Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2791 25.04.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 25.04.2018) Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Fördermittelvergabe an den Verein „Miteinander e. V.“ und angeschlossene Projekte im Rahmen der sogenannten „Demokratieförderung“ des Landes Sachsen-Anhalt Große Anfrage Fraktion AfD - Drs. 7/2247 Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung bekennt sich zu der im Koalitionsvertrag verankerten Aufgabe, das Engagement für ein demokratisches und diskriminierungsfreies Zusammenleben zu fördern. Demokratiefeindlichen Einstellungen und allen Formen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gilt es, entschieden entgegenzutreten. Der Verein „Miteinander e.V.“ setzt mit seinen Bildungs- und Beratungsprojekten insbesondere das durch das Land Sachsen-Anhalt kofinanzierte Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ um. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt betont, dass keine Anhaltspunkte gesehen werden , die den mit der Umsetzung von Projekten betrauten Verein in die Nähe von extremistischen Erscheinungsformen oder Personengruppen rücken. I. Förderung des Vereins „Miteinander e. V.“ 1. Welche Projekte (auch abgeschlossene) des Vereins „Miteinander e. V.“ wurden bzw. werden seit Bestehen des Vereins durch die Landesregierung gefördert und welche inhaltliche Ausrichtung hatten diese jeweils? Bitte nach Jahren, Projekten, Inhalten der Projekte und Förderhöhe aufschlüsseln . 2. In welcher Höhe wurden durch die Landesregierung diesbezügliche Personalkosten gefördert? Bitte nach Projekt, Zeitraum, Umfang und konkreten inhaltlichen Aufgaben aufschlüsseln. 3. Welche Mittel erhielt der Verein aus anderen Quellen (private, kommunale, aus europäischen Mitteln oder vom Bund)? Bitte nach Jahren, Projekten, 2 Inhalten und Höhe aufschlüsseln. Sollten der Landesregierung über Fördermittel aus anderen Quellen keine Erkenntnisse vorliegen, bitte darlegen , wie der Förderbedarf aus Landesmitteln konkret ermittelt wird. Die Aufstellung der Fördermaßnahmen mit den entsprechenden Angaben können der Anlage 1 entnommen werden. Die Angaben beziehen sich auf die Jahre 2012 bis 2017. Da die fünfjährige Aufbewahrungsfrist nach § 18 Absatz 1 Buchst. b) Aktenordnung für die Landesverwaltung von Sachsen-Anhalt für den Zeitraum vor 2012 abgelaufen ist und das als Einzel- bzw. Nebenakten geführte Schriftgut nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht länger archiviert wurde, können Angaben für den Zeitraum vor 2012 nicht mehr erfolgen. Der Verein wird insbesondere im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben ! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“, Förderbereich B „Förderung von Demokratiezentren zur landesweiten Koordinierung und Vernetzung sowie Mobiler, Opfer- und Ausstiegsberatung“ sowie Förderbereich D „Förderung von Modellprojekten zu ausgewählten Phänomenen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (GMF) und zur Demokratiestärkung im ländlichen Raum“ gefördert . 4. Wie und wie oft wird der sinnvolle und korrekte Mitteleinsatz durch die Landesregierung überprüft? Im Rahmen einer Projektförderung durch das Land Sachsen-Anhalt wird der sinnvolle und korrekte Mitteleinsatz durch die Landesregierung auf der Grundlage eines jährlichen Verwendungsnachweises geprüft, der aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis der Einnahmen und Ausgaben besteht. 5. Findet eine Überprüfung des Vereins und der an den Projekten beteiligten Personen auf Grundgesetztreue und Verbindungen oder eine mögliche Unterstützung zu Extremisten, wie der sogenannten Antifa, statt? Wenn ja, in welcher Form und in welchen Intervallen? 6. Ist ein Bekenntnis zum Grundgesetz und zur Landesverfassung an den Erhalt der Fördermittel geknüpft? Wenn ja, in welcher Form wird dieses Bekenntnis verlangt? Wenn nein, warum nicht? Die Landesregierung erkennt grundsätzlich nur Projekte und Initiativen als förderfähig an, die zur Stärkung der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Land Sachsen-Anhalt beitragen. Die Förderfähigkeit einzelner Projektvorhaben richtet sich nach konkreten Förderrichtlinien und Projektauswahlkriterien. Dieses Kriterium ist Bestandteil der Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid. Entsprechend der Förderleitlinie des Bundes ist die Bekennung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und die Gewährleistung einer den Zielen des Grundgesetzes förderlichen Arbeit Voraussetzung für die Gewährung von Zuwendungsmitteln im Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit “. Im Zuwendungsbescheid an die geförderten Träger ist klar geregelt, dass keine Steuergelder an extremistische Organisationen fließen dürfen. Auf die daraus resultierenden Anforderungen an Personen und Organisationen, die zur inhaltlichen Durchführung von Projekten herangezogen werden, wird im Begleitschreiben zum Zuwendungsbescheid für das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen 3 Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ hingewiesen. Eine von den Zuwendungsbescheiden unabhängige Prüfung erfolgt bei Zweifeln an der Einhaltung dieser Bestimmungen. 7. Welche Ziele verfolgt die Landesregierung mit der Förderung des Vereins und seiner Projekte? Ziel der Förderung ist die Stärkung der Demokratie und Zivilgesellschaft in Sachsen- Anhalt verbunden mit dem Zurückdrängen von Rechtsextremismus, Rassismus und anderen Formen Gruppenbezogener Menschfeindlichkeit. Die Förderung demokratischer Teilhabe und die Bekämpfung rechtsextremer Einstellungen und Handlungen bedarf dabei dauerhafter Anstrengungen. Im Rahmen der Institutionellen Förderung leistet der Verein mit seiner Bildungs- und Netzwerkarbeit einen Beitrag für eine demokratische und offene Gesellschaft. 8. Welche Projekte gegen Linksextremismus, Ausländerextremismus und religiösen Extremismus werden oder wurden durch den Verein durchgeführt und etwaig durch die Landesregierung gefördert? Der Verein legt den Schwerpunkt seiner Bildungs- und Beratungsarbeit auf die Stärkung von Demokratie und Weltoffenheit sowie die Auseinandersetzung mit Erscheinungsformen von Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Seit Beginn der Tätigkeit im Jahr 1998 hat sich der Verein mit diesem Tätigkeitsprofil etabliert und eine umfassende Fachexpertise in diesem Feld angeeignet. Eine Bildungs- und Beratungsarbeit gegen Linksextremismus, Ausländerextremismus und religiösen Extremismus führt der Verein nicht durch. 9. Gibt oder gab es eine Zusammenarbeit zwischen dem Verein und einem oder mehreren Verfassungsschutzämtern? Wenn ja, wann und in welcher Form und zu welchem Zweck erfolgte die Zusammenarbeit? Ein Austausch von Informationen sowie Gespräche über die Herausforderungen des Rechtsextremismus und Erscheinungsformen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit findet im Rahmen trägerübergreifender Gremien und Netzwerke statt, beispielsweise im Rahmen des Beirats zum „Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit“, im Landespräventionsrat oder in den geöffneten Sitzungen des Beratungsnetzwerkes gegen Rechtsextremismus. Am 8. Oktober 2014 hat die Abteilung Verfassungsschutz des Ministeriums für Inneres und Sport gemeinsam mit dem Ministerium für Justiz und Gleichstellung und der Landeszentrale für politische Bildung eine Fachtagung unter dem Titel „Reichsbürger - Sonderlinge oder Teil der rechtsextremen Bewegung? durchgeführt. Ein Vertreter der Arbeitsstelle Rechtsextremismus vom Verein Miteinander e. V. hielt auf dieser Veranstaltung den Fachvortrag „Reichsidee und Reichsideologie der extremen Rechten “ zur Entwicklung der Reichsbürger aus wissenschaftlicher Perspektive auf Honorarbasis . 10. Gibt oder gab es eine Zusammenarbeit zwischen dem Verein und der Polizei ? Wenn ja, wann, zu welchem Zweck, auf welcher Ebene und in welcher Form erfolgte die Zusammenarbeit? 4 Liegen im Rahmen eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens Anhaltspunkte dafür vor, dass Betroffene möglicherweise Opfer einer rechtsmotivierten Gewaltstraftat geworden sind, wird ihnen zum frühestmöglichen Zeitpunkt ein Beratungsangebot der „Mobilen Beratung für Opfer rechter Gewalttaten“ unterbreitet. Dabei handelt es sich um ein Projekt des Vereins Miteinander e. V.. Hierbei obliegt es ausschließlich der/dem Betroffenen, das Beratungsangebot anzunehmen. Eine Übermittlung der Daten von der Polizei an die Beratungsstelle erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch (schriftliche Einwilligung) der/des Geschädigten. Neben vertrauensvollen, anlassbezogenen Arbeitsbeziehungen und gemeinsamer Gremienarbeit findet vereinzelt eine temporäre Zusammenarbeit zwischen der Polizei und dem Verein Miteinander e. V. statt. Diese betrifft vorwiegend Anfragen bzw. Hinweise des Vereins zu Veranstaltungen, Versammlungen oder rechtsmotivierten Straftaten. Am 30. September 2015 führte die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd den „Tag des Opferschutzes“ durch, an dem Vertreter/innen der Opferschutzeinrichtungen und der verschiedenen Beratungsstellen wie der „Mobilen Beratung für Opfer rechter Gewalttaten“ teilnahmen. Am 25. Oktober 2016 fand der Workshop „Opferschutz für Betroffene rechts motivierter Gewalt - rechtliche Rahmenbedingungen und Anforderungen aus der Praxis“ für die polizeilichen Opferschutzbeauftragten und die Sachbearbeiter /innen Kriminalitätsbekämpfung der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd unter Mitwirkung der Beratungsstelle „Mobile Beratung für Opfer rechter Gewalttaten“ statt. An der Fachhochschule Polizei des Landes Sachsen-Anhalt (FH Pol LSA) wurde der Verein Miteinander e. V. im Rahmen des Forschungsprojektes „Polizeilicher Umgang mit migrantischen Opferzeugen“ im Jahr 2013/2014 einbezogen. Schwerpunkte waren dabei authentische aber anonymisierte Falldarstellungen sowie Gruppendiskussionen zum vorgenannten Thema. Der Verein unterstützte die Fachhochschule der Polizei Sachsen-Anhalt im Rahmen der Fortbildung. Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. 11. Ist es der Landesregierung möglich, darzustellen, in welchem Umfang Material , das bei der Beobachtung von „rechten Strukturen“ durch Mitarbeiter des Vereins gewonnen wurde, Eingang in Veröffentlichungen von Polizei und Verfassungsschutz erhalten hat? Der in Frage 9 angeführte Fachvortrag ist in dem im Juni 2015 veröffentlichten Tagungsband „Reichsbürger - Sonderlinge oder Teil der rechtsextremen Bewegung? vom Ministerium für Inneres und Sport, vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung und von der Landeszentrale für politische Bildung enthalten. Im Übrigen findet Material , das der Verein Miteinander e. V. im Sinne der Fragestellung gewonnen hat, keinen Eingang in Veröffentlichungen der Polizei und des Verfassungsschutzes Sachsen -Anhalt. 12. Sofern dies nicht möglich ist, kann die Landesregierung ausschließen, dass solches Material Eingang in diesbezügliche Publikationen gefunden hat? 5 Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 13. Mit welchen Einrichtungen in Sachsen-Anhalt arbeitet der Verein im Rahmen der Bildungsarbeit zusammen? Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt (ab 2010) Einrichtungen, gemeinsame Veranstaltungen und Themen nennen . Die Aufstellung mit den entsprechenden Angaben können der Anlage 2 entnommen werden. Die Angaben beziehen sich auf den Projektzeitraum 2012 bis 2016, da einerseits die Einreichungsfrist für den Sachbericht nach dem Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage liegt und andererseits auf die in der Antwort zu den Fragen 1 bis 3 dargestellten Aufbewahrungsfristen verwiesen wird. 14. Ist es im Sinne der Landesregierung und der öffentlichen Förderung, dass der Verein personenbezogene Daten von Menschen aus dem vermeintlichen oder tatsächlichen rechten Spektrum sammelt? Nach Kenntnis der Landesregierung beruhen Analysen, Informationen und Publikationen des Vereins auf der wissenschaftlichen Auswertung öffentlich zugänglicher Quellen. Die Landesregierung geht davon aus, dass dies unter Beachtung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie der Wahrung von Persönlichkeitsrechten erfolgt. Das Ziel der Analysen liegt darin, die Qualität der Angebote der Beratungsund Präventionspraxis bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen gelten derzeit die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Ab dem 25.05.2018 sind die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DS-GVO) anzuwenden. Nach § 28 Abs. 1 Nr. 3 BDSG ist das Verarbeiten personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke etwa dann zulässig, wenn die Daten allgemein zugänglich sind oder die verantwortliche Stelle sie veröffentlichen dürfte, es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung gegenüber dem berechtigten Interesse der verantwortlichen Stelle offensichtlich überwiegt. Nach § 28 Abs. 9 BDSG dürfen Organisationen, die politisch, philosophisch, religiös oder gewerkschaftlich ausgerichtet sind und keinen Erwerbszweck verfolgen, für eigene Zwecke überdies besondere Arten personenbezogener Daten verarbeiten, soweit dies für die Tätigkeit der Organisation erforderlich ist. Dies gilt jedoch nur für personenbezogene Daten ihrer Mitglieder oder von Personen, die im Zusammenhang mit deren Tätigkeitszweck regelmäßig Kontakte mit der Organisation unterhalten. Nach § 3 Abs. 9 BDSG sind besondere Arten personenbezogener Daten Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben. Nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 BDSG ist das geschäftsmäßige Verarbeiten personenbezogener Daten auch zum Zwecke der Übermittlung etwa dann zulässig, wenn die Daten aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können. Eine