Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2758 19.04.2018 Hinweis: Die Anlage (Karte) ist nicht Bestandteil der Antwortdrucksache. Eine Einsichtnahme dieses Teils o. g. Antwort ist für Mitglieder des Landtages in der Landtagsverwaltung - Akteneinsichtnahmeraum - nach Terminabsprache möglich. (Ausgegeben am 20.04.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Willi Mittelstädt (AfD) Managementmaßnahmen zum Artenschutz im „Windpark Domnitz“ Kleine Anfrage - KA 7/1519 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Drs. 7/823 „Artenschutz an Windkraftanlagen“ (vom 12. Januar 2017) wurden die festgesetzten Managementmaßnahmen zur Tötung von Einzelindividuen geschützter Tierarten aufgeführt. Daraus ergeben sich für die nächtlichen Abschaltzeiten zum Fledermausschutz an „zwei Windkraftanlagen ENERCON“ in Domnitz entsprechende Nachfragen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Vorbemerkung der Landesregierung: Es werden bei der Genehmigung von Windkraftanlagen keine Maßnahmen zur Tötung geschützter Tierarten getroffen. Vorgesehene Managementmaßnahmen zielen immer darauf ab, das Tötungsrisiko zu minimieren. 1. Wann wurde die Betriebserlaubnis für die Windparks Domnitz 1 (1 Windkraftanlage von Volkswind aus 2003) und Domnitz 2 (6 Windkraftanlagen e.n.o. energy 82 von 2009) erteilt? Die Windenergieanlagen (WEA) zum WP Domnitz 1 und Domnitz 2 wurden wie folgt genehmigt: Bescheid vom 17.04.2003: 1 WEA, Typ GE Wind 1.500 sl Bescheid vom 03.11.2008: 3 WEA, Typ e.n.o. 82 2 Bescheid vom 07.04.2009: 2 WEA, Typ e.n.o. 82 Bescheid vom 18.05.2009: 1 WEA, Typ e.n.o. 82 2. Wurde eine Umweltverträglichkeitsstudie für die Domnitz 1 und Domnitz 2 erstellt und von wem wurden entsprechende ornithologische Gutachten und Gutachten zum Vorkommen von Fledermäusen erstellt? Es wurde keine Umweltverträglichkeitsstudie erstellt. Vorgelegt wurde ein landschaftspflegerischer Begleitplan, ein Fledermausgutachten und ein ornithologisches Gutachten des Ing.-Büros Myotis-Büro für Landschaftspflege Halle/Saale zur Gesamtbewertung des Standorts, welche den Zeitraum Frühjahr und Sommer 2007 betrachten. 3. Gibt es für die Windparks Domnitz 1 und Domnitz 2 Anträge von Investoren bzw. des Betreibers auf Repowering? Wenn ja, für wie viele Anlagen? Nein. 4. In 2011 wurden die Windparks Domnitz 1 und Domnitz 2 vom Allgäuer Überlandwerk (AÜW), das in der Energieallianz Bayern (EAB) organisiert ist, übernommen. Nach anderen Angaben sind die Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH der Betreiber der sechs e.n.o.-energy-82-Windkraftanlagen . In der Drs. 7/823 werden für Domnitz „2 WKA“ ENERCON benannt, für die Abschaltzeiten angeordnet wurden. 4.1 Zu welchem Windvorranggebiet und Windpark sind diese zwei Windkraftanlagen genau zuzuordnen? Der Standort der 2 WEA liegt innerhalb des Windvorranggebiets V - Domnitz. 4.2 Wo stehen diese Anlagen und wer ist der aktuelle Betreiber? Die 2 WEA stehen in der Gemarkung Domnitz. Betreiber ist der EKM Stromverbund, Evangelische Kirche Mitteldeutschland. Magdeburg. 4.3 Welche Mitglieder der Energieallianz Bayern (EAB) beziehen konkret welche Leistung (MW) aus den Windparks Domnitz 1 und Domnitz 2? Dies ist kein Aspekt der behördlichen Anlagenüberwachung und es liegen keine Angaben dazu vor. 5. Ab welchem Datum wurden die nächtlichen Abschaltzeiten für Fledermäuse während des Herbstzuges bindend eingeführt? Die in der Genehmigung festgelegten Abschaltzeiten sind ab Inbetriebnahme der betreffenden Windenergieanlage wirksam. 3 6. Gelten die nächtlichen Abschaltzeiten für die gesamte Betriebsdauer der Windkraftanlagen bzw. sind sie an die Betriebserlaubnis gekoppelt? Die Abschaltzeiten gelten grundsätzlich während der gesamten Betriebszeit der betreffenden Windenergieanlage. 7. Warum wurden für die anderen Windkraftanlagen der Windparke 1 und 2 in Domnitz keine Abschaltzeiten festgelegt? Für alle WEA wurden mit der Genehmigung nach BImSchG Abschaltzeiten festgelegt vom 01. August bis 31. August bzw. vom 01. August bis 15. September . Nur für die 2003 baurechtlich genehmigte Einzelanlage sind keine Abschaltzeiten vorgegeben. 8. Wie hoch ist die mittlere Nabenhöhe (m) aller WEA der Windparke Domnitz 1 und Domnitz 2? Bitte dabei die Typenangaben der Hersteller berücksichtigen. Die mittlere Nabenhöhe der unter Frage 1 genannten 7 WEA beträgt 98 m. 9. Wie werden die festgelegten Abschaltzeiten vom Betreiber der Windparke Domnitz 1 und Domnitz 2 dokumentiert? Es werden bei jeder Windenergieanlage die Betriebsparameter kontinuierlich aufgezeichnet und somit auch die Abschaltzeiten dokumentiert. 