Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2724 13.04.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 16.04.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Daniel Roi (AfD) Managementmaßnahmen zum Artenschutz im Windpark Zerbst Kleine Anfrage - KA 7/1499 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Drs. 7/823 „Artenschutz an Windkraftanlagen“ (vom 12. Januar 2017) wurden die festgesetzten Managementmaßnahmen zur Tötung von Einzelindividuen geschützter Tierarten aufgeführt. Daraus ergeben sich für den Windpark Zerbst Nachfragen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Vorbemerkung der Landesregierung: Es werden bei der Genehmigung von Windkraftanlagen keine Maßnahmen zur Tötung geschützter Tierarten getroffen. Vorgesehene Managementmaßnahmen zielen immer darauf ab, das Tötungsrisiko zu minimieren. 1. Wer betreibt wo wie viele Windenergieanlagen (Typen) unter der Bezeichnung „Windpark Zerbst“ und seit wann sind diese in Betrieb? WEA Typ Anzahl Gemarkung Baujahr Betreiber SWT-3.0-113 6 Zerbst 2015 Getec green energy AG SWT-3.0-113 4 Straguth SWT-3.6-130 4 Straguth genehmigt, noch nicht in Betrieb Windpark Zerbst GmbH II SWT-3.6-130 1 Zerbst 2 2. Gibt es für den Windpark Zerbst Anträge von Investoren bzw. von Betreibern auf Repowering? Nein. 3. Ab welchem Datum wurden die witterungsabhängigen Abschaltzeiten für Fledermäuse bindend eingeführt? Die mit der Genehmigung festgelegten Abschaltzeiten sind ab Inbetriebnahme der betreffenden Windenergieanlage wirksam. 4. Gelten die witterungsabhängigen Abschaltzeiten für die gesamte Betriebsdauer des Windparks bzw. sind sie an die Betriebserlaubnis gekoppelt ? Die Abschaltzeiten gelten grundsätzlich während der gesamten Betriebszeit der betreffenden Windenergieanlage. 5. Wie sind die witterungsabhängigen Abschaltzeiten genau definiert? Das heißt: Zu welchen Wetterbedingungen werden wie viele WEA abgeschaltet und wann wird das Ergebnis - im Hinblick auf die Effektivität der Witterungszeiten - evaluiert? Für die genannten Anlagentypen sind witterungsbedingte Abschaltzeiten festgelegt in der Zeit von einer Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang für den genannten Zeitraum bei gleichzeitigem Vorliegen der genannten Witterungsparameter: kein Niederschlag, in Gondelhöhe Nachttemperatur über 10° C und folgende Windgeschwindigkeit. WEA Typ Anzahl Zeitraum Windgeschwindigkeit SWT-3.0-113 1 10.06. – 30.06. 01.07. – 30.09. kleiner 5,0 m/s SWT-3.0-113 2 01.08. – 30.09. kleiner 5,0 m/s SWT-3.6-130 3 01.05. – 31.07. 01.08. – 30.09. kleiner 6,0 m/s SWT-3.6-130 1 01.08. – 30.09. kleiner 6,0 m/s 6. Wie hoch ist die mittlere Nabenhöhe (m) aller WEA im Windpark Zerbst? Die mittlere Nabenhöhe beträgt 140 Meter. 7. Wie werden die festgelegten witterungsabhängigen Abschaltzeiten vom Betreiber des WP Zerbst dokumentiert? Es werden bei jeder Windenergieanlage die Betriebsparameter kontinuierlich aufgezeichnet und somit auch die Abschaltzeiten dokumentiert. 3 8. Welche Behörde überwacht und kontrolliert die Einhaltung der witterungsabhängigen Abschaltzeiten im WP Zerbst? Die Naturschutzbehörde. 9. An welchen Zeitpunkten erfolgen Kontrollen der Witterungsbedingungen, die zu den Abschaltzeiten geführt haben und nach welchem Kontrollsystem ? Die Abschaltzeiten werden vom Betreiber dokumentiert, siehe Frage 7, und diese Daten je Kalenderjahr der Genehmigungsbehörde zum Nachweis vorgelegt. Die Kontrollen erfolgen stichprobenhaft oder anlassbezogen auf Grundlage der Abschaltberichte. 