr verschieden : altes Haus (Neustrelitz), Mitnutzung Bungalow / Tagungsstätte: z. B. Schwerin oder Teterow, ohne jegliche Räumlichkeiten und sanitären Anlagen: z. B. Güstrow. Eigener Verkehrsgarten mit Fahrbahnen, Ampel, VKZ etc.: z. B. 11 Neustrelitz, Schwerin, Verkehrsgarten als aufgemalte Fläche mit mobilen VKZ, Ampel, etc.: z. B. Parchim, Malliß. Personelle Ausstattung: nahezu ausschließlich Polizei und/oder Ehrenamt; selten Kräfte des 2. Arbeitsmarktes über Bildungsträger (und auch deren Verantwortung / Einsatz), z. B. Rostock. Fördermittel des Landes in Höhe von jährlich ca. 15 TEUR. Sondermittel ab 2018 bis 2022: Bereitstellung von jährlich 100 TEUR für investive Maßnahmen in JVS (Förderrichtlinie ist noch nicht bestätigt). Die Unterstützung durch Landkreise / Kommunen erfolgt zumeist durch kostenfreie Bereitstellung der Liegenschaft und Übernahme der Kosten für Strom, Wasser, etc., viele Kommunen beteiligten sich an der Errichtung der JVS. Niedersachsen: In Niedersachsen befinden sich die Jugendverkehrsschulen in der Trägerschaft der Ortsverkehrswacht. Wer jeweils für die entstehenden Kosten aufkommt ist sehr unterschiedlich. Das vom Verkehrswacht Medien & Service-Center zur Verfügung gestellte Budget für Materialanschaffung reicht nicht aus. In der Regel erhalten die Jugendverkehrsschulen hier pro Jahr Material im Wert von € 300-400,00. Die räumliche, sächliche und personelle Ausstattung der JVS ist sehr unterschiedlich . Es gibt stationäre und mobile Einrichtungen. Bei den stationären Einrichtungen steht teilweise ein Unterrichtsraum zur Verfügung. Angestelltes Personal steht den Jugendverkehrsschulen nicht zur Verfügung. Entweder sind hier Polizeibeamte im Rahmen ihres Dienstes aktiv oder Verkehrswächter ehrenamtlich tätig. Das Land Niedersachsen stellt den Jugendverkehrsschulen direkt kein Geld zur Verfügung. Es ist aber möglich, dass die Verkehrswachten entstandene Kosten über den Zuschuss für kommunale Verkehrssicherheitsarbeit von der LVW Niedersachsen aus den zugewiesenen Landesmitteln erstattet bekommen. Die Unterstützung der JVS durch die Landkreise / Kommunen ist ebenfalls sehr unterschiedlich. Es gibt Landkreise/Kommunen, die beispielsweise bei stationären Anlagen das Gelände zur Verfügung stellen oder den Bustransfer der Kinder aus den Grundschulen in die Jugendverkehrsschule finanzieren (ebenfalls bei stationären Anlagen). Nordrhein-Westfalen: Die JVS in NRW haben keine eigene Rechtspersönlichkeit (z. B. e. V.). Die JVS in NRW befinden sich in Betreuung der Schulen, Kommunen oder Verkehrswachten . Die LVW NRW und deren örtliche Verkehrswachten sind in NRW unterstützend tätig, soweit sie nicht selbst ein Gelände einer JVS betreuen. Die Polizei macht die Radfahrausbildung in der Praxis (= öffentlichen Straßenraum) und überwiegend den Abschlusstest. Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung ist der Schule (Rd.-Erlass d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 14. Dezember 2009 - 511) als Teil ihres Unterrichts- und Erziehungsauftrags zugewiesen. In der Schriftenreihe des Schulministeriums des Landes Nord- 12 rhein-Westfalen sind erneut im Jahr 2003 Rahmenvorgaben zur Verkehrs- und Mobilitätserziehung in der Schule herausgegeben worden (Heft Nr. 5010). Die Rahmenvorgaben sind als Orientierung für die Schulen entwickelt worden und geben Hinweise zur Umsetzung der Inhalte der Verkehrs- und Mobilitätserziehung im Fachunterricht, in Lehrgängen und in fächerübergreifenden Projekten. In Ergänzung zur Rahmenvorgabe werden im Erlass die verkehrssicherheitsrelevanten Aspekte Schulwegtraining, Radfahrtraining und Radfahrausbildung, Mofa-Kurse und Begleitetes Fahren ab 17 gesondert ausgeführt. Rheinland-Pfalz: Die Mobilitäts- und Verkehrserziehung in den Schulen ist im Schulrecht des Landes Rheinland-Pfalz, Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung vom 15. August 2017 (9425 B-1 - Tgb.-Nr. 51309/20) geregelt. Die Radfahrausbildung in der Jugendverkehrsschule und im Realverkehr ist durch ein Gemeinsames Rundschreiben des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung, des Ministeriums des Innern und für Sport und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 9. August 1999 (1541 A - Tgb.-Nr. 1095/99) geregelt. Es gibt nur 4 stationäre Anlagen (Träger 2 x Verkehrswacht, 2 x Kommune). Meist verbreitet sind Schulhofanlagen, deren Träger natürlich die Schulträger sind. Die Kosten, um einen Parcours aufzumalen bezuschusst das Verkehrsministerium auf Antrag in der Regel mit 40 %. Die Theorie machen die Lehrer, die Praxis die Verkehrssicherheitsberater der Polizei. Räder, Parcours-Elemente etc. werden durch die Landesverkehrswacht zu 100 % bezahlt (ca. 50.000 € p.a.). Dafür werden in erster Linie Landesmittel verwandt. Die Unterlagen für die Theorie bezuschusst die LVW Rheinland-Pfalz mit 20 %. Unterstützung durch die Landkreise / Kommunen ist sehr unterschiedlich. Sie tragen Kosten für die Schulhofanlagen; viele beteiligen sich an den Kosten für die Kfz, die bei mobilen JVS nötig sind; manche beteiligen sich auch an den Kosten für das Equipment. Saarland: Die Jugendverkehrsschulen stehen in der Trägerschaft der Kommunen (Städte und Gemeinden oder der Landkreise). Von dort werden Sie auch entsprechend materiell ausgestattet. Die Verkehrsberater der Polizei, die dem Landespolizeipräsidium LPP 14 