Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2789 24.04.2018 (Ausgegeben am 25.04.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Frank Scheurell (CDU) Abgeordneter Chris Schulenburg (CDU) Geldauflagen der Gerichte für die Verkehrssicherheit Kleine Anfrage - KA 7/1532 Vorbemerkung der Fragestellenden: Staatsanwaltschaften und Gerichte können, wenn die Schuld gering ist, von Gerichtsverfahren absehen und eine Auflage erteilen. Als Auflage kommt insbesondere die Verpflichtung zur Zahlung eines Geldbetrages zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse in Betracht. Gemeinnützige Einrichtungen können bspw. Vereine mit dem Tätigkeitsfeld im Bereich der Verkehrssicherheit sein. Zwischen 2006 und 2016 sind aus den Geldauflagen, die Gerichte oder Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt verhängt haben, insgesamt knapp 12 Millionen Euro zusammengekommen . Allein im Jahr 2016 haben Straftäter in Sachsen-Anhalt 1,05 Millionen Euro an gemeinnützige Einrichtungen gezahlt1. Ein Großteil des Geldes fließt in die Landeskasse. Der Rest wird gemeinnützigen Einrichtungen zur Verfügung gestellt . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Wie hoch ist der Gesamtbetrag der verhängten Geldauflagen im Jahr 2017? Der Gesamtbetrag der verhängten Geldauflagen im Jahr 2017 beläuft sich auf 4.821.991,33 EURO. 2. In welchem Verhältnis profitieren Landeskasse und gemeinnützige Einrichtungen von diesen zusätzlichen Einnahmen? Landeskasse: 3.621.734,42 EURO (75,11 %) Gemeinnützige Einrichtungen: 1.200.256,91 EURO (24,89 %) 1 Volksstimme.de vom 4. Juni 2017. 2 3. Wie hoch sind die Zuweisungen für Projekte, Einrichtungen bzw. Vereine (z. B. Verkehrswachten), die sich mit dem Thema Verkehrssicherheit befassen ? Es wird gebeten, die Antwort aufzuschlüsseln nach: a) Name des Projekts/der Einrichtung, b) Sitz, c) ggf. Höhe der zugewandten Geldauflagen im Jahr 2017. Der Gesamtbetrag der Zuweisungen für den Zuwendungsbereich G - Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit - beläuft sich auf 54.970,00 EURO. Dieser Gesamtbetrag schlüsselt sich nach Name des Projekts/der Einrichtung, Sitz und Höhe der zugewandten Geldauflagen im Jahr 2017 wie folgt auf: Geschäftsbereich des OLG Naumburg: Lfd. Nr. Name des Projekts/der Einrichtung Sitz Höhe der zugewandten  Geldauflagen im Jahr  2017 1 Verkehrsclub Deutschland Berlin 1.800,00 € 2 Verkehrswacht LK Jerichower Land e. V.  Burg 2.200,00 € 3 Verkehrswacht Dessau e. V.  Dessau 3.000,00 € 4 Deutsche Verkehrswacht Kreisverkehrswacht Mansfeld‐Südharz e. V.  Lutherstadt Eisleben 700,00 € 5 Deutsche Verkehrswacht Genthin e. V. Genthin 200,00 € 6 Deutsche Verkehrswacht Halle e. V.  Halle (Saale) 500,00 € 7 Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr e. V.  Helmstedt 7.950,00 € 8 Förderverein Berlin‐Anhaltische Eisenbahn e. V. Kemberg 400,00 € 9 Kreisverkehrswacht Köthen e. V.  Köthen 2.375,00 € 10 Landesverkehrswacht Sachsen‐Anhalt e. V. Magdeburg 130,00 € 11 Verkehrswacht Naumburg und Umgebung e. V. Naumburg 2.800,00 € 12 Gebietsverkehrswacht Oranienbaum e. V.  Oranienbaum 300,00 € 13 Kreisverkehrswacht Oschersleben e. V.  Oschersleben 500,00 € 14 Verkehrswacht Salzwedel e. V.  Salzwedel 3.500,00 € 15 Verkehrswacht Fichtelgebirge e. V. Selb 1.000,00 € 16 Kreisverkehrswacht e. V. Stendel Stendal 1.600,00 € 17 Gebietsverkehrswacht Hohenmölsen‐Teuchern e. V.  Teuchern 400,00 € 18 Kreisverkehrswacht im Landkreis Börde e. V. Wolmirstedt 500,00 € Gesamt: 29.855,00 € Geschäftsbereich des GenStA Lfd. Nr. Name des Projekts/der Einrichtung Sitz Höhe der zugewandten  Geldauflagen im Jahr  2017 1 Verkehrswacht Naumburg und Umgebung e. V. Naumburg 1.150,00 € 2 Landesverkehrswacht Sachsen‐Anhalt e. V. Magdeburg 150,00 € 3 Verkehrswacht Halle e. V.  Halle 950,00 € 4 Kreisverkehrswacht Oschersleben e. V.  Oschersleben 2.200,00 € 5 Kreisverkehrswacht Köthen e. V.  