Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2730 16.04.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 16.04.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Matthias Büttner (AfD) Aufträge des Landes Sachsen-Anhalt an - das isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH (isw-Institut), - die isw Gesellschaft für wissenschaftliche Beratung und Dienstleistung mbH (isw-GmbH) und - die Michael Kronacher Kommunikation. Kleine Anfrage - KA 7/1375 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Zuge der Arbeit des 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses ist deutlich geworden, dass das Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung, gemeinnützige Gesellschaft mbH (gGmbH, isw-Institut) und die Gesellschaft für wissenschaftliche Beratung und Dienstleistung mbH (isw-GmbH) Aufträge vom Land Sachsen -Anhalt erhalten haben. Weiter ist unklar, ob die Firma Kronacher Kommunikation Aufträge vom Land Sachsen-Anhalt erhalten hat. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Welche Aufträge und in welcher Höhe (Summe in TEUR) hat das isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH seit Beginn der 6. Legislaturperiode vom Land Sachsen-Anhalt (einschließlich der unter der Aufsicht des Landes Sachsen-Anhalt stehender Körperschaften des öffentlichen oder des zivilen Rechts) erhalten? Bitte aufschlüsseln nach Datum, Ministerium bzw. Behörde oder untergeordneter Geschäftsbereich, Aktenzeichen, Höhe der Aufträge und ausgewiesene Umsatzsteuer. 2 Siehe hierzu Anlage 1. 2. Welche Aufträge und in welcher Höhe (Summe in TEUR) hat die Gesellschaft für wissenschaftliche Beratung und Dienstleistung mbH seit Beginn der 6. Legislaturperiode vom Land Sachsen-Anhalt (einschließlich der oben unter 1. genannten Körperschaften) erhalten? Bitte aufschlüsseln nach Datum , Ministerium bzw. Behörde bzw. Körperschaft oder untergeordneter Geschäftsbereich, Aktenzeichen und Höhe der Aufträge. Siehe hierzu Anlage 2. 3. Welche Aufträge und in welcher Höhe (Summe in TEUR) hat die Firma Kronacher Kommunikation vom Land Sachsen-Anhalt (einschließlich der oben unter 1. genannten Körperschaften) seit Beginn der 6. Legislaturperiode erhalten? Bitte aufschlüsseln nach Datum, Ministerium bzw. Behörde oder untergeordneter Geschäftsbereich und Höhe der Aufträge. Die Firma Kronacher Kommunikation hat seit Beginn der 6. Legislaturperiode keine Aufträge vom Land Sachsen-Anhalt erhalten. 4. Welche Aufträge und in welcher Höhe (Summe TEUR) hat das isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH durch Mitbewerbung an öffentlichen Ausschreibungen des Landes (einschließlich der oben unter 1. genannten Körperschaften) erhalten? Bitte aufschlüsseln nach Datum, Ministerium bzw. Behörde oder untergeordneten Geschäftsbereichen, Aktenzeichen, Höhe der Aufträge und ausgewiesener Umsatzsteuer. Siehe hierzu Anlage 1. 5. Welche Aufträge und in welcher Höhe (TEUR) hat das Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gGmbH vom Land Sachsen-Anhalt (einschließlich der oben unter 1. genannten Körperschaften) ohne Mitbewerbung an einer öffentlichen Ausschreibung erhalten? Bitte aufschlüsseln nach Datum, Ministerium bzw. Behörde oder untergeordneter Geschäftsbereich , Aktenzeichen und Höhe der Aufträge. Siehe hierzu Anlage 1. 6. In welchem Umfang wurden die Verträge, die zwischen isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH und dem Land Sachsen-Anhalt (einschließlich der oben unter 1. genannten Körperschaften) seit der 6. Legislaturperiode geschlossen wurden, umgesetzt ? Siehe hierzu Anlage 1. 7. In welchen Umfang wurden die Verträge, die zwischen der Gesellschaft für wissenschaftliche Beratung und Dienstleistung mbH und dem Land Sachsen -Anhalt (einschließlich der oben unter 1. genannten Körperschaften) seit der 6. Legislaturperiode geschlossen wurden, umgesetzt? 