Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/276 25.08.2016 (Ausgegeben am 25.08.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Willi Mittelstädt (AfD) Verlängerung der A14 zur A20 über Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sowie Umgehungsstraße Merseburg Süd L178n Kleine Anfrage - KA 7/145 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Bei der Autobahnverlängerung der A 14 zur A 20 sind die Bundesländer Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern in der Planung und Durchführung weit fortgeschritten. Es ist bekannt, dass Sachsen-Anhalt hier in der Umsetzung gegenüber den vorgenannten Bundesländern im Verzug ist. Wie gedenkt die Landesregierung den entstandenen Verzug aufzuholen und wann ist eine Fertigstellung geplant? Bitte geben Sie hier einen detaillierten Einblick über den aktuellen Planungsstand. Die Neubautrasse der A 14 verläuft mit einer Gesamtstreckenlänge von ca. 154 km auf dem Gebiet der Bundesländer Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Auf Sachsen-Anhalt entfällt dabei eine Streckenlänge von rd. 97 km, auf Brandenburg rd. 31 km (1 Verkehrseinheit (VKE) unter Verkehr , 2 VKE im Baurechtsverfahren) und auf Mecklenburg-Vorpommern rd. 26 km (1 VKE unter Verkehr, 1 VKE im Bau). Der wesentlich größere Anteil des Landes Sachsen-Anhalt an der Gesamtstrecke der Autobahn und die Tatsache, dass ein anerkannter Naturschutzverband seine Klagetätigkeit im Wesentlichen auf das Land Sachsen-Anhalt konzentriert hat, haben dazu geführt, dass die Verfahren zur Schaffung von bestandskräftigem Baurecht in Sachsen-Anhalt mehr Zeit in Anspruch nehmen. Daneben ist es im Hinblick auf die erforderliche Rechtssicherheit der Planung notwendig, die Unterlagen permanent dem aktuellen Stand der europäischen und bundesdeutschen Rechtsprechung anzupassen. Dies ist u. a. mit der ständigen Überprüfung und Aktualisierung von Datengrundlagen und Gutachten, der Neuaufstellung von 2 Gutachten und teilweise auch Planungsänderungen und -anpassungen verbunden . Um den fortgesetzt steigenden Anforderungen an die Planung der A 14 gerecht zu werden, hat das Land Sachsen-Anhalt seit dem Jahr 2014 entsprechende Personalverstärkungen in der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (LSBB), dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LVwA) und auch dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt vorgenommen. Die Umfahrung Colbitz (VKE 1.2) ist seit Oktober 2014 unter Verkehr und mit der Erlangung von bestandskräftigem Baurecht im Juli 2016 im anschließenden Abschnitt von der Umfahrung Colbitz bis zur Anschlussstelle Tangerhütte kann nunmehr auch hier der Beginn der bauvorbereitenden Arbeiten erfolgen. In allen anderen Streckenabschnitten wird weiter parallel mit hohem Engagement an der Baurechtschaffung gearbeitet. Der Bearbeitungsstand stellt sich wie folgt dar: VKE 1.1 vorh. Anschlussstelle (AS) Dahlenwarsleben - AS Wolmirstedt/B 189 Vorhabenträger: DEGES Baudurchführung: DEGES Das Planfeststellungsverfahren zur Baurechtschaffung wurde am 09.02.2011 eingeleitet. Durch Aktualisierungen und erforderliche Änderungen an der Planung wurde in der Zeit vom 22.09. bis 21.10.2014 eine ergänzende Auslegung von Planunterlagen erforderlich. Die Einwendungsfrist endete am 04.11.2014. Aufgrund eines Bekanntmachungsfehlers wurde die öffentliche Auslegung von geänderten Planunterlagen in der Verbandsgemeinde „Elbe-Heide“ in der Zeit vom 02.12.2014 bis 16.01.2015 wiederholt. Die Einwendungsfrist endete am 30.01.2015. Derzeit laufen Aktualisierungen der faunistischen Daten (Lurche, Rastvögel , Nachtkerzenschwärmer, Libellen) und die Überarbeitung der Planfeststellungsunterlagen . Zum Überarbeitungsbedarf zählen u. a.: Integration neuer Maßnahmen für Feldlerche, Reptilien und Feldhamster Aktualisierung der Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsprüfung (FFH- VP) zur „Unteren Ohre“ Integration der Trassenverlegung von Hochspannungsleitungen Erarbeitung von Gutachten hinsichtlich eventueller Existenzgefährdungen Erstellung eines wasserrechtlichen Fachbeitrags zur Überprüfung der Anforderungen des § 27 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) VKE 1.2 AS Wolmirstedt/B 189 - AS Colbitz/B 189 nördl. Colbitz Vorhabenträger: LSBB Baudurchführung: LSBB Die Verkehrsfreigabe erfolgte am 29.10.2014. 