Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2784 24.04.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 24.04.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Von der Landesregierung geschaffene Ausnahmen vom Transparenzbeschluss des Landtages Kleine Anfrage - KA 7/1537 Vorbemerkung der Fragestellenden: In der Drucksache 7/651 (Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage KA 7/267) führt die Landesregierung aus, dass sie Ausnahmen zum Transparenzbeschluss des Landtages festgelegt hat. Seit dem 20. Februar 2006 wurden demnach Verträge der NASA GmbH, sofern diese aus Regionalisierungsmitteln bezahlt wurden , nicht der Staatssekretärskonferenz und vermutlich auch nicht dem Landtag vorgelegt . Am 8. Mai 2006 stellte die Landesregierung ferner klar, dass anwaltschaftliche Beratungen sowie Beratungen zum Steuerrecht nicht unter den Transparenzbeschluss des Landtages (erstmals LT-Drs. 4/51/1956 B) fallen. Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Vorbemerkung: Die in der Vorbemerkung der Fragestellerin aufgeführten seitens der Landesregierung festgelegten Klarstellungen sind keine Ausnahmen vom Transparenzbeschluss des Landtages, sondern sie orientierten sich an den Vorgaben des unter der Drucksachennummer 4/51/195 B veröffentlichten Landtagsbeschlusses vom 16. Dezember 2004 bzw. der in diesem Zusammenhang festgelegten Definition des Ausschusses für Finanzen des Landtages von Sachsen-Anhalt (Anlage 2 zur Niederschrift über die 73. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 10. Februar 2005 - TOP 6). 2 In der Staatssekretärskonferenz vom 20. Februar 2006 wurde festgelegt, dass von der NASA GmbH zu vergebene Leistungen jedenfalls insoweit nicht in der Staatssekretärskonferenz vorgelegt werden müssen, als diese vollständig aus Regionalisierungsmitteln bezahlt werden. Abgesehen davon, dass die NASA GmbH als juristische Person des Privatrechts kein Landesbetrieb im Sinne des Landtagsbeschlusses ist, liegt der Grund für die Ausnahme in der bereits erwähnten Begriffsdefinition des Finanzausschusses vom 10. Februar 2005, mit der festgelegt wurde, dass u. a. „fachspezifische Dienstleistungen wie Vermessungsaufträge, Planungsleistungen, Bauüberwachung u. ä. Gutachten und Studien“ von der Vorlagepflicht ausgenommen sind. Die Verträge, die aus Regionalisierungsmitteln bezahlt wurden, sind ausnahmslos fachspezifische Dienstleistungen, Gutachten und Studien. Die o. g. Festlegung der Staatssekretärskonferenz vom 20. Februar 2006 stellt demnach lediglich eine Klarstellung des o. g. Landtagsbeschlusses bzw. der Begriffsdefinition des Finanzausschusses vom 10. Februar 2005 dar. Mit der Festlegung in der Staatssekretärskonferenz vom 8. Mai 2006 wurde lediglich aufgegriffen, dass anwaltschaftliche Beratungen und Beratungen zum Steuerrecht nicht unter den Landtagsbeschluss (LT-Drs. 4/51/1956 B) bzw. die o. g. Begriffsdefinition des Finanzausschusses vom 10. Februar 2005 fallen. In diesem Fall handelt es sich bei anwaltschaftlichen Beratungen um Rechtsdienstleistungen, die eine anwaltschaftliche Vertretung des Landes in einem nationalen Gerichtsverfahren oder die Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt in Vorbereitung auf ein solches Gerichtsverfahren betreffen. Anwaltschaftliche