3 Siehe hierzu Anlage 2. 8. In welchen Umfang wurden die Verträge, die zwischen dem Unternehmen Kronacher Kommunikation und dem Land Sachsen-Anhalt seit der 6. Legislaturperiode geschlossen wurden, umgesetzt? Siehe Antwort zu Frage 3. 9. Handelt eine gemeinnützige Gesellschaft (gGmbH) im Wettbewerb und in Konkurrenz mit wirtschaftlichen Unternehmen und unter Teilnahme an Ausschreibungen des Landes gemeinnützig? Eine Körperschaft, die im Wettbewerb und in Konkurrenz mit wirtschaftlichen Unternehmen an Ausschreibungen des Landes teilnimmt, kann trotzdem gemeinnützig sein. Die steuerliche Gemeinnützigkeit ist im Abschnitt „Steuerbegünstigte Zwecke“ (§§ 51 bis 68 Abgabenordnung - AO -) geregelt. Nach § 5 Absatz 1 Nummer 9 Körperschaftsteuergesetz (KStG) sind Körperschaften , Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung , dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (§§ 51 bis 68 AO), von der Körperschaftsteuer befreit. Wird ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb [der kein Zweckbetrieb ist] unterhalten, ist die Steuerbefreiung insoweit ausgeschlossen. Man spricht in diesen Fällen von „gemeinnützigen“ Körperschaften, auch wenn diese mildtätige oder kirchliche Zwecke fördern. Nach § 14 AO ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eine selbständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich. Nach § 65 AO ist ein [steuerbegünstigter] Zweckbetrieb gegeben, wenn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb in seiner Gesamtrichtung dazu dient, die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft zu verwirklichen, die Zwecke nur durch einen solchen Geschäftsbetrieb erreicht werden können und der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb zu nicht begünstigten Betrieben derselben oder ähnlicher Art nicht in größerem Umfang in Wettbewerb tritt, als es bei Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke unvermeidbar ist. Die §§ 66 bis 67a AO enthalten Sonderregelungen hinsichtlich der Zweckbetriebseigen -schaft für Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, für Krankenhäuser und für bestimmte Sportveranstaltungen. Ferner enthält § 68 AO einen gesetzlichen Katalog einzelner Zweckbetriebe. Nach § 68 Nummer 9 AO können Wissenschafts - und Forschungseinrichtungen, deren Träger sich überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand oder Dritter oder aus der Vermögensverwaltung finanziert, einen Zweckbetrieb darstellen. Die speziellen Zweckbetriebsregelungen der §§ 66 bis 68 AO gehen der allgemeinen Regelung des § 65 AO vor. Nach diesen Vorschriften kann ein Zweckbetrieb somit auch dann vorliegen, wenn die Wettbewerbsklausel des § 65 Nummer 3 AO nicht erfüllt ist. 4 10. Wie bewertet die Landesregierung den Vorteil eines Bieters, der die geminderte Umsatzsteuerpflicht einer gemeinnützigen Körperschaft genießt (7 %) im Gegensatz zu einem Bieter, der sich nicht als gemeinnützig deklariert (wirtschaftliche Unternehmen) und darum die volle Umsatzsteuerhöhe (19 %) zahlen bzw. anbieten muss, wenn er Angebote zu Vergabeverfahren des Landes abgibt (mit Blick auf Umsatzsteuerpflicht des Landes Sachsen-Anhalt)? Für die umsatzsteuerpflichtigen Umsätze der Zweckbetriebe ist § 12 Abs. 2 Nummer 8 Buchstabe a Umsatzsteuergesetz (UStG) zu beachten. Danach ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 7 % für die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Das gilt nicht für Leistungen , die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden , gilt der ermäßigte Steuersatz nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 der Abgabenordnung bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht. Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei gemeinnützigen Körperschaften setzt u. a. voraus, dass mit dem Zweckbetrieb erkennbar darauf abgezielt wird, die satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft zu verwirklichen. Es ist erforderlich , dass die ausgeführten Leistungen von ihrer tatsächlichen Ausgestaltung her und in ihrer Gesamtrichtung dazu bestimmt sind, den in der Satzung bezeichneten steuerbegünstigten Zweck der Körperschaft selbst zu verwirklichen . Mit der Regelung des § 12 Absatz 2 Nummer 8 Buchstabe a Satz 3 UStG werden mögliche Wettbewerbsverzerrungen durch die Inanspruchnahme des ermäßigten Steuersatzes auf den unionsrechtlich zulässigen Umfang beschränkt und missbräuchlichen Gestaltungen wird begegnet. Soweit die Körperschaft mit den Leistungen ihrer in den §§ 66 bis 68 AO bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht , kommt der ermäßigte Steuersatz uneingeschränkt zur Anwendung (vgl. insoweit Abschnitt 12.9 Absatz 10 des Umsatzsteueranwendungserlasses - UStAE -; in diesem Zusammenhang siehe die Ausführungen zu Wissenschafts - und Forschungseinrichtungen in Abschnitt 12.9 Absatz 10 Nummer 8 UStAE). Für die übrigen Umsätze gilt dies nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden. Die Landesregierung hat keine Veranlassung, die Wertungen des Gesetzgebers in den §§ 65 bis 68 AO sowie in § 12 Absatz 2 Nummer 8 Buchstabe a UStG infrage zu stellen. Die Umsatzsteuerpflicht des Landes Sachsen-Anhalt ist in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung. 5 11. Ist die Teilnahme bzw. Bewerbung eines Bieters, (gGmbH) der gemindert umsatzsteuerpflichtig ist (7 %) nicht eine Verfälschung und Verzerrung des Wettbewerbs, weil der Bieter automatisch günstigere Angebote abgeben kann als ein Bieter (wirtschaftliches Unternehmen), der die volle Umsatzsteuer (19 %) anbieten muss? Siehe Antwort zu Frage 10. 12. Ist es für das Land Sachsen-Anhalt ein Vorteil, wenn ein Auftragnehmer statt 19 % Umsatzsteuer nur 7 % Umsatzsteuer in Rechnung stellt, weil das Land Sachsen-Anhalt nicht umsatzsteuerabzugsberechtigt ist und dadurch spart? Siehe Antwort zu Frage 10. 13. Ist das isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH in der Auftragsberatungsstelle im Verzeichnis leistungsfähiger Beratungsunternehmen geführt (Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 21. November 2008, Ministerialblatt, MBI 2009 S. 310 ff, dort unter „I. Eignung“, dort unter c: „Unternehmer- Lieferanten-Verzeichnis, ULV-Liste“)? Nein. 14. Ist die Gesellschaft für wissenschaftliche Beratung und Dienstleistung mbH im oben unter 12. genannten Unternehmer-Lieferanten-Verzeichnis (ULV) gelistet? Nein. 15. Ist das Unternehmen Kronacher Kommunikation im oben unter 12. genannten Unternehmer-Lieferanten-Verzeichnis (ULV) gelistet? Nein. 16. Wie lautet der Gesellschaftervertrag mit Datum der Schließung des isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH? Kopie des Vertrages reicht als Antwort. Der Gesellschaftsvertrag liegt der Landesregierung nicht vor. 17. Wie lautet der Gesellschaftervertrag mit Datum der Schließung der Gesellschaft für wissenschaftliche Beratung und Dienstleistung mbH? Kopie des Vertrages als Antwort ausreichend. Der Gesellschaftsvertrag liegt der Landesregierung nicht vor. 18. Wer ist Gesellschafter des isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH? Die aktuellen Gesellschafter sind der Landesregierung nicht bekannt. 6 19. Wer ist Gesellschafter der Gesellschaft für wissenschaftliche Beratung und Dienstleistung mbH? Die aktuellen Gesellschafter sind der Landesregierung nicht bekannt. 