angehören, sind für die Unterrichtung verantwortlich. Sachsen: Basis ist die gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Einsatz von Jugendverkehrsschulen in der schulischen Verkehrserziehung (VwV Jugendverkehrsschulen) Az.: 25-6520.14/156/1 aus dem Jahr 1999. Im Rahmen der schulischen Verkehrserziehung in der Primarstufe gemäß Lehrplan Grundschule Heimatkunde/Sachunterricht Klassen 1 bis 4 und Lehrplan Förderschule für Lernbehinderte Deutsch und Heimatkunde/Sachunterricht 13 Klassen 1 bis 4 erfolgt die Durchführung des praktischen Teils der Radfahrausbildung in Jugendverkehrsschulen. Schulträger und Schule sind für die Schaffung der materiellen und organisatorischen Voraussetzungen verantwortlich. Der Schulträger ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung des Verkehrsübungsplatzes, einschließlich des Parcours verantwortlich. Der Schulträger finanziert die Beförderung der Schüler zu den jeweiligen Standorten der Jugendverkehrsschulen und regelt diese im Einvernehmen mit der Schule. Die Festlegung für den fahrberechtigten Personenkreis sowie die Festlegungen über den Betrieb, die Unterhaltung und die Kostenregelung für die mobilen Jugendverkehrsschulen erfolgen in den örtlichen Vereinbarungen zwischen den Schulträgern, den Polizeidirektionen und den Eigentümern beziehungsweise Betreibern der Jugendverkehrsschulen. Für jede Jugendverkehrsschule ist ein Jahresbelegungsplan aufzustellen. Verantwortlich dafür sind die Regionalschulämter in Abstimmung mit den zuständigen Polizeidirektionen und den Eigentümern beziehungsweise Betreibern der Jugendverkehrsschulen. Der praktische Unterricht steht unter der Leitung und Aufsicht der Lehrkraft. Die Ausbildung wird von besonders geschulten Polizeibeamten (Polizeiverkehrslehrer ) durchgeführt. Die 24 mobilen JVS gehören den örtlichen Verkehrswachten und sind zu 80 % durch den Freistaat gefördert. Dazugehörig die 42 stationären JVS sind in der Regel in kommunaler Trägerschaft. Die Polizei fährt mit den mobilen JVS zu den Schulen, zu 50 % wird aber auch durch die Verkehrswachten das Fahrzeug bewegt. Durch die Förderung werden die JVS mit den erforderlichen Verkehrszeichen, Ampeln und Fahrrädern ausgestattet. Das Land Sachsen fördert pro Jahr die Neuanschaffung von 2 Kindergarten- und 1 Jugendverkehrsschule. Die Landratsämter oder Kommunen finanzieren die Sicherstellung der JVS auf unterschiedliche Weise. Die LVW Sachsen e. V. versucht aktuell auf Basis der genannten VwV über eine neue Aktion über eine Förderrichtlinie, die erforderlichen Mittel durch Landratsämter und Kommunen bereit zu stellen. Thüringen: Die Förderung der Verkehrs- und Mobilitätserziehung in Kindertagesstätten und Schulen im Freistaat Thüringen ist in einer Kooperationsvereinbarung seit dem Jahr 2010 zwischen dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und der Landesverkehrswacht Thüringen e. V. geregelt. Diese Vereinbarung regelt neben den Zielen und Grundsätzen, den Aufgaben und Maßnahmen für die Jugendverkehrsschulen und die Radfahrausbildung sowie die Aufgaben und Verantwortungen zum Schülerlotsendienst, den Verkehrshelfern und Buslotsen. 14 Die Radfahrausbildung wird in Kooperation von Schule und Polizei durchgeführt . Die Schulen verantworten im Rahmen des Unterrichts die theoretischen Inhalte und führen theoretische Lernzielkontrollen durch. Die Schulen koordinieren weiterhin die praktische Ausbildung gemeinsam mit den Jugendverkehrsschulen in den stationären und mobilen Jugendverkehrsschulen. Schwerpunktmäßig wird durch die Polizeibeamten der Thüringer Polizei die praktische Radfahrausbildung in der 4. Klassenstufe und auf der Grundlage des Lehrplanes durchgeführt. Fahrzeughalter sind die jeweiligen Schulträger, Landrats- und Verwaltungsämter . Für die Neuanschaffung und Erhaltung der mobilen als auch der stationären Jugendverkehrsschulen sind ausschließlich die Schulträger zuständig. 10. Wie könnte ermöglicht werden, dass Bußgelder für Verkehrsdelikte gezielt Verkehrssicherheitsprojekten zugutekommen? Die Regelung der Verteilung von Einnahmen aus Bußgeldverfahren obliegt dem Landesgesetzgeber und ist in Sachsen-Anhalt im Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten vom 9. Oktober 1992 (GVBl. LSA, S. 718), zuletzt geändert Gesetz vom 19. März 2002 (GVBl. LSA, S. 130) - AG OWiG - geregelt. Demnach fließen Geldbußen, die durch rechtskräftige Bescheide einer Gebietskörperschaft, einer sonstigen Körperschaft oder einer Anstalt des öffentlichen Rechts festgesetzt sind, in deren Kassen (§ 1 Satz 1 AG OWiG). Für Einnahmen auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts gelten die folgenden abweichenden Regelungen (§ 2 AG OWiG): Die Einnahmen aus rechtskräftigen Bußgeldbescheiden und erteilten Verwarnungen auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts, die von den kommunalen Gebietskörperschaften aufgrund ihrer Zuständigkeit zur Überwachung des ruhenden Verkehrs erzielt werden, fließen insgesamt den Kassen dieser Körperschaften zu. Auch die Einnahmen aus erteilten Verwarnungen auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts, die von den kommunalen Gebietskörperschaften aufgrund ihrer Zuständigkeit zur Überwachung des fließenden Verkehrs erzielt werden, fließen insgesamt deren Kassen zu. Von den Einnahmen des Landes aus rechtskräftigen Bußgeldbescheiden und erteilten Verwarnungen auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts, die aus Verfahren entstanden sind, die von den kommunalen Gebietskörperschaften aufgrund ihrer Zuständigkeit zur Überwachung des fließenden Verkehrs eingeleitet wurden, fließen jeweils 50 v. H. der Kommune zu, die das Verfahren eingeleitet hat. Der Rest der Einnahmen verbleibt insgesamt beim Land. Durch diese Regelungen ist auch der den kommunalen Gebietskörperschaften aufgrund der Erledigung der Überwachungsaufgaben entstehende Verwaltungsaufwand abgegolten. 