Beratungsleistungen, die bspw. juristische Prüfungen in Form einer Gutachtenerstellung, allgemeine Prüfungen der Erfolgsaussichten eines Verfahrens oder die Begleitung vergaberechtlicher Verfahren umfassen, waren nach allgemeiner Auffassung der Landesregierung weiterhin von der Vorlagepflicht erfasst. Frage 1 Erfolgten diese von der Landesregierung getroffenen Festlegungen zum Transparenzbeschluss im Einvernehmen mit dem Landtag? Bitte begründen. Da es sich nach Auffassung der Landesregierung bei den in der Vorbemerkung dargestellten Ausnahmeregelungen lediglich um Klarstellungen zur Begriffsdefinition des Finanzausschusses vom 10. Februar 2005 zum Transparenzbeschluss des Landtages und nicht um zusätzliche weiterführende Ausnahmeregelungen handelt, erfolgte keine diesbezügliche Abstimmung mit dem Landtag. Frage 2 Falls kein Einvernehmen mit dem Landtag hergestellt wurde: Erfolgte eine Information des Landtages? Bitte begründen. Siehe Antwort zu Frage 1. Frage 3 Welche Gründe sprechen für die Ausnahme der Verträge der NASA GmbH als auch der Verträge zu anwaltschaftlicher und steuerrechtlicher Beratung vom Transparenzbeschluss des Landtages? Auf welcher Ebene innerhalb der Landesregierung wurde diese Festlegung getroffen? 3 Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. Frage 4 Welche Studien, Beraterverträge und Gutachten im Wert von über 20.000 Euro wurden seit dem 20. Februar 2006 durch die NASA GmbH ausgelöst? Bitte jeweils Auftragsgegenstand, Auftragswert, Auftragnehmer, Vergabeverfahren und Datum des Vertragsschlusses angeben. In der Anlage 1 sind alle durch die NASA GmbH ausgelösten Studien, Beraterverträge und Gutachten mit einem Wert von über 20.000 EUR dargestellt. Die Finanzierung erfolgte aus Regionalisierungsmitteln. Die unter lfd. Nr. 1 dargestellte Rechtsberatung im SPNV-Vergabeverfahren wurde mit Beantwortung der Frage 6 als anwaltliche Beratung auch in der Tabelle 2 erfasst. Frage 5 Wurden die von der NASA vergebenen Aufträge (Bezug Frage Nr. 3) vor Vergabe mit dem zuständigen Ministerium und oder dem NASA-Aufsichtsrat kommuniziert ? Auf welcher Ebene liegt die Entscheidungsbefugnis zur Vergabe der Aufträge? Die von der NASA vergebenen Aufträge wurden vor Vergabe mit dem zuständigen Ministerium und dem NASA-Aufsichtsrat kommuniziert. Beauftragungen aus dem Treuhandbereich der NASA GmbH werden nach fachlicher Abstimmung mit dem für Verkehr zuständigen Ministerium vor Vergabe dem NASA-Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Gemäß Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat ist Nachfolgendes geregelt: „Der Aufsichtsrat beschließt insbesondere über die im Gesellschaftsvertrag aufgeführten Zuständigkeiten sowie gemäß § 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages über folgende Angelegenheiten: 5. Vergabe von Gutachten und Planungsaufträgen, sofern sie den Betrag von 5.000 € ohne USt übersteigen; 7. die Einleitung von Rechtsstreitigkeiten der Gesellschaft von erheblicher Bedeutung oder wenn der Streitwert im Einzelfall 50.000 € ohne USt übersteigt. Gleiches gilt für die Fortführung (z. B. Berufungseinleitung) oder sonstige Beendigung (z. B. Klagerücknahme, Anerkenntnis) einer solchen Rechtsstreitigkeit. Unberührt hiervon bleibt die Pflicht zur Einleitung und Abwehr von Rechtsstreitigkeiten, soweit es die Sorgfalt gebietet; 14. Verträge mit dem Jahresabschlussprüfer über zusätzliche Beratungs- oder sonstige Dienstleistungen.