Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2715 12.04.2018 Hinweis: Die mit # gekennzeichneten Zeilen (Fragen 1 und 4) sind aufgrund von schutzwürdigen Interessen Dritter nicht Bestandteil der Drucksache. Eine Einsichtnahme ist für Mitglieder des Landtages in der Landtagsverwaltung - Akteneinsichtnahmeraum - nach Terminabsprache möglich. (Ausgegeben am 12.04.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Willi Mittelstädt (AfD) Ergebnisse der Tierschutzkontrollen im Jerichower Land in 2017 Kleine Anfrage - KA 7/1463 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut MDZ vom 27./28. Januar 2018 wurden 2017 bei 395 Tierschutzkontrollen der Amtsveterinäre im Saalekreis 246 Tierhaltungsbetriebe überprüft und dabei 136 Mal Mängel in der Tierhaltung festgestellt. Bei dieser hohen Anzahl von Verstößen, bei geringer Kontrollzahl von ausgewählten Betrieben (4,3 % der Gesamtbetriebszahl im Saalekreis), stellt sich die Frage nach dem generellen Stand der Umsetzung des Tierschutzes in der Nutztier- bzw. Tierhaltung der anderen Landkreise des Landes Sachsen-Anhalt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Wie viele Nutztier- bzw. Tierhaltungen waren im Landkreis Jerichower Land 2017 registriert? Bitte die Gesamtzahl der Tierhaltungen auf Schweine-, Rinder-, Geflügel-, Schaf-, Ziegen- und Pferdehaltungen und sonstige (z. B. Wasserbüffel, Esel, Kleinkamele u. a.) aufgliedern. Im Jerichower Land waren 2017 folgende Nutztierhaltungen registriert: - Rinderhaltungen (ohne Kälber): 331 - Kälber haltende Betriebe: 47 - Geflügelhaltungen: 2.949 - Schweinehaltungen: 286 2 - Schafhaltungen: 443 - Ziegenhaltungen: 141 - Pferdehaltungen: 665 - # 2. In welche Betriebsgrößenklassen gliedern sich die nach Frage 1 festgestellten Tierhaltungsbetriebe bei den einzelnen Nutztiergruppen ein? Hierzu liegen keine statistischen Erfassungen vor. 3. Welche Tierbestände ergeben sich dann aus den in Frage 1 festgestellten Tierhaltungen in Bezug auf Schweine, Rinder, Geflügel, Schafe, Ziegen, Pferde und sonstige im Landkreis Jerichower Land? Entsprechend der aktuellen HIT-Stichtagsbestandsmeldung von Januar 2018 ergeben sich aus den Meldungen der Tierhalter folgende Tierbestände: - Rinder: 30.553 - Schweine: 133.589 - Schafe: 2.011 - Ziegen: 72 Für andere als die genannten Tierarten erfolgt keine Meldung des Stichtagsbestandes . Eine statistische Erfassung hierzu erfolgt nicht. 4. Wie viele Tierschutzkontrollen wurden 2017 im Landkreis Jerichower Land durchgeführt? Die Gesamtanzahl der durchgeführten Tierschutzkontrollen auf die kontrollierten Schweine-, Rinder-, Geflügel-, Schaf-, Ziegen-, Pferdehaltungen u. a. aufgliedern und dabei bitte die Betriebsgrößen berücksichtigen. 2017 wurden insgesamt 312 Tierschutzkontrollen (inkl. Nachkontrollen) durchgeführt . Darunter wurden folgende Nutztierhaltungen mindestens einmal kontrolliert: - 16 Rinder (ohne Kälber) haltende Betriebe: 16 Kontrollen - 3 Schafe haltende Betriebe: 4 Kontrollen - 1 Ziegen haltender Betrieb: 1 Kontrolle - 40 Hühner haltende Betriebe: 236 Kontrollen - # - 16 Kälber haltende Betriebe: 17 Kontrollen - 13 Schweine haltende Betriebe: 15 Kontrollen - 665 Pferde haltende Betriebe: 13 Kontrollen 5. Nach welchem Kontrollsystem wurden die in Frage 4 quantifizierten Gesamtkontrollen durchgeführt? Die durchgeführten Kontrollen bitte aufschlüsseln: nach Routinekontrollen auf risikobasiertem Ansatz, nach ausgewählten EU-Kontrollen und Kontrollen aufgrund von begründetem Verdacht des Verstoßes gegen Haltungsbestimmungen (Anzeigen und Beschwerden). 