15 Den Bußgeldbehörden obliegt die durch Gesetz bzw. Verordnung bestimmte Aufgabe, Ordnungswidrigkeiten - also tatbestandsmäßige, rechtswidrige und vorwerfbare Handlungen, für die das Gesetz die Ahndung mit einer Geldbuße vorsieht (vgl. § 1 OWiG) - zu verfolgen und zu ahnden. Das AG OWiG folgt dem Prinzip, dass diesen Behörden grundsätzlich auch die entsprechenden Einnahmen aus den Bußgeldverfahren zustehen und diese Einnahmen im Rahmen der einschlägigen haushaltsrechtlichen Vorschriften zu verwenden sind. Etwaige (anteilige) Zweckbindungen für die Verkehrssicherheitsarbeit (z. B. Maßnahmen der Verkehrsprävention und Mobilitäts- und Verkehrserziehung etc.) könnten seitens des Landesgesetzgebers durch eine Änderung/Ergänzung des AG OWiG oder im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung ermöglicht werden . Die Verkehrsministerkonferenz der Länder hatte bereits in ihrer Sitzung am 9./10. Oktober 2007 unter dem Vorsitz Sachsen-Anhalts im Zuge der Überprüfung des Sanktionsniveaus für schwere Verkehrsverstöße empfohlen, die Einnahmen aus Verkehrsordnungswidrigkeiten zu erheblichen Teilen für Zwecke der Verkehrssicherheitsarbeit einzusetzen (s. a. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes der Bundesregierung, Deutscher Bundestag, Drucksache 16/10175 vom 28. August 2008, S. 1, 7). 11. Welche Organisationen bieten Verkehrsunterricht nach § 48 StVO an und wem kommen die dadurch akquirierten Einnahmen zugute? Bitte Organisationen , Umfang des angebotenen Verkehrsunterrichts und Einnahmen auflisten. In Sachsen-Anhalt machen die unteren Straßenverkehrsbehörden seit einigen Jahren von einer Vorladung zum Verkehrsunterricht nach § 48 StVO keinen Gebrauch mehr. Zum einen wegen fehlender personeller und finanzieller Ressourcen , zum anderen liegen den unteren Straßenverkehrsbehörden keine Daten vor, die sie in die Lage versetzen könnten, entsprechende Entscheidungen zu treffen. Auch die Polizei Sachsen-Anhalts bietet keinen Verkehrsunterricht nach § 48 StVO an. Dementsprechend wurden keine Einnahmen akquiriert. Im Übrigen könnten die unteren Straßenverkehrsbehörden ohnehin nur für die Amtshandlung der Anordnung zur Teilnahme am Verkehrsunterricht (Vorladung ) eine Gebühr in Höhe von 25,60 Euro sowie etwaige Auslagen für die Zustellung der Vorladung erheben. Die Höhe der Gebühr ist in der Gebühren- Nr. 262 des Gebührentarifs für Maßnahmen im Straßenverkehr (Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr - GebOSt -) festgelegt . Für die Durchführung des Unterrichts, der nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO zu § 48 StVO) auch durch Einzelaussprache erteilt werden kann, sieht der Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr keinen gebührenpflichtigen Tatbestand vor. 16 12. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, dass Landesverkehrswachten Verkehrsunterricht nach § 48 StVO anbieten und dadurch eine zusätzliche Finanzierungsquelle erschließen? Da auch in Berlin, Hessen, Niedersachsen und Thüringen von der Vorschrift des § 48 StVO seit Jahren kein Gebrauch gemacht wird und die Vorschrift des § 48 StVO von einigen Ländern darüber hinaus für entbehrlich gehalten wird, wird die Landesregierung im Bund-Länder-Fachausschuss StVO/OWi zunächst die Meinungsbildung der Länder und des Bundes zum Fortbestand des § 48 StVO abwarten und hierbei im Interesse eines einheitlichen Vollzugs auch die Frage einer etwaigen - gebührenpflichtigen - Durchführung des Verkehrsunterrichts durch fachlich geeignete Dritte und weiterer damit zusammenhängender Fragen (u. a. Datenschutz) zum Gegenstand der Beratungen machen. Anlage 1 Räumliche, personelle und sächliche Ausstattungen der Jugendverkehrsschulen – Bericht der Landesverkehrswacht Sachsen-Anhalt e. V. vom 20. März 2018 zu Frage 2. Landkreis Altmarkkreis Salzwedel Verkehrswacht für Stadt und Kreis Salzwedel e.V. Räumliche Ausstattung: Die Verkehrswacht betreibt eine stationäre und eine mobile Jugendverkehrsschule . Ein Verkehrsgarten und Schulungsräume werden der Verkehrswacht von der Stadt Salzwedel kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Landkreis Altmarkkreis Salzwedel stellt weiterhin 2 Räume für die Geschäftsstelle und einen Lagerraum zu begünstigten Mietkonditionen bereit. Kostenlose Nutzung einer Garage für die Unterstellung der Ausrüstungstechnik. In der kostenlos zur Nutzung bereitgestellten Garage werden die mobile Technik (Transporter Iveco Daily sowie 2,5 t Anhänger mit Kofferaufbau) inklusive der Ausrüstung für Projekte „Kinder im Straßenverkehr“ sowie größere Ausrüstungsgegenstände (4 große und 2 kleine Kett-Cars, 2 kleine Elektroautos) untergestellt. Personelle Ausstattung: Der Verkehrswacht stehen 3 Personen mit je 20 Wochenstunden für den Zeitraum von 11/2016 bis 10/2019 über das Programm „Jobperspektive 58+“ zur Verfügung (Träger ist die Arbeitsförderung, Beschäftigung, Strukturentwicklung GmbH, Drömling). Durch den Landkreis werden für diese Maßnahme folgende finanzielle Mittel bereitgestellt: 2016 - 1.638,- €/p.a. 2017 - 6.552,- €/p.a. 2018 - 6.552,- €/p.a. 2019 - 4.214,- €/p.a. Die Altersstruktur des Vorstandes wird in den nächsten 4 bis 5 Jahren dazu führen, dass der Vorsitzende und der Geschäftsführer diese Funktionen aufgeben werden. Nachwuchsgewinnung stellt sich aus verschiedenen Gründen als äußerst schwierig dar. Sächliche Ausstattung: Verkehrswachteigener Transporter (Baujahr 2010) und verkehrswachteigener Hänger (Baujahr 2011) sowie Ausrüstungsgegenstände sind vorhanden. Landkreis Stendal Kreisverkehrswacht für Stendal e.V. Räumliche Ausstattung: Die Verkehrswacht betreibt eine mobile Jugendverkehrsschule. Ein Verkehrsgarten wird der Verkehrswacht von der Kommune kostenfrei zur Verfügung gestellt. Schulungsräume sind nicht vorhanden. Büroräume der Verkehrswacht sind gemietet. Mietkosten sind trotz 50%iger räumlicher Verkleinerung ab 2018 auf 123 % gestiegen. Personelle Ausstattung: Der Verkehrswacht stehen 5 Personen über AGH-Maßnahmen (Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II) sowie zeitweise 2 versicherungspflichtig Beschäftigte in staatlich geförderten Maßnahmen (Programme „Jobperspektive 58+“„Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“) zur Verfügung (Träger ist der der Kreis-, Kinder- und Jugendring Stendal). Ehrenamtliche Mitglieder der Verkehrswacht stehen nur punktuell zur Verfügung. Sächliche Ausstattung: Verkehrswachteigener Transporter (Baujahr 2006) und verkehrswachteigener Hänger (Baujahr 1996) sowie Ausrüstungsgegenstände sind vorhanden. Landkreis Börde Kreisverkehrswacht Oschersleben im LK Börde e.V. Räumliche Ausstattung: Die Verkehrswacht musste den Betrieb einer Jugendverkehrsschule ab 2018 aufgeben. Ein Verkehrsgarten, welcher in 2017 sein 40jähriges Bestehen feiern konnte und Schulungsräume sind in Völpke vorhanden, die Trägerschaft wurde ab 2018 an die Kommune zurückgegeben, eine künftige Nutzung wäre möglich, ist jedoch aktuell offen. Personelle Ausstattung: Es ist seitens der Verkehrswacht ab 2018 kein Personal für das Betreiben einer Jugendverkehrsschule vorhanden. Sächliche Ausstattung: Verkehrswachteigener Pkw und verkehrswachteigener Hänger sowie Ausrüstungsgegenstände vorhanden. Kreisverkehrswacht im LK Börde e.V. (Wolmirstedt) Personelle Ausstattung: Es ist kein Personal für den Betrieb einer Jugendverkehrsschule vorhanden. Sächliche Ausstattung: Verkehrswachteigener Transporter und verkehrswachteigene Hänger sowie Ausrüstungsgegenstände sind vorhanden. Landkreis Jerichower Land Verkehrswacht Jerichower Land e.V. (Burg) Räumliche Ausstattung: Die Verkehrswacht betreibt eine stationäre und eine mobile Jugendverkehrsschule. Ein Verkehrsgarten mit Ampelanlage und mehrere Schulungsräume sind vorhanden. Sie werden der Verkehrswacht nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt. Eigentümer ist PNV Burg. Miete, Pacht und Betriebskosten gehen zu Lasten der Verkehrswacht. Betriebskosten betragen nach Aussage der Verkehrswacht EUR 30.000 pro Jahr. Personelle Ausstattung: Der Verkehrswacht stehen 8 Personen über das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt (SOTA)“ sowie 1 vom Landkreis über Jugendpauschale mit EUR 6.000 anteilig finanzierte Mitarbeiterin zur Verfügung. Zusätzlich wird ein Mitarbeiter auf Minijobbasis (EUR 450) beschäftigt. Sächliche Ausstattung: Zwei verkehrswachteigene Transporter, ein Bus und drei verkehrswachteigene Hänger sowie Ausrüstungsgegenstände sind vorhanden. Verkehrswacht Genthin und Umgebung e.V. Räumliche Ausstattung: Die Verkehrswacht hat den Betrieb ihrer mobilen Jugendverkehrsschule mangels Personal eingestellt. Verkehrsgarten und Schulungsräume sind nicht vorhanden. Büroräume sind gemietet. Personelle Ausstattung: Es steht nur ehrenamtliches Personal zur Verfügung. Für den Betrieb der JVS steht kein Personal zur Verfügung. Sächliche Ausstattung: Für die mobile Jugendverkehrsschule stehen keine Transporter und keine Hänger und auch keine ausreichenden Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung. Es wird bei Bedarf ein Privat-Pkw genutzt. Landkreis Harz Verkehrswacht Harzkreis e.V. Räumliche Ausstattung: Im gesamten Landkreis Harz gibt es keine Jugendverkehrsschule. Derzeit sind keine Aktivitäten der Verkehrswacht bekannt. Personelle Ausstattung: Es steht kein Personal für den Betrieb einer Jugendverkehrsschule zur Verfügung. Sächliche Ausstattung: Es sind Fahrräder vorhanden. Landkreis Salzlandkreis Verkehrswacht Aschersleben e.V. Räumliche Ausstattung: Die Verkehrswacht betreibt eine mobile Jugendverkehrsschule. Verkehrsgarten und Schulungsräume sind nicht vorhanden. Büroräume sind gemietet. Personelle Ausstattung: Es steht nur ehrenamtliches Personal begrenzt zur Verfügung. Sächliche Ausstattung: Es stehen der mobilen Jugendverkehrsschule nur Privatfahrzeuge zur Verfügung. Ausrüstungsgegenstände für den Betrieb der mobilen JVS sind vorhanden. Verkehrswacht Staßfurt e.V. Räumliche Ausstattung: Die Verkehrswacht betreibt eine stationäre und eine mobile Jugendverkehrsschule. Verkehrsgarten und Schulungsräume sind vorhanden (Eigentümer ist die Stadt Staßfurt). Miet- und Betriebskosten gehen zu Lasten der Verkehrswacht. Personelle Ausstattung: Für den