“ Frage 6 Welche anwaltschaftlichen Beratungen mit einem Auftragswert von über 20.000 Euro hat die Landesregierung seit dem 8. Mai 2006 in Anspruch genommen? Bitte jeweils und getrennt nach Ressort mit Auftragswert, Auftragnehmer und Datum des Vertragsschlusses angeben. Die Angaben sind der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen. Es werden hierbei anwaltschaftliche Beratungsleistungen (Begleitung von Vergabeverfahren, juristische Prüfungen etc.) dargestellt. Rechtsdienstleistungen, die eine anwaltschaftliche Ver- 4 tretung des Landes in einem nationalen Gerichtsverfahren oder die Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt in Vorbereitung auf ein solches Gerichtsverfahren betreffen , wurden nicht erfasst. Frage 7 Welche steuerrechtlichen Beratungen mit einem Auftragswert von über 20.000 Euro hat die Landesregierung seit dem 8. Mai 2006 in Anspruch genommen? Bitte jeweils und getrennt nach Ressort mit Auftragswert, Auftragnehmer und Datum des Vertragsschlusseses angeben. Es sind keine steuerrechtlichen Beratungen mit einem Auftragswert von über 20.000 Euro seit dem 8. Mai 2006 von der Landesregierung in Anspruch genommen worden. Anlage 1 zur Beantwortung der Frage 4 der KA 7/1537 Übersicht über Beratungsleistungen für die NASA GmbH (über 20.000 EUR) lfd. Nr. Leistung Auftragsgegenstand Auftragswert Auftragnehmer Vergabeverfahren (Gutachten, Studie, Beratervertrag) (netto in EUR) 1 Rechtsberatung Externe Rechtsberatungsleistungen in dem SPNV-Vergabeverfahren MDSB II 26.868 Schumann Rechtsanwälte Partnergesellschaft (Stockmann) freihändige Vergabe 13.11.2012 2 Gutachten Fahrplanuntersuchung für ÖPNV-Plan ( ITF Sachsen-Anhalt 2030) 157.143 DB Netz AG freihändige Vergabe 16.07.2014 3 Gutachten Evaluierung Verkehrsverbund marego, Bewertung Altmark, Bewertung Könnern 84.000 econex verkehrsconsult gmbh öffentliche Ausschreibung 19.12.2013 4 Gutachten Fahrplan- und Betriebskonzept Netz Nordharz 24.675 Institut für Regional- und Fernverkehrsplanung öffentliche Ausschreibung 10.06.2011 5 Gutachten Aufwendungen zur Fahrzeugfinanzierung 54.622 Investitionsbank freihändige Vergabe 20.10.2011 6 Gutachten Erstellung eines Gutachtens zur SPNV-Fahrzeugfinanzierung 37.387 K&L Gates freihändige Vergabe 20.12.2011 7 Gutachten Studie "Entwicklung von integrierten Fahrplankonzepten für die Bahnstrecke Halle - Halberstadt - Goslar - Hannover" 23.940 Pöyry Infra GmbH freihändige Vergabe 21.01.2010 8 Gutachten Erstellung einer Landesverkehrsprognose straßengebundener Verkehr (SGV)/öffentlicher Verkehr (ÖV) für das Land Sachsen-Anhalt für einen Prognosehorizont 2020/2030 67.500 Tramp GmbH öffentliche Ausschreibung 12.08.2013 9 Gutachten Einarbeitung aktueller Datensätze zur 6. Regionalisierten Bevölkerungsprognose, Straßenverkehrszählung 2015 und Bundesverkehrswegeplan 2030 24.700 Tramp GmbH öffentliche Ausschreibung 05.09.2016 10 Gutachten Umsetzung des Handlungskonzeptes nachhaltige Bevölkerungsentwicklung; Entwicklung eines verbesserten ÖPNV-Konzepts für die Modellregion Bernburg 45.077 Tramp GmbH öffentliche Ausschreibung 03.07.2014 11 Gutachten Untersuchung zur Einführung