geschäftsmäßige Verarbeitung wäre von vornherein nur dann unzulässig, wenn das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung of- 6 fensichtlich überwiegt oder die Aufnahme der personenbezogenen Daten in ein Verzeichnis nach § 29 Abs. 3 BDSG bereits auf Grund eines offenkundig entgegenstehenden Willens des Betroffenen nicht erlaubt war. Im Übrigen bestimmt § 29 Abs. 5 BSDG, dass die Regelungen in § 28 Abs. 6 bis 9 BDSG für die geschäftsmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten besonderer Art entsprechend gelten. In Ergänzung der vorstehenden Ausführungen merkt die Landesregierung an, dass die ab dem 25. Mai 2018 geltende Neufassung des BDSG eine dem bisherigen § 28 und vor allem § 29 BDSG entsprechende Regelung nicht mehr enthält, da die ab diesem Zeitpunkt unmittelbar anzuwendende DS-GVO für solche Regelungen keinen Raum mehr lässt. Zukünftig ist die einzige Ausweichrechtsnorm für Datensammlungen im Sinne des derzeit geltenden § 29 BDSG der Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DS-GVO. Danach ist die Verarbeitung nur noch dann rechtmäßig, wenn sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person , die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Soweit besondere personenbezogene Daten betroffen sind, ist deren Verarbeitung nach Art. 9 Abs. 1 DS-GVO immer unzulässig, es sei denn, dass die Verarbeitung sich z. B. auf personenbezogene Daten bezieht, die die betroffene Person offensichtlich öffentlich gemacht hat (Art. 9 Abs. 2 Buchst. e) DS-GVO) oder die Ausnahme des Art. 9 Abs. 2 Buchst. d) DS-GVO, welche in etwa dem derzeit geltenden § 28 Abs. 9 BDSG entspricht , greift. Die Prüfung, ob eine Verarbeitung nach BDSG oder (zukünftig) nach DS-GVO rechtmäßig erfolgt, liegt außerhalb der Zuständigkeit der Landesregierung. Diese Prüfung kann allein durch die von der Landesregierung unabhängige Aufsichtsbehörde erfolgen. Zuständige Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt. Betroffene können sich mit Beschwerden und Eingaben an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden. Neben der Einschaltung der Aufsichtsbehörde können betroffene Bürger jederzeit auf dem ordentlichen Rechtsweg einen auf §§ 823 Abs. 1, 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes gestützten Unterlassungsanspruch geltend machen, wenn sie mit der Verarbeitung, Weitergabe und Veröffentlichung ihrer Daten nicht einverstanden sind. 15. Ist es im Sinne der Landesregierung und der öffentlichen Förderung, dass der Verein personenbezogene Daten von Menschen aus dem vermeintlichen oder tatsächlichen rechten Spektrum im Rahmen von sogenannten Bildungs- und Informationsveranstaltungen weitergibt? Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 16. Wie bewertet die Landesregierung eine solche Sammlung, Katalogisierung , Weitergabe und etwaige Veröffentlichung personenbezogener Daten aus datenschutzrechtlicher Sicht? Eine rechtlich verbindliche Bewertung, ob der Verein Miteinander e. V. im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt, kann nur durch die zuständige Aufsichtsbehörde erfolgen. 7 17. Wann wurde die Gemeinnützigkeit des Vereins aus welchem Grund und mit welchen Zielen gewährt? 18. Wann wurde die Gemeinnützigkeit des Vereins zuletzt überprüft und wann ist die nächste Prüfung geplant? Nach Auskunft des Vereins Miteinander e. V. ist dieser von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit, da der Verein mit der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz und des Völkerverständigungsgedankens gemeinnützigen Zwecken dient. Zuletzt wurde die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt Magdeburg am 11. April 2017 bestätigt. Im Übrigen ist die Landesregierung nicht berechtigt, die erbetenen Informationen von den Finanzbehörden zu erhalten. Sie stammen aus dem Besteuerungsverfahren und unterliegen damit dem Steuergeheimnis nach § 30 AO. Eine Weitergabe von Informationen aus dem Besteuerungsverfahren setzt das Vorliegen einer Offenbarungsbefugnis voraus. Eine Offenbarungsbefugnis im Sinne des § 30 Absatz 4 AO, insbesondere der dortigen Nummern 3 und 5, liegt nicht vor. 19. Gab es bisher Zweifel an der Gemeinnützigkeit des Vereins? Wenn ja, warum ? Nein. 20. Unter welchen Umständen könnte die Gemeinnützigkeit des Vereins aberkannt werden? Allgemein wird dazu mitgeteilt, dass die Steuervergünstigung voraussetzt, dass eine Körperschaft nach der Satzung und der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt (§§ 51 ff AO). Im Rahmen der turnusmäßigen Prüfung der Körperschaft wird das Vorliegen dieser Voraussetzungen durch das Finanzamt geprüft. Liegt eine der Voraussetzungen nicht vor, wird der Körperschaft kein Freistellungsbescheid, sondern ein Körperschaftsteuerbescheid erteilt und damit die Steuervergünstigung versagt. 21. Wäre eine mögliche Zusammenarbeit/Kooperation mit linksradikalen und/oder linksextremen Gruppen ein Grund, die Gemeinnützigkeit des Vereins abzuerkennen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 17 und 18 verwiesen. Allgemein wird dazu mitgeteilt, dass die Steuervergünstigung nach § 51 Absatz 3 AO voraussetzt, dass die Körperschaft nach ihrer Satzung und bei ihrer tatsächlichen Geschäftsführung keine Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) fördert und dem Gedanken der Völkerverständigung nicht zuwiderhandelt. Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisation aufgeführt sind, ist widerlegbar davon auszugehen, dass die Voraussetzung, dass keine Bestrebungen im Sinne des § 4 BVerfSchG gefördert werden, nicht erfüllt ist. Zu dieser Gruppe gehört der Verein Miteinander e. V. nicht. 8 Sofern ein Verein mit radikalen und/oder extremen Gruppen zusammenarbeiten bzw. kooperieren würde, die in einem Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisation aufgeführt sind, müsste im Einzelfall geprüft werden, ob damit Bestrebungen im Sinne des § 4 BVerfSchG gefördert werden oder dem Gedanken der Völkerverständigung zuwidergehandelt wird. Dies könnte unter Umständen zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins führen. 22. Ist es im Sinne der Landesregierung und der öffentlichen Förderung, dass der Verein eine demokratische und im Landtag von Sachsen-Anhalt vertretene Partei wie die Alternative für Deutschland (AfD) zum politischen Gegner erklärt, zum Engagement gegen die Partei aufruft und die Partei beleidigt und verunglimpft? Wenn ja, warum fördert die Landesregierung solche Vereine? Wenn nein, welche Konsequenz hat genau dieses fragwürdige Verhalten für die Förderung durch das Land Sachsen-Anhalt beziehungsweise durch die Landesregierung? Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass der Verein Miteinander e. V. die Partei „Alternative für Deutschland (AfD)“ beleidigt oder verunglimpft hätte. Die Arbeit des Vereins folgt dem in der Koalitionsvereinbarung festgelegten Ziel von politischer Bildungsarbeit , Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und antidemokratischem Populismus auf Basis der freiheitlich demokratischen Grundordnung zu begegnen. Grundsätzlich gilt für aus Landesmitteln geförderte Maßnahmen, dass sich diese nicht ausdrücklich gegen Parteien richten und damit die Chancengleichheit im Parteienwettbewerb beeinträchtigen sollen. Auf Basis der Grundsätze politischer Bildungsarbeit soll eine sachdienliche und differenzierte Auseinandersetzung mit und Aufklärungsarbeit über Ziele und Inhalte von Parteien stattfinden. Ausdrücklich zulässig ist die Behandlung ideologischer Bestandteile und Themen u. a. des Rechtsextremismus und des organisierten Rechtspopulismus auch im Kontext von Parteien. So können Zitate und programmatische Aussagen von Parteien Inhalt von Bildungsangeboten sein. Förderfähig sind grundlegend alle Maßnahmen, die die positiven Werte und Ziele des Grundgesetzes zum Gegenstand haben. 23. Ist der Verein ein anerkannter Träger der Jugendhilfe? Wenn ja, seit wann und mit welcher inhaltlichen Zielsetzung? Der Träger ist durch Bescheid vom 20.Juni 2003 des Landesamtes für Versorgung und Soziales Sachsen-Anhalt landesweit anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII i. V. m. § 14 KJHG-LSA. Das Bildungskonzept des Vereins orientiert sich nach Form und Inhalt an den Grundsätzen einer demokratischen Pädagogik im Allgemeinen und einer subjektorientierten Jugendarbeit im Besonderen. Entsprechend bestimmt der Verein als die zentrale Aufgabe der Arbeit mit Jugendlichen, diese zu einem selbstbewussteren und selbstbestimmteren Handeln anzuregen. Schon der Form nach sind die pädagogischen Handlungskonzepte des Vereins auf die Mündigkeit und politische Urteilskraft der Zielgruppen hin angelegt. 9 Der Verein verfolgt folgende Handlungsziele: Förderung von selbstbestimmten Handeln und kritischem Denken, Förderung demokratischer Jugendkulturen, Bekämpfung extremistischer Einstellung bei Jugendlichen, Förderung von Partizipation, Förderung der Zusammenarbeit zwischen den für die außerschulische Jugend (bildungs)arbeit zuständigen Einrichtungen, Förderung der interkulturellen Kompetenz in Jugendfreizeiteinrichtungen und Jugend(bildungs)arbeit. 24. Wann wurde zuletzt die Eignung als Träger der Jugendhilfe überprüft? Die Eignung wurde im Rahmen des Anerkennungsverfahrens überprüft. Im Folgenden erfolgte keine erneute Überprüfung. Eine solche wird nach der Verwaltungspraxis des Landesjugendamtes nur bei Vorliegen konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte, die Zweifel am Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen begründen, vorgenommen . Dies ist hier nicht gegeben. 25. Würde ein nachgewiesener Kontakt oder eine Kooperation mit Linksradikalen und/oder Linksextremen den Verein als Träger der Jugendhilfe ausschließen ? Wenn ja, welche Reglungen gibt es und wie werden diese überprüft? Wenn nein, warum nicht? Ja, wenn damit die Voraussetzung des § 75 Abs. 1 Ziffer 4 SGB VIII - die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit des Vereins - nicht mehr erfüllt wäre. Dies kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. 26. Welche Voraussetzungen muss ein Verein erfüllen, um Träger der Jugendhilfe zu werden und unter welchen Umständen kann diese Anerkennung wieder entzogen werden? Voraussetzungen der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe ergeben sich aus § 75 SBG VIII i. V. m. § 14 KJHG LSA. Maßgeblich sind zunächst die Voraussetzungen des § 75 Abs. 1 SGB VIII. Danach können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie 1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 tätig sind, 2. gemeinnützige Ziele verfolgen, 3. aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind, und 4. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten. § 75 Abs. 1 SGB VIII räumt der entscheidenden Behörde durch die Formulierung „können“ ein Ermessen ein, dass pflichtgemäß ausgeübt werden muss. 10 Unter den Voraussetzungen des § 75 Abs. 2 SGB hat eine gebundene Entscheidung zu folgen. § 14 KJHG-LSA bestimmt, dass die öffentliche Anerkennung widerrufen oder zurückgenommen werden kann, wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht vorgelegen haben oder nicht mehr vorliegen. 27. Der Verein „Miteinander e. V.“ residiert in einer Villa in der Erich-Weinert- Straße 30 in Magdeburg. Wer ist der Besitzer dieses Objektes? In welcher Höhe gibt „Miteinander e. V.“ Ausgaben und Kosten für die Anmietung seiner Geschäftsräume und die Anmietung weiterer Tagungs- und Veranstaltungslokale an? Besitzer der Räumlichkeiten in der Erich-Weinert-Straße 30 in Magdeburg ist der Verein Miteinander e. V. sowie weitere Mietparteien. Der oder die Eigentümer der Immobilie können dem Grundbuch entnommen werden. Die Ausgaben für die Anmietung der Geschäftsräume betrugen im Jahr 2017 an allen Standorten einschließlich Nebenkosten 43.153,53 €. Für die Anmietung von Veranstaltungsräumen wurden Ausgaben in Höhe von rund 2.450 € geleistet. 28. Wird das Objekt seitens der Landesregierung durch gesonderte Sicherheitsmaßnahmen (inkl. etwaig extern bestellte private Sicherheitsfirmen) geschützt? Wenn ja, welche Kosten sind dem Land Sachsen-Anhalt seit Beginn der Maßnahmen entstanden? Für das Objekt Erich-Weinert-Straße 30 in Magdeburg wurde im Rahmen der Beurteilung der Gefährdungslage durch das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt (LKA) im Jahr 2010 eine sicherungstechnische Empfehlung erarbeitet und am 24. März 2011 als Schreiben direkt an den Verein versandt. Art und Umfang einer eventuellen Umsetzung dieser Empfehlungen, wie auch Beauftragungen ggf. erforderlicher Fachbetriebe sowie anfallende Kosten, liegen allein in der Entscheidung und Verantwortung der betroffenen Einrichtung. Eine Kostenrechnung wurde nicht erstellt. Die finanzielle Verantwortung für eventuelle Sicherheitsmaßnahmen liegt beim Verein selbst. Eine Förderung des Landes erfolgt nicht. In der Selbstdarstellung des Vereins „Miteinander e. V. erinnert an seine Geschichte “ heißt es: „Von Anfang an lehnten in Sachsen-Anhalt insbesondere CDU und FDP eine institutionelle und kontinuierliche Förderung des Vereins ab. Nach der Übernahme der Regierungsverantwortung durch eine konservativ -liberale Mehrheit im Landtag konnte die Arbeit des Vereins nur dank massiver gesellschaftlicher und politischer Proteste weitergeführt werden. Allerdings mussten aufgrund drastischer Mittelkürzungen durch das Land im Frühjahr 2003 alle Regionalen Zentren geschlossen werden.“ Quelle: http://www.miteinander-ev.de/index.php?page=23 29. Welche Kritikpunkte hatte die bürgerliche Landesregierung an dem Verein und aus welchem Grund wurden die Mittel gekürzt? Die Darstellung von Wertungen der Mitglieder der damaligen Landesregierung ist nach Ablauf vergangener Legislaturperioden nicht mehr möglich. 