Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2743 17.04.2018 (Ausgegeben am 18.04.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Daniel Sturm (CDU) Projekte für Kinder und Jugendliche im Bereich der Hilfen zur Erziehung Kleine Anfrage - KA 7/1566 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Wie wurden in den letzten zwei Jahren freie Träger unterstützt (mit Anschubfinanzierung ), getrennt nach Projekten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Projekte für andere Kinder und Jugendliche im Bereich der Hilfen zur Erziehung? Das Land Sachsen-Anhalt hat in den letzten 2 Jahren freien Trägern keine Anschubfinanzierungen gewährt. Unabhängig hiervon ist Folgendes anzumerken: Das Fachzentrum für Pflegekinderwesen, dessen Träger die Stiftung Evangelische Jugendhilfe St. Johannis Bernburg ist, erhält eine Landesförderung im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Diese lag im Jahr 2016 bei 100.500,00 € und im Jahr 2017 bei 149.400,00 €. Die Hauptaufgaben des Fachzentrums sind die Qualitätsentwicklung und Qualitätserhaltung sowie die Vernetzung aller beteiligten Akteure im Pflegekinderwesen. Zur Unterstützung der Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Ausländern wurde aus Landesmitteln ein Projekt beim Vormundschaftsverein refugium e. V. unterstützt - im Jahr 2016 in Höhe von 250.000,00 € und im Jahr 2017 in Höhe von 254.349,00 €. Das Projekt gehört nicht in das Spektrum der Hilfen zur Erziehung , sondern in den Bereich der Führung von Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Ausländer. Nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Integration von Migrantinnen und Migranten, zur Flüchtlingshilfe sowie zur interkulturellen Öff- 2 nung“ vom 19.05.2015 wurde in den Jahren 2016 in Höhe von 49.982,33 € und 2017 in Höhe von 49.999,69 € das Projekt „Mobile Beratung für minderjährige Flüchtlinge“ des LAMSA e. V. gefördert. An dem Projekt haben im Wesentlichen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge partizipiert. Das Vorhaben wurde zum 31.12.2017 beendet. 2. Wie lange dauert durchschnittlich eine Entgeltverhandlung mit einem freien Träger und auf welcher verbindlichen Grundlage wird diese Verhandlung geführt? Wo sind die entsprechenden Dokumente dafür zu finden ? Die Entgeltverhandlungen werden auf der Grundlage der §§ 78a ff. SGB VIII im eigenen Zuständigkeitsbereich des jeweiligen örtlichen Jugendhilfeträgers durchgeführt. Dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration liegen zu der durchschnittlichen Dauer von Entgeltverhandlungen keine Angaben oder Dokumente vor. Das Land Sachsen-Anhalt verfügt außerdem über einen Rahmenvertrag nach § 78f SGB VIII. Dieser Vertrag ist für diejenigen Verhandlungspartner bindend, die der Vereinbarung beigetreten sind. 3. Wer übernimmt in Schließzeiten des Allgemeinen Sozialen Dienstes die Prüfung von gemeldeten Kindeswohlgefährdungen? Bei der Organisation der Erreichbarkeit zur Prüfung von gemeldeten Kindeswohlgefährdungen handelt es sich um eine Aufgabe, die im eigenen Wirkungskreis der Landkreise und kreisfreien Städte zu erfüllen ist. Dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration liegen zu der Art und Weise der Realisierung keine Angaben vor.