3 2017 sind insgesamt (inkl. Heimtiere, Gehegewild, Fische, Nerze) - 24 CC-Kontrollen/EU-Kontrollen, - 239 risikobasierte Routinekontrollen, - 30 Anlasskontrollen (Anzeigen, Beschwerden) sowie - 19 Nachkontrollen durchgeführt worden. 6. Wie viele Verstöße wurden bei den durchgeführten Tierschutzkontrollen (s. Anzahl aus Frage 4) festgestellt? Bitte die Zahl der Verstöße nach der Art der Kontrolle (s. Frage 5) auf die Schweine-, Rinder-, Geflügel-, Schaf-, Ziegen-, Pferdehaltung u. a. in den einzelnen Betriebsgrößenklassen (s. Frage 2) aufgliedern. Zudem bitte berücksichtigen: gegen welche konkreten Haltungsbestimmungen und -bedingungen wurde bei den festgestellten Verstößen verstoßen ? Bei Rindern gab es 2 Verstöße anlässlich von CC-Kontrollen. Bei Anlass- Kontrollen gab es Verstöße in 3 Rinder-, 2 Schaf- bzw. Ziegen-, 4 Pferde- und 2 Geflügelhaltungen. 7. Welche Maßnahmen wurden bei den festgestellten Verstößen eingeleitet? Bitte für die in Frage 6 benannten Verstöße die entsprechend erlassenen Strafanzeigen, Bußgelder, Verwarnungen, Ordnungsverfügungen, Auflagen (Abstellung von Mängeln bzw. Veränderung von Haltungsbedingungen ) zuordnen. Zudem berücksichtigen, ob die Betriebserlaubnis entzogen wurde. Es wurden insgesamt 13 Bescheide erstellt, 5 OWi-Anzeigen bearbeitet und 1 Strafanzeige gestellt. Der Entzug einer Betriebserlaubnis erfolgte 2017 nicht. 8. Wie viele Nutztiere wurden innerhalb der Maßnahmen aus Frage 7 beschlagnahmt , in welchem Zustand befanden sie sich und wie wurde über sie entschieden? Antwort bitte nach Vorgang, betroffenen Tieren, Verbleib und dazu getroffenen Anordnungen. Keine. 9. Wie viele Nachkontrollen waren aufgrund der in Frage 6 und 7 ermittelten Verstöße erforderlich und wie hoch waren die Kosten (€), die von den Tierhaltern dafür zu tragen waren? Es wurden insgesamt 19 Nachkontrollen durchgeführt. Die angefallenen Kosten werden statistisch nicht erfasst. 10. Nach welchen Kostensätzen berechnen sich generell die durchzuführenden Tierschutzkontrollen? 4 Für Anordnungen im Rahmen von Kontrollen ist die Tarifstelle 121.5 der AIIGO LSA maßgebend. Diese gibt eine Rahmengebühr von 15,00 EUR bis 3.000,00 EUR vor. In Abhängigkeit vom Kontroll- und Verwaltungsaufwand werden Gebühren innerhalb dieser Rahmengebühr erhoben. 11. Wurden bei den Tierschutzkontrollen aufgrund von Verstößen Strafanzeigen gegen Tierhalter gestellt? Wenn ja, bitte nach Vorgang (Betrieb/Haltung, betroffene Tiere und Verstöße ), Ermittlungsstand, zuständiger Strafverfolgungsbehörde und Strafmaß auflisten. Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. Darüber hinaus äußert sich der Landkreis grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren. 12. Welche Kontrollbehörden führen die Tierschutzkontrollen im Landkreis Wittenberg durch und wie viel Kontrollpersonal steht den verantwortlichen Kontrollbehörden dafür zur Verfügung? Bitte Behörden benennen und Personal nach Funktion und VZÄ zuordnen. Die Tierschutzkontrollen führt im Jerichower Land das Veterinäramt durch. Je nach Art und Umfang der Kontrolle sind ein bis fünf amtliche TierärzteInnen und ggf. weitere Verwaltungsmitarbeiter beteiligt.