elektrisch betriebener Linienbusse in Sachsen-Anhalt unter besonderer Berücksichtigung von Emissionen und Wirtschaftlichkeit 96.782 VCDB öffentliche Ausschreibung 28.09.2015 12 Gutachten Umsetzungsgutachten für den Standort Dessau-Roßlau 21.549 VCDB öffentliche Ausschreibung 13.10.2015 13 Gutachten Modellrechnung Verbundvorbereitung inkl. Grafikmodul, Plausibilisierung der Erhebungsdaten und zusätzliche Modellrechnung 81.022 mobilité Unternehmens- und Kommunalberatung GmbH öffentliche Ausschreibung 10.04.2006 02.11.2006 14 Gutachten Vertrag Revita - Übergreifendes und regionales fachliches Projektmanagement sowie Unterstützung bei Forschungs- und Entwicklungsaufgaben bei der Revitalisierung von kleinen und mittleren Bahnhöfen in Sachsen-Anhalt 190.975 Agentur Bahnstadt öffentliche Ausschreibung 30.06.2006 15.05.2008 15 Gutachten Fortschreibung Landesverkehrsprognose bis 2015/2025 32.081 Tramp GmbH öffentliche Ausschreibung 10.04.2008 16 Studie Durchführung von Verkehrserhebungen bei DB Regio, Veolia und Vetter sowie auf Buslinien im Raum Dessau-Bitterfeld-Wittenberg 40.578 econex verkehrsconsult GmbH öffentliche Ausschreibung 07.08.2012 17 Studie Verkehrserhebungen im Gebiet des Verkehrsverbundes marego sowie angrenzenden Gebiete - Durchführung der Fahrgastbefragungen und -zählungen 410.787 econex verkehrsconsult GmbH öffentliche Ausschreibung 28.12.2012 18 Studie Gutachterleistungen Evaluierung Verkehrsverbund marego 84.000 econex verkehrsconsult GmbH öffentliche Ausschreibung 17.12.2013 19 Studie Verkehrserhebungen im Gebiet des Verkehrsverbundes marego sowie angrenzenden Gebiete - Durchführung der Fahrgastbefragungen und -zählungen 665.105 VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH öffentliche Ausschreibung 28.12.2012 Datum des Vertragsabschlusses Seite 1 von 3 Anlage 1 zur Beantwortung der Frage 4 der KA 7/1537 lfd. Nr. Leistung Auftragsgegenstand Auftragswert Auftragnehmer Vergabeverfahren (Gutachten, Studie, Beratervertrag) (netto in EUR) Datum des Vertragsabschlusses 20 Studie Verkehrserhebungen im Gebiet des Verkehrsverbundes marego sowie angrenzenden Gebiete - Durchführung der Fahrgastbefragungen und -zählungen - Leistungsergänzung 65.323 VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH öffentliche Ausschreibung 14.02.2014 21 Studie Verkehrserhebungen im Gebiet des Verkehrsverbundes marego sowie angrenzenden Gebiete - Durchführung der Fahrgastbefragungen und -zählungen 659.200 PROZIV Verkehrs- und Regionalplaner Dr. Günzel, Salzwedel und Graf Partnergesellschaft öffentliche Ausschreibung 28.12.2012 22 Studie Vorbereitung, Durchführung und Überwachung von Verkehrserhebungen in den Zügen der DB Regio AG und der Elbe-Saale-Bahn sowie auf Buslinien des ÖPNV-Landesnetzes im Frühjahr 2010 34.451 PROZIV Verkehrs- und Regionalplaner Dr. Günzel, Salzwedel und Graf Partnergesellschaft öffentliche Ausschreibung 02.01.2010 23 Studie Vorbereitung, Durchführung und Überwachung von Verkehrserhebungen in den Zügen der DB Regio AG und der Elbe-Saale-Bahn im Herbst 2010 24.543 PROZIV Verkehrs- und Regionalplaner Dr. Günzel, Salzwedel und Graf Partnergesellschaft öffentliche Ausschreibung 15.09.2010 24 Studie Vorbereitung, Durchführung und Überwachung von Verkehrserhebungen im SPNV und in Buslinien des