11 30. War eine Nähe zu linksradikalen respektive linksextremen Kräften ein Grund für die Mittelkürzungen? Es wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen. 31. Der Verein wurde nach eigenen Angaben als Reaktion auf den Einzug der DVU in den Landtag von Sachsen-Anhalt bei der Landtagswahl am 26. April 1998 gegründet. Sieht die Landesregierung den Verein als Möglichkeit, Einfluss auf die Gesellschaft zu nehmen, um durch dessen Arbeit konkurrierende Parteien zu beschädigen und den Einzug von oppositionellen Parteien in den Landtag zu verhindern? Nein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. Förderer des Vereins sind nach Eigenangaben: die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“, die Landeshauptstadt Magdeburg, die Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt, das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt und das U.S. Consulate General Leipzig. 32. Welche Förderung, die über die bisher gestellten Fragen hinausgeht lassen diese Förderer dem Verein zukommen und welchen Einfluss haben sie auf den Verein bspw. bei inhaltlicher Ausrichtung oder der Gestaltung von Projekten und Kampagnen? Die der Landesregierung bekannten Förderungen von Stellen außerhalb der Landesverwaltung sind in der Anlage 1 mit aufgeführt. II. Projekt Arbeitsstelle Rechtsextremismus (AREX) Laut Eigenauskunft auf der Projektseite des Vereins „Miteinander e. V.“ geht es bei diesem Projekt unter anderem um die „Analyse rechter Strukturen und Aktivitäten in Sachsen-Anhalt“, die Unterstützung mit Hintergrundinformationen, die „Archivierung von rechten Publikationen, Tonträgern und sonstigen Medien “, die Aufbereitung von Information und deren Veröffentlichung, die Öffentlichkeitsarbeit in überregionalen Kontexten, die Teilnahme und Referententätigkeit bei überregionalen Veranstaltungen, Tagungen, Seminaren und um überregionale Gespräche mit Vertretern der Polizei, Justiz und anderen Institutionen . Diese sehr allgemeine Inhaltsbeschreibung lässt jedoch u. a. offen, was der Verein unter „rechten Strukturen“ konkret versteht. So bleibt offen, ob darunter , im Gegensatz zum Titel des Projektes, schlicht politische Gegner des Projekts Ziele der Bespitzelung durch einen staatlich geförderten Verein werden und wurden, über die sodann „Hintergrundinformationen“ archiviert und gesammelt werden. So hat der Verein wiederholt gegen oppositionelle Parteien agitiert und zweifelhafte Publikationen zum Nachteil Oppositioneller veröffentlicht . 12 Laut Eigenangabe wird das Projekt im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen -Anhalt gefördert. 33. In welcher Höhe wurde und wird das Projekt aus öffentlichen Quellen (Kommunen, Land, Bund EU) gefördert? Bitte aufschlüsseln nach Quelle, Jahren und konkreten Projektinhalten der Förderzeiträume. Sollten Mittel aus anderen Quellen unbekannt sein, bitte darlegen, wie der Förderbedarf aus Landesmitteln konkret ermittelt wird. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. 34. Welche Personalkosten wurden und werden seit Beginn der Förderung des Projektes für wie viele Stellen übernommen? Bitte aufschlüsseln nach Quelle, Jahren und konkreten Tätigkeitsfeldern der jeweiligen Stelle. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. 35. Wer leitet das Projekt und wie viele Mitarbeiter sind insgesamt daran beteiligt ? Die personelle Ausstattung des Projekts besteht aus zwei Stellen mit insgesamt 60 Wochenstunden, die mit Sozialwissenschaftlerinnen bzw. -wissenschaftlern besetzt sind. 36. Wie wird die fachliche und/oder akademische Kompetenz der Mitarbeiter des Projektes sichergestellt? Für jede Stelle ist eine Arbeitsplatzbeschreibung mit den erforderlichen Qualifikationen vorzulegen. Bei Neueinstellungen sind alle für die jeweilige Stelle relevanten Qualifikationsnachweise der Mitarbeiter/innen vorzulegen sowie die bisherigen beruflichen Tätigkeiten darzustellen. 37. Wie und wie oft wird der sinnvolle und korrekte Mitteleinsatz für dieses Projekt überprüft? Im Rahmen einer Projektförderung durch das Land Sachsen-Anhalt wird der sinnvolle und korrekte Mitteleinsatz durch die Landesregierung auf der Grundlage eines jährlichen Verwendungsnachweises geprüft, der aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis der Einnahmen und Ausgaben besteht. 38. Welche konkreten Inhalte und Ziele hat das Projekt und welcher Finanzierungsbedarf wurde seitens der Projektbeteiligten bei Beantragung der Fördermittel gegenüber der bescheidenden Stelle mitgeteilt bzw. geltend gemacht? Die Arbeitsstelle Rechtsextremismus als zentrale Recherche- und Analyseinstanz im Themenfeld Neonazismus und Demokratiefeindlichkeit in Sachsen-Anhalt verfolgt folgende Projektinhalte und -ziele: 13 Recherche und Analyse rechter Strukturen und Aktivitäten in Sachsen-Anhalt und deren Einordnung in einen überregionalen und bundesweiten Kontext, Zusammenführen der Informationen aus den Beratungsteams in den einzelnen Regionen Sachsen-Anhalts, Unterstützung der Beratungsteams und der Opferberatungsstellen mit Hintergrundinformationen zu regionalen und überregionalen Strukturen und Entwicklungen , Unterstützung der Beratungsteams bei der Entwicklung nachhaltiger Konzepte und Handlungsstrategien gegen Rechtsextremismus im Rahmen von Beratungsprozessen , Fortbildungsbedarfe analysieren, Fortbildungen konzeptionieren, planen und durchführen, Teilnahme und Referententätigkeit bei überregionalen Veranstaltungen, Tagungen , Seminaren, Kontakt zu und Ansprechpartner für Projekte und BNW aus anderen Bundesländern , Aufbereitung von (Fach-)Informationen zu Rechtsextremismus als Zuarbeit für verschiedene (politische) Akteuren und Medien, Öffentlichkeitsarbeit in überregionalen Kontexten, Ansprechpartner für rechtsextreme Ereignislagen im Sport und anderen gesellschaftlichen Bereichen, Veröffentlichung wissenschaftliche Beiträge in diversen Fachpublikationen, Anregung von Prozessen der gemeinsamen Strategie(weiter)entwicklung im Bereich Demokratieförderung im und für das Bundesland. Der Finanzierungsbedarf entspricht der Höhe der bewilligten Fördermittel. Dazu wird auf Anlage 1 verwiesen. 39. Wie wird seitens der Landesregierung sichergestellt, dass sich der geförderte Verein nur gegen tatsächliche Extremisten, nicht jedoch gegen vermeintliche oder tatsächliche rechte Gruppen, Parteien oder Personen engagiert , deren Aktivitäten innerhalb des Verfassungsbogens zu verorten sind und keinerlei strafrechtliche Relevanz aufweisen? Die Landesregierung informiert sich fortlaufend z. B. bei Vernetzungstreffen und Fachtagungen über Inhalte, Arbeitsschwerpunkte und Verfahrensweisen des Trägers . Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 4, 5 und 6 verwiesen. 40. Wo können die anlassbezogenen Analysepapiere („AREX-Hintergrundpapiere “) durch die Öffentlichkeit oder durch Mitglieder des Landtages eingesehen werden? Die „AREX-Hintergrundpapiere“ stehen auf der Homepage des Vereins zum Download zur Verfügung. 41. Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage werden von privaten Vereinen, die vom Land und vom Bund gefördert bzw. finanziert werden, Daten von Bürgern gesammelt und wie wird sichergestellt, dass nicht gegen Grundrechte , wie u. a. den Datenschutz und das Persönlichkeitsrecht, verstoßen wird? 14 Es wird auf die Antwort zu den Fragen 14 und 15 verwiesen. III. Projekt Bildungsteam Dieses Projekt des Vereins „Miteinander e. V.“ wird vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt gefördert. Wiederholt gab es jedoch Hinweise darauf, dass bei Veranstaltungen dieses Projektes, das laut Selbstauskunft die „Förderung einer demokratischen Toleranz- und Anerkennungskultur “ zum Ziel haben soll, gezielt über vermeintlich oder tatsächlich rechte Einzelpersonen referiert wurde. Zudem berücksichtigt auch dieses Projekt nur eine Form des Extremismus, den Rechtsextremismus, und ist damit für eine allumfassende „Stärkung von demokratisch orientierten Jugendlichen und Jugendgruppen“ und die Zielgruppen in der „Jugend- und Erwachsenenbildung “ unzureichend aufgestellt. Vorbemerkung der Landesregierung Ein Projekt mit dem Titel „Bildungsteam“ ist der Landesregierung nicht bekannt. Die folgenden Antworten beziehen sich auf die vom Land geförderten Bildungsreferentinnen und Bildungsreferenten. 42. In welcher Höhe wurde und wird das Projekt aus öffentlichen Quellen (Kommunen, Land, Bund EU) gefördert? Bitte aufschlüsseln nach Quelle, Jahren und konkreten Projektinhalten der Förderzeiträume. Sollte Mittel aus anderen Quellen unbekannt sein, bitte darlegen, wie der Förderbedarf aus Landesmitteln konkret ermittelt wird. Für die Daten zur institutionellen Förderung, deren Fehlbedarf im Wirtschaftsplan ausschließlich aus Landesmitteln gedeckt wird, wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen . 43. Welche Personalkosten wurden und werden seit Beginn der Förderung des Projektes für wie viele Stellen übernommen? Bitte aufschlüsseln nach Quelle, Jahren und konkreten Tätigkeitsfeldern der jeweiligen Stelle. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. 44. Wer leitet das Projekt und wie viele Mitarbeiter sind insgesamt daran beteiligt ? Die personelle Ausstattung der Bildungsreferentinnen und Bildungsreferenten besteht aus vier Stellen mit insgesamt 85 Wochenstunden (inklusive Geschäftsführung ), die mit Sozialwissenschaftlerinnen bzw. -wissenschaftlern besetzt sind. 45. Wie wird die fachliche und/oder akademische Kompetenz der Mitarbeiter des Projektes sichergestellt? Für jede Stellenbesetzung im Projekt ist dem Fördermittelgeber eine Arbeitsplatzbeschreibung mit den erforderlichen Qualifikationen vorzulegen. Bei Neueinstellungen 15 sind alle für die jeweilige Stelle relevanten Qualifikationsnachweise der Mitarbeiter /innen vorzulegen sowie die bisherigen beruflichen Tätigkeiten darzustellen. 46. Wie und wie oft wird der sinnvolle und korrekte Mitteleinsatz für dieses Projekt überprüft? Im Rahmen einer Projektförderung durch das Land Sachsen-Anhalt wird der sinnvolle und korrekte Mitteleinsatz durch die Landesregierung auf der Grundlage eines jährlichen Verwendungsnachweises geprüft, der aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben besteht. 47. Welche konkreten Inhalte und Ziele hat das Projekt und welcher Finanzierungsbedarf wurde seitens der Projektbeteiligten bei Beantragung der Fördermittel gegenüber der bescheidenden Stelle mitgeteilt bzw. geltend gemacht? Ziel des Projektes ist es, Angebote für Jugendliche und Erwachsene in den Bereichen Rechtsextremismus und Demokratie sowie historisch-politischen Themen zu entwickeln und umzusetzen. Die Fortbildungen und Projekttage sollen der Förderung einer demokratischen Toleranz- und Anerkennungskultur dienen und das zivilgesellschaftliche Engagement der Teilnehmenden stärken. Die Bildungsarbeit soll die aktive Auseinandersetzung mit Vorurteilen, Diskriminierungen und gesellschaftlicher Ausgrenzung stärken. Zugleich sollen Kompetenzen vermittelt werden, die zu einem demokratischen Handeln befähigen. Angebote im Themenbereich Rechtsextremismus sollen über Entwicklungen der extremen Rechten informieren und Grundlagenwissen zu aktuellen Erscheinungsformen rechtsextremer Lebenswelten vermitteln. Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der Jugend- und Sozialarbeit sollen in die Lage versetzt werden, demokratiestärkende Bildungsarbeit mit Jugendlichen durchzuführen. Hierin eingeschlossen sind Angebote zur historisch-politischen Bildung - insbesondere zu Aspekten der nationalsozialistischen Geschichte. Die Angebote für Jugendliche sollen sich auf die demokratische Stärkung von Jugendlichen und Jugendgruppen richten. Der Fokus liegt hier vor allem auf der Reflexion von (eigenen) Einstellungen und der jugendkulturellen Praxis sowie der Schärfung der Empathiefähigkeit gegenüber sozialen und kulturellen Minderheiten. Zugleich sollen die Jugendlichen in ihrem selbstbestimmten Handeln und für eine demokratische Selbstgestaltung ihres Alltags gestärkt werden. Der Finanzierungsbedarf entspricht der Höhe der bewilligten Fördermittel. Dazu wird auf Anlage 1 verwiesen. 48. Welche Veranstaltungen, Fortbildungen und Projekttage fanden im Rahmen des Projektes seit Beginn der Förderung statt? Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Ort, Thema/Inhalten, Institution, Referenten und öffentlicher oder nicht öffentlicher Einrichtung. Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Bei allen Veranstaltungen hat das Team von Miteinander e. V. referiert bzw. mitgewirkt. Eine Aufschlüsselung der Mit- 16 arbeiterinnen und Mitarbeiter sowie nach öffentlicher und nicht öffentlicher Einrichtung kann den Sachberichten nicht entnommen werden. 49. Ist der Landesregierung bekannt, dass bei Bildungsveranstaltungen des Projektes über Einzelpersonen gesprochen wurde? Wenn ja, wie bewertet die Landesregierung dieses Vorgehen und wie wird seitens der Landesregierung sichergestellt, dass im Rahmen solcher Veranstaltungen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden? Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Landesregierung nicht vor. 50. Auf welchem Wege verschafft sich die Landesregierung Erkenntnisse darüber, welche personenbezogenen Daten und welche Informationen über Einzelpersonen auf solchen Veranstaltungen preisgegeben werden? Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Landesregierung nicht vor. Im Rahmen einer Projektförderung durch das Land Sachsen-Anhalt wird der sinnvolle und korrekte Mitteleinsatz durch die Landesregierung auf der Grundlage eines jährlichen Verwendungsnachweises geprüft, der aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben besteht. 51. Welche Bildungsinhalte zu Linksextremismus, Ausländerextremismus und religiösem Extremismus vermittelt das Projekt oder hat das Projekt bereits vermittelt? Bitte konkrete Beispiele (Veranstaltungen, Publikationen o. Ä.) nennen. Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 52. Weder der Verein „Miteinander e. V.“ noch dessen Unterprojekte erheben den Anspruch, politisch neutral zu agieren. Erachtet die Landesregierung es grundsätzlich für sinnvoll, dass Vereine und Personen, die offenkundig der linken bis extrem linken Szene zuzuordnen sind, die maßgeblich für die Ausgestaltung staatlich geförderter Projekte „gegen rechts“ bzw. zur sogenannten „Demokratieförderung“ zuständig sind? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 6 und 91 verwiesen. 53. Hielte es die Landesregierung grundsätzlich für angemessen und förderungswürdig , dass Personen des rechten oder gar extrem rechten Spektrums ihrerseits, durch staatliche Förderung, mit der Analyse linker oder islamistischer Strukturen und Aktivitäten in Sachsen-Anhalt, der Unterstützung mit Hintergrundinformationen, der Archivierung von linken und islamistischen Publikationen, Tonträgern und sonstigen Medien, der Aufbereitung von Information und deren Veröffentlichung, der Öffentlichkeitsarbeit in überregionalen Kontexten, der Teilnahme und Referententätigkeit bei überregionalen Veranstaltungen, Tagungen, Seminaren und als Ansprechpartner für überregionale Gespräche mit Vertretern der Polizei, Justiz und anderen Institutionen betraut werden würden? Nein. 17 IV. Kompetenzstelle „Eltern und Rechtsextremismus (KER)“ Auch dieses Projekt des Vereins „Miteinander e. V.“ wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ sowie durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt gefördert. Es besteht in Kooperation mit dem AWO-Landesverband Sachsen-Anhalt und richtet sich nur einseitig gegen vermeintlichen oder tatsächlichen Rechtsextremismus. 54. In welcher Höhe wurde und wird das Projekt aus öffentlichen Quellen (Kommunen, Land, Bund EU) gefördert? Bitte aufschlüsseln nach Quelle, Jahren und konkreten Projektinhalten der Förderzeiträume. Sollte Mittel aus anderen Quellen unbekannt sein, bitte darlegen, wie der Förderbedarf aus Landesmitteln konkret ermittelt wird. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. 55. Welche Personalkosten wurden und werden seit Beginn der Förderung des Projektes für wie viele Stellen übernommen? Bitte aufschlüsseln nach Quelle, Jahren und konkreten Tätigkeitsfeldern der jeweiligen Stelle. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. 56. Wer leitet das Projekt und wie viele Mitarbeiter sind insgesamt daran beteiligt ? Die personelle Ausstattung des Projekts besteht aus einer Stelle mit 25 Wochenstunden , die mit einem Sozialwissenschaftler besetzt ist. 57. Wie wird die fachliche und/oder akademische Kompetenz der Mitarbeiter des Projektes sichergestellt? Für jede Stellenbesetzung im Projekt ist dem Fördermittelgeber eine Arbeitsplatzbeschreibung mit den erforderlichen Qualifikationen vorzulegen. Bei Neueinstellungen sind alle für die jeweilige Stelle relevanten Qualifikationsnachweise der Mitarbeiter /innen vorzulegen sowie die bisherigen beruflichen Tätigkeiten darzustellen. 58. Wie und wie oft wird der sinnvolle und korrekte Mitteleinsatz für dieses Projekt überprüft? Im Rahmen einer Projektförderung durch das Land Sachsen-Anhalt wird der sinnvolle und korrekte Mitteleinsatz durch die Landesregierung auf der Grundlage eines jährlichen Verwendungsnachweises geprüft, der aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben besteht. 59. Welche konkreten Inhalte und Ziele hat das Projekt und welcher Finanzierungsbedarf wurde seitens der Projektbeteiligten bei Beantragung der Fördermittel gegenüber der bescheidenden Stelle mitgeteilt bzw. geltend gemacht? 18 Das Projekt stellt Ressourcen für ein Beratungsangebot für Angehörige sowie für die Unterstützung von Distanzierungsprozessen vom Rechtsextremismus in Sachsen- Anhalt zur Verfügung. Um rechtsextrem gefährdeten bzw. orientierten Jugendlichen und deren Angehörigen bei den oft multidimensionalen Problemlagen mit fachkompetenter Beratung zur Seite zu stehen, sollen vorhandene Beratungsstrukturen fortlaufend qualifizierend gestärkt werden. Das Projekt führt Qualifizierungsmaßnahmen durch und begleitet Beratungsstellen in der Beratung von Eltern und Angehörigen fachlich. Ziel ist es, den Distanzierungswilligen bzw. den Angehörigen von rechtsorientierten Jugendlichen neben der lebensweltorientierten Beratung zur persönlichen Situation auch Perspektiven der Distanzierung aufzuzeigen. Darüber hinaus werden die Bereiche der teil- und stationären Erziehungshilfe sowie die Schul-, Jugend- und Sozialarbeit und der Hort mitbedacht. Problemlagen werden nach Möglichkeit nicht isoliert sondern innerhalb eines Netzwerkes aus unterschiedlichen Akteuren der Kinder - und Jugendhilfe bewältigt. Neben der Beratung von Eltern und Angehörigen im Umgang mit rechtsorientierten Jugendlichen beim Prozess der Distanzierung sollen Akteure der Familien- und Jugendhilfe auch im Umgang bzw. der Auseinandersetzung mit rechtsextremen Eltern und Angehörigen qualifiziert und beraten werden. Der Finanzierungsbedarf entspricht der Höhe der bewilligten Fördermittel. Dazu wird auf Anlage 1 verwiesen. 60. Welche Veranstaltungen, Fortbildungen und Projekttage fanden im Rahmen des Projektes seit dessen Förderung statt. Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Ort, Thema/Inhalten, Institution, Referenten und öffentlicher oder nicht öffentlicher Einrichtung. Die Aufstellung mit den entsprechenden Angaben können der Anlage 3 entnommen werden. Die Angaben beziehen sich auf den Projektzeitraum 2014 bis 2016, da die Einreichungsfrist für den Sachbericht 2017 nach dem Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage liegt. Bei allen Veranstaltungen war das Team von Miteinander e. V. bzw. der AWO involviert. Eine Aufschlüsselung nach öffentlicher und nicht öffentlicher Einrichtung kann den Sachberichten nicht entnommen werden. 61. Ist der Landesregierung bekannt, dass bei Bildungsveranstaltungen des Projektes über Einzelpersonen gesprochen wurde? Wenn ja, wie bewertet die Landesregierung dieses Vorgehen und wie wird seitens der Landesregierung sichergestellt, dass im Rahmen solcher Veranstaltungen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden? Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Landesregierung nicht vor. 62. Auf welchem Wege verschafft sich die Landesregierung Erkenntnisse darüber, welche personenbezogenen Daten und welche Informationen über Einzelpersonen auf solchen Veranstaltungen preisgegeben werden? Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Landesregierung nicht vor. Im Rahmen einer Projektförderung durch das Land Sachsen-Anhalt wird der sinnvolle und korrekte Mitteleinsatz durch die Landesregierung auf der Grundlage eines jährlichen Verwendungsnachweises geprüft, der aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben besteht. 19 63. Welche Bildungsinhalte zu Linksextremismus, Ausländerextremismus und religiösem Extremismus vermittelt das Projekt? Bitte konkrete Beispiele (Veranstaltungen, Publikationen o. Ä.) nennen. Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 64. Wie viele Jugendliche haben nachweislich aufgrund des Projektes den Ausstieg aus der rechtsextremen Szene vollzogen? Bitte nach Jahren und Landkreisen/kreisfreien Städten aufschlüsseln. Ausstiegsarbeit ist nicht Gegenstand der Arbeit des Vereins und seiner Projekte. 65. Mit welchen „Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe“ und mit welchen „Beratungsstellen und Jugendeinrichtungen“ hat das Projekt in welchem Zeitraum und mit welchen Inhalten/Zielen zusammengearbeitet? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Im Jahr 2014 hat das Projekt acht Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und zehn Beratungsstellen und Jugendeinrichtungen beraten und/oder sensibilisiert, qualifiziert , fort- und weitergebildet. Darunter befanden sich Familienberatungsstellen, Träger von Jugend- und Schulsozialarbeit sowie Fachkräfte der Jugend-, Sozial- und Beratungsarbeit. Im Jahr 2015 hat das Projekt 15 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und 22 Beratungsstellen und Jugendeinrichtungen beraten und/oder sensibilisiert, qualifiziert , fort- und weitergebildet. Darunter befanden sich Familienberatungsstellen, Tagesgruppen , Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der offenen Jugendarbeit, Träger von Jugend- und Schulsozialarbeit sowie Fachkräfte der Jugend-, Sozial- und Beratungsarbeit. Im Jahr 2016 hat das Projekt 13 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und 25 Beratungsstellen und Jugendeinrichtungen beraten und/oder sensibilisiert, qualifiziert , fort- und weitergebildet. Darunter befanden sich Familienberatungsstellen, Tagesgruppen , Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der offenen Jugendarbeit, Träger von Jugend- und Schulsozialarbeit sowie Fachkräfte der Jugend-, Sozial- und Beratungsarbeit. Zudem bestand ein kontinuierlicher, fachlicher Austausch innerhalb des Beratungsnetzwerks gegen Rechtsextremismus. Inhaltlich bestimmten die Problemlagen im Themenkomplex „Rechtsextremismus und Familie“ den Fokus der Beratungen und Veranstaltungen. 66. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung im Zusammenhang mit diesem Projekt über die konkrete Zusammenarbeit bezüglich Personal, Räumlichkeiten, gemeinsamen Veranstaltungen, Publikationen, Erfolgsevaluation und inhaltlicher Ausgestaltung zwischen „Miteinander e. V.“ und dem AWO-Landesverband Sachsen-Anhalt vor? 20 Die personelle Ausstattung des Projekts bestand in den Jahren 2015 und 2016 aus zwei Stellen, die beim AWO Landesverband sowie bei Miteinander e. V. angesiedelt waren. Für die Umsetzung der Konzeption des Projekts und der sich daraus ergebenden Maßnahmen waren beide Projektpartner in gemeinsamer Absprache verantwortlich . Die landesweiten Qualifizierungsreihen wurden in gemeinsamer Verantwortung durchgeführt. Die Projektmitarbeitenden tauschten sich regelmäßig über die Umsetzung des Arbeitsplans aus und setzten den beschlossenen Arbeitsplan gemeinsam um. Sie wurden in die Kommunikationsstrukturen des jeweiligen Trägers sowie in die - für die unmittelbare Projektarbeit relevanten - Kommunikationsstrukturen des jeweiligen Kooperationspartners eingebunden. Die Öffentlichkeitsarbeit für das Projekt erfolgte in gemeinsamer Abstimmung der Projektpartner. 67. Welche Projekte der AWO in Sachsen-Anhalt zur Demokratieförderung und gegen Extremismus, Rassismus werden und wurden seit 2010 vom Land Sachsen-Anhalt, vom Bund, der EU und den Kommunen gefördert? Bitte aufschlüssen nach Jahr, Ort, Quelle der öffentlichen Mittel und Inhalten /Zielen der Projekte. Die Kompetenzstelle „Eltern und Rechtsextremismus (KER)“ im Projektverbund mit Miteinander e. V. wurde wie folgt gefördert: Jahr Landesmittel Bundesmittel 2014 - 35.388,39 € 2015 23.104,44 € 23.057,93 € 2016 23.104,31 € 23.058,06 € 68. Welche Projekte in Sachsen-Anhalt werden mit welchen Summen von der Landesregierung gefördert, die sich direkt an Familien richten, die von Linksextremismus, Ausländerextremismus oder religiösem Extremismus betroffen sind? Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Fördersummen und den konkreten Inhalt des Projektes wiedergeben. Von religiös begründeter Radikalisierung betroffene Familien finden bei den Mitarbeiter /innen des Projektes „Salam Aleikum. Prävention gegen Islamismus und Beratung zu religiöser Radikalisierung“ (seit 2018: „Salam Sachsen-Anhalt“) Unterstützung. Arbeitsschwerpunkt des Projektes „Salam Sachsen-Anhalt“ ist die Präventionsarbeit im Phänomenbereich religiös begründete Radikalisierung, insbesondere in Schulen und im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. In Zusammenarbeit mit staatlichen Einrichtungen , Trägern der Kinder- und Jugendarbeit, zivilgesellschaftlichen Trägern und muslimischen Akteuren zielt die Arbeit auf Sensibilisierung für Phänomene der religiös begründeten Radikalisierung, auf die Vermittlung von handlungsorientierendem Sachwissen und die Unterstützung pädagogischer Arbeit unter Präventionsgesichtspunkten . 21 Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die im Jahr 2015 begonnene Förderung des Projektes: Jahr Landesmittel Bundesmittel 2015 10.000,00 € 40.000,00 € 2016 38.942,53 € 57.740,86 € 2017 66.122,46 € 90.447,04 € Teilbescheidung 01.01.2018 bis 15.06.2018 61.017,27 € 64.458,33 € 69. Falls solche Projekte nicht existent sind, bitte erläutern, aus welchen Gründen die Landesregierung diesbezüglich keinen Handlungsbedarf erkennt . Es wird auf die Antwort zu Frage 68 verwiesen. V. Projekt Mobile Beratung für Opfer rechter Gewalt Auch dieses Projekt von „Miteinander e. V.“ weist eine fehlende Abgrenzung zu linken Strukturen sowie zum Linksextremismus auf. So werden zum Beispiel, in Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Opfer rechter Straf- und Gewalttaten für die Region Anhalt/Bitterfeld/Wittenberg (ein ebenfalls von Bund und Land gefördertes Parallelprojekt) Opfer, Zahlen und Vorfälle konstruiert. Die Projektverantwortlichen müssen in ihren Veröffentlichungen eingestehen, dass man bei der Erfassung von echten oder vermeintlichen Straftaten von der Zählweise der Polizei erheblich abweicht, weil man auch Taten berücksichtigt, die nicht zur Anzeige gebracht und angeblich nur exklusiv dem Projekt gemeldet worden seien. Außerdem werden auch „Einzelfälle“ erfasst, die angebliche Bedrohung, Nötigung und Sachbeschädigung beinhalten. Dass hier auch Bagatellfälle zu „rechten Straftaten“ aufgebauscht werden können, zeigen die teilweise nicht belegbaren Berichte über angebliche oder echte Vorkommnisse im Newsletter des Projektes. Trotz der verwirrenden Selbstbezeichnung richtet sich das Projekt keineswegs nur an angebliche Opfer von rechtsextremer Gewalt. Auf einer Sonderseite ruft das Projekt dazu auf, „rechte Aktivitäten“ zu melden. (www.mobileopferberatung .de/rechte-aktivitaeten-melden). Dort heißt es, entgegen der Projektbeschreibung , dass es dem Projektbetreiber nicht nur um Angriffe geht, sondern um das systematische Sammeln von Informationen. Zitat: „Uns interessieren auch rechte Konzerte, Aufmärsche, Saalveranstaltungen, Mahnwachen , Flugblattverteilaktionen, geschmierte Parolen, Gegröle usw.