Betrieb der JVS steht ehrenamtliches Personal und ein Mitarbeiter aus AGH-Maßnahmen zur Verfügung. Sächliche Ausstattung: Verkehrswachteigener Transporter (Baujahr 2017) und verkehrswachteigener Hänger (Baujahr 2010) sowie Ausrüstungsgegenstände vorhanden. Ortsverkehrswacht Bernburg e.V. Räumliche Ausstattung: Die Verkehrswacht betreibt eine mobile Jugendverkehrsschule. Verkehrsgarten und Schulungsräume sind nicht vorhanden. Büroräume sind gemietet. Personelle Ausstattung: Es steht nur ehrenamtliches Personal begrenzt zur Verfügung. Sächliche Ausstattung: Es stehen der mobilen Jugendverkehrsschule nur Privatfahrzeuge zur Verfügung. Ausrüstungsgegenstände für den Betrieb der mobilen JVS sind vorhanden. Landkreis Anhalt-Bitterfeld Kreisverkehrswacht Köthen e.V. Räumliche Ausstattung: Die Verkehrswacht betreibt eine stationäre Jugendverkehrsschule in einer Turnhalle. Verkehrsgarten und Schulungsräume sind nicht vorhanden. Büroräume werden in der Landkreisverwaltung genutzt, es wird keine Miete berechnet, die Betriebskosten gehen zu Lasten der Verkehrswacht. Personelle Ausstattung: Es steht nur ehrenamtliches Personal zur Verfügung. Sächliche Ausstattung: Transporter oder Hänger sind nicht vorhanden. Ausrüstungsgegenstände stehen zur Verfügung. Zusatzbemerkung: Die Verkehrswacht ist mit der Jugendverkehrsschule auch hin und wieder mobil unterwegs. Dazu muss sie sich allerdings Fahrzeuge (Transporter, Hänger) kostenpflichtig ausleihen oder auf private Fahrzeuge zurückgreifen. Gebietsverkehrswacht Zerbst e.V. Räumliche Ausstattung: Die Verkehrswacht betreibt eine stationäre und eine mobile Jugendverkehrsschule. Ein Verkehrsgarten ist vorhanden (Nutzungsvertrag mit Gemeinde), Schulungsräume sind nicht vorhanden. Miet- und Betriebskosten gehen zu Lasten der Verkehrswacht. Personelle Ausstattung: Es steht nur ehrenamtliches Personal zur Verfügung. Sächliche Ausstattung: Ein verkehrswachteigener Transporter (Baujahr 2008) sowie Ausrüstungsgegenstände sind vorhanden. Es steht kein verkehrswachteigener Hänger zur Verfügung. Landkreis Wittenberg Gebietsverkehrswacht Oranienbaum e.V. Räumliche Ausstattung: Die Verkehrswacht betreibt eine stationäre und eine mobile Jugendverkehrsschule. Verkehrsgarten und Schulungsräume sind vorhanden (Eigentümer ist die Verkehrswacht selbst). Betriebskosten gehen zu Lasten der Verkehrswacht (ca. EUR 16.500 p.a.). Personelle Ausstattung: Die Verkehrswacht beschäftigt 10 Mitarbeiter auf Basis Ehrenamtspauschale (Kosten ca. EUR 18.000 p.a.). Diese Mitarbeiter stehen auch der Jugendverkehrsschule zur Verfügung. Sächliche Ausstattung: Die verkehrswachteigenen Transporter und Hänger sind dringend ersatzbedürftig (Baujahre 1989 und 1994 – Transporter; Hänger Baujahr 1995). Ausrüstungsgegenstände sind vorhanden. Landkreis Mansfeld-Südharz Kreisverkehrswacht Mansfeld-Südharz e.V. (Eisleben) Räumliche Ausstattung: Die Verkehrswacht betreibt eine stationäre und eine mobile Jugendverkehrsschule. Verkehrsgarten und Schulungsräume sind vorhanden (Eigentümer ist der Landkreis). Betriebskosten gehen zu Lasten der Verkehrswacht (ca. EUR 7.000 p.a.). Personelle Ausstattung: Der Verkehrswacht stehen 3 Personen über SOTA Maßnahmen bis zum 30.11.2018 zur Verfügung. Wie es danach weitergeht, ist derzeit offen. Im Weiteren steht ein sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigter zur Verfügung, dessen Personalkosten trägt der Verein. Sächliche Ausstattung: Die Verkehrswacht hat im Jahr 2016 einen neuen Transporter anlässlich des 25-jährigen Bestehens der Verkehrswacht erhalten. Dazu hat der Landkreis 80% der Anschaffungskosten aus einer Ausschüttung eines Zukunftsfonds finanziert, die restlichen 20% wurden über Sponsoren finanziert. Es stehen 2 Hänger zur Verfügung (Baujahre 1996, 2006). Ausrüstungsgegenstände sind vorhanden. Finanzielle Ausstattung: Der Landkreis fördert die Verkehrswacht im Allgemeinen mit zweckgebundenen Mitteln i. H. v. EUR 15.000 p.a. Landkreis Saalekreis Verkehrswacht Salzmünde e.V. Räumliche Ausstattung: Die Verkehrswacht betreibt keine Jugendverkehrsschule. Es stehen keine Büroräume, keine Schulungsräume und auch kein Verkehrsgarten zur Verfügung. Verkehrswacht Region Teutschenthal e.V. Räumliche Ausstattung: Die Verkehrswacht betreibt eine stationäre Jugendverkehrsschule. Verkehrsgarten und Schulungsräume sind vorhanden (seinerzeit mit Lotto-Toto Mitteln bei der Errichtung gefördert). Miete, Pacht und Betriebskosten gehen zu Lasten der Verkehrswacht. Personelle Ausstattung: Es stehen geförderte Mitarbeiter zur Verfügung (Bürgerarbeit). Sächliche Ausstattung: Ein Transporter ist nicht vorhanden (Nutzung eines Privat-Pkw), ein Hänger sowie Ausrüstungsgegenstände sind vorhanden. Landkreis Burgenlandkreis Verkehrswacht Zeitz e.V. Räumliche Ausstattung: Die Verkehrswacht betreibt eine stationäre Jugendverkehrsschule. Verkehrsgarten und Schulungsräume sind mietkostenfrei vorhanden (in einer Grundschule in Zeitz). Betriebskosten gehen zu Lasten der Verkehrswacht. Personelle Ausstattung: Es steht nur ehrenamtliches Personal zur Verfügung. Sächliche Ausstattung: Verkehrswachteigener Caddy (Baujahr 2005) sowie Ausrüstungsgegenstände vorhanden. Ein verkehrswachteigener Hänger ist nicht vorhanden. Gebietsverkehrswacht Hohenmölsen-Teuchern e.V. Räumliche Ausstattung: Die Verkehrswacht betreibt eine stationäre Jugendverkehrsschule. Verkehrsgarten