Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2722 13.04.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 16.04.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Daniel Roi (AfD) Managementmaßnahmen zum Artenschutz im Windpark Weißandt-Gölzau Kleine Anfrage - KA 7/1497 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Drs. 7/823 „Artenschutz an Windkraftanlagen“ (vom 12. Januar 2017) wurden die festgesetzten Managementmaßnahmen zur Tötung von Einzelindividuen geschützter Tierarten aufgeführt. Daraus ergeben sich für den Windpark Weißandt-Gölzau Nachfragen, da es generell bereits verschiedene Angaben gibt, wann welche Windenergieanlagen von welchem Betreiber unter der Bezeichnung „Windpark Weißandt-Gölzau“ seit 2004 in Betrieb genommen wurden. Zuletzt waren dies drei Windenergieanlagen in 2016, die separat unter der Bezeichnung „Windpark Weißandt-Gölzau“ https://www.vsb.energy/de/de/projekte/windpark-weissandt-goelzau/ zusätzlich gelistet werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Vorbemerkung der Landesregierung: Es werden bei der Genehmigung von Windkraftanlagen keine Maßnahmen zur Tötung geschützter Tierarten getroffen. Vorgesehene Managementmaßnahmen zielen immer darauf ab, das Tötungsrisiko zu minimieren. 1. Wer betreibt wie viele Windenergieanlagen (Typen) unter der Bezeichnung „Windpark Weißandt-Gölzau“ und seit wann sind diese in Betrieb? 2 WEA Typ Anzahl Baujahr Betreiber Vestas V 52 6 2003 Aufwind Gesellschaft zur Nutzung erneuerbarer Energien mbH GE wind-energie 1.5 sl 4 2006 Energiegesellschaft Nordost mbH Nordex N 80 6 2004 Nordex Grundstücksverwaltungs GmbH GE wind-energie 1.5 sl 2 2005 Somaka GmbH & Co. KG Vestas V 126-3.3 MW 2 1 2016 2017 VSB Windpark Weißandt-Gölzau GmbH & Co. KG Vestas V 80 1 2010 Windenergie Hemden GmbH Nordex N 60 2 1999 Windenergie Hemden GmbH 2. Gibt es für den bzw. die Windparks Weißandt-Gölzau Anträge von Investoren bzw. von Betreibern auf Repowering? Nein. 3. Ab welchem Datum wurden die witterungsabhängigen Abschaltzeiten für Fledermäuse bindend eingeführt? Die in der Genehmigung festgelegten Abschaltzeiten sind ab Inbetriebnahme der betreffenden Windenergieanlage wirksam. 4. Gelten die witterungsabhängigen Abschaltzeiten für die gesamte Betriebsdauer des Windparks bzw. sind sie an die Betriebserlaubnis gekoppelt ? Die Abschaltzeiten gelten grundsätzlich während der gesamten Betriebszeit der betreffenden Windenergieanlage. 5. Wie sind die witterungsabhängigen Abschaltzeiten genau definiert? Das heißt: Zu welchen Wetterbedingungen werden wie viele WEA abgeschaltet und wann wird das Ergebnis - im Hinblick auf die Effektivität der Witterungszeiten - evaluiert? Witterungsbedingte Abschaltzeiten sind für die WEA Typ Vestas V 126-3.3 MW festgelegt für den Zeitraum vom 15. April bis 15. Mai und 1. Juli bis 15. Oktober in der Zeit von zwei Stunden vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang bei gleichzeitigem Vorliegen der folgenden Witterungsparameter: kein Niederschlag, in Nabenhöhe Temperatur über 8° C und Windgeschwindigkeit unter 6,0 m/s. 3 6. Wie hoch ist die mittlere Nabenhöhe (m) aller WEA im Windpark Weißandt- Gölzau bzw. aller WEA, die unter der Bezeichnung Windpark Weißandt- Gölzau betrieben werden? Die mittlere Nabenhöhe beträgt 86,44 Meter. 7. Wie werden die festgelegten witterungsabhängigen Abschaltzeiten vom Betreiber des WP Weißandt-Gölzau dokumentiert? Es werden bei jeder Windenergieanlage die Betriebsparameter kontinuierlich aufgezeichnet und somit auch die Abschaltzeiten dokumentiert. 