“. Man möchte , dass „rechte Aktivitäten“ gemeldet werden, die Zitat: „Sie/Dich betreffen, bedrohen, empören, beunruhigen oder aufhorchen lassen.“ Und weiter: „Wenn wir das ausgefüllte Meldeformular erhalten haben, setzen wir uns mit Ihnen/Dir in Verbindung und klären weitere Details.“ Dieses Meldeformular, das alle rechten oder vermeintlich rechten Menschen in Sachsen-Anhalt ins Visier nimmt, schließt im Übrigen u. a. mit dem Logo des landeseigenen Ministeriums für Ar- 22 beit, Soziales und Integration, dem der Landeszentrale für politische Bildung und dem des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Vorbemerkung der Landesregierung § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt (VerfSchG- LSA) beschreibt den Auftrag des Verfassungsschutzes Sachsen-Anhalt dahingehend , dass es seine Aufgabe ist, Informationen, insbesondere sach- und personenbezogene Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen über Bestrebungen und Tätigkeiten zu sammeln und auszuwerten. In § 5 Abs. 1 Satz 1 VerfSchG-LSA werden Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie Bestrebungen gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes näher erläutert . Diese Bestrebungen sind politisch bestimmte ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss. Für einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen aktiv sowie zielund zweckgerichtet unterstützt (§ 5 Abs. 1 Satz 2 VerfSchG-LSA). Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluss handeln, sind gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 VerfSchG-LSA nur dann Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut des VerfSchG-LSA erheblich zu beschädigen. Gemäß § 7 Abs. 2 VerfSchG-LSA ist das Sammeln und Auswerten von Informationen jedoch nur in Fällen zulässig, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte für solche Bestrebungen oder Tätigkeiten vorliegen. Bei dem Tatbestandsmerkmal „Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte“ handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der in vollem Umfang der gerichtlichen Kontrolle unterfällt. Bloße Mutmaßungen oder Hypothesen, dass Bestrebungen der genannten Art gegeben sein könnten, genügen nicht. Andererseits bedarf es nicht bereits der Gewissheit, dass die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpft oder abgeschafft werden soll. Es müssen vielmehr konkrete Umstände vorliegen, die bei vernünftiger Betrachtung auf solche Bestrebungen hindeuten und deshalb eine weitere Aufklärung erforderlich erscheinen lassen. Ausreichend ist dabei, dass eine Gesamtschau aller vorhandenen tatsächlichen Anhaltspunkte auf entsprechende Bestrebungen hindeutet, mag auch jeder für sich genommen nicht genügen. 70. In welcher Höhe wurde und wird das Projekt aus öffentlichen Quellen (Kommunen, Land, Bund EU) gefördert? Bitte aufschlüsseln nach Quelle, Jahren und konkreten Projektinhalten der Förderzeiträume. Sollte Mittel aus anderen Quellen unbekannt sein, bitte darlegen, wie der Förderbedarf aus Landesmitteln konkret ermittelt wird. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. 71. Welche Personalkosten wurden und werden seit Beginn der Förderung des Projektes für wie viele Stellen übernommen? Bitte aufschlüsseln nach Quelle, Jahren und konkreten Tätigkeitsfeldern der jeweiligen Stelle. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. 72. Wer leitet das Projekt und wie viele Mitarbeiter sind insgesamt daran beteiligt ? 23 Die personelle Ausstattung des Projekts umfasst sieben Stellen (inkl. Projektleitung) mit insgesamt 220 Wochenstunden, die mit Sozialwissenschaftlerinnen bzw. -wissenschaftlern besetzt sind. Die Projektleitung umfasst zwei Stellen mit insgesamt 40 Wochenstunden. 73. Wie wird die fachliche und/oder akademische Kompetenz der Mitarbeiter des Projektes sichergestellt? Für jede Stelle ist eine Arbeitsplatzbeschreibung mit den erforderlichen Qualifikationen vorzulegen. Bei Neueinstellungen sind alle für die jeweilige Stelle relevanten Qualifikationsnachweise der Mitarbeiter/innen vorzulegen sowie die bisherigen beruflichen Tätigkeiten darzustellen. 74. Wie und wie oft wird der sinnvolle und korrekte Mitteleinsatz für dieses Projekt überprüft? Im Rahmen einer Projektförderung durch das Land Sachsen-Anhalt wird der sinnvolle und korrekte Mitteleinsatz durch die Landesregierung auf der Grundlage eines jährlichen Verwendungsnachweises geprüft, der aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben besteht. 75. Welche konkreten Inhalte und Ziele hat das Projekt und welcher Finanzierungsbedarf wurde seitens der Projektbeteiligten bei Beantragung der Fördermittel gegenüber der bescheidenden Stelle mitgeteilt bzw. geltend gemacht? Im Mittelpunkt der Arbeit des Projekts „Mobile Beratung für Opfer rechter Gewalt“ steht die parteiliche Unterstützung und Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalttaten sowie deren soziales Umfeld und von Zeuginnen und Zeugen. Ziel ist es, die Betroffenen bei der Bewältigung der materiellen und immateriellen Angriffsfolgen sowie bei der Wahrnehmung und Stärkung ihrer Rechte zu unterstützen. Für sie und für potentielle Betroffenengruppen sollen Bedingungen für eine gesellschaftliche Partizipation geschaffen und Solidarisierungsprozesse angeregt werden. Ziel der Arbeit ist zudem, die Perspektive der Betroffenen im gesellschaftlichen Diskurs über Rechtsextremismus und rechte Gewalt zu verankern. Damit verbunden ist der Gedanke, dass durch die Projektarbeit den Tätern und deren Umfeld Grenzen gesetzt werden – und dass somit die individuelle Hilfe zusätzlich einen präventiven Aspekt hat. Das Projekt ist gekennzeichnet durch seinen besonderen Beitrag zur Verwirklichung der nationalen und internationalen Grund- und Menschenrechte . Der Finanzierungsbedarf entspricht der Höhe der bewilligten Fördermittel. Dazu wird auf Anlage 1 verwiesen. 76. Wie bewertet die Landesregierung die Gleichsetzung von politisch rechten /konservativen Ansichten mit rechtsextremer Gewalt, wie sie in den Publikationen und Internetauftritten des Projektes vorgenommen wird? Steht eine solche Gleichsetzung in Einklang mit den entsprechenden Definitionen und diesbezüglichen Handlungsgrundlagen der Landesregierung ? 24 Eine Gleichsetzung von rechten/konservativen Ansichten mit rechtsextremer Gewalt wird seitens der Landesregierung nicht gesehen. 77. Ist das Sammeln und Katalogisieren von Daten über sogenannte „rechte Aktivitäten“, also auch die Berichterstattung über Demonstrationen, Saalveranstaltungen , Mahnwachen und Flugblattaktionen, nach Ansicht der Landesregierung mit den geförderten Zielen und Aufgaben des Projektes vereinbar und sind diese Teil der Projektbeschreibung, die der Landesregierung vorliegt? Laut Förderrichtlinie des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das für das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ zuständig ist, haben Opferberatungsberatungsstellen entsprechend der Bedarfslage Recherchen zu rechtsmotivierten Vorfällen sowie ein Monitoring durchzuführen. Das Monitoring zu politisch rechts motivierten Angriffen orientiert sich an den bundesweiten PMK-rechts- Kriterien. Demnach können auch „die Umstände der Tat“ für eine entsprechende Motivation (und PMK-Einordnung) ausschlaggebend sein. Bevor Beratung stattfinden kann, muss Wissen über die lokale neonazistische Szene recherchiert, eingeschätzt und kontextualisiert werden. Eine Erhebung entsprechender Daten erfolgt anlassund fallbezogen. Eine Katalogisierung oder Speicherung findet nicht statt. 78. Sind dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration und der Landeszentrale für politische Bildung diese Vorgänge bekannt? Wenn ja, wie bewerten diese Institutionen diesen Aufruf zur faktischen Bespitzelung von Bürgern, die nach Ansicht der Projektbetreiber als sogenannte „rechte Aktivitäten“ eingestuft werden? Wenn nein, werden Ministerium und Landeszentrale etwas gegen die Nennung als Unterstützer oder gegen das Denunzierungsformular als Projektinhalt unternehmen oder ihre Förderung überdenken? Der Landesregierung sind Vorgänge einer „faktischen Bespitzelung von Bürgern“ nicht bekannt. 79. Welche derzeitigen und ehemaligen Anlaufstellen (fest oder temporär) des Projektes sind der Landesregierung bekannt und wie und in welcher Höhe wurden diese in welchen Jahren mit welchem Ziel durch öffentliche Mittel (Kommunen, Land, Bund, EU) gefördert oder unterstützt? Das Projekt unterhält Anlaufstellen in Magdeburg, Halle sowie Salzwedel. Es wird in seiner Gesamtheit ausschließlich aus Bundes- sowie Landesmittel im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gefördert. Eine nach Anlaufstellen getrennte Förderung findet nicht statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. 80. Wie bewertet die Landesregierung die unterschiedliche Bewertung /Erfassung politischer Gewalttaten durch das Projekt. Erkennt die Landesregierung in dieser, von der polizeilichen Statistikführung abweichenden , Erhebung einen Vorteil, welcher der Landesregierung per se als förderungswürdig erscheint? 25 Laut Förderrichtlinie des BMFSFJ, das für das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ zuständig ist, haben Opferberatungsberatungsstellen entsprechend der Bedarfslage ein Monitoring durchzuführen, u. a. um die Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Begleitung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sicherstellen zu können. Eine Prüfung der vom Verein „Miteinander e. V.“ vorgelegten Statistiken bzw. Aussagen findet im Landeskriminalamt nicht statt. In der Vergangenheit (bis zum Jahr 2011) gab es konkrete Anfragen der Mobilen Beratung für Opfer rechter Gewalttaten zu Abweichungen zwischen den vom Verein veröffentlichten Straftaten und den offiziellen Aussagen zu politisch motivierten Straftaten seitens der Polizei. In anderen Fällen wurden die Fragen aufgrund der veröffentlichten Newsletter der „Mobilen Beratung für Opfer rechter Gewalttaten an die Polizei herangetragen. Da die Erfassung der Sachverhalte von der Mobilen Beratung für Opfer rechter Gewalttaten nach vollkommen anderen Erfassungskriterien erfolgt, weicht diese Erfassung von polizeilichen Statistiken ab. Die polizeilichen Statistiken beruhen auf bundesweit einheitlichen Festlegungen entsprechend dem Definitionssystem Politisch Motivierte Kriminalität. 81. Wie prüft und bewertet die Landesregierung ihrerseits die abweichenden und vorgelegten Statistiken, die das Projekt vorlegt und welche Behörden sind an dieser Überprüfung in welcher Form beteiligt? Eine Prüfung der vom Verein „Miteinander e. V.“ vorgelegten Statistiken bzw. Aussagen wird seitens des Landeskriminalamtes (LKA) nicht vorgenommen. Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration nimmt die Statistik zur Kenntnis. 82. Sind die abweichenden Fallzahlen gegenüber der Landesregierung, als Projektförderer, vom Mittelempfänger nachvollziehbar aufbereitet, so dass die abweichenden Daten überprüfbar sind oder werden die Statistiken des Projektes ungeprüft übernommen? Es wird auf die Antwort zu Frage 81 verwiesen. 83. Lässt die Landesregierung bei der Bewertung rechtsextremer Gewalt, rechtsextremer Straftaten oder rechter Aktivitäten Daten, Informationen und Statistiken von „Miteinander e. V.“ und/oder Daten, Informationen und Statistiken eines oder mehrerer Projekte dieses Vereins einfließen oder nutzt sie diese anderweitig? Wenn ja, wie werden diese Daten genutzt und in wie fern haben diese Einfluss auf welche Statistiken oder Datengrundlagen ? Wenn nein, warum wird die Datenerhebung und die Parallelstatistik vom Land dann gefördert? In welchem Umfang vom Verein „Miteinander e. V.“ veröffentlichte Daten (z. B. im Internet , Broschüren) als Anlass für Strafanzeigen genutzt werden, kann nicht eingeschätzt werden. Es ist aber davon auszugehen, dass der Polizei zur Kenntnis gelangte Informationen, die einen hinreichenden Anfangsverdacht begründen, gemäß dem Legalitätsprinzip ein entsprechendes Ermittlungsverfahren nach sich ziehen. Aus dieser Sicht wird die Anzahl rechtsmotivierter Straftaten - wenn auch geringfügig - zumindest indirekt beeinflusst. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 11 und 80 verwiesen. 26 84. Hat die Landesregierung den Verband der „Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e. V.“ in der das Projekt Mitglied ist, in der Vergangenheit unterstützt oder gefördert? Wenn ja in welcher Form, mit welchen Summen, in welchem Jahr und mit welchem Ziel? Der Bundesverband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt erhält keine Fördermittel des Landes Sachsen-Anhalt. Dieses Projekt, das sich vorgeblich um Opferberatung kümmert und zu diesem Zweck gefördert wird, nimmt jedoch auch oppositionelle Parteien ins Visier. So möchte man, entgegen dem eigentlichen Zweck des Projektes, Gegenstrategien gegen das Familienbild der Alternative für Deutschland (AfD) entwickeln (Siehe Newsletter 52). In einem Interview wird ein Sozialwissenschaftler u. a. gefragt, wie „Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft“ sich der AfD entgegenstellen können und wie „mögliche Gegenstrategien“ entwickelt werden können. 