und Schulungsräume sind vorhanden. Miete / Pacht und Betriebskosten gehen zu Lasten der Verkehrswacht. Personelle Ausstattung: Es steht nur ehrenamtliches Personal und zusätzlich ein durch AGH- Maßnahmen geförderter Mitarbeiter zur Verfügung. Sächliche Ausstattung: Verkehrswachteigener Transporter (Baujahr 2014) und verkehrswachteigener Hänger (Baujahr 2004) sowie Ausrüstungsgegenstände vorhanden. Kreisverkehrswacht Burgenlandkreis, Naumburg und Umgebung e.V. Räumliche Ausstattung: Die Verkehrswacht betreibt eine stationäre und eine mobile Jugendverkehrsschule. Verkehrsgarten und Schulungsräume sind vorhanden (Eigentümer ist PVG). Miete, Pacht und Betriebskosten gehen zu Lasten der Verkehrswacht (ca. EUR 6.500 p.a.). Personelle Ausstattung: Es stehen ehrenamtliches Personal und zusätzlich zwei durch AGH- Maßnahmen geförderte Mitarbeiter zur Verfügung. Sächliche Ausstattung: Verkehrswachteigener Opel Combo (Baujahr 2008) sowie Ausrüstungsgegenstände sind vorhanden. Ein verkehrswachteigener Hänger ist nicht vorhanden. Kreisfreie Städte Landeshauptstadt Magdeburg Verkehrswacht Magdeburg e.V. Räumliche Ausstattung: Die Verkehrswacht Magdeburg wurde erst im März 2017 gegründet. Es wird angestrebt, wieder eine Jugendverkehrsschule zu errichten. Aktuell ist keine räumliche Ausstattung vorhanden. Personelle Ausstattung: Aktuell ist keine personelle Ausstattung vorhanden. Die Verkehrswacht besteht momentan nur aus den Gründungsmitgliedern. Sächliche Ausstattung: Aktuell ist keine sächliche Ausstattung vorhanden. Halle (Saale) Verkehrswacht Halle e.V. Räumliche Ausstattung: Die Verkehrswacht betreibt eine stationäre und eine mobile Jugendverkehrsschule. Verkehrsgarten und Schulungsräume sind vorhanden (Eigentümer ist die Energieversorgung Halle Netz GmbH). Miete, Pacht und Betriebskosten gehen zu Lasten der Verkehrswacht. Personelle Ausstattung: Es stehen ehrenamtliches Personal und zusätzlich zwei durch AGH- Maßnahmen geförderte Mitarbeiter zur Verfügung. Sächliche Ausstattung: Verkehrswachteigener Pkw Bora (Baujahr 2001) sowie Ausrüstungsgegenstände sind vorhanden. Ein verkehrswachteigener Hänger ist nicht vorhanden. Dessau-Roßlau Verkehrswacht Dessau e.V. Räumliche Ausstattung: Die Verkehrswacht betreibt eine stationäre und eine mobile Jugendverkehrsschule. Ein Verkehrsgarten ist nicht vorhanden, Schulungsräume sind vorhanden (Eigentümer ist die Stadt Dessau). Miete, Pacht und Betriebskosten gehen zu Lasten der Verkehrswacht. Personelle Ausstattung: Das zur Verfügung stehende Personal muss aus eigenen Mitteln finanziert werden (Kosten ca. 23.500 EUR pro Jahr). Sächliche Ausstattung: Der verkehrswachteigene Transporter ist dringend ersatzbedürftig (Baujahr 1996). Ein Hänger (Baujahr 2017) sowie Ausrüstungsgegenstände sind vorhanden. Anlage 2 Bericht der Landesverkehrswacht Sachsen-Anhalt e. V. über die Rückmeldungen der örtlichen Verkehrswachten (Stand: 20. März 2018) zu Frage 8. Vorbemerkung: Grundschüler sind oft noch nicht in der Lage, komplexe Verkehrssituation zu erkennen. Kinder als Radfahrer können noch keine richtigen Schlüsse ziehen und diese in die angemessenen Reaktionen umzusetzen. Diese Fähigkeit entwickelt sich erst im Laufe der Jahre und ist oftmals erst im Jugendalter abgeschlossen. Es muss allen bewusst sein, dass unsere Kinder auch nach einer Radfahrausbildung und Prüfung noch nicht fertig ausgebildet sind und besonders in unvorhersehbaren Situationen oft nicht angemessen reagieren können. Es sollte daher genau überlegt werden, ab wann individuell jedes Kind seine Wege allein mit dem Rad bewältigen soll. Vor dem Abschluss der Radfahrausbildung sollten Kinder nicht allein am Straßenverkehr teilnehmen. Leider gibt es in Sachsen-Anhalt viele gegenteilige Beispiele, in denen insbesondere hingenommen wird, dass Kinder Radfahrprüfungen entweder aufgrund der Absage durch die Eltern nicht durchführen oder dass Kinder die Prüfung nicht bestanden haben und trotzdem am Straßenverkehr teilnehmen, wie das nachfolgende Beispiel in Oranienbaum verdeutlicht. Oranienbaum: Die JVS hat in den letzten Jahren Radfahrausbildung in Jahrgangsstufe 4 und Fahrradprüfungen durchgeführt. Die Polizei hat mitgewirkt. Zur Frage nach den Ergebnissen hat die JVS für das Jahr 2017 folgende Auskünfte erteilt: Radfahrprüfung Theorie: Bei einer Klassenstärke von 19 bis 27 Schülern bestehen ca. 8 bis 10 Schüler nicht die theoretische Prüfung. Bei der Theorieprüfung ist die Polizei bei 90 % aller Veranstaltungen anwesend. In den Nachprüfungen, bei denen die Polizei nicht anwesend ist, bestehen immer noch ca. 1 bis 3 Schüler je Klasse den Theorieprüfungsteil nicht. Es gibt leider auch Schulen, welche gleich am Prüfbogen üben! Radfahrprüfung Praxis im Schonraum: Die Schonraumprüfung erfolgt nach mehrmaligen Übungsstunden / Training und dennoch bestehen 5 bis 6 Schüler je Klasse den Praxisteil der Prüfung nicht. Es fehlt an diesem Tag aber die Zeit um Elemente erneut zu prüfen. Nach mehrmaligen Terminen „schaffen es dann alle“. Radfahrprüfung Praxis im Realverkehr: Erst wenn alle Prüfungen bestanden sind (Theorie und Praxis im Schonraum) nimmt der jeweilige Schüler an der Prüfung im Realraum teil, bzw. dürfte erst dann daran teilnehmen(Polizei ist nur zu 60% dabei - viele Terminüberschneidungen). Ca. 85 % der Grundschulen führen jedoch gemäß Beschluss der Gesamtkonferenz