Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2742 17.04.2018 (Ausgegeben am 18.04.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hendrik Lange (DIE LINKE) Garagenkomplex Halle-Neustadt an der B 80 - Sanierung Lärmschutzwand Kleine Anfrage - KA 7/1501 Vorbemerkung des Fragestellenden: Berichten zufolge soll an der B 80, Ortsausgang Halle - Richtung Eisleben, eine neue Lärmschutzwand entstehen. Hierzu sollen 140 Garagen abgerissen werden, was bei den betroffenen Nutzern zu nachvollziehbarem Unmut führt. Die derzeitige Lärmschutzwand bildet die Rückwand der Garagen und soll abgerissen werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung der Landesregierung: Die als Lärmschutzwand (LSW) ausgeführte Rückwand der an die B 80 angrenzenden Garagen in Halle-Neustadt befindet sich in der Zuständigkeit der Stadt Halle (Saale). Sachinformationen wurden der Landesregierung auf Anfrage seitens der Stadt Halle (Saale) nicht zur Verfügung gestellt. Zum derzeitigen Zustand kann daher von der Straßenbauverwaltung nur auf der Grundlage der straßenseitigen Besichtigung berichtet werden. Ebenso sind keine Aussagen zur Wirksamkeit der derzeitigen Lärmschutzwand und zu Sanierungen möglich. Zurzeit finden erste Gespräche zwischen der Stadt Halle (Saale) und der Landesstraßenbaubehörde (LSBB) über einen möglichen Rückbau der Garagen/Lärmschutzwand und dem anschließenden Neubau einer Lärmschutzwand statt. 2 1. Wie beurteilt die Landesregierung den baulichen Zustand der vorhandenen Lärmschutzwand? Die Garagen und die als LSW fungierende verlängerte Rückwand der Garagen sind baulich untrennbar miteinander verbunden und damit ein Bauwerk. Wegen der mangelnden Begehbarkeit im Zuge der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 kann anhand des vorhandenen visuellen Zustands keine abschließende Einschätzung zum Zustand der LSW abgegeben werden. 2. Ist die Standfestigkeit gewährleistet? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Welcher Sanierungsaufwand ist nötig, um die vorhandene Lärmschutzwand instand zu setzen. Welche Kosten werden veranschlagt? Da keine vollständige Bauwerksprüfung der LSW durchgeführt werden konnte, war es der LSBB nicht möglich, den erforderlichen Sanierungsaufwand festzustellen . Entsprechend können auch keine Kosten veranschlagt werden. 4. Ist die Sanierung der vorhandenen Lärmschutzwand als Alternative zu einem Neubau geprüft worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, was war der Grund? Die Stadt Halle (Saale) hat zu prüfen, inwieweit Möglichkeiten gesehen werden, nachzuweisen, dass das Bauwerk gemäß § 6 Abs. 1a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und unter Einhaltung der Grenzwerte des Lärmschutzes in einen ordnungsgemäßen Zustand (durch Sanierung oder Ersatzneubau) versetzt werden kann. Dieses konnte sie bisher wegen der geteilten Eigentumsverhältnisse an dem Bauwerk und der noch ausstehenden Planungen nicht leisten. 5. Wann soll die neue Lärmschutzwand gebaut werden? Gegenwärtig wird von der LSBB eine Vereinbarung mit der Stadt Halle (Saale) erarbeitet, in der die möglichen Schritte zum Abbau des rückständigen Unterhaltungsaufwandes bzw. zum Abriss und Ersatzneubau im Rahmen der Lärmsanierung festgelegt werden. 6. Welche Kosten werden veranschlagt? Die Höhe der veranschlagten Kosten wird im Rahmen der Planungen ermittelt. Aussagen zu möglichen Kosten können deshalb noch nicht getroffen werden. 7. Ist eine Verlängerung der Lärmschutzwand geplant? Eine entsprechende Beurteilung ist derzeit seitens der Straßenbauverwaltung nicht möglich. Für eine solche Entscheidung sind auf der Grundlage von aktuellen Verkehrsdaten Lärmberechnungen durchzuführen. 3 8. Die neue Lärmschutzwand soll mit größerem Abstand zur Fahrbahn gebaut werden. Was ist der Grund dafür? Die Lärmschutzwand wird nach den geltenden technischen Vorschriften erbaut. Die technischen Parameter sind vom gewählten System sowie von den Messund Berechnungsergebnissen abhängig. Aussagen zu letztlich erforderlichen Abständen können derzeit nicht getroffen werden, da keine Planungen existieren . 9. Wurden Lärmmessungen durchgeführt? Wenn ja, wann wurden diese durchgeführt und mit welchem Ergebnis? Seitens der LSBB wurden keine Lärmmessungen durchgeführt. 10. Wie wird die Wirksamkeit der derzeitigen Lärmschutzwand beurteilt? Gegenwärtig hat die Landesregierung keine Kenntnis über Beschwerden der Anwohner. Ob die derzeitige LSW den aktuellen Anforderungen an die Einhaltung der Grenzwerte entspricht, ist nicht bekannt. 11. Gab es Lärmmessungen durch das Land und wurde das Gelände der Garagengemeinschaft betreten? Wenn ja, erfolgte das in Absprache mit der Garagengemeinschaft? Nein.