85. Wie bewertet es die Landesregierung die Tatsache, dass ein Projekt, das laut offiziellem Projektziel der Opferhilfe zu dienen vorgibt, Strategien zum Kampf gegen demokratische Parteien entwickelt und diskutiert? Die Newsletter der Mobilen Opferberatung dienen im Sinne einer Prävention von rechtsextremen Gewalt- und Straftaten der Analyse von Phänomenen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Motivlagen. Der Newsletter ist seit Jahren eine bewährte Informationsquelle zu der Entwicklung und Ausprägung von politisch rechtsmotivierter Gewalt in Sachsen-Anhalt, die die Perspektive der Betroffenen in den Vordergrund stellt. Für zivilgesellschaftliche Akteure, (potentielle) Betroffene und deren soziales Umfeld ebenso wie für Polizei, Justiz und Politik sollen zudem mit dem Newsletter aktuelle Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene von rechten Angriffen mit Bezug auf Sachsen-Anhalt sowie Hintergrundinformationen zu juristischen, kriminologischen und soziologischen Fragen zur Verfügung gestellt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. 86. Ist bekannt, ob das Projekt für Interviews in den eigenen Publikationen Honorare oder andere Zahlungen bereitstellt? Wenn ja, ist dies im Sinn der Landesregierung? Für Interviews werden keine Honorare gezahlt. 87. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass das Projekt - und somit der Verein „Miteinander e. V.“ - die AfD in die Nähe von Extremisten rückt und ist die Bewertung/Beobachtung der AfD und die Entwicklung von „Gegenstrategien“ gegen diese demokratische Partei Teil der Förderung dieses Projektes und der Förderpolitik der Landesregierung? Miteinander e. V. engagiert sich für eine demokratische Kultur und die Stärkung einer demokratischen Zivilgesellschaft. Im Fokus der Bildungs- und Beratungsarbeit ste- 27 hen die Auseinandersetzung mit Erscheinungsformen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und die Vermittlung demokratischer Kompetenzen. Vor diesem Hintergrund analysiert und bewertet der Verein auf sozialwissenschaftlicher Basis gesellschaftliche Entwicklungen und Akteure im Kontext rechtsextremer Phänomene und Erscheinungsformen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. 88. Wie wird seitens der Landesregierung sichergestellt, dass sich der geförderte Verein nur gegen tatsächliche Extremisten, nicht jedoch gegen vermeintliche oder tatsächliche rechte Gruppen, Parteien oder Personen engagiert , deren Aktivitäten innerhalb des Verfassungsbogens zu verorten sind und keinerlei strafrechtliche Relevanz aufweisen? Es wird auf die Antwort zu Frage 39 verwiesen. Die öffentlich geförderte „Mobile Beratung für Opfer rechter Gewalt“ offenbart nicht nur einen fragwürdigen im Umgang mit völlig verfassungskonformen Andersdenkenden , sondern ermangelt auch einer klaren Abgrenzung zum gewaltorientierten Linksextremismus. So lobt das Projekt in seinem Newsletter Nr. 51 die Antifa aus Burg, eine Gruppierung, die vom Verfassungsschutz als linksextrem eingestuft wird (siehe Drs. 7/447), für ihre Arbeit - die nicht zuletzt aus gewaltsamen Übergriffen auf Andersdenkende besteht. Doch es bleibt nicht beim Lob für Extremisten, es gibt auch eine direkte Zusammenarbeit. Im Rahmen der von der Mobilen Beratung betriebenen Kampagne „Wir erinnern an Opfer rechter Gewalt in Sachsen-Anhalt“ (www.rechte-gewalt-sachsenanhalt .de) versucht das Projekt, Todesfälle, die nicht von den Behörden als rechtsextreme Straftaten eingestuft wurden, für ihre Zwecke zu instrumentalisieren . Dabei arbeitet man auch mit undurchsichtigen linksextremen Gruppen zusammen. Als offizieller „Pate“ der Kampagne wird eine „Antifaschistische Initiative“ genannt, die sich selbst wie folgt beschreibt: „Wir engagieren uns als Antifaschist_innen im Harzkreis“. Die Kampagne verweist auf eine Internetseite von Linksextremisten (harzinfo.blogsport.de) ohne gesetzlich vorgeschriebenes Impressum, die genutzt wird, um zu linksextremen Veranstaltungen aufzurufen und verleumderische Texte (zum Nachteil Andersdenkender) zu veröffentlichen. Die Seite verweist zudem auf weitere offen extremistische Seiten und linksextreme Zeitschriften. Diese Zusammenarbeit zwischen Projekt und Extremisten wird laut Kampagnenseite gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das landeseigene Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration, die Parteien Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, die parteinahe Rosa-Luxemburg-Stiftung und die parteinahe Heinrich-Böll-Stiftung, die umstrittene Amadeu-Antonio-Stiftung und die Landeszentrale für politische Bildung. 89. Welche Erkenntnisse oder Verdachtsmomente liegen der Landesregierung über die Zusammenarbeit des konkreten Projektes und/oder von „Miteinander e. V.“ mit Extremisten vor? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 90. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, ob aktive oder ehemalige Extremisten als Mitarbeiter bei „Miteinander e. V.“ und/oder Projekten des 28 Vereins mitarbeiten oder es Zuarbeit aus extremistischen bzw. extremistisch beeinflussten Kreisen gibt? 91. Wie bewertet die Landesregierung die beschriebene Zusammenarbeit mit linksextremistischen Gruppen (wie bspw. Antifa Burg, der „Antifaschistischen Initiative“ und der Internetseite harzinfo.blogsport.de) und ist diese Zusammenarbeit im Sinne der Projektförderung? Erkenntnisse darüber, dass „aktive oder ehemalige Extremisten“ als Mitarbeiter/innen bei „Miteinander e. V.“ oder in den von diesem Verein betriebenen Projekten arbeiten bzw. gearbeitet haben, liegen der Landesregierung nicht vor. Erkenntnisse über eine Zuarbeit aus extremistischen bzw. extremistisch beeinflussten Kreisen für die Arbeit in „Miteinander e. V.“ liegen ebenfalls nicht vor. 92. Wie steht die Landesregierung zur Förderung eines Projektes und einer Kampagne, in der linksextreme „Antifaschisten“ als Paten genannt werden und ist die Förderung solcher Paten Teil der Förderpolitik der Landesregierung ? Das Projekt arbeitet im Kontext des Gedenkens an die Todesopfer rechter Gewalt jeweils mit lokalen Akteuren zusammen. Diese entstammen zumeist dem sozialen Umfeld der Opfer oder jenen Gruppen, die sich vor Ort gegen rechte Gewalt engagieren . Eine Förderung der lokalen „Gedenkpaten“ findet nicht statt. Weiterführende Links dienen der Berichterstattung und Dokumentation. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich . Die Betreiber der Gedenkseite haben auf die Inhalte externer Webseiten keinen Einfluss und können für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen . 93. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die linksextreme Internetseite harzinfo.blogsport.de und die Verantwortlichen dieser Internetseite vor, die laut Selbstauskunft von „Antifaschist_innen im Harzkreis “ betrieben wird, verleumderische Texte verfasst und ohne gesetzlich vorgeschriebenes Impressum arbeitet? 94. Bewertet die Landesregierung die Internetseite harzinfo.blogsport.de als linksextrem bzw. als extremistisch beeinflusst? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten im Sinne der Vorbemerkung liegen der Landesregierung in Bezug auf die Internetseite „harzinfo .blogsport.de“ bzw. dort handelnde Personen nicht vor. In Abgrenzung zu einer linksextremistischen Internetseite wird auf die Antwort zu den Fragen 108 und 109 hingewiesen. 95. Von der Internetseite harzinfo.blogsport.de, einem Paten in einer von der Landesregierung geförderten Kampagne, wird auf die Internetseite des „Antifaschistischen Infoblatts“ verweisen. Wie bewertet die Landesregierung die Internetseite und die Printausgabe? Werden Internetseite und Printmagazin als linksextrem eingestuft? 29 Tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten im Sinne der Vorbemerkung liegen der Landesregierung in Bezug auf die Internetseite „Antifaschistische Infoblatt“ (AIB) als Print- und Onlinemedium bzw. dort handelnde Personen nicht vor. In Abgrenzung zu einer linksextremistischen Internetseite wird auf die Antwort zu den Fragen 108 und 109 hingewiesen. 96. Von der Internetseite harzinfo.blogsport.de, einem Paten in einer von der Landesregierung geförderten Kampagne, wird auf die im Verfassungsschutzbericht 2016 (Vorabversion) erwähnte Internetseite „SACHSEN- ANHALT RECHTSAUSSEN - Informationen zur rechten Szene in Sachsen- Anhalt“ (https://lsa-rechtsaussen.net) verwiesen. Wie bewertet die Landesregierung die Internetseite „SACHSEN-ANHALT RECHTSAUSSEN - Informationen zur rechten Szene in Sachsen-Anhalt“, die ebenfalls ohne gesetzlich vorgeschriebenes Impressum agiert und aus der Anonymität heraus strafrechtlich relevante Texte verbreitet? Um die im Themen- und Aktionsfeld Antifaschismus zu verzeichnende Zunahme der von Linksextremisten genutzten Recherchenetzwerke und den konkreten Bezug zum Land Sachsen-Anhalt zu illustrieren, ist im Verfassungsschutzbericht 2016 das so genannte Recherchenetzwerk „Sachsen-Anhalt Rechtsaußen“ erwähnt worden. Die Nennung in diesem Kontext erfolgte daher aus Verständnisgründen und enthält keine abschließende Bewertung dieses Internetangebotes. Überdies liegen derzeit keine tatsächlichen Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten im Sinne der Vorbemerkung in Bezug auf die Internetseite vor. Hier sei in Abgrenzung zu einer linksextremistischen Internetseite auf die Antwort zu den Fragen 108 und 109 hingewiesen. 97. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung bezüglich der Netzseite „SACHSEN-ANHALT RECHTSAUSSEN - Informationen zur rechten Szene in Sachsen-Anhalt“ über deren Finanzierungswege, räumliche Verortung und Strukturen sowie über Verbindungen zu Vereinen, Parteien, Kommunal - und Landtagsfraktionen sowie weiteren Organisationen und Personenzusammenschlüssen vor? 98. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über die Betreiber und Zuträger der Netzseite „SACHSEN-ANHALT RECHTSAUSSEN - Informationen zur rechten Szene in Sachsen-Anhalt“ vor? Wenn ja, bitte namentlich aufführen . Der Landesregierung liegen bezüglich der Internetseite „Sachsen-Anhalt Rechtsaußen “ keine Erkenntnisse in Sinne der Anfrage vor. 99. Bewertet die Landesregierung die Internetseite „SACHSEN-ANHALT RECHTSAUSSEN - Informationen zur rechten Szene in Sachsen-Anhalt“ als linksextrem? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 96 verwiesen. 100. Von der Internetseite harzinfo.blogsport.de, einem Paten in einer von der Landesregierung geförderten Kampagne, wird auf die Internetseite „recherche MD Unabhängiges Recherchenetzwerk“ verwiesen. Wie bewertet 30 die Landesregierung die Internetseite „rechercheMD Unabhängiges Recherchenetzwerk “ (https://recherchemd.wordpress.com), die ebenfalls ohne gesetzlich vorgeschriebenes Impressum agiert und aus der Anonymität strafrechtlich relevante Texte verbreitet? Tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten im Sinne der Vorbemerkung liegen in Bezug auf die Internetseite „rechercheMD - Unabhängiges Recherchenetzwerk “ bzw. dort handelnde Personen nicht vor. In Abgrenzung zu einer linksextremistischen Internetseite wird auf die Antwort zu den Fragen 108 und 109 hingewiesen. 101. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung bezüglich der Netzseite „rechercheMD Unabhängiges Recherchenetzwerk“ über deren Finanzierungswege , räumliche Verortung und Strukturen sowie über Verbindungen zu Vereinen, Parteien, Kommunal- und Landtagsfraktionen sowie weiteren Organisationen und Personenzusammenschlüssen vor? 102. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über die Betreiber und Zuträger der Netzseite „rechercheMD Unabhängiges Recherchenetzwerk“ vor? Wenn ja, bitte namentlich aufführen. Der Landesregierung liegen bezüglich der Internetseite „rechercheMD - Unabhängiges Recherchenetzwerk“ keine Erkenntnisse in Sinne der Anfrage vor. 103. Bewertet die Landesregierung die Internetseite „rechercheMD Unabhängiges Recherchenetzwerk“ als linksextrem? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 100 verwiesen. 104. Von der Internetseite harzinfo.blogsport.de, einem Paten einer von der Landesregierung geförderten Kampagne, wird auf die Internetseite „RE- CHERCHE38 - Ein Blog über und gegen Neonazis und die Extreme Rechte zwischen Harz und Heide“ (http://recherche38.info) verwiesen. Wie bewertet die Landesregierung die Internetseite „RECHERCHE38 - Ein Blog über und gegen Neonazis und die Extreme Rechte zwischen Harz und Heide“, die ebenfalls ohne gesetzlich vorgeschriebenes Impressum agiert und aus der Anonymität strafrechtlich relevante Texte verbreitet? 105. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung bezüglich der Netzseite „RECHERCHE38 - Ein Blog über und gegen Neonazis und die Extreme Rechte zwischen Harz und Heide“ über deren Finanzierungswege, räumliche Verortung und Strukturen sowie über Verbindungen zu Vereinen, Parteien , Kommunal- und Landtagsfraktionen sowie weiteren Organisationen und Personenzusammenschlüssen vor? 106. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über die Betreiber und Zuträger der Netzseite „RECHERCHE38 - Ein Blog über und gegen Neonazis und die Extreme Rechte zwischen Harz und Heide“ vor? Wenn ja, bitte namentlich aufführen. 31 107. Bewertet die Landesregierung die Internetseite „RECHERCHE38 - Ein Blog über und gegen Neonazis und die Extreme Rechte zwischen Harz und Heide“ als linksextrem? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Der Landesregierung liegen bezüglich der Internetseite „RECHERCHE38 - Ein Blog über und gegen Neonazis und die Extreme Rechte zwischen Harz und Heide“ keine Erkenntnisse in Sinne der Anfrage vor. 108. Von der Internetseite harzinfo.blogsport.de, einem Paten einer von der Landesregierung geförderten Kampagne, wird auf die Internetseite „linksunten .indymedia.org“ verwiesen. Wie bewertet die Landesregierung die Internetseite „linksunten.indymedia.org“, die ebenfalls ohne gesetzlich vorgeschriebenes Impressum agiert und aus der Anonymität strafrechtlich relevante Texte verbreitet? 