Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2745 17.04.2018 (Ausgegeben am 18.04.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Ulrich Siegmund (AfD) Zulassungsvoraussetzungen ausländische Ärzte Kleine Anfrage - KA 7/1571 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Rahmen des medizinischen Fachkräftemangels ist bereits seit einigen Jahren sowohl im Bereich der niedergelassenen als auch der sich im Anstellungsverhältnis befindenden Ärzte eine Zunahme von Angehörigen ohne deutsche Staatsbürgerschaft zu verzeichnen.  Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Erläutern Sie die sprachlichen und qualitativen Zulassungsvoraussetzungen und das Verfahren, um als Arzt in Sachsen-Anhalt im Anstellungsverhältnis tätig zu werden. Bitte trennen nach konservativer und operativer Tätigkeit. Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens werden nach Absolvieren eines Medizinstudiums im Ausland folgende Voraussetzungen geprüft, die die Bundesärzteordnung fordert: Persönliche/gesundheitliche Eignung Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage folgender Unterlagen: Identitätsnachweis , Lebenslauf, gesundheitliche Eignung (Nachweis durch ärztliches Attest ), nicht strafrechtlich im Ausland in Erscheinung getreten (Nachweis durch Strafregisterauszug und Unbedenklichkeitsbescheinigung), 2 Fachliche Eignung Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage folgender Unterlagen: Nachweis des abgeschlossenen Medizinstudiums im Ausland und Nachweis der Gleichwertigkeit zum deutschen Medizinstudium, Sprachliche Eignung Als Nachweis gilt der erfolgreich absolvierte Deutsch-Fachsprachtest für Ärztinnen und Ärzte bei der Ärztekammer Sachsen-Anhalt. Im Anerkennungsverfahren wird weder unterschieden, ob Ärztinnen oder Ärzte im Angestelltenverhältnis tätig werden oder sich niederlassen wollen, noch, ob eine konservative oder operative Tätigkeit ausgeübt werden soll. 2. Erläutern Sie die sprachlichen und qualitativen Zulassungsvoraussetzungen und das Verfahren, um sich als Arzt in Sachsen-Anhalt niederzulassen . Bitte trennen nach konservativer und operativer Tätigkeit. Zu den Grundvoraussetzungen, um sich als Arzt bzw. Ärztin in Sachsen-Anhalt niederlassen zu können, wird auf die Beantwortung zu Frage 1 verwiesen. Weiterführende Zulassungsvoraussetzungen werden durch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt geprüft. Voraussetzung für die Niederlassung ist neben der Approbation auch eine Facharztausbildung (§ 3 Abs. 2 der Bundes- Zulassungsverordnung für Vertragsärzte - Ärzte-ZV). 3. Welche Institutionen sind für die jeweiligen Verfahren verantwortlich? Als zuständige Stelle für die Anerkennung einer ausländischen ärztlichen Ausbildung ist nach § 12 Bundesärzteordnung und § 8 Approbationsordnung für Ärzte hat das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration das Landesverwaltungsamt in Halle bestimmt. Auf der Grundlage einer Vereinbarung vom 24.02.2014 hat das Landesverwaltungsamt für die Kenntnisprüfungen die Martin -Luther-Universität Halle-Wittenberg festgelegt. Die Abnahme der Sprachprüfung erfolgt durch die Ärztekammer Sachsen- Anhalt aufgrund der Beauftragung durch das Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt vom 30.09.2014 am Dorothea-Erxleben-Lernzentrum Halle, einer Einrichtung der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle -Wittenberg. 4. Liegen der Landesregierung Anzeichen vor, dass die Zulassungsvoraussetzungen von aktuell praktizierenden Ärzten nicht eingehalten werden? Der Landesregierung sind keine Fälle bekannt. 5. Wie bewertet die Landesregierung die Anwerbung ausländischer Ärzte als langfristige Lösung für den medizinischen Fachkräftemangel? Die Landesregierung sieht in der Anwerbung ausländischer Ärztinnen und Ärzte keine langfristige Lösung für den medizinischen Fachkräftemangel. Zwar können vereinzelt ausländische Mediziner/innen helfen, besondere Ärztemangelsi- 3 tuationen zu beheben, das grundsätzliche Problem kann damit aber nicht gelöst werden. Die Anwerbung ausländischer Ärztinnen und Ärzte aus EU-Ländern oder Drittstaaten begegnet zudem grundsätzlich ethischen Problemen, weil diese in der Regel auch für die dortige Versorgung gebraucht werden. 6. Wie viele ausländische Ärzte sind in Sachsen-Anhalt aktuell tätig und wie hat sich die Anzahl seit 2008 verändert? Mit Stand 31.12.2017 sind laut Statistik der Ärztekammer Sachsen-Anhalt 1.197 ausländische Ärztinnen und Ärzte in Sachsen-Anhalt tätig. Zum 31.12.2008 waren es 536 ausländische Ärztinnen und Ärzte. Die Anzahl hat sich in den letzten 10 Jahren mehr als verdoppelt.