Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2760 19.04.2018 (Ausgegeben am 20.04.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Sicherheit beim Bahnverkehr 2 Kleine Anfrage - KA 7/1573 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 28. Februar 2018 führten Landes- und Bundespolizei um und im Hauptbahnhof (Hbf.) von Halle (Saale) eine stundenlange Schwerpunktkontrolle durch. Zeitweise war die Aktion so erfolgreich, dass die Maßnahme unterbrochen werden musste, weil alle Zellen belegt waren. Als Fahndungsschwerpunkte wurden Drogendelikte , Gewalttaten und unerlaubte Migration genannt. Im Zuge der Kontrolle wollten sich diverse Verdächtige dieser Kontrolle entziehen, wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ), am 1. März 2018 (S. 8), berichtete. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: Die Kontrolle am 28. Februar 2018 im Hauptbahnhof Halle (Saale) wurde unter der Führung der Bundespolizeidirektion Pirna durchgeführt. Beamte der Landespolizei unterstützten diese Kontrollmaßnahme lediglich bei der Abarbeitung von festgestellten Sachverhalten. Die Bundespolizei ist gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Bundespolizeigesetz (BPolG) eine Polizei des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und unterfällt damit nicht dem Verantwortungsbereich der Landesregierung von Sachsen-Anhalt. Insofern können die nachfolgenden Fragen, die sich auf die „Schwerpunktkontrolle“ am 28. Februar 2018 beziehen, nur mit vorhandenen Erkenntnissen der Landesregierung, die sich aus dem unterstützenden Einsatz der Landespolizei ergeben, beantwortet werden. 2 Aktuell wird der Schienenpersonennahverkehr in Sachsen-Anhalt über 13 Verkehrsverträge durch verschiedene Eisenbahnverkehrsunternehmen erbracht. Die Verkehrsverträge sehen keine detaillierte Berichtspflicht in der angefragten Form vor. Zur Beantwortung der Fragen wurden alle Eisenbahnverkehrsunternehmen angefragt . Die Rückmeldungen der Unternehmen hinsichtlich der durchgeführten Sicherheitsmaßnahmen wurden in den nachfolgenden Antworten zusammengefasst. 1. Wie viele Einsatzkräfte der Landes- und Bundespolizei waren an diesem Einsatz beteiligt? An dem Einsatz waren insgesamt 19 Einsatzkräfte der Landespolizei und 42 Einsatzkräfte der Bundespolizei beteiligt. 2. Wie viele konkrete Delikte/Tatbestände konnten bei wie vielen festgenommenen bzw. kontrollierten Personen nachgewiesen werden? 3. Wie viele Delikte/Tatbestände - im Besonderen im Hinblick auf illegale Immigration und unerlaubtem Aufenthalt - wurden festgestellt? 3.1 Welche Nationalitäten, Geschlechter und welches Alter wurden den Personen dieser Delikte zugeordnet? 3.2 Wie viele dieser Personen kamen in Haft, wurden abgeschoben und wie oft wurde Anklage erhoben? 3.3 Wie viele Personen „ohne Behördenkontakt“ wurden festgenommen? Bitte mit Nationalität, Geschlecht und Alter angeben. 4. Was geschah im Anschluss mit den in Frage 2 festgestellten Personen /Tatverdächtigen, denen die entsprechenden Delikte/Tatbestände nachgewiesen werden konnten? Personen und Folgemaßnahmen bitte den Delikten/Tatbeständen zuordnen . Die Fragen 2 bis 4 werden zusammenhängend beantwortet. Im Rahmen des Einsatzes wurden durch Beamte der Landespolizei im Wege der Amtshilfe zwei Personen, die während des Einsatzes vorläufig festgenommen worden sind, im Zentralen Polizeigewahrsam der Polizeidirektion Sachsen- Anhalt Süd untergebracht. Hierbei handelte es sich um einen 29-Jährigen mit nigrischer Staatsangehörigkeit, der in der weiteren Folge in eine Abschiebehafteinrichtung nach Nordrhein-Westfalen verbracht wurde, und um einen 24- Jährigen mit guinea-bissauischer Staatsangehörigkeit, der anschließend an die Bundespolizei übergeben wurde. Durch Beamte der Landespolizei wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Handelns mit Methamphetamin in kristalliner Form gegen einen 32-Jährigen mit deutscher Staatsangehörigkeit eingeleitet. Diese Person kam nicht in Haft. Da es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren handelt, wurde noch keine Anklage erhoben . Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 3 5. Die Behörden definierten den Einsatzort (vom 28. Februar 2018) als bestehend aus: dem Bahnhof und einem 200-Meter-Umkreis zum Hbf. Wer definierte diese Bereiche und welche polizeilichen Erkenntnisse lagen dieser Definition bzw. räumlichen Gliederung des Einsatzortes zugrunde ? Grundsätzlich werden Einsatzorte im Rahmen eines komplexen Planungs- und Entscheidungsprozesses für den Einsatz durch die zuständige Polizeidienststelle definiert. Der Einsatzort für die Kontrolle im Bereich des Hauptbahnhofes Halle (Saale) am 28. Februar 2018 wurde durch die Bundespolizei festgelegt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 6. Aufgrund des Erfolges der Schwerpunktkontrolle im und am Hbf. Halle (Saale) soll die Maßnahme - lt. Polizeisprecher - regelmäßig wiederholt werden. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse dieser „Schwerpunktkontrolle “ im Hinblick auf das Kriminalitätsgeschehen im und am Hallenser Hbf.? Für den gemeinsamen Einsatz von Bundespolizei und Landespolizei am 28. Februar 2018 fand eine Einsatzauswertung und -nachbereitung statt. Die Ergebnisse dieser „Schwerpunktkontrolle“ werden aus Sicht der Landespolizei als positiv und erfolgreich eingeschätzt. Gemeinsame Einsätze und Streifen haben sich bereits in der Vergangenheit bewährt und sind auch zukünftig fester Bestandteil der Einsatzkonzeptionen im Bereich des Hauptbahnhofes Halle (Saale) und des angrenzenden Stadtgebietes . 7. Weiterhin ergab die Drs. 7/2050, dass Vorfälle in Zügen seit dem Jahr 2016 „explodierten“. Dazu stellte der Erste Polizeikommissar Andreas Hesse fest, dass Angriffe auf Zugbegleiter ansteigen. Welche weiteren - außer den bereits genannten - Maßnahmen haben die Bahnunternehmen nun getroffen, um Zugbegleiter und Fahrgäste zu schützen? Wie bereits in der Beantwortung zu Drs. 7/2050 ausgeführt, ist der hohe Anstieg der „Vorfälle“ von 2015 zu 2016 darauf zurückzuführen, dass ein Unternehmen mit sehr vielen erfassten Fällen die Aufzeichnungen hierzu erst 2016 begonnen hat. Daraus wird deutlich, dass es sich zum Teil um einen statistischen Effekt handelt. Um Zugbegleiter und Fahrgäste zu schützen wurden insgesamt folgende Maßnahmen getroffen: Mitarbeiter der Eisenbahnunternehmen erhalten Deeskalationsseminare sowie Schulungen mit Psychologen, um den Umgang mit schwierigen Situationen zum Selbstschutz und Sicherung der Fahrgäste zu erlernen. Situationen 4 im Zug, die zu Gefahren führen könnten (z. B. herrenloser Koffer), werden nachgestellt. Mitarbeiter führen einen Taschenalarm mit, um im Falle eines Übergriffes Aufmerksamkeit erregen zu können. Sicherheitsrelevante Vorfälle werden durch den betreffenden Mitarbeiter dokumentiert , um im Nachgang ausgewertet werden zu können. Es findet ein regelmäßiger Austausch mit der Bundespolizei und anderen Bahnunternehmen statt. Die genannten Maßnahmen können sich zwischen den einzelnen Unternehmen unterscheiden. 8. Bitte bewerten bzw. evaluieren Sie die in der Drs. 7/2050 benannten Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit der Fahrgäste und des Bahnpersonals . In den seit 2010 mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen abgeschlossenen Verträgen ist eine vertraglich vereinbarte Besetzung aller Züge mit Kundenbetreuern gefordert. Sogenannte Altverträge, die eine geringere Besetzung der Züge vorgeschrieben haben, laufen zum Fahrplanwechsel 2018 aus. Die Landesregierung und die Verkehrsunternehmen gehen davon aus, dass das verfolgte Ziel, unter anderem das subjektive Sicherheitsgefühl der Fahrgäste zu stärken und den Vandalismus einzudämmen, durch die vertraglich vereinbarte Besetzung aller Züge mit einem Kundenbetreuer erreicht wird. Je nach Vertrag sind neben den Kundenbetreuern in geringerem Umfang zusätzlich Prüfpersonale und Sicherheitspersonale vereinbart, um die Wahrnehmung der subjektiven Sicherheit positiv zu verstärken. Auch die neue Art und Ausstattung der Fahrzeuge (Videoaufzeichnung und große einsehbare Fahrgasträume mit hell gestalteten Innenräumen) wird sicherheitsfördernde Effekte haben.