ÖPNV-Landesnetzes LSA - Burgenlandbahn 57.811 PROZIV Verkehrs- und Regionalplaner Dr. Günzel, Salzwedel und Graf Partnergesellschaft öffentliche Ausschreibung 15.08.2014 25 Studie Rahmenvertrag Vorbereitung, Durchführung und Überwachung von Verkehrs- und Qualitätserhebungen im Land Sachsen-Anhalt 38.924 Omniphon GmbH öffentliche Ausschreibung 27.05.2010 26 Studie Projektsteuerung, Datenverarbeitung und Hochrechnung der "Verkehrserhebung im Gebiet des Verkehrsverbundes marego sowie angrenzenden Gebiete" 228.600 Omniphon GmbH, Umbenennung in Omnitrend GmbH/Intraplan Consult GmbH öffentliche Ausschreibung 15.09.2012 27 Studie Projektsteuerung, Datenverarbeitung und Hochrechnung der "Verkehrserhebung im Gebiet des Verkehrsverbundes marego sowie angrenzenden Gebiete" - Zusatzleistung 21.300 Omniphon GmbH, Umbenennung in Omnitrend GmbH/Intraplan Consult GmbH öffentliche Ausschreibung 09.10.2013 28 Studie Vorbereitung, Durchführung und Überwachung von Verkehrszählungen in den Zügen der DB Regio AG sowie Hochrechnung der erhobenen Daten - Referenzerhebung RE 1 und RE 7 78.298 GVS Gesellschaft für Verkehrsberatung und Systemplanung mbH öffentliche Ausschreibung 15.12.2011 29 Studie Durchführung von Verkehrserhebungen bei DB Regio, Burgenlandbahn und Bussen im südlichen Sachsen-Anhalt 52.357 Ing.-gruppe IVV GmbH öffentliche Ausschreibung 20.06.2011 30 Studie Ermittlung des Erlösanspruches aus der Anwendung des BB DB-Tarifs im Elektronetz Nord (ENORM) und im HEX 4 Halle-Goslar unter Anwendung eines kontinuierlichen Erhebungsverfahrens 110.396 Intraplan Consult GmbH/Omnitrend GmbH öffentliche Ausschreibung 23.06.2015 31 Studie Einzelauftrag Verkehrserhebung SPNV-Dieselnetz und Buslinien Altmark und Börde 35.500 ISUP GmbH öffentliche Ausschreibung 20.07.2016 32 Studie Fahrplanunterlagen und DB Netz-Testat Dieselnetz Sachsen-Anhalt - Ergebnisdarstellung 33.646 Institut für Regional- und Fernverkehrsplanung (iRFP) freihändige Vergabe 11.04.2014 33 Studie Verkehrsbefragung "Mobilität in Städten - SrV 2013" in Sachsen-Anhalt 46.416 Technische Universität Dresden Direktvergabe 15.05.2012 34 Studie Unterstützung bei Erstellung Rahmenplanung zur Einführung und Nutzung Intelligenter Verkehrs-/Transportsysteme (IVS/IST) für das Straßennetz und den ÖPNV in Sachsen-Anhalt 160.400 pwp - systems GmbH, ifak - Institut für Automation und Kommunikation e. V. Magdeburg öffentliche Ausschreibung 28.12.2010 35 Studie Durchführung einer Kundenbefragung zu den Themen Elektromobilität und neue Mobilitätskonzepte 27.216 Omnitrend GmbH beschränkt 26.11.2014 36 Studie Vorbereitung, Durchführung und Überwachung von Verkehrserhebungen SPNV südliches Sachsen-Anhalt 31.550 Ing-Büro Dipl.-Ing. Vössing GmbH öffentliche Ausschreibung 28.06./02.07.2007 37 Studie Studie zur Untersuchung des nördlichen und südlichen Bahnhofsumfeldes in der Stadt Weißenfels 22.100 Saleg GmbH Direktvergabe 16.02./20.02.2009 38 Studie Erhebung Zustand der Barrierefreiheit in Sachsen-Anhalt 42.855 Abisa e. V. Direktvergabe 31.07.2007 Seite 2 von 3 Anlage 1 zur Beantwortung der Frage 4 der KA 7/1537 lfd. Nr. Leistung Auftragsgegenstand Auftragswert Auftragnehmer Vergabeverfahren (Gutachten, Studie, Beratervertrag) (netto in EUR) Datum des Vertragsabschlusses 39 Studie Verkehrserhebung SPNV im