20. Hat das Land Sachsen-Anhalt z. B. durch Zuwendungen bei der Gründung oder im späteren laufenden Geschäftsbetrieb des isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH dieselbe gefördert oder bezuschusst? Wenn ja, bitte Antwort aufgeschlüsselt nach Art der Förderung oder Bezuschussung, Höhe (Summe in TEUR), Förderungsgrund und Förderzeitpunkt (Datum). Siehe Anlage 3. 21. Wann war die letzte Betriebsprüfung des isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH und wie lautet der Inhalt des Prüfberichts? Kopie des Berichts reicht als Antwort aus. Die konkret angefragten Informationen stammen aus dem Besteuerungsverfahren und unterliegen damit dem Steuergeheimnis nach § 30 AO. Eine Weitergabe von Informationen aus dem Besteuerungsverfahren setzt das Vorliegen einer Offenbarungsbefugnis voraus. Eine Offenbarungsbefugnis im Sinne des § 30 Absatz 4 AO, insbesondere der dortigen Nummern 3 und 5, liegt nicht vor. 22. Gab es seit der Gründung des isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH Betriebsprüfungen? Wenn ja: Sind dabei Unregelmäßigkeiten aufgefallen? Wenn ja, welche? Antwort bitte aufschlüsseln nach Jahr und konkreter Unregelmäßigkeit. Siehe Antwort zu Frage 21. 23. Wie lauten die konkreten satzungsmäßigen Zwecke bzw. die gemeinnützigen Unternehmenszwecke des isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH? Die Satzung liegt der Landesregierung nicht vor. 24. Stehen steuerbegünstigte Vereine oder gemeinnützige Gesellschaften, soweit sie sich wirtschaftlich betätigen, im Wettbewerb mit anderen Wirtschaftsteilnehmern ? Gemeinnützige Körperschaften, die sich wirtschaftlich betätigen, können insoweit potentiell oder tatsächlich in Wettbewerb zu anderen Wirtschaftsteilnehmern treten. Insoweit wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 7 25. Unter welchen Umständen, mit Angabe der genauen Kriterien, ist eine wirtschaftliche Betätigung eines Vereins oder einer gemeinnützigen Gesellschaft gegeben? Nach § 14 AO ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eine selbständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich. Eine Vermögensverwaltung liegt in der Regel vor, wenn Vermögen genutzt, zum Beispiel Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet wird. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Aufträge des Landes Sachsen-Anhalt an das isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH (isw-Institut) - KA 7/1375 Anlage 1 ldf. Nr. Auftraggeber (Ministerium, Behörde oder untergeordn. Geschäftsbereich) Datum Aktenzeichen Auftrag Höhe des Auftrags (Brutto) in TEUR Höhe der Umsatzsteuer in TEUR Wurde Umsatzsteuer ausgewiesen (Ja /Nein) Auftragsvergabe im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung? (Ja/ Nein) Umsetzung des Auftrags (Bearbeitungsstand) 1 Investitionsbank Sachsen- Anhalt 07.06.2011 Finanzstatistischer Report Daseinsvorsorge 94,16 6,16 Ja Nein Erledigt 2 Investitionsbank Sachsen- Anhalt 07.06.2011 Strategische Positionierung zum EU-Strukturfondseinsatz nach 2013 197,95 12,95 Ja Nein Erledigt 3 Investitionsbank Sachsen- Anhalt 10.08.2011 Revolvierende Finanzierungsinstrumente im Rahmen der Umsetzung des EFRE, ESF und ELER in LSA 17,12 1,12 Ja Nein Erledigt 4 Investitionsbank Sachsen- Anhalt 11.11.2011 Analyse zur regionalen Fördermittelverteilung als Basis zur Erhöhung von Effizienz und Wirksamkeit der Aktivitäten der Bank im Fördermittelbereich 74,90 4,90 Ja Nein Erledigt 5 Investitionsbank Sachsen- Anhalt 28.03.2012 Finanzstatistischer Report Bildung 94,16 6,16 Ja Nein Erledigt 6 Investitionsbank Sachsen- Anhalt 10.05.2012 Begleitung zur Bildung eines Stabilitätsrats 211,86 13,86 Ja Nein Erledigt 7 Investitionsbank Sachsen- Anhalt 05.10.2012 Anbindung des Finanzmonitors an den Strukturkompass 16,05 1,05 Ja Nein Erledigt 8 Investitionsbank Sachsen- Anhalt 14.12.2012 Fortsetzung der wissenschaftlichen Begleitung der IB im Rahmen ihrer Funktion als Geschäftsstelle des