10. Welche Behörde überwacht und kontrolliert die Einhaltung der Abschaltzeiten ? Der Landkreis Saalekreis als zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde . 11. An welchen Zeitpunkten erfolgen Kontrollen nach welchem Kontrollsystem ? Die Abschaltzeiten werden vom Betreiber dokumentiert, siehe Frage 9, und diese Daten sind je Kalenderjahr der Genehmigungsbehörde zum Nachweis vorzulegen . 12. Gab es innerhalb des Festlegungszeitraumes Verstöße gegen die festgesetzten Abschaltzeiten, die von den Kontrollbehörden dokumentiert wurden ? Nein. 13. Gab es Anzeigen und Hinweise aus der Bevölkerung, dass festgelegte Abschaltzeiten nicht eingehalten wurden? Nein. 4 14. Wenn ja, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten wurden die Abschaltzeiten nicht eingehalten? Entfällt, siehe Antwort auf Frage 12 und 13. 15. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden nach der Feststellung von nicht eingehaltenen Abschaltzeiten seitens der Kontroll- bzw. Aufsichtsbehörden festgelegt? Entfällt, siehe Antwort auf Frage 12 und 13. 16. Wie ist ein Verstoß gegen die Abschaltzeiten rechtlich bzw. strafrechtlich zu bewerten? Die Nebenbestimmungen in der Genehmigung zu den Abschaltzeiten haben als Vermeidungsmaßnahmen das Nichteintreten der artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG zum Ziel. Eine Nichteinhaltung der festgelegten Abschaltzeiten verstößt gegen diese Verbotstatbestände und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß den Bußgeldvorschriften des § 69 BNatSchG mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Bei vorsätzlicher Handlung kann ein Straftatbestand nach den §§ 71, 71a BNatSchG vorliegen. 17. Welche Ergebnisse liegen zum Monitoring des Zugverhaltens der Rauhautfledermaus , des Kleinen und des Großen Abendseglers im Bereich der Windparke Domnitz 1 und Domnitz 2 vor? Es liegt keine Kenntnis über ein Monitoring des Zugverhaltens der genannten Arten im Bereich Domnitz vor. Nach dem Kenntnisstand, der aus vorgelegten Einzelgutachten der Genehmigungsverfahren resultiert, kommen Rauhautfledermaus, Abendsegler und Kleinabendsegler nur während der Zugzeiten vor und die Anzahl an durchziehenden Tieren erscheint nach Auswertung der Kontaktzahlen an Detektoren und Horchboxen nicht besonders hoch. Trotzdem wurden Rauhautfledermäuse und Abendsegler tot aufgefunden. 18. Mit welchen Methoden und durch welche Behörden wird das Zugverhalten der drei Fledermausarten in den Windparken Domnitz 1 und Domnitz 2 erfasst und kontrolliert? Untersuchungen zum Zugverhalten wurden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durchgeführt. Eine Überwachung des Zugverhaltens erfolgt nicht. 19. Gibt es Hinweise auf reproduzierende Vorkommen der Rauhautfledermaus , des Kleinen und des Großen Abendseglers im Bereich bzw. im Umfeld der Windparke Domnitz 1 und Domnitz 2? Siehe Antwort auf Frage 17. Diese Arten kommen nach derzeitiger Kenntnis nur während der Zugzeiten vor. 5 20. Kommen weitere Fledermausarten im Bereich der Windparks Domnitz 1 und Domnitz 2 vor oder wurden weitere Fledermausarten als Durchzügler beobachtet oder nachgewiesen? Es wurden die Arten Zwergfledermaus, Fransenfledermaus, Wasserfledermaus und Breitflügelfledermaus sowie einmalig die Alpenfledermaus nachgewiesen. 21. Seit wann wird ein Schlagopfer-Monitoring (Vögel und Fledermäuse) in den Windparks Domnitz 1 und Domnitz 2 durchgeführt und wer ist dafür zuständig? Ein erfolgt kein Monitoring an den genannten Anlagen. Ein Schlagopfer-Monitoring wurde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens an benachbarten Anlagen durchgeführt. 22. Welche Ergebnisse erbrachte das Schlagopfer-Monitoring? Das vorlaufende Schlagopfer-Monitoring im April und Mai 2007 an benachbarten Anlagen ergab den Totfund einer Rauhautfledermaus. Bei weiteren Nachsuchen an anderen benachbarten Anlagen wurden weitere einzelne Schlagopfer aufgefunden. 23. Wie viele Rotmilanbrutpaare sind im Bereich der Windparks Domnitz 1 und Domnitz 2 während des landesweiten Monitorings 2012/2013 erfasst worden? Angaben in Form einer aussagefähigen Karte - adäquat der Antwort zu Drs. 7/2121, Frage 1 - als nichtöffentliche Anlage. Im Bereich Domnitz wurden fünf Rotmilan-Brutpaare registriert. Eine Karte ist als Anlage beigefügt. 24. Wie hat sich der Brutbestand seit der Kartierung 2012/2013 im Bereich der Windparks Domnitz 1 und Domnitz 2 entwickelt? Eine Kartierung der besetzten Rotmilan-Horste aus 2015 für einen Teil des betreffenden Gebietes zeigt, dass die 2012 kartierten Horste wieder besetzt waren oder Wechselhorste in räumlicher Nähe genutzt wurden. Weite Angaben liegen nicht vor.