südlichen Sachsen-Anhalt 35.649 ISUP GmbH öffentliche Ausschreibung 21./25.07.2008 40 Studie Forschungs- und Entwicklungsvorhabens ‚Mobilität in Städten – SrV 2008’ 29.356 TU Dresden Direktvergabe 27.03./12.03.2008 41 Studie Erfassung des Zustandes der SPNV Schieneninfrastruktur des DB Netz AG im Land Sachsen- Anhalt im Vergleich zum Stand 1996 und 2008 94.900 Railistics öffentliche Ausschreibung 10.03.2008 42 Beratervertrag Dienstvertrag über Agenturleistungen zur Durchführung und Weiterentwicklung einer Dachmarke im ÖPNV-Landesnetz des Landes Sachsen-Anhalt 2.028.000 Agenta Werbeagentur GmbH öffentliche Ausschreibung 04.02.2011 43 Beratervertrag Vertrag über Agenturleistungen zur Durchführung und Weiterentwicklung einer Dachmarke im ÖPNV-Landesnetz des Landes Sachsen-Anhalt Los 1 2.136.000 Agenta Werbeagentur GmbH öffentliche Ausschreibung 13.02.2015 44 Beratervertrag Koordination des gemeinsamen Antrags der Bundesländer Sachsen-Anhalt und Thüringen im Rahmen der Bewerbung "Schaufenster Elektromobilität" 41.820 Institut für Automation und Kommunikation e. V. Magdeburg (ifak) freihändige Vergabe 20.07.2012 Seite 3 von 3 Anlage 2 zur Beantwortung der Frage 6 der KA 7/1537 Übersicht über anwaltschaftliche Beratungen (über 20.000 EUR) Ressort lfd. Nr. Auftragswert (je Ressort) (netto / in EUR) MF 1 53.724 Hölters & Elsing 12.06.2006 Aufgrund des Prinzips der Diskontinuität bestand vom 24.04.2006 bis zum 11.08.2009 (Beschlussrealisierung, LT-Drs. 5/2124) kein Einwilligungsvorbehalt des FIN für Beraterverträge und Gutachten. MF 2 129.410 Rechtsanwälte Orrick, Hölters & Elsing 26.09.2007 Aufgrund des Prinzips der Diskontinuität bestand vom 24.04.2006 bis zum 11.08.2009 (Beschlussrealisierung, LT-Drs. 5/2124) kein Einwilligungsvorbehalt des FIN für Beraterverträge und Gutachten. MF 3 610.000 Ernst & Young Corporate Finance Beratung GmbH und Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 13.03.2008 Zustimmung im Rahmen der Erörterungen des HHG 2005/2006, Epl. 13 Kapitel 1320 Titel 133 04 (2008: Vertragsanpassung); Aufgrund des Prinzips der Diskontinuität bestand vom 24.04.2006 bis zum 11.08.2009 (Beschlussrealisierung , LT-Drs. 5/2124) kein Einwilligungsvorbehalt des FIN für Beraterverträge und Gutachten. MF 4 219.894 DK Consult + White & Case UP 06.02.2008 29.11.2007 Zustimmung im Rahmen der Erörterungen des HHG 2008/2009, EPl. 51 Kapitel 51 32 Titel 133 01 MF 5 49.000 Heuking Kühn Lüer Wojtek 24.06.2009 Aufgrund des Prinzips der Diskontinuität bestand vom 24.04.2006 bis zum 11.08.2009 (Beschlussrealisierung , LT-Drs. 5/2124) kein Einwilligungsvorbehalt des FIN für Beraterverträge und Gutachten. MF 6 186.975 Rauschenbach & Kollegen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft- Steuerberatungsgesellschaft-Architekten- Rechtsanwälte 07.12.2011 04.11.2011 Einwilligung in den beabsichtigten Abschluss des Vertrages zur Vorbereitung der EU-weiten Ausschreibung für die Investorenlösung zum Neubau Finanzamt Halle mit einem Auftragsvolumen von 222 500 Euro (brutto) mit dem Büro Rauschenbach & Kollegen GmbH MF 7 454.000 Beiten Burkhardt 15.03.2011 Erläuterung im HHPl. unter Kapitel 19 03, Titel 533 63: "Für die komplexen technisch sowie vergaberechtlich höchst anspruchsvollen Feinkonzepte und Verdingungsunterlagen ist eine