10. Gab es innerhalb des Festlegungszeitraumes Verstöße gegen die festgesetzten Abschaltzeiten, die von den Kontrollbehörden dokumentiert wurden ? Nein. 11. Gab es Anzeigen und Hinweise aus der Bevölkerung, dass festgelegte Abschaltzeiten nicht eingehalten wurden? Nein. 12. Wenn ja, an welchen Tagen und zu welchen Witterungsbedingungen wurden die Abschaltzeiten nicht eingehalten? Entfällt, siehe Antwort auf die Fragen 10 und 11. 13. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden nach der Feststellung von nicht eingehaltenen Abschaltzeiten seitens der Kontroll- bzw. Aufsichtsbehörden festgelegt? Entfällt, siehe Antwort auf die Fragen 10 und 11. 14. Wie ist ein Verstoß gegen die Abschaltzeiten rechtlich bzw. strafrechtlich zu bewerten? Die Nebenbestimmungen in der Genehmigung zu den Abschaltzeiten haben als Vermeidungsmaßnahmen das Nichteintreten der artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG zum Ziel. Eine Nichteinhaltung der festgelegten Abschaltzeiten verstößt gegen diese Verbotstatbestände und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß den Bußgeldvorschriften des § 69 BNatSchG mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Bei vorsätzlicher Handlung kann ein Straftatbestand nach den §§ 71, 71a BNatSchG vorliegen. 4 15. Um welche festgestellten Fledermausarten handelt es sich konkret, für die im WP Zerbst witterungsbedingte Abschaltzeiten festgelegt wurden? Die bei den drei WEA Typ SWT-3.0-113 festgelegten Abschaltzeiten betreffen die Fledermausarten „Großer Abendsegler, Kleinabendsegler, Rauhautfledermaus , Mückenfledermaus“. Die bei den vier WEA Typ SWT-3.6-130 festgelegten Abschaltzeiten betreffen die Fledermausarten „Großer Abendsegler, Kleinabendsegler, Rauhautfledermaus , Mückenfledermaus, Zwergfledermaus“. 16. Mit welchem Betriebsjahr begann das Gondelmonitoring an wie vielen WEA im WP Zerbst? Es wurde/wird kein Gondelmonitoring durchgeführt. 17. Wie viele Horchboxen von welchem Typ sind in welcher Einsatzhöhe an den in Frage 16 ermittelten WEA im Einsatz? Entfällt, siehe Antwort auf die Frage 16. 18. Welche Ergebnisse zu festgestellten Fledermausarten in Form von Schwarmgrößen, Flugzeiten und -aktivitäten erbrachte das Gondelmonitoring bisher, bezogen auf die jeweiligen Betriebsjahre? Entfällt, siehe Antwort auf die Frage 16. 19. Welche Schlussfolgerungen - in Bezug auf die festgelegten witterungsbedingten Abschaltzeiten - lassen sich für den Weiterbetrieb der WEA im WP Zerbst ziehen? Abschaltzeiten werden zur Vermeidung eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos der betroffenen Fledermausarten als Nebenbestimmung in der Genehmigung getroffen. Die Betriebsgenehmigung wird grundsätzlich unbefristet erteilt. 20. Auf welcher Datengrundlage, bezogen auf welche Fledermausarten, wurden für die WEA im Windpark Zerbst - verglichen mit dem WP Zerbst-Ost - jahreszeitlich unterschiedliche und monatlich eingegrenzte witterungsbedingte Abschaltzeiten festgelegt? Die Festlegungen von Abschaltzeiten werden auf der Grundlage der mit dem Genehmigungsantrag eingereichten Unterlagen getroffen. 21. Seit wann wird ein Schlagopfer-Monitoring (Vögel und Fledermäuse) im WP Zerbst durchgeführt und wer ist dafür zuständig? Es wurde/wird kein Schlagopfermonitoring durchgeführt. 5 22. Welche Ergebnisse erbrachte das Schlagopfer-Monitoring? Entfällt, siehe Antwort auf die Frage 21.