Köthen 150,00 € 6 Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr e. V.  Helmstedt 12.050,00 € 7 Deutsche Verkehrswacht Kreisverkehrswacht Mansfeld‐Südharz e. V.  Lutherstadt Eisleben 500,00 € 8 Verkehrswacht Zeitz e. V.  Zeitz 150,00 € 9 Kreisverkehrswacht im Landkreis Börde e. V. Wolmirstedt 1.650,00 € 10 Gebietsverkehrswacht Hohenmölsen‐Teuchern e. V.  Teuchern 1.400,00 € 11 Verkehrswacht LK Jerichower Land e. V.  Burg 1.390,00 € 12 Verkehrswacht Dessau e. V.  Dessau 3.375,00 € Gesamt: 25.115,00 € 3 4. Wie steht die Landesregierung zu der Verfügung Nordrhein-Westfalens, wonach keine Empfängereinrichtung begünstigt werden darf, bei der eine außerdienstliche, private Mitgliedschaft des Entscheiders besteht, um Befangenheiten und auch nur den Anschein davon zu vermeiden? Der Ausschluss von Auflagenzuweisungen bei ausschließlich privaten Bezügen zum Empfänger hält die Landesregierung für eine dem Amt entsprechende Selbstverständlichkeit , die keiner besonderen Regelung bedarf. Es sollte der Berufsauffassung der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte immanent sein, dass die private Mitarbeit in gemeinnützigen Einrichtungen nicht zusätzlich durch Geldzuweisungen aus der eigenen richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Arbeit unterstützt wird. Eine Regelung mag eine Signalwirkung haben, ausschließen vermag sie derartige Verhaltensweisen jedoch nicht. 5. Welche Tätigkeitsfelder haben die höchsten Zuweisungen im Jahr 2017 erhalten ? Die Zuweisungen an gemeinnützige Einrichtungen im Jahr 2017 in Höhe von insgesamt 1.200.256,91 EURO verteilten sich der Höhe nach auf folgende Tätigkeitsfelder : Zuordnungsbereich Geldbetrag I ‐ Sonstiges 295.471,00 € C ‐ Hilfe für gesundheitsgeschädigte und behinderte Kinder 227.801,00 € F ‐ Allgemeines Sozialwesen 219.436,91 € B ‐ Allgemeine Jugendhilfe 188.238,00 € A ‐ Straffälligen‐ und Bewährungshilfe 79.905,00 € H ‐ Natur‐ und Umweltschutz 78.980,00 € G ‐ Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit 54.970,00 € E ‐ Alten‐ und Hinterbliebenenhilfe 30.725,00 € D ‐ Hilfe für Suchtgefährdete 24.730,00 € Gesamt: 1.200.256,91 € 6. Ist ersichtlich, ob zwischen der vorgeworfenen Tat und dem Zweck der gemeinnützigen Einrichtung, der die Geldauflage zugutekommen soll, regelmäßig Zusammenhänge bestehen? Grundsätzlich ist es nicht ersichtlich, ob zwischen der vorgeworfenen Tat und dem Zweck der gemeinnützigen Einrichtung, der die Geldauflage zugutekommen soll, ein Zusammenhang besteht. Die Notwendigkeit des sachlichen Zusammenhangs ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Das Gericht ist in seiner Entscheidung, an wen die Auflage zu zahlen ist, frei. Die Staatsanwaltschaften haben Nr. 93 Abs. 2 RiStBV zu beachten, nach dem Einrichtungen der Opferhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Straffälligen- und Bewährungshilfe , Gesundheits- und Suchthilfe sowie Einrichtungen zur Förderung von Sanktionsalternativen und Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen in angemessenem Umfang berücksichtigt werden sollen. 4 Angesichts dessen dürfte in einer unbestimmten Fallzahl kein Zusammenhang zwischen der vorgeworfenen Tat und dem Zweck der gemeinnützigen Einrichtung bestehen . 7. Wo können sich Vereine, Projektträger oder andere gemeinnützige Organisationen melden, um möglicherweise auch von diesen Mitteln profitieren zu können? Werden entsprechende Formulare online zur Verfügung gestellt ? Für die Aufnahme in das Verzeichnis der gemeinnützigen Einrichtungen, die an der Zuweisung von Geldauflagen interessiert sind, können sich diese an das Oberlandesgericht Naumburg wenden (s. Ziff. 2.1 und 2.2 der AV des MJ vom 19.03.2014 - JMBl. LSA S. 46 f.). Auf der Homepage des Oberlandesgerichts ist ein Merkblatt veröffentlicht , das alle notwendigen Hinweise für den Antrag auf Aufnahme in das Verzeichnis der gemeinnützigen Einrichtungen als Empfänger von Geldauflagen enthält.