Stabilitätsrates LSA im Jahr 2013 211,33 13,83 Ja Nein Erledigt 9 Investitionsbank Sachsen- Anhalt 19.12.2012 Strukturkompass - Nachtrag zum Vertrag vom 05.08.2008 64,20 4,20 Ja Nein Erledigt 10 Investitionsbank Sachsen- Anhalt 19.09.2013 Analyse zur regionalen Fördermittelverteilung als Basis zur Erhöhung von Effizienz und Wirksamkeit der Aktivitäten der Bank im Fördermittelbereich - Vertragsergänzung zum Vertrag vom 11.11.2011 10,70 0,70 Ja Nein Erledigt 11 Investitionsbank Sachsen- Anhalt 26.09.2013 Strategische Positionierung im Rahmen der Föderalismuskommission III 94,16 6,16 Ja Nein Erledigt 12 Investitionsbank Sachsen- Anhalt 25.02.2014 Unterstützung der IB durch ein wissenschaftliches Institut 4.456,55 291,55 Ja Ja Erledigt 13 Ministerium der Finanzen 05.04.2012 14-20_Programmierung Erstellung einer sozioökonomischen Analyse (SÖA), inkl. einer Stärken- , Schwächen-, Chancen-, Risikenanalyse (SWOT) für Sachsen-Anhalt für EFRE, ESF sowie ELER 2014-2020 123,05 8,05 Ja Ja Erledigt 14 Ministerium der Finanzen 01.09.2012 14-20_Programmierung Unterstützung bei der Erstellung des OP EFRE und OP ESF des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 203,84 13,33 Ja Ja Erledigt 15 Ministerium der Finanzen 19.09.2012 EU-VB-ELER 60128/15.36 Erstellung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum 2014- 2020 202,90 13,27 Ja Ja Erledigt 16 Ministerium der Finanzen 28.10.2017 EU-VB-ELER 46835/5 Durchführung der Bewertung während des Programmplanungszeitraums, einschließlich der Erstellung der bewertungsrelevanten Inhalte der jährlichen Durchführungsberichte, und der Durchführung der Ex-post-Bewertung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt (EPLR) in der Förderperiode 2014 bis 2020 1.363,18 89,18 Ja Ja begonnen 17 Ministerium für Inneres und Sport/StaLA 06.08.2015 1-V-1.2.2 Unterstützungsleistungen (Personalgestellung) für das StaLA bei der Implementierung des Datenbanksystems GENESIS in den Strukturkompass 64,20 4,20 Ja Nein Erledigt 18 Ministerium für Justiz und Gleichstellung/LVwA 2015 21.08dsz03.09.1./00004/15/ Unterstützung und Förderung von Frauen in MINT Berufen 391,00 Nein Ja kurz vor der Erledigung 19 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 21.05.2012 21-32551/12 Erstellung des Berichts zur Stadtentwicklung und zum Stadtumbau Ost sowie zur Mieten- und Wohnungsentwicklung in Sachsen-Anhalt für die BerichtsJahre 2010 und 2011 38,25 2,50 Ja Nein Erledigt 20 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 12.05.2014 21-32551/14 Erstellung des Berichts zur Stadtentwicklung und zum Stadtumbau Ost sowie zur Mieten- und Wohnungsentwicklung in Sachsen-Anhalt für die BerichtsJahre 2012 und 2013 41,20 2,70 Ja Nein Erledigt Seite 1 von 2 Aufträge des Landes Sachsen-Anhalt an das isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH (isw-Institut) - KA 7/1375 Anlage 1 ldf. Nr. Auftraggeber (Ministerium, Behörde oder untergeordn. Geschäftsbereich) Datum Aktenzeichen Auftrag Höhe des Auftrags (Brutto) in TEUR Höhe der Umsatzsteuer in TEUR Wurde Umsatzsteuer ausgewiesen (Ja /Nein) Auftragsvergabe im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung? (Ja/ Nein) Umsetzung des Auftrags (Bearbeitungsstand) 21 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 31.05.2016 21-32551/16 Erstellung des Berichts zur Stadtentwicklung und zum Stadtumbau Ost sowie zur Mieten- und Wohnungsentwicklung in Sachsen-Anhalt für die BerichtsJahre 2014 und 2015 42,69 2,79 Ja Nein Erledigt 22 Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration/LVwA 2012 /15003000/22.14.1a/00617/12/ Projektförderung: MoBi-Kig+ "Motivation und Berufsorientierung - Kinder gewinnen" 796,80 Nein Nein Erledigt 23 Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration/LVwA 2012 /15003000/21.06.1a/00646/12/ Projektförderung: ProfessionalsCare 500,90 Nein Nein Erledigt 24 Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration/LVwA 2011 /15003000/22.14.1a/01070/11/ Projektförderung: Steps to work 840,60 Nein Nein Erledigt 25 Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration/LVwA 2011 /15003000/21.06.1a/00384/11/ Projektförderung: WISO-Partner KMU 768,30 Nein Nein Erledigt 26 Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration/LVwA 2017 21.08bsz01.01.0./00005/16/ Projektförderung: BRAFO für junge Geflüchtete (BRAFO jG), Handlungssäule II 668,50 Nein Nein begonnen 27 Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration/LVwA 2015 21.08bsz01.06.2./00002/15/ Projektförderung: Landesnetzwerkstelle RÜMSA 908,90 Nein Nein begonnen 28 Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration/LVwA 2015 21.08e.10.0/00001/15/ Projektförderung: Fachkraft im Fokus (FIF) 1.624,90 Nein Nein kurz vor der Erledigung 29 Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration/IB 2016 21.08esz04.13.0 Projektförderung: Kompetenzzentrum Soziale Innovation (KomZ SI) 1.106,10 Nein Nein begonnen 30 Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung 20.05.2011 43-32340/05/2011 Erstellung einer Broschüre (250 Exemplare) unter Verwendung der "Energiebilanz 2008" des Statistischen Landesamtes 25,74 Nein Nein erledigt 31 Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung / Hochschule Merseburg 2011 2011/0628/54782/1404+1218 Gemeinsames Pilotprojekt im Auftrag des Regionalforums zur aktiven Berufsorientierung von Jugendlichen für naturwissenschaftlich-techn. Studienrichtungen - Unterauftrag an das isw gemäß Zuwendungsbescheid. 5,50 Nein Nein Erledigt 32 Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung / Universitätsklinikum Halle 05.08.2016 - Erstellung Gutachtens Bedeutung und Funktion von Zentren mit besonderen Aufgaben in Sachsen-Anhalt. 26,48 1,73 Ja Ja Erledigt Seite 2 von 2 Aufträge des Landes Sachsen-Anhalt an die isw Gesellschaft für wissenschaftlich Beratung und Dienstleistungen mbH (isw-GmbH) - KA 7/1375 Anlage 2 ldf. Nr. Auftraggeber (Ministerium, Behörde oder untergeordn. Geschäftsbereich) Datum Aktenzeichen Auftrag Höhe des Auftrags (Brutto) in TEUR Höhe der Umsatzsteuer in TEUR Wurde Umsatzsteuer ausgewiesen (Ja /Nein) Auftragsvergabe im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung? (Ja/ Nein) Umsetzung des Auftrags (Bearbeitungsstand) 1 Investitionsbank Sachsen- Anhalt 11.11.2011 Durchführung des finanzpolitischen Dialogs 178,50 28,50 Ja Nein Erledigt 2 Investitionsbank Sachsen- Anhalt 19.09.2012 Zukunftsdialoge 2012 144,94 23,14 Ja Nein Erledigt 3 Investitionsbank Sachsen- Anhalt 10.12.2012 Immobiliendialog Sachsen-Anhalt 2020 60,00 9,58 Ja Nein Erledigt 4 Investitionsbank Sachsen- Anhalt 11.12.2012 Wissenschaftliche Begleitung STARK III 149,80 23,92 Ja Nein Erledigt 5 Ministerium der Finanzen 01.09.2011 EFRE16.01.4.11.00083 Machbarkeitsstudie "Einsatz von EFRE-Mitteln zur Finanzierung der Initiative STARK III" 89,26 5,84 Ja Nein Erledigt 6 Ministerium für Inneres und Sport/StaLA 14.07.2014 1-V-1.2.1 Unterstützungsleitungen (Personalgestellung) für das StaLA bei den erforderlichen Vorarbeiten zur Entwicklung eines systematschen Monitorings des Gesundheitswesens als Modul für den Strukturkompass sowie das damals im Aufbau befindliche ISA 159,50 25,50 Ja Nein Erledigt 7 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 06.05.2015 S11 6.5.2015 Fortschreibung von Teilen des Handlungskonzeptes für eine nachhaltige Bevölkerungspolitik 1. Politisch-strategische Einleitung sowie Schlussbetrachtung mit gendergerechter Ausrichtung sowie Beachtung des Ziels der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse 2. Populärwissenschaftliche