109. Bewertet die Landesregierung die von der Bundesregierung verbotene und als linksextrem und gewaltverherrlichend eingestufte Internetseite „linksunten.indymedia.org“ ebenfalls als linksextrem? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Die Internetplattform „linksunten.indymedia“ wurde mit Verfügung vom 14. August 2017 nach Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit § 3 des Vereinsgesetzes vom Bundesministerium des Innern verboten. Nach der Begründung der Verbotsverfügung ist für das Verbot ursächlich, dass die Vereinigung nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderläuft und sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet. Straftaten würden tatsächlich hervorgerufen , ermöglicht oder erleichtert bzw. die Motivation für die Begehung von Straftaten erheblich gesteigert. Auf der Plattform fanden sich beispielsweise Gewaltaufrufe gegen Polizeibeamte, Anleitungen zum Bau von zeitverzögerten Brandsätzen und die Aufforderung, diese zur Begehung von Straftaten zu verwenden. Diese Beiträge wurden von den Betreibern geduldet und nicht gelöscht. Am deutlichsten zeigt sich die Ablehnung der verfassungsmäßigen Ordnung in der wiederkehrenden Befürwortung und tatsächlichen Förderung von Gewaltanwendung zur Durchsetzung politischer Ziele. Zahlreiche Beiträge wiesen unter Verletzung der Menschenwürde, der Missachtung des Schutzes der körperlichen Integrität und des Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit eine verfassungsfeindliche Grundhaltung auf. Von der Internetseite „linksunten.indymedia.org“ gingen unstreitig linksextremistische Bestrebungen aus. Die Landesregierung hegt keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verbotsverfügung . 110. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung bezüglich der Netzseite „linksunten.indymedia.org“ über deren Betreiber, Zuträger, Unterstützer, Finanzierungswege, räumliche Verortung und Strukturen sowie über Verbindungen zu Vereinen, Parteien, Kommunal- und Landtagsfraktionen sowie weiteren Organisationen und Personenzusammenschlüssen in Sachsen-Anhalt vor? 32 Bezüglich der Internetseite „linksunten.indymedia.org“ liegen der Landesregierung eigene Erkenntnisse insoweit vor, als dass über diese Internetseite mehrere anonyme oder pseudonyme Bekenntnisse zu linksextremistischen Straftaten in Sachsen- Anhalt veröffentlicht wurden. Das Einreichen von entsprechenden Beiträgen erfolgte in einem technischen Verfahren, das die Anonymität des Einsenders gewährleistete. Erkenntnisse über weitere Verbindungen und insbesondere Strukturen mit Bezug zu Sachsen-Anhalt liegen nicht vor. 111. Von der Internetseite harzinfo.blogsport.de, einem Paten in einer von der Landesregierung geförderten Kampagne, wird auf die Internetseite „Infothek Dessau - infothek.wordpress.com“ verwiesen. Wie bewertet die Landesregierung die Internetseite „Infothek Dessau - infothek .wordpress.com“, die ebenfalls ohne gesetzlich vorgeschriebenes Impressum agiert und aus der Anonymität strafrechtlich relevante Texte verbreitet? 112. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung bezüglich der Netzseite „Infothek Dessau - infothek.wordpress.com“ über deren Finanzierungswege , räumliche Verortung und Strukturen sowie über Verbindungen zu Vereinen, Parteien, Kommunal- und Landtagsfraktionen sowie weiteren Organisationen und Personenzusammenschlüssen vor? 113. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über die Betreiber und Zuträger der Netzseite „Infothek Dessau - infothek.wordpress.com“ vor? Wenn ja, bitte namentlich aufführen. 114. Bewertet die Landesregierung die Internetseite „Infothek Dessau - infothek .wordpress.com“ als linksextrem? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten im Sinne der Vorbemerkung liegen der Landesregierung in Bezug auf die Internetseite „Infothek Dessau - infothek.wordpress.com“ bzw. dort handelnde Personen nicht vor. In Abgrenzung zu einer linksextremistischen Internetseite wird auf die Antwort zu den Fragen 108 und 109 hingewiesen. Auf der Internetseite „Infothek Dessau - infothek.wordpress.com“ sind im Übrigen unter dieser URL seit Jahren keine Einträge mehr erschienen. 115. Welche Aufgaben und Funktionen nehmen solche „Recherchenetzwerke“ nach Einschätzung der Landesregierung innerhalb der linksextremistischen Szene sowie innerhalb des gewaltorientierten und militanten Spektrums der Autonomen sowie der Antifa ein? Die so genannte „Antifarecherche“ ist ein seit Jahren bekanntes Instrument, dessen sich auch die linksextremistische Szene innerhalb des zentralen Themenfeldes des Antifaschismus bedient. Im Rahmen dieser Recherchen werden Daten über missliebige Personen, seien es tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten, gesammelt und veröffentlicht. Es ist davon auszugehen, dass diese Daten auch für die Begehung von Straftaten (z. B. gezielte Sachbeschädigungen an Fahrzeugen oder 33 Wohnungen) herangezogen werden. Darüber hinaus werden diese Daten auch allgemein oder gezielt veröffentlicht, um den betroffenen Personen zu schaden. Sofern der Zweck der Recherche maßgeblich in der Förderung oder Anleitung zu o. a. Straftaten zu sehen ist, kann darin eine Gewalt und Militanz fördernde Funktion gesehen werden. Hier sei erneut auf die Darstellung der Verbotsgründe der Internetseite „linksunten.indymedia.org“ hingewiesen, die ohne Zweifel in diesem Kontext fungiert hat. Auch wenn die meisten Recherchenetzwerke nicht als linksextremistisch zu bewerten sind, lassen sie sich in Einzelfällen auch von Linksextremisten für deren Selbstdarstellung nutzen. 116. Wie schätzt die Landesregierung das Gefährdungspotential ein, mit dem sich die Betroffenen von Veröffentlichungen solcher Denunzierungsseiten gegenüber sehen müssen? Für die Betroffenen, die auf Internetseiten der so genannten „Antifarecherche“ „geoutet “ wurden, besteht zumindest ein abstraktes Gefährdungspotenzial. Hauptsächlich sind dafür Linksextremisten verantwortlich, die diese „Outings“ auch mit Gewaltaufrufen koppeln. 117. Wie bewertet die Landesregierung grundsätzlich die Tatsache, dass diese „Recherchenetzwerke“ personenbezogene Daten, Portaitfotos und diffamierende , falsche Tatsachenbehauptungen beinhaltende Texte von und über Andersdenkende anonym ins Internet stellen, um diese öffentlich anzuprangern ? Eine Bewertung der Landesregierung zu Veröffentlichungen auf den genannten Internetseiten existiert nicht. Die Bewertung einer Internetveröffentlichung nach rechtlichen Maßstäben setzt einen hinreichend bestimmten Sachverhalt voraus. Bei Internetveröffentlichungen bestimmen sich die Grundlagen für eine rechtliche Bewertung dann unter anderem nach dem Telemediengesetz (TMG). Nach § 7 Absatz 1 TMG sind Anbieter von Telemedien für eigene Informationen, die sie zur Nutzung bereithalten , nach den allgemeinen Gesetzen (zum Beispiel zum Datenschutz, zum Ehrschutz , zur Verbreitung des Bildnisses einer Person) verantwortlich. Für Informationen von Nutzern tragen Diensteanbieter nur unter den in § 10 TMG näher geregelten Voraussetzungen Verantwortung. Eine anonyme Nutzung von Telemedien ist nach § 13 Absatz 6 TMG zulässig. Um Rechtsverletzungen verfolgen zu können, lässt § 14 TMG unter näher geregelten Voraussetzungen die Herausgabe von Nutzerdaten durch Diensteanbieter zu. 118. Wie bewertet die Landesregierung ein solches Vorgehen insbesondere dann, wenn die dort denunzierten Personen keine Personen des öffentlichen Lebens oder sogar Minderjährige sind? Es wird auf die Antwort auf Frage 117 verwiesen. 119. Sind solche Plattformen im weitergehenden Förderinteresse im Sinne der „Demokratieförderung“ der Landesregierung? Nein. 34 120. Steht die Landesregierung bzw. die Behörden des Landes Sachsen-Anhalt in einem informellen Austausch mit den Betreibern der genannten oder weiteren „Recherchenetzwerken“? Nein. 121. Verwendet die Landesregierung bzw. die Behörden des Landes Sachsen- Anhalt die dort veröffentlichten Informationen in Publikationen oder im Zuge von Amtshandlungen oder Ermittlungs- und Strafverfahren etc.? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Polizei und Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt nutzen Informationen ausschließlich im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit. Die Staatsanwaltschaften verwenden keine Informationen aus den dort genannten Publikationen, da ein strafprozessualer Grund dafür nicht vorliegt. 122. Sofern der Landesregierung zur Kenntnis käme, dass derartige Plattformen direkt oder indirekt durch Zuwendungen aus öffentlichen Fördermitteln des Landes Sachsen-Anhalt betrieben würden, welche Auswirkungen hätte dies auf die Fördermittelvergabe an die entsprechenden Projekte seitens der Landesregierung? Bitte begründen, weshalb diese Konsequenzen gezogen würden oder aus welchen Gründen dies keine Konsequenzen nach sich ziehen würde. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 5, 6 und 22 verwiesen. In der „Beilage der informationen der Mobilen Beratung für Opfer rechter Gewalt | Winter 2015/16“ (Fehler im Original), die in sieben Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Farsi, Somali und Russisch) veröffentlicht wurde und sich an sogenannte „Flüchtlinge“ richtet, sowie in weiteren Veröffentlichungen auf der Internetseite des Projektes, wird immer wieder darauf hingewiesen, dass echte oder vermeintliche Opfer „rechter Gewalt“ eine Duldung trotz abgelehnten Asylantrags erhalten können. Dort heißt es: „Sollten Sie akut von Abschiebung bedroht sein, kann ein Antrag auf eine sogenannte Duldung gestellt werden, sofern die Staatsanwaltschaft Sie als Zeug_in im Strafverfahren für relevant hält.“ 123. Wie bewertet die Landesregierung solche Informationsflugblätter für „Flüchtlinge“ und wie wird die Möglichkeit bewertet, dass solche Informationen zu vorgetäuschten rechtsextremen Straftaten oder zu von Asylbewerbern absichtlich provozierten Übergriffen beitragen, um abgelehnten Asylbewerbern den Aufenthalt zu sichern? Nach § 60a Absatz 2 Satz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist die Abschiebung eines Ausländers/einer Ausländerin auszusetzen, wenn dessen/deren vorübergehende Anwesenheit im Bundesgebiet für ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens von der Staatsanwaltschaft oder dem Strafgericht für sachgerecht erachtet wird, weil ohne seine/ihre Angaben die Erforschung des Sachverhalts erschwert wäre. Diese Vorschrift findet auch auf Opfer von politisch motivierten Gewaltverbrechen Anwendung. Soweit Beratungseinrichtungen auf diese Rechtslage hinweisen, ist dies nicht zu beanstanden . Ein Missbrauchsrisiko im Sinne der Fragestellung besteht nicht, da die 35 Duldung nicht allein aufgrund eines Antrags des Ausländers/der Ausländerin erteilt wird, sondern nur dann, wenn der Ausländerbehörde eine Erklärung der Staatsanwaltschaft oder des Strafgerichts vorliegt, dass ohne die Angaben des Ausländers/ der Ausländerin die Erfassung des Sachverhalts erschwert wäre. 124. Wird von der Landesregierung statistisch erhoben, ob und wann es zu welchen vorgetäuschten Straftaten durch Ausländer und „Flüchtlinge“ gekommen ist? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Straftaten, Täterherkunft und Orten. Wenn nein, warum nicht? Die Merkmale „Ausländer“ und „Flüchtlinge“ werden statistisch nicht erfasst. Die Polizeiliche Kriminalstatistik stellt auf „nichtdeutsche Tatverdächtige“ sowie auf „Zuwanderer“ ab. Die entsprechenden Angaben sind der Anlage 4 zu entnehmen. Die Erhebung umfasst weder Angaben zum Sachverhalt noch zum Tatort, da dies die „Bundeseinheitliche Richtlinie zur Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik“ nicht vorsieht. 125. Warum haben das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration und die Landeszentrale für politische Bildung diese Flugblätter mit welchem Ziel und in welcher Höhe gefördert? Entsprechend der Konzeption des Beratungsangebotes für Opfer rechter Gewalttaten bildet die strategische Öffentlichkeitsarbeit einen wesentlichen Bestandteil der Arbeit zur Unterstützung von Betroffenen. Die Ausgaben für die Erstellung der Beilage waren nicht Bestandteil der mit der Bewilligung für das Jahr 2015 genehmigten Kostenplanung des Projektes. 126. Werden solche und andere in der Anfrage genannten Veröffentlichungen, bei denen das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration und die Landeszentrale für politische Bildung als Förderer genannt und deren Logos abgedruckt werden, zuvor mit dem Ministerium und der Landeszentrale abgestimmt? Wenn ja, wer ist dafür jeweils zuständig und in welcher Form erfolgt die Abstimmung? Wenn nein, warum nicht? Die Prüfung erfolgt - wie bei allen anderen Projekten - im Rahmen des Verwendungsnachweises und des Sachberichts nach Ende eines Haushaltsjahres. Die strategische Ausrichtung der jeweiligen Öffentlichkeitsarbeit erfolgt im Rahmen der Antragsstellung . Laut Eigenangaben hat „Miteinander e. V.“ im Jahr 2000 den „Opferfonds für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt“ ins Leben gerufen . 127. Hat die Landesregierung die Gründung dieses Opferfonds unterstützt? Wenn ja, in welcher Form und aus welchen Gründen? 128. Hat die Landesregierung Mittel in diesen Opferfonds eingezahlt? Wenn ja, in welchem Jahr, in welcher Höhe und mit welchem Ziel? 129. Wird die Arbeit des Opferfonds im Rahmen der Überprüfung der Projektförderung kontrolliert? Wenn nein, warum nicht? 