8. Welche Behörde überwacht und kontrolliert die Einhaltung der witterungsabhängigen Abschaltzeiten? Die Naturschutzbehörde. 9. An welchen Zeitpunkten erfolgen Kontrollen der Witterungsbedingungen, die zu den Abschaltzeiten geführt haben und nach welchem Kontrollsystem ? Die Abschaltzeiten werden vom Betreiber dokumentiert, siehe Frage 7, und diese Daten je Kalenderjahr der Genehmigungsbehörde zum Nachweis vorgelegt. Die Kontrollen erfolgen stichprobenhaft oder anlassbezogen auf Grundlage der Abschaltberichte. 10. Gab es innerhalb des Festlegungszeitraumes Verstöße gegen die festgesetzten Abschaltzeiten, die von den Kontrollbehörden dokumentiert wurden ? Nein. 11. Gab es Anzeigen und Hinweise aus der Bevölkerung, dass festgelegte Abschaltzeiten nicht eingehalten wurden? Nein. 12. Wenn ja, an welchen Tagen und zu welchen Witterungsbedingungen wurden die Abschaltzeiten nicht eingehalten? Entfällt, siehe Antwort auf die Fragen 10 und 11. 13. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden nach der Feststellung von nicht eingehaltenen Abschaltzeiten seitens der Kontroll- bzw. Aufsichtsbehörden festgelegt? Entfällt, siehe Antwort auf die Fragen 10 und 11. 4 14. Wie ist ein Verstoß gegen die Abschaltzeiten rechtlich bzw. strafrechtlich zu bewerten? Die Nebenbestimmungen in der Genehmigung zu den Abschaltzeiten haben als Vermeidungsmaßnahmen das Nichteintreten der artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG zum Ziel. Eine Nichteinhaltung der festgelegten Abschaltzeiten verstößt gegen diese Verbotstatbestände und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß den Bußgeldvorschriften des § 69 BNatSchG mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Bei vorsätzlicher Handlung kann ein Straftatbestand nach den §§ 71, 71a BNatSchG vorliegen. 15. Um welche festgestellten Fledermausarten handelt es sich konkret, für die im WP Weißandt-Gölzau bzw. aller WEA, die unter der Bezeichnung WP Weißandt-Gölzau geführt werden, witterungsbedingte Abschaltzeiten festgelegt wurden? Abschaltzeiten sind nur bei drei WEA festgelegt, siehe Antwort zu Frage 5. Die betreffenden Fledermausarten sind der „Große Abendsegler“ und die „Rauhautfledermaus “. 16. Mit welchem Betriebsjahr begann das Gondelmonitoring an wie vielen WEA im WP Weißandt-Gölzau bzw. aller WEA, die unter der Bezeichnung WP Weißandt-Gölzau geführt werden? Ein Gondelmonitoring wird an zwei WEA Typ Vestas V 123-3.3 MW im Zeitraum 2017 bis 2019 durchgeführt. 17. Wie viele Horchboxen von welchem Typ sind in welcher Einsatzhöhe an den in Frage 16 ermittelten WEA im Einsatz? Im hinteren Gondelbereich in einer Höhe von ca. 135 Metern wurden zwei Batcorner Typ ecoObs 3.0 installiert. 18. Welche Ergebnisse zu festgestellten Fledermausarten in Form von Schwarmgrößen, Flugzeiten und -aktivitäten erbrachte das Gondelmonitoring bisher, bezogen auf ein Betriebsjahr? Für das Jahr 2017 sind folgende Daten erfasst. Fledermausart Verzeichnete Kontakte WEA 1 Verzeichnete Kontakte WEA 1 Großer Abendsegler 1.346 610 Mückenfledermaus 14 51 Nyctaloide 1.581 782 Rauhautfledermaus 222 219 Zweifarbenfledermaus 347 168 Zwergfledermaus 1 0 Unbestimmte Fledermaus 2.488 1.889 5 19. Seit wann wird ein Schlagopfer-Monitoring (Vögel und Fledermäuse) im WP Weißandt-Gölzau bzw. aller WEA, die unter der Bezeichnung WP Weißandt-Gölzau geführt werden, durchgeführt und wer ist dafür zuständig ? Es wurde/wird kein Schlagopfermonitoring durchgeführt. 20. Welche Ergebnisse erbrachte das Schlagopfer-Monitoring? Entfällt, siehe Antwort auf die Frage 19.