Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2706 11.04.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 12.04.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Matthias Lieschke (AfD) Feinstaub als Mittel zum Dieselfahrverbot? Kleine Anfrage - KA 7/1574 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Thema Feinstaub und das Dieselfahrverbot sind anscheinend ein großes Thema . Im Rahmen der öffentlichen Diskussion wird der Diesel als Umweltverschmutzer an die erste Stelle gehoben. Dies übrigens, obwohl der Wirkungsgrad, also die Effizienz weit vor der des Benzinmotors liegt. Hierbei wird die überwiegende Anwesenheit von natürlichem Feinstaub oft außer Acht gelassen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Wie viele Messstationen für Feinstaub gibt es in Sachsen-Anhalt? Bitte listen Sie alle Messstationen mit den Angaben der Inbetriebnahme tabellarisch auf. Messstation mit Feinstaubmessung Jahr der Inbetriebnahme Aschersleben 2000 Bernburg 1993 Bitterfeld/Wolfen 1990 Burg 1993 Dessau/Albrechtsplatz 2001 2 Messstation mit Feinstaubmessung Jahr der Inbetriebnahme Domäne Bobbe 2009 Goldene Aue (Roßla) 2011 Halberstadt/Paulsplan 1992 Halberstadt/Friedenstraße 2007 Halle/Merseburger Str. 1993 Halle/Nord 1992 Halle/Paracelsusstraße 2009 Leuna 1998 Magdeburg/Guericke Str. 2016 Magdeburg/Schleinufer 2009 Magdeburg/West 1993 Stendal/Stadtsee 2011 Unterharz/Friedrichsbrunn 2003 Weißenfels/Am Krug 2012 Wernigerode/Bahnhof 1991 Wittenberg/Bahnstraße 2004 Wittenberg/Dessauer Str. 1996 Zartau 1997 Zeitz 1992 2. Bitte listen Sie jeweilige Überschreitungen der Grenzwerte in den einzelnen Messstationen auf. Ich bitte um die Angaben für die Jahre von 2014 bis 2017. Der Jahresgrenzwert für Feinstaub von 40 µg/m3 wurde in den genannten Jahren landesweit eingehalten. Mehr als 35 Überschreitungen des Tagesgrenzwertes traten auf: Halle/Paracelsusstraße (2014): 41 Überschreitungen 3. Bestehen Bestrebungen, Fahrverbote oder Sperrungen für dieselbetriebene Fahrzeuge einzuführen? Für Kraftfahrzeuge, die von Verbrennungsmotoren - also auch Dieselmotoren - angetrieben werden, bestehen bereits Fahrverbote in den Umweltzonen der Landeshauptstadt Magdeburg und der Stadt Halle (Saale), sofern diese Fahrzeuge nicht mit einer Plakette der Schadstoffgruppe 4 (grün) gekennzeichnet oder von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind. Weitergehende Fahrverbote oder Sperrungen sind nur bei anhaltender Überschreitung von Grenzwerten geboten und stets nach Verhältnismäßigkeitsgrundsätzen zu beurteilen. Sie werden aktuell in Sachsen-Anhalt nicht in Betracht gezogen. 3 4. Welche Regelungen, Gesetze und Verordnungen zur Messung des Feinstaubes sind bindend? Hier insbesondere: Gibt es Regelungen zur Aufstellung der Messpunkte? Rechtsgrundlage ist § 44 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BIm- SchG) in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV). Die Regelungen zur Lage der Probenahmestellen für Feinstaub (Partikel PM10, PM2,5) sind enthalten in der Anlage 3 der 39. BImSchV und in der 1. VO zur Änderung der 39. BImSchV. 5. In welchem Abstand zur Fahrbahn sind die einzelnen Messstationen angeordnet ? Stationsname Abstand zum Fahr-bahnrand [m] Aschersleben 2,30 Dessau/Albrechtsplatz 2,80 Halberstadt/Friedenstraße 2,75 Halle/Merseburger Str. 3,80 Halle/Paracelsusstraße 1,00 Magdeburg/Guericke Str. 3,30 Magdeburg/Schleinufer 0,60 Weißenfels/Am Krug 3,50 Wittenberg/Dessauer Str. 2,20 6. Nimmt die Feinstaubbelastung in Abhängigkeit von der Entfernung zur Fahrbahn ab? Wenn ja, wie sind die Messwerte? Grundsätzlich nimmt die Belastung der Luft mit verkehrsbedingten Emissionen mit zunehmender Entfernung von der Fahrbahn ab. Messwerte können nicht vorgelegt werden, weil das Landesamt für Umweltschutz keine diesbezüglichen Messungen durchgeführt hat. 7. Wie viel Prozent des Feinstaubes sind Dieselmotoren in Personenkraftwagen zuzuordnen? 