36 Der Opferfonds für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Sachsen-Anhalt ist vom Miteinander e. V. aufgebaut worden und finanziert sich ausschließlich durch Spenden. Eine Förderung durch die Landesregierung erfolgt nicht. Trotz der jahrelangen Finanzierung des Projektes durch zahlreichreiche öffentliche und private Quellen wird seitens der Betreiber eine mangelnde Finanzierung beklagt. In einem Interview, welches die Betreiber in ihrem Newsletter 51 mit sich selbst führten, beklagen die Projektleiterinnen Zissi Sauermann (V. i. S. d. P. des Newsletters und Verantwortlich für die Redaktion) und Antje Arndt die fehlenden Ressourcen und fordern mehr Unterstützung von der Landesregierung . Im Selbstsinterview fordert Arndt: „Wir brauchen mindestens eine Verdoppelung des Personals und der entsprechenden Sachmittel, also pro Anlaufstelle mindestens eine Vollzeitstelle mehr.“ Sauermann sieht die bisherige Finanzierungs- und Arbeitspraxis als einen auf Dauer untragbaren Zustand . Auch die Präsenzen auf Facebook und Twitter möchte man ausbauen, wofür man weitere Mittel benötige. 130. Sieht die Landesregierung in der jetzigen und in zukünftigen Förderperioden einen höheren Förderbedarf bezüglich dieses Projekts? Wenn ja, in welcher Form und in welcher Höhe und aus welchen Gründen? Ein höherer Förderbedarf müsste zunächst vom Träger im Rahmen der Antragstellung vorgetragen und begründet werden. Eine Bewertung kann erst nach entsprechender Prüfung durch die Bewilligungsbehörde erfolgen. 131. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, um Mittel für Personalkosten oder Sachmittel beim Projekt einzusparen? Wenn ja, welche und aus welchen Gründen? Vor dem Hintergrund der hohen Beratungsfallzahlen können aus Sicht der Landesregierung keine Einsparmöglichkeiten identifiziert werden. Die Prüfung des Förderbedarfs erfolgt im Rahmen des Antragsstellungsverfahrens. 132. Im genannten Selbstinterview greifen die Leiterinnen des Projektes die Polizei an, weil diese linke/linksextreme „Journalisten“ mit echten und falschen Presseausweisen nicht schütze und diese als „Störfaktor“ wahrnehme . Wie steht die Landesregierung zum Phänomen falscher Journalisten und wie bewertet die Landesregierung deren Zusammenarbeit mit „Miteinander e. V.“ und dessen Unterprojekten? Eine Zusammenarbeit von „falschen Journalisten“ mit Miteinander e. V. ist der Landesregierung nicht bekannt. Die Zusammenarbeit von Polizei und Presse ist im Übrigen mit Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport geregelt. Er findet Anwendung auf alle Pressevertreter/innen, die ihren Status auf geeignete Weise nachweisen können. Zentrales Betätigungsfeld solcher „Journalisten“, aber auch der oft dahintersteckenden linksextremen „Recherchenetzwerke“, ist das systematische Katalogisieren und Archivieren von politisch Andersdenkenden sowie die darauffolgende anonyme Denunzierung Andersdenkender im Internet. Zu diesem 37 Zwecke fertigen diese auf nahezu jeder oppositionellen Veranstaltung, gleich ob privat oder öffentlich, Portraitaufnahmen von Teilnehmern an. Ein Eingreifen gegen diese Rechtsverletzung seitens der Polizei findet dabei selbst bei Ansprache der eingesetzten Beamten in der Regel nicht statt. Nicht selten berufen sich Beamte diesbezüglich auf die Presse- bzw. die Kunstfreiheit. Keinesfalls von § 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG gedeckt sind jedoch Bilder, die einzelne Teilnehmer einer Veranstaltung als Personen wiedergeben. Einzelne Portraitaufnahmen sind daher von § 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG nicht gedeckt. Insbesondere dann nicht, wenn diese in der Folge anonym und zum Zwecke der Denunzierung Andersdenkender ins Internet gestellt werden oder das gezielte Fotografieren offenkundig zur Einschüchterung, also als Angriff auf die innere Versammlungsfreiheit Andersdenkender, eingesetzt wird. 133. Wie bewertet die Landesregierung das Vorgehen genannter Personenkreise , Andersdenkende systematisch und im Portrait abzufotografieren, um diese sowie deren private, berufliche und politische Aktivitäten sowie personenbezogene Daten in konspirativen Personenverzeichnissen zu dokumentieren und etwaig zu verbreiten oder öffentlich zu machen? 134. Erachtet die Landesregierung dieses Vorgehen für strafbar? Bitte begründen . Gemäß § 22 KunstUrhG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung der/des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Eine Ausnahme davon ergibt sich aus § 23 KunstUrhG. Ohne die nach § 22 Kunst UrhG erforderliche Einwilligung dürfen gemäß § 23 Absatz 1 Nr. 3 KunstUrhG Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben, verbreitet und zur Schau gestellt werden, es sei denn, dass die Verbreitung und Schaustellung ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt (§ 23 Absatz 2 KunstUrhG). Ein unbefugtes Verbreiten oder Zurschaustellen eines Bildnisses entgegen §§ 22 und 23 KunstUrhG ist gemäß § 33 Absatz 1 KunstUrhG strafbewehrt. Die Tat, die gemäß § 33 Absatz 2 KunstUrhG nur auf Antrag verfolgt wird, kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Ein Verbreiten liegt immer dann vor, wenn einer/einem Dritten - nicht unbedingt auf Dauer - die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Original oder ein Vervielfältigungsstück des Bildnisses in körperlicher oder auch in digitaler Form verschafft wird (Erbs/Kohlhaas/Kaiser KunstUrhG § 33 Rn. 10). Der Begriff des öffentlichen Zurschaustellens umfasst jede Art der Sichtbarmachung, ohne dass Dritte die Verfügungsgewalt über das Bildnis erhalten, insbes. die öffentliche Wiedergabe und die öffentliche Zugänglichmachung (Erbs/Kohlhaas/Kaiser KunstUrhG § 33 Rn. 11). Zur öffentlichen Zugänglichmachung gehört auch die Einstellung von Bildnissen ins Internet, sei es auf einer Website, auch als Vorschaubild in der Trefferliste einer Suchmaschine und in sozialen Netzwerken (Erbs/Kohlhaas/Kaiser KunstUrhG § 33 Rn. 12). 38 Ob eine tatbestandsauschließende Einwilligung nach § 22 KunstUrhG vorliegt oder ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten nach § 23 Absatz 2 KunstUrhG, welches eine Abwägung der gegenläufigen Interessen erfordert, verletzt ist, bedarf im konkreten Einzelfall zunächst der Bewertung durch die Staatsanwaltschaft. Im Falle einer Entscheidung für eine Anklageerhebung, einen Strafbefehl oder eine Einstellung nach §§ 153a Absatz 2 oder 153b Absatz 2 Strafprozessordnung obliegt die Entscheidung, ob im konkreten Einzelfall ein strafbares Handeln zu bejahen ist, der rechtsprechenden Gewalt. Die rechtsprechende Gewalt ist gemäß Artikel 92 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland den Richterinnen und Richtern anvertraut. Nach Artikel 97 Absatz 1 des Grundgesetzes und Artikel 83 Absatz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt sind Richter/innen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Die richterliche Unabhängigkeit gebietet es, dass sich die Exekutive einzelfallbezogener wertender Stellungnahmen zur Entscheidung eines Gerichts enthält. Da sich eine Beurteilung eines Sachverhalts untrennbar auch auf die allein von dem Gericht zu beantwortende Tat- und Schuldfrage bezieht, ist die Landesregierung aus grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Erwägungen gehindert, zu einer Strafbarkeit im konkreten Einzelfall Stellung zu nehmen. 135. Vor dem Hintergrund, dass das Recht am eigenen Bild ein notwehrfähiges Schutzgut darstellt: in wie fern schult, sensibilisiert oder unterweist die Landesregierung die Beamten der Landespolizei, gegen diese Form der Rechtsverletzung vorzugehen? 136. Inwiefern sind die Beamten der Landespolizei angewiesen, auf Hinweise von Veranstaltungsteilnehmern einzugehen, wenn diese konkret auf ein gegenwärtiges Verletzen des genannten Schutzgutes hinweisen sowie einen konkreten Täter angeben können? Der Schutz des Rechtes am eigenen Bild stellt, wie auch andere Rechte, einen wesentlichen Teil des Studiums und der Ausbildung dar. Die Anwärterinnen und Anwärter werden im gesamten Verlauf des Studiums und der Ausbildung mit unterschiedlichen Sachverhalten konfrontiert, in denen das Recht am eigenen Bild thematisiert wird. Darüber hinaus befasst sich ein Fortbildungslehrgang A 203 im Fortbildungskatalog der Landespolizei mit den rechtlichen Grundlagen für polizeiliche Maßnahmen zum Schutz von Veranstaltungen. In diesem Zusammenhang werden ebenfalls das Recht am eigenen Bild und daraus abgeleitete Möglichkeiten von Eingriffsmaßnahmen thematisiert. 137. Welches Verhalten empfiehlt die Landesregierung Bürgern grundsätzlich, wenn sie im Rahmen von privaten oder öffentlichen Veranstaltungen - gegen ihren (auch geäußerten) Willen - im Portrait abfotografiert werden und der Fotografierende dies in erkennbar negativer Absicht vornimmt, dies auf Aufforderung nicht unterlässt und auch die Polizei nicht willens ist, diese Rechtsverletzung zu unterbinden oder nicht vor Ort ist und ihr rechtzeitiges Erscheinen ausgeschlossen werden muss? 138. Welche Rechte haben Bürger grundsätzlich, um sich gegen eine solche gegenwärtige Rechtsverletzung zur Wehr zu setzen? 39 Das Handeln der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten vor Ort erfolgt unter Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens unter Abwägung des jeweiligen Einzelfalles und Berücksichtigung des Grundsatzes der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz GG) und des etwaigen Vorliegens eines Straftatbestandes nach dem KunstUrhG. In den Fällen, in denen die Betroffenen zielgerichtet fotografiert bzw. (Portrait-) Aufnahmen ihrer Person unter Nennung des vollständigen Namens auf Internetseiten veröffentlicht werden, fertigt die Polizei eine Strafanzeige und führt auf Antrag der Betroffenen die Ermittlungen. Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 134 verwiesen . 139. In wie vielen dokumentierten Fällen griff die Landespolizei gegen das systematische Abfotografieren oder aufgrund konkreter Hinweise von Betroffenen oder Zeugen ein und wie viele Ermittlungsverfahren wurden diesbezüglich eingeleitet? Wenn keine Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, wie erklärt sich die Landesregierung dieses Unterlassen, wenngleich sich im Internet unzählige derartiger Denunzierungsseiten finden und aus Aussagen linker Vereine und deren Vertretern zweifelsfrei geschlossen werden kann, dass diese über derartige Karteien verfügen? Eine anlassunabhängige Durchsuchung von Internetseiten durch die Staatsanwaltschaften findet nicht statt. Eine gesonderte Dokumentation im Sinne der Fragestellung wird in der Landespolizei nicht geführt. VI. Netzwerkstelle Demokratisches Magdeburg Der Name des Projektes „Netzwerkstelle Demokratisches Magdeburg“ täuscht über die eigentliche Zielsetzung hinweg. Es geht dem Projekt nicht darum, die demokratische Kultur zu fördern, Demokraten zu vernetzen oder die gesellschaftlichen Diskussionen anzuregen. Es geht darum, bestimmte Positionen aus dem Diskurs und aus der Gesellschaft auszugrenzen sowie darum, für dieses Vorhaben öffentliche Mittel zu erhalten. Dass dies funktioniert, zeigt die Interseite des Projektes. Dort heißt es: „Die Netzwerkstelle Demokratisches Magdeburg wird gefördert durch die Landeshauptstadt Magdeburg sowie durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms ’Demokratie leben!‘.“ Laut Auskunft des Projektes werden folgende Projekte gefördert und koordiniert: das Bündnis gegen Rechts Magdeburg, die Europäische Städtekoalition gegen Rassismus, die Partnerschaft für Demokratie in der Landeshauptstadt Magdeburg, die lokale Koordinierung für das Projekt Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage und die Kampagne „otto greift ein“. Die ausgrenzende Haltung wird besonders deutlich in der Erklärung mit dem Titel: „Keine Zusammenarbeit mit der extremen Rechten!“ einiger lokaler Bündnisse gegen Rechts, die paradoxerweise teilweise Berührungspunkte zur extremen Linken haben. Dort wird u. a. völlig verfassungskonformes parteipolitisches Engagement der extremen Rechten zugeordnet sowie dabei eine Zusammenarbeit mit Rechtsextremen sowie ein Interesse an der Eskalation der 40 politischen Lage unterstellt. Als vermeintlicher Beleg dienen die nachweislich falschen Zahlen des „Miteinander e. V.“. 140. In welcher Höhe wurde und wird das Projekt aus öffentlichen Quellen (Kommunen, Land, Bund EU) gefördert? Bitte aufschlüsseln nach Quelle, Jahren und konkreten Projektinhalten der Förderzeiträume. Sollte Mittel aus anderen Quellen unbekannt sein, bitte darlegen, wie der Förderbedarf aus Landesmitteln konkret ermittelt wird. Das Land beteiligt sich nicht an der Förderung der Netzwerkstelle Demokratisches Magdeburg. Die kommunale Förderung erfolgt auf der Grundlage des Beschlusses des Magdeburger Stadtrates (575-23(V)10) vom 16. September 2010: „Zur Gewährleistung von Kontinuität und Anregung zur Entwicklung von Maßnahmen gegen Rechtsextremismus… wird beim Verein „Miteinander e.V. dauerhaft eine Stelle eingerichtet “. Es wird auf Anlage 1 verwiesen. 141. Welche Personalkosten wurden und werden seit Beginn der Förderung des Projektes für wie viele Stellen übernommen? Bitte aufschlüsseln nach Quelle, Jahren und konkreten Tätigkeitsfeldern der jeweiligen Stelle. Es wird auf Anlage 1 verwiesen. 142. Wer leitet das Projekt und wie viele Mitarbeiter sind insgesamt daran beteiligt ? Die personelle Ausstattung des Projekts umfasst eine Stelle mit 30 Wochenstunden, die mit einer Sozialwissenschaftlerin besetzt ist. 143. Wie wird die fachliche und/oder akademische Kompetenz der Mitarbeiter des Projektes sichergestellt? Die Sicherstellung der fachlichen und/oder akademischen Kompetenzen der Mitarbeitenden des Projekts obliegt der kommunalen Selbstverwaltung der Stadt Magdeburg . 144. Wie und wie oft wird der sinnvolle und korrekte Mitteleinsatz für dieses Projekt überprüft? Die „Partnerschaft für Demokratie Magdeburg“ wird über das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ gefördert (Projektzeitraum 2015 bis 2019). Durch das Bundesprogramm werden in ganz Deutschland kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse) unterstützt, „Partnerschaften für Demokratie“ als