Aufbereitung in einer journalistischen, für jedermann lesbaren Fassung mit Grafiken, Tabellen von ca. 20 Seiten 13,39 2,14 Ja Ja Erledigt 8 Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration/LVwA 2011 /15002000/52.14.1a/00994/11/ Projektförderung: Internationale berufliche Handlungskompetenz für Auszubildende im dualen System (AZUBI-Europa) 750,80 Nein Nein Erledigt 9 Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration/LVwA 2011 /15003000/21.06.1a/02000/11/ PFIFF - Portal für interessierte flexible Fachkräfte 2.138,40 341,00 Ja Ja Erledigt 10 Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 2011 11.1.1-02405/01/10 Wartungsvertag - Rabe sozial 2,20 0,30 Ja Nein Erledigt 11 Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung 14.11.2012 36-ChemLog T& T Projekt- und Finanzmanagement im Rahmen des INTERREG IV B- Projektes ChemLog T&T 179,94 28,73 Ja Ja Erledigt 12 Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung / Hochschule Merseburg 2015 2015/0618/54659/5948+3882 Vorstudie zur Machbarkeit eines "Innovativen Technologieund Anwenderzentrums - ITAM" - Beschränkte Ausschreibung gemäß Verordnung über Auftragwerte für die Durchführung von Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen vom 16.12.2013 49,27 5,87 Ja Nein Erledigt Seite 1 von 1 zu. Frage 20: Zuwendung bei Gründung oder laufenden Geschäftsbetrieb des isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gGmbH Anlage 3 lfd. Nr. Art der Förderung/ des Zuschusses Summe (in TEUR) Förderungsgrund Förderzeitpunkt (Datum) 1 Zuschuss 91,05 PROfessionals.int 29.10.2010 2 Zuschuss 199,77 ChemLog+ 25.04.2012 3 Zuschuss 80,00 Regionales Informationsbüro Berufsorientierung (RIBO) 26.11.2012 4 Zuschuss 122,58 Interregionale Zusammenarbeit in Bezug auf die Fachkräftesicherung 06.12.2012 5 Zuschuss 162,65 Interregionale Zusammenarbeit in Bezug auf „Übergangssysteme als Chance für benachteiligte Jugendliche" 01.08.2013 6 Zuschuss 80,00 NaLa - Netzwerk ausbilden für die Landwirtschaft und den GaLa-Bau 30.08.2013 7 Zuschuss 20,00 Antragstellung des Projektes „Stärkung der multimodalen Logistik in Mittel- und Osteuropa“ 06.06.2014 8 Zuschuss 44,61 isw-Masowien 19.12.2014 9 Zuschuss 70,47 Schulnetz und Busverkehr in ländlichen Regionen Sachsen-Anhalts 30.12.2014 10 Zuschuss 17,08 Antragstellung des Projektes „Smart Chemistry Specialisation Strategy“ 20.05.2015 11 Zuschuss 194,99 Kooperationsnetzwerk Chemie+ 28.04.2017 12 Zuwendung 308,60 Profilierung Kompetenzerkundung und Kompetenzerfassung für BRAFO 01.07.2015 - 31.12.2016 13 Zuwendung 15,00 Erweiterung des Verfahrens BRAFO-KE auf einfache Sprache und Weiterentwicklung der Software BRAFO-KE 01.11.2017 - 31.01.2018 14 Teilfinanzierung einer Kofinanzierung zum LIFE+Projekt WEEENMODELS Ziel des europäischen Projekts WEEENMODELS, das mit dem Finanzinstrument LIFE + finanziert wird, ist die Schaffung eines neuen Modells der WEEE-Verwaltung (Abfälle aus Elektro- und Elektronikgeräten (WEEE)); Die Hauptziele sind die Umsetzung der Vernetzung, um die strategische Rolle der Stakeholder und die Entwicklung von Öko-Unternehmen zu verbessern. 30,00 Beteiligung des Landes an EU- Förderprogrammen außerhalb der Strukturfonds in Umsetzung der von Landesparlament und -regierung beschlossenen Internationalisierungs- und Europastrategie 02.09.2013 - 31.12.2016 15 Projektförderung 50,00 Erarbeitung von GrundLagen für eine Roadmap des Leitmarktes Chemie/Bioökonomie in Abstimmung mit Leitmarktakteuren 11.08.2014 - 31.12.2014 16 Projektförderung 103,98 Inklusion von jungen Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt (Kooperation mit Steiermark und Karlstad (SE)). 05.01.2016 - 31.03.2017 Seite 1 von 1 d2730_Anlage.pdf KA-7-1375-Anlage1.pdf KA-7-1375-Anlage2.pdf KA-7-1375-Anlage3.pdf