8. Wie viel Prozent des Feinstaubes sind Dieselmotoren in Lastkraftwagen zuzuordnen? Die Beantwortung der Fragen 7 und 8 erfolgt gemeinsam. 4 Angaben dazu sind dem Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs Version 3.1 für das Jahr 2015 entnommen. Darin werden für die Partikelemissionen innerorts folgende Emissionsanteile ausgewiesen: leichte Nutzfahrzeuge 30,5 % Schwere Nutzfahrzeuge 17,3 % Pkw 52,2 % 9. Gibt es Unterscheidungen bei den Messungen zwischen Dieselabgas, Feinstaub, Bremsenabrieb-Feinstaub und natürlichem Feinstaub? Wenn dies so ist, dann nennen Sie deren prozentuale Anteile. Bei standardmäßig durchgeführten Messungen der Partikelkonzentrationen erfolgt keine Identifizierung von bzw. Differenzierung nach Quellen. Die gemäß 39. BImSchV definierten Grenzwerte gelten a) für Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass passieren, der für einen aerodynamischen Durchmesser von 10 Mikrometern einen Abscheidegrad von 50 Prozent aufweist (PM10) und b) für Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass passieren, der für einen aerodynamischen Durchmesser von 2,5 Mikrometern einen Abscheidegrad von 50 Prozent aufweist (PM2,5). Da eine Analyse nach prozentualen Anteilen nicht erforderlich ist, liegen die gewünschten Angaben nicht vor. An den verkehrsbezogenen Messstationen zeichnen sich in Bezug auf die Belastungssituation durch Feinstaub folgenden Entwicklungen ab: Die motorbedingten Emissionen, die im Wesentlichen den Dieselfahrzeugen zuzurechnen sind, werden im Zuge der weiteren Einführung der Partikelfiltertechnik an Bedeutung verlieren, während die Partikelemissionen aus Bremsen-, Kupplungs-, Reifen- und Straßenabrieb weitgehend unbeeinflusst bleiben und wegen der steigenden Fahrleistungen sogar leicht ansteigen können. 10. Bezogen auf den Dieselmotor stoßen Euro-5- und auch Euro-6-Motoren Feinstaub aus. Bitte stellen Sie die zulässigen Feinstaubwerte der beiden obigen Euro-Klassen gegenüber. Die zulässigen massebezogenen Partikelemissionen betragen für Pkw der Schadstoffstufen Euro 5 und Euro 6 jeweils 0,0045 g/km. Sie gelten sowohl für Diesel- als auch für Ottomotoren, wobei der Grenzwert bei Fremdzündungsmotoren nur für Motoren mit Benzin-Direkteinspritzung gilt. 11. Würde eine Hardware-Aufrüstung von Euro-5-Dieselmotoren zu Euro-6- Dieselmotoren zum Beispiel durch AdBlue-Zusatz, den Feinstaubausstoß an den betreffenden Kraftfahrzeugen vermindern? Nein. 12. Für den Bereich der Dessauer Str. 196 in 06886 Lutherstadt Wittenberg ist mir eine Messstation bekannt. Diese Station steht in der Nähe einer T-Kreuzung. Dadurch werden oftmals der stehende und auch der beschleunigende Verkehr gemessen. Ist diese Position anhand aller zu wahrenden Regelungen zulässig? 5 Der Abstand der Luftmessstation Wittenberg/Dessauer Straße zum Rand der westlich gelegenen T-Kreuzung beträgt ca. 45 m. Gemäß 39. BImSchV müssen verkehrsbezogene Probenahmestellen mindestens 25 Meter vom Rand verkehrsreicher Kreuzungen und höchstens 10 Meter vom Fahrbahnrand entfernt sein. Der Standort der Messstation ist rechtskonform. 13. Wer hat aufgrund welcher Parameter genau diese Stelle als Messpunkt festgelegt? Der Standort der Messstation wurde durch das Landesamt für Umweltschutz in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Wittenberg festgelegt.