Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2754 19.04.2018 Hinweis: Die Anlage (Karte) ist nicht Bestandteil der Antwortdrucksache. Eine Einsichtnahme dieses Teils o. g. Antwort ist für Mitglieder des Landtages in der Landtagsverwaltung - Akteneinsichtnahmeraum - nach Terminabsprache möglich. (Ausgegeben am 19.04.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Willi Mittelstädt (AfD) Managementmaßnahmen zum Artenschutz im Windpark Domnitz III Kleine Anfrage - KA 7/1515 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Drs. 7/823 „Artenschutz an Windkraftanlagen“ (vom 12. Januar 2017) wurden die festgesetzten Managementmaßnahmen zur Tötung von Einzelindividuen geschützter Tierarten aufgeführt. Daraus ergeben sich für den Windpark „Domnitz III“ einige Nachfragen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Vorbemerkung der Landesregierung: Es werden bei der Genehmigung von Windkraftanlagen keine Maßnahmen zur Tötung geschützter Tierarten getroffen. Vorgesehene Managementmaßnahmen zielen immer darauf ab, das Tötungsrisiko zu minimieren. 1. Wer betreibt den Windpark (WP) Domnitz III, in welchem Windvorranggebiet mit wie vielen Windkraftanlagen und an welchem Standort? Der Windpark besteht aus 12 Windenergieanlagen (WEA) mit Standorten in der Gemarkung Domnitz und der Gemarkung Neutz-Lettewitz. Betreiber sind die Firmen eno energy Standort 33 GmbH & Co. KG (6 WEA), eno energy Standort 32 GmbH & Co. KG (3 WEA), Windpark Neutz-Lettewitz GmbH & Co. KG (2 WEA) und Windkraft Merbitz GmbH & Co. KG (1 WEA). 2 2. Wann wurde die Betriebserlaubnis für den WP Domnitz III erteilt? Die Genehmigung für 11 WEA wurde mit Bescheid vom 31. Mai 2012 und die Genehmigung für 1 WEA mit Bescheid vom 28. März 2012 erteilt. 3. Wurde eine Umweltverträglichkeitsstudie für den WP Domnitz III erstellt und von wem wurden die entsprechenden ornithologischen Gutachten und Gutachten zum Vorkommen von Fledermäusen erstellt? Für die Erweiterung des WP Domnitz um 12 WEA ist eine Umweltverträglichkeitsstudie erstellt worden, gestützt auf Gutachten von 2010 des Ing.-Büros Myotis-Büro für Landschaftsökologie Halle/Saale. 4. Gibt es für den Windpark Domnitz III Anträge von Investoren bzw. des Betreibers auf Repowering? Wenn ja, für wie viele Anlagen? Nein. 5. Aus wie vielen Windkraftanlagen (WKA) besteht der WP Domnitz III? Siehe Antwort auf Frage 1. 6. Wie hoch ist die mittlere Nabenhöhe (m) aller WKA im Windpark Domnitz III? Die mittlere Nabenhöhe beträgt 104,35 m. 7. Wer ist für die Bewirtschaftungsformen und -flächen, die als Ablenkung für den Rotmilan im WP Domnitz III dienen sollen, verantwortlich? Die Betreiberfirmen eno energy Standort 33 GmbH & Co. KG und eno energy Standort 32 GmbH & Co. KG. 8. Auf wieviel Hektar erfolgt der Anbau von Luzerne und wieviel Hektar Ackergrasfläche ist vorzuhalten? Es sind Flächen von 19.700 m2 für Luzerneanbau und 19.700 m2 Ackergrasfläche in der Gemarkung Wettin vorgegeben. 9. Welche Behörde überwacht und kontrolliert die Einhaltung der vorgeschriebenen Bewirtschaftungsformen und -flächen im WP Domnitz III, die als Ablenkungsflächen für den Rotmilan dienen sollen? Der Landkreis Saalekreis als zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde . 3 10. An welchen Zeitpunkten erfolgen im WP Domnitz III dazu Kontrollen und nach welchem Kontrollsystem? Die Realisierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist zu dokumentieren. Der Genehmigungsbehörde ist jährlich über den Realisierungsstand der vorgesehenen Maßnahmen, Pflegemaßnahmen und ggf. erforderliche Nachpflanzungen zu berichten. Die Berichterstattung wurde für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Realisierungsbeginn festgelegt. Die letzte Kontrolle vor Ort erfolgte am 17. August 2017. 11. Gab es innerhalb des Festlegungszeitraumes Verstöße gegen die im WP Domnitz III festgesetzten Anbauvorschriften, die von den Kontrollbehörden dokumentiert wurden? Nein. 12. Wie ist ein Verstoß gegen die Anbauvorschriften im WP Domnitz III rechtlich bzw. strafrechtlich zu bewerten? Ein Verstoß gegen eine Genehmigungsauflage, wie z. B. zu den Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen, stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem § 62 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. 13. Wer dokumentiert nach welchem System die Nutzung der Ablenkflächen im WP Domnitz III durch den Rotmilan? Die Eignung von Luzerne- und Ackergrasflächen als Nahrungsflächen für Greifvögel ist durch Untersuchungen hinreichend belegt. Eine Kontrolle der Anbauflächen hinsichtlich der Annahme durch den Rotmilan erfolgt nicht. 13.1 Wie viele Jahresberichte liegen dazu vor? Entfällt, siehe Antwort auf Frage 13. 14. Wird ein Schlagopfer-Monitoring (Vögel und Fledermäuse) im WP Domnitz III durchgeführt und wer ist dafür zuständig? In den ersten Betriebsjahren des Windparks wurde im Zeitraum von 2013 bis 2015 an 3 WEA durch ein Gutachterbüro im Auftrag des Betreibers ein Schlagopfermonitoring durchgeführt. 15. Welche Ergebnisse erbrachte das Schlagopfer-Monitoring im WP Domnitz III? An 1 WEA wurden im Jahr ein bzw. zwei tote Fledermäuse gefunden, an den anderen 2 WEA jeweils eine tote Fledermaus in einem Untersuchungsjahr. Bei den 3 WEA wurden im Untersuchungszeitraum insgesamt vier Vögel tot aufgefunden, darunter ein Rotmilan. 4 16. Wie viele Rotmilanbrutpaare sind im Bereich des Windparks Domnitz III während des landesweiten Monitorings 2012/2013 erfasst wurden? Angaben in Form einer aussagefähigen Karte - adäquat der Antwort zu Drs. 7/2121, Frage 1 - als nichtöffentliche Anlage. Im Bereich des Windparks Domnitz wurden fünf Brutpaare registriert. Eine Karte ist als Anlage* beigefügt. 17. Wie hat sich der Brutbestand des Rotmilans seit der Kartierung 2012/2013 im Bereich des Windparks Domnitz III entwickelt? Eine Kartierung der besetzten Rotmilan-Horste aus 2015 für einen Teil des betreffenden Gebietes zeigt, dass die 2012 kartierten Horste wieder besetzt waren oder Wechselhorste in räumlicher Nähe genutzt wurden. Weitere Angaben liegen nicht vor. * Karte ist nicht Bestandteil der Drucksache.