externe Unterstützung mit entsprechendem ... und juristischen Profil unabdingbar." MF 8 24.500 Rechtsanwaltskanzlei Grünhagen Kanzlei für öffentliche Aufträge Berlin 03.07.2017 07.06.2017 Nach der Unterrichtung der Staatssekretärskonferenz am 29.05.2017 hat der FIN in die Auftragsvergabe in seiner Sitzung am 07.06.2017 eingewilligt. MI 1 40.000 Dr. Jürgen Brandt, Burgkemnitz; Bevollmächtigter für die Landessportschule Osterburg 13.12.2011 28.11.2011 Kosten für Tätigkeit und Abschlussbericht, Umsetzung einer Forderung des Landtages. Der Ausschuss für Finanzen hat am 21.09.2011 die Einsetzung eines Bevollmächtigten beschlossen und am 28.11.2011 dem Vertragsabschluss zugestimmt. MI 2 41.000 Müller-Wrede & Partner, Berlin 09.07.2012 09.05.2012 Beratung europaweite Ausschreibung der Zulassung zum Betrieb öffentlicher Spielbanken in Sachsen-Anhalt MLV 1 53.622 GVP infraconsult Bremen 22.11.2013 Hier erfolgte eine Nachtragsprüfung für einen Ingenieurvertrag. Diese Leistung kann nicht an die BÜ/BOL vergeben werden, da ihr eigener Nachtrag/Vertrag zu prüfen ist. Dieser Vertrag an GVP ist vom Einwilligungsvorbehalt des Finanzausschuss ausgenommen, da es sich um eine fachspezifische Dienstleistung im Rahmen der Bauüberwachung handelt. Datum des Vertragsabschlusses Datum Finanzausschuss Information zum FinanzausschussAuftragnehmer Seite 1 von 2 Anlage 2 zur Beantwortung der Frage 6 der KA 7/1537 Ressort lfd. Nr. Auftragswert (je Ressort) (netto / in EUR) Datum des Vertragsabschlusses Datum Finanzausschuss Information zum FinanzausschussAuftragnehmer MLV 2 25.470 Finck Althaus Sigl & Partner 07.04.2014 Der Vertrag wurde aufgrund einer baumaßnahmespezifischen Anfrage seitens des BRH geschlossen. Dieser Vertrag ist vom Einwilligungsvorbehalt des Finanzausschuss ausgenommen, da es sich um eine fachspezifische Dienstleistung im Rahmen der Bauabwicklung handelt. MLV 3 28.181 Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin 13./21.9.2016 19.04.2017 Der Ausschuss für Finanzen hat der Vergabe der Beratungsleistung im Zug der Ausschreibung einer Konzession zur Beseitigung von Ölverunreinigungen auf Verkehrsflächen der Landesstraßenbaubehörde zugestimmt. MLV 4 26.868 Schumann Rechtsanwälte Partnergesellschaft (Stockmann) 13.11.2012 In der Drucksache 7/651 (Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage KA 7/267) führt die Landesregierung aus, dass sie Ausnahmen zum Transparenzbeschluss des Landtages festgelegt hat. Seit dem 20.Februar 2006 wurden demnach Verträge der NASA GmbH, sofern diese aus Regionalisierungsmitteln bezahlt wurden, nicht der Staatssekretärskonferenz und auch nicht dem Landtag vorgelegt. Vorliegend handelt es sich um Regionalisierungsmittel. MULE 1 20.400 Rechtsanwälte Redeker / Sellner / Dahs (Dr. Fellenberg, Prof. Dr. Schink) 24.10.2014 Das Vorhaben des LVwA wurde seinerzeit unter den Ausnahmetatbestand der anwaltlichen Vertretung subsumiert und ist demnach nicht in der Sts-Konf. und dem Finanzausschuss behandelt bzw. gemeldet worden. Das Vorhaben wurde ggü. dem LRH im Rahmen der Prüfung von Gutachten, Beratungsleistungen, Studien und sonstigen personenbezogenen Leistungen 2014 bis 2016 (Teil II) mit Datum vom 03.02.2017 entsprechend angezeigt. Seite 2 von 2 d2784_Anlage.pdf Anlage1-1537.pdf Anlage2_1537.pdf