keine Prüfung im Realverkehr durch. Leider können an den verbleibenden Einrichtungen nicht immer Beamte anwesend sein. Es gibt Schulen, welche diese Prüfung ohne Polizei durchführen, dann eine Strecke rund um die Dorfschule ohne erkennbare Situationsbedingungen im Straßenverkehr fahren. Die Mitarbeiter der JVS haben bspw. einmal eine Grundschule in Bitterfeld erlebt, welche die Kinder ohne Polizei nur mit Absicherung / Kontrollposten durch Eltern / Großeltern über Kreuzungen schickte. Leider gibt es jedes Jahr auch Eltern, welche eine Radfahrprüfung im Verkehrsraum ablehnen. In der 1. Prüfung fallen ca. 5- 15 Schüler je Klasse durch! Eine Nachprüfung erfolgt über die Schule oder nie! Die JVS Oranienbaum ist Hauptakteur der Schonraumübungen und der Schonraumpraxisprüfungen. Die „Durchfaller“ kommen dann mit den Eltern oder die mobile JVS fährt nochmals hin. In Oranienbaum haben vor 2 Jahren mehr als 6 Schüler die Prüfung nicht bestanden. Die Schule ist vorbildlich, aber wenn keine Lehrer vorhanden waren, Eltern reichten eine Beschwerde im Ministerium ein, haben aber noch nicht einmal einen Anhörungstermin bekommen. FAZIT: Nicht jeder Schüler geht mit bestandener Prüfung in die Klasse 5. Was passiert mit den Schülern, welche die Prüfung im Realverkehr nicht geschafft haben? Diese Schüler gehen ohne Radfahrprüfung in Klasse 5! Das Kultusministerium kennt diese Situation seit Mitte der 1990ziger Jahre. Deshalb gab es ein Radfahraufbauprogramm in Klasse 5 mit dem Ziel diese Schüler zu integrieren und zu förder und mit den andern Schülern auf das erweiterte Schulumfeld zu schulen. Dieses Prinzip haben viele Lehrer bis 2005 durchgeführt und umgesetzt. Seit dieser Zeit herrscht an vielen Sekundarschulen „Chaos“. Es muss sozusagen hingenommen werden, dass es viele Schüler gibt, welche die Radfahrprüfung nicht geschafft haben oder welche vom Elternhaus aus nicht an der Prüfung teilnehmen durften, dennoch aber am Straßenverkehr teilnehmen und irgendwann unsere stolzen Fahranfänger werden. Dessau: Die Radfahrprüfung im realen Straßenverkehr nimmt in Dessau die Polizei ab. Resultate sind nicht bekannt. Über die theoretische Fahrradprüfung kann die JVS auch keine Aussage treffen, das machen die Lehrer an den Schulen. Die Tendenz geht aber dahin, dass immer mehr Schulen nur eine Schonraumprüfung machen wollen. Diese führt die JVS in Dessau durch. Manche Schulen machen auch Schonraum- und Fahrradprüfungen. Durchgeführte Schonraumprüfungen Dessau: 2013 3 x 4. Klasse 70 Teilnehmer 68 bestanden; 2 nicht 2014 3 x 4. Klasse 68 Teilnehmer bestanden 2015 4 x 4. Klasse 89 Teilnehmer bestanden 2016 6 x 4. Klasse 105 Teilnehmer 102 bestanden; 3 nicht 2017 8 x 4. Klasse 161 Teilnehmer 159 bestanden; 2 nicht Köthen: Im Bereich Köthen- Bitterfeld hat ausschließlich die Polizei die Radfahrprüfungen abgenommen! Die Jugendverkehrsschule Köthen hat lediglich die Schüler ausgebildet und auf die Prüfung vorbereitet. Jahr Anzahl Klassen / Aktionen Anzahl Teilnehme 2013 52 981 2014 51 1038 2015 51 688 2016 53 1061 Oschersleben: Im Zuständigkeitsbereich des Altkreises Wanzleben / Oschersleben bestehen 21 Grundschulen. Da die Jugendverkehrsschule in Oschersleben schon seit mehreren Jahren ihre spezifische Aufgabe nicht mehr erfüllen konnte, wurde die Radfahrprüfung an den Grundschulen von der KVW Oschersleben nach personellen und organisatorischen Möglichkeiten gemeinsam mit der Polizei (RBB) unterstützt. Die Anzahl der Schüler waren entsprechend der Klassenstärke circa 20 – 30 Schüler. 2013 ca.575 2014 ca.495 2015 ca.475 2016 ca.390 2017 ca.345 2018 bisher geplant 125 Schüler Zum Prüfungsergebnis teilt die JVS Oschersleben mit, das in Absprache mit der Polizei bei nichtbestehender Prüfung grundsätzlich Nachübungen und Nachprüfungen erfolgten. Hierdurch sollten schwächere Schüler nicht ausgegrenzt werden um bei Klassenradveranstaltungen gleichberechtigt teilnehmen zu können. Die Prüfungen wurden mehrheitlich an Schulstandorten realisiert. Zeitz: Jahr Turniere Schulen Kinder Klassen bestanden Polizei aktiv dabei 2013 13 13 491 3.u.4. alle ja 2014 15 13 539 3.u.4. alle ja 2015 15 13 481 3.u.4. alle ja 2016 15 13 513 3.u.4. alle ja 2017 17 13 584 3.u.4. alle ja Halle: Durch die Jugendverkehrsschule Halle wurde im Zeitraum 2013-2017 in Zusammenarbeit mit der Polizei Halle, der Verkehrswacht Halle und zwei Mitarbeitern der JVS Fahrradausbildungen/Fahrradprüfungen in Theorie und Praxis durchgeführt. 2013 wurden 31 Turniere mit ca. 62 Klassen (Gruppen) der Klassenstufe 3-5, in 155 Arbeitsstunden gesamt: 659 Teilnehmer ausgebildet. 2014 wurden 69 Turniere mit ca. 138 Klassen (Gruppen) der Klassenstufe 3-5, in 690 Arbeitsstunden, gesamt: 1445 Teilnehmer ausgebildet. 2015 wurden 42 Turniere mit ca. 84 Klassen (Gruppen) der Klassenstufe 3-5, in 420 Arbeitsstunden, gesamt: 2096 Teilnehmer ausgebildet. 2016 wurden 56 Turniere mit ca. 112 Klassen (Gruppen) der Klassenstufe 3-5, in 560 Arbeitsstunden, gesamt: 2100 Teilnehmer ausgebildet. 