3 Der ergänzende Planänderungsbeschluss vom 01.06.2015 über die Herausnahme des Streckenabschnitts 1.2N (verkehrsunwirksamer Teilabschnitt nördlich der bereits gebauten Anschlussstelle Colbitz) aus der Planfeststellung der VKE 1.2 ist bestandskräftig. Die VKE 1.2N ist nunmehr Bestandteil der VKE 1.3. VKE 1.3 AS Colbitz/B 189 - AS Tangerhütte/L 29 Vorhabenträger: LSBB Baudurchführung: LSBB Das Planfeststellungsverfahren wurde mit Beschluss vom 20.12.2012 abgeschlossen und vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. (BUND e. V.) vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) beklagt. Im Ergebnis der Entscheidung des Gerichts vom 08.01.2014 wurde ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Das Verfahren wurde mit Planänderungsbeschluss vom 21.01.2016 abgeschlossen. Der Beschluss ist bestandskräftig. Mit einem 2. Planänderungsbeschluss vom 12.05.2016 wurde die bestehende Verklammerungsregelung (Verklammerung der VKE 1.3 mit der VKE 1.4) in der Weise geändert, dass die bereits realisierte VKE 1.2 bis zur AS Tangerhütte weitergebaut werden darf und damit ein stärkerer Anreiz zur Nutzung der Ortsumfahrung Colbitz geschaffen wird. Der Beschluss ist bestandskräftig. VKE 1.4 AS Tangerhütte/L 29 - AS Lüderitz/L 30 Vorhabenträger: LSBB Baudurchführung: LSBB Das Planfeststellungsverfahren wurde mit Beschluss vom 29.06.2012 abgeschlossen . Der Planfeststellungsbeschluss ist derzeit noch Gegenstand von zwei Klageverfahren (BUND e. V., Landwirtschaftlicher Betrieb), die das BVerwG zwischenzeitlich ausgesetzt bzw. ruhend gestellt hatte. Ein drittes Klageverfahren eines Privaten konnte im Juni 2016 mit einem außergerichtlichen Vergleich abgeschlossen werden. Zweck der Aussetzung bzw. der Ruhendstellungen war die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens, welches u. a. der Ausräumung eines Ermittlungsdefizits hinsichtlich der kumulativen Wirkung des Baus der A 14 und des Baus, der Anlage und des Betriebs der militärischen Übungsstadt „Schnöggersburg“ auf die Vogelart Ziegenmelker diente. Das ergänzende Verfahren wurde mit Änderungs- und Feststellungsbescheid vom 10.02.2016 abgeschlossen. Das BVerwG wurde am 11.02.2016 über den Abschluss des Verfahrens informiert und hat das Klageverfahren wieder aufgenommen. Das BVerwG hat darüber informiert , dass die mündliche Verhandlung für die Klagen auf den 14.12.2016 terminiert ist. 4 Am 31.05.2016 hat der BUND e. V. eine ergänzende Klagebegründung gegen den Änderungs- und Feststellungsbescheid vom 10.02.2016 dem BVerwG übersandt. Diese wird derzeit geprüft. VKE 1.5 AS Lüderitz/L 30 - AS Stendal-Mitte/L 15 Vorhabenträger: LSBB Baudurchführung: LSBB Das ursprüngliche Verfahren, das bereits 2011 eingeleitet wurde, wurde unter Beachtung der Rechtsprechung des BVerwG vom 08.01.2014 zur VKE 1.3 eingestellt und gleichzeitig am 17.04.2015 ein neues Verfahren eröffnet. Die Planunterlagen wurden vollständig überarbeitet, wobei auch noch weitere Planänderungen und Aktualisierungen Berücksichtigung fanden . Die neuen Planunterlagen lagen in der Zeit vom 11.05. bis 10.06.2015 öffentlich aus. Die Einwendungsfrist endete am 24.06.2015. Derzeit erfolgen die Überarbeitung der naturschutzfachlichen Unterlagen (Feldlerche), die Erarbeitung von Gutachten hinsichtlich eventueller Existenzgefährdungen und die Vorbereitung für die Erstellung eines wasserrechtlichen Fachbeitrags. Das LVwA hat in der 33. KW 2016 die mündliche Erörterung mit den Einwendern durchgeführt. VKE 2.1 AS Stendal-Mitte/L 15 - AS Osterburg/L 13 Vorhabenträger: LSBB Baudurchführung: LSBB Aufgrund umfangreicher Planänderungen wurde für das bereits im Jahr 2011 eingeleitete Planfeststellungsverfahren eine Neuauslegung der Planunterlagen vor einer mündlichen Erörterung mit den Einwendern erforderlich . Der Erörterungstermin wurde in der Zeit vom 08.10. bis 10.10.2014 durchgeführt. Derzeit arbeitet das LVwA an der Beschlussfassung. Parallel erfolgt vom Vorhabenträger die Erstellung eines wasserrechtlichen Fachbeitrags. VKE 2.2 AS Osterburg/L 13 - AS Seehausen-Nord/L 2 Vorhabenträger: LSBB Baudurchführung: DEGES Das Planfeststellungsverfahren wurde am 04.09.2014 eingeleitet. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 08.10. bis 07.11.2014 öffentlich aus. Die Einwendungsfrist endete am 21.11.2014. Derzeit erfolgt die Überarbeitung der naturschutzfachlichen Unterlagen (Feldlerche) und die Erstellung eines wasserrechtlichen Fachbeitrags. 5 VKE 3.1/ VKE 3.2a AS Seehausen-Nord/L 2 - Landesgrenze BB/ST Vorhabenträger: LSBB Baudurchführung: DEGES Das Planfeststellungsverfahren wurde am 21.01.2010 eingeleitet. Die Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 22.02.2010 bis 22.03.2010. Die Erörterung mit den Einwendern und den Trägern öffentlicher Belange fand vom 12.12. bis 15.12.2011 statt. In der Zeit vom 28.11. bis 28.12.2012 wurde eine ergänzende Auslegung von geänderten Planunterlagen (z. B. Einbringung neuer Ersatzmaßnahme für den Wachtelkönig , Anpassung der Abschnittsbildung) durchgeführt. Eine 2. Auslegung erfolgte in der Zeit vom 08.09. bis 07.10.2014 (Änderung Radwegbreite L 2, Überarbeitung der straßenrechtlichen Entscheidung ). Die Einwendungsfrist endete am 21.10.2014. Naturschutzfachliche Beiträge (länderübergreifende FFH- Ausnahmeprüfung für das europäische Vogelschutzgebiet „Aland-Elbe- Niederung“) liegen dem LVwA zur Festlegung weiterer Verfahrensschritte vor. Derzeit erfolgt die Vorbereitung für die Erstellung eines wasserrechtlichen Fachbeitrags. Es besteht die Zielstellung, für alle Abschnitte mit laufenden Planfeststellungsverfahren spätestens in den kommenden 2 Jahren bestandskräftiges Baurecht zu erlangen und dann in Abhängigkeit der Bereitstellung der Baumittel durch den Bund zeitnah mit dem Bau zu beginnen. 2. Es gibt Planungen zu einer Südumfahrung von Merseburg. Dabei handelt es sich um eine Anbindung von der A38 zur B91 mit Weiterführung nach Halle. Diese Straße läuft unter dem Namen L178n. Wie weit sind diese Planungen fortgeschritten und stehen die finanziellen Mittel zur Realisierung bereit? Bitte geben Sie hier einen detaillierten Einblick in den aktuellen Planungsstand. Wann kann zudem mit einer Fertigstellung der Straße gerechnet werden? Die Planungsarbeiten für die Baumaßnahme L 178n – Zubringer BAB 38/B 91 laufen wie vorgesehen. Derzeit werden die Ausführungsplanung sowie darauf aufbauend die Vergabeunterlagen für die Gewerke erstellt (wie z. B. Straßenbau, Beschilderung, Markierung, Fahrzeugrückhaltesysteme, Signaltechnik, Landschaftsbau ). Weiterhin wird momentan der für die Baumaßnahme erforderliche Grunderwerb durchgeführt. Die Baumaßnahme wird noch in diesem Jahr mit den bauvorbereitenden Maßnahmen begonnen. Diese beinhalten die Hamstersuche und deren Umsiedelung, die Kampfmittelsuche und die archäologischen Untersuchungen. Darüber hinaus sind umfangreiche Leitungsumverlegungen (Ferngasleitungen, Stick- und Sauerstoffleitungen , Trinkwasserleitungen, Schmutzwasserleitungen, Energiekabel usw.) sowie Baumfällungen vorzunehmen. 6 Danach erfolgen die Bauarbeiten für den Straßenbau einschließlich der Errichtung einer Lärmschutzwand, von Lichtsignalanlagen und Fahrzeugrückhaltesystemen . Nach Abschluss der Straßenbauarbeiten und der Freigabe der neuen Strecke für den Verkehr werden noch die restlichen Landschaftsbauarbeiten und die Ertüchtigung der Ortsdurchfahrt Beuna im Zuge der L 181 durchgeführt. Die Verkehrsfreigabe der L178n – Zubringer BAB 38/B 91 ist für Ende 2019 geplant . Die Haushaltsmittel für die bauvorbereitenden Maßnahmen im Jahr 2016 stehen zur Verfügung. In der Haushaltsanmeldung für den Haushalt 2017/2018 wurden die für den Bau der L178n – Zubringer BAB 38/B 91 benötigten Haushaltsmittel entsprechend berücksichtigt.