2017 wurden 38 Turniere mit ca. 76 Klassen (Gruppen) der Klassenstufe 3-5, in 380 Arbeitsstunden, gesamt: 1512 Teilnehmer ausgebildet. Ca. 80 % der Fahrradprüfungen wurden nach den Richtlinien des ADAC als Fahrradturniere durchgeführt. In den Klassen 3 wurde unter der Vorlage "Stundenbilder für den Verkehrsunterricht" zur Fahrradausbildung Verkehrsschulungen durchgeführt. In den 4. Klassen wurde zum Thema: Vorfahrt § 8 in Vorbereitung der Fahrradprüfung Schulungen durchgeführt. Quelle: Verkehrsstatistiken zur Verhaltensprävention Bereich PIB, ZA Polizeirevier Halle/Saale. Zerbst: Die JVS Zerbst hat in den letzten Jahren Radfahrausbildung in der Jahrgangsstufe 4 und Fahrradprüfungen durchgeführt. Die Polizei hat immer mitgewirkt. 2013 waren es 18 4. Klassen 2014 waren es 18 4. Klassen 2015 waren es 16 4. Klassen 2016 waren es 16 4. Klassen 2017 waren es 13 4. Klassen Die Radfahrprüfungen haben alle Schüler der 4. Klassen, einige mit Nachprüfungen bestanden. Insgesamt hat die JVS in Zerbst in den letzten 5 Jahren ca. 5800 Schüler der Jahrgangsstufen 1-4 beschult, ausgebildet und geprüft. Salzmünde: Die Ortsverkehrswacht Salzmünde führt keine Fahrradausbildung jedoch die Fahrradprüfung der Klasse 4 stets in Zusammenarbeit mit der Polizei an der Grundschule Salzmünde durch. Jahr Teilnehmer Prüfung bestanden 2013 30 29 2014 23 23 2015 28 27 2016 36 34 2017 24 24 Gesamt: 141 137 Stendal: Die JVS in Stendal führt grundsätzlich keine Fahrradprüfungen durch, sie ist in Ausnahmefällen als "Helfer" im Einsatz, führt jedoch in den 4. Klassen die praktische/theoretische Ausbildung/Vorbereitung durch. Radfahrprüfungen werden im LK Stendal ausnahmslos durch die Polizei durchgeführt. Aussagen zu den Ergebnissen der Fahrradprüfungen liegen nicht vor. Dabei hat die JVS Stendal folgende Leistungen erbracht: Jahrgang Anzahl Schüler Anzahl Klassen durchschnittl. Klassenstärke 2013 1012 62 16,32 2014 891 56 15,91 2015 1180 73 16,16 2016 868 46 18,87 2017 731 38 19,24 Summe 4682 275 17,03 Hohenmölsen / Teuchern: Die JVS der GVW HHM/Teuchern e.V. hat in den letzten Jahren Radfahrausbildung in Jahrgangsstufe 4 und Radfahrprüfungen durchgeführt, insbesondere für die GS Teuchern und die GS Langendorf. Im vergangenen 1. Schulhalbjahr 2017 wurden wegen Baumaßnahmen auf dem Gelände des Verkehrsgartens keine Ausbildungen durchgeführt. Bis August 2016 erfolgte die polizeiliche Unterstützung bei der Radfahrausbildung und teilweise auch bei der praktischen Radfahrprüfung im Verkehrsgarten in Teuchern durch einen Verkehrssicherheitsberater (VSB) aus dem Polizeirevier BLK. Mit der Polizeistrukturreform seit August 2016 ist der VSB er für einen anderen Verwendungszweck (VKO) vorgesehen, so dass die JVS seit diesem Zeitpunkt keine Unterstützung durch die Polizei, insbesondere Regionalbereichsbeamten mehr erfahren hat. Nur ca. 70 % der teilnehmenden SchülerInnen der 4. Klassen haben die Radfahrprüfung unter Aufsicht des VSB bestanden. Nach Erkenntnissen der Verkehrswacht hat die GS Teuchern im Schuljahr 2016/2017 wegen Lehrermangel keine Verkehrserziehung in den 4. Klassen durchgeführt. Erst mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 wurde durch die Schule auf Drängen der Verkehrswacht wieder Verkehrserziehung im Verkehrsgarten absolviert. Mansfeld-Südharz (Eisleben): Die JVS hat in den letzten Jahren Radfahrausbildung in Jahrgangsstufe 4 und Fahrradprüfungen durchgeführt. Die Polizei hat manchmal mitgewirkt. 2017 15 Prüfungen mit 296 Kindern 2016 13 Prüfungen 2015 16 Prüfungen 2014 12 Prüfungen 2013 13 Prüfungen Salzwedel: Die JVS Salzwedel hat in den letzten Jahren Radfahrausbildung in Jahrgangsstufe 4 und Fahrradprüfungen durchgeführt. Die Polizei hat immer mitgewirkt. Es liegen jedoch keine statistischen Daten vor. Nach Rücksprache mit den eingesetzten Mitstreitern haben jährlich 3 – 5 Kinder die Fahrradprüfung nicht bestanden. Jerichower Land (Burg): Die Jugendverkehrsschule Jerichower Land hat in den letzten Jahren Radfahrausbildung in Jahrgangsstufe 4 und Fahrradprüfungen durchgeführt. Die Polizei hat immer mitgewirkt. Die nachfolgend aufgeführten Teilnehmer p.a. haben die Prüfungen bestanden. Jahr Anzahl Grundschulen Anzahl Teilnehmer 2013 36 1656 2014 45 990 2015 40 920 2016 33 1452 2017 40 920 Bernburg: Die Ortsverkehrswacht Bernburg hat in Zusammenarbeit mit der Polizei an Radfahrausbildungen der Jahrgangsstufe 4 mitgewirkt. Eine Statistik wurde seitens der Verkehrswacht nicht geführt. Ab 2018 wird nun eine Statistik geführt. Die Polizei im Salzlandkreis hat jedoch eine nachfolgend aufgeführte Statistik über die Anzahl der Teilnehmer an Radfahrprüfungen im gesamten LK Salzlandkreis geführt. 2013 = 1233 TN 2014 = 1093 TN 2015 = 2143 TN 2016 = 1310 TN 2017 = 1414 TN Burgenlandkreis, Naumburg und Umgebung: Die JVS Burgenlandkreis, Naumburg und Umgebung hat in den letzten Jahren Radfahrausbildung in Jahrgangsstufe 4 und Fahrradprüfungen durchgeführt. Fahrradprüfung Klassenstufe 4 Jahr Schulen Teilnehmer nicht bestanden 2013 14 291 31 2014 14 386 32 2015 16 542 59 2016 14 479 59 2017 12 439 48 Radfahrausbildung alle Klassenstufen Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Teilnehmer 1563 1327 1604 1832 1612 Staßfurt: Die JVS Staßfurt hat in den letzten Jahren Radfahrausbildung in Jahrgangsstufe 4 und Fahrradprüfungen durchgeführt. Die Regionalbereichsbeamten (Polizei) haben ab 2015 IMMER mitgewirkt. Angaben zu den Teilnehmern und Ergebnissen zur Radfahrprüfung Klassenstufe 4: 2013 Teilnehmer: 1079 Bestanden: 1079 2014 Teilnehmer: 1066 Bestanden: 1066 2015 Teilnehmer: 1179 Bestanden: 1179 2016 Teilnehmer: 951 Bestanden: 951 2017 Teilnehmer: 1345 Bestanden: 1345 d2695_Anlage.pdf Anlage-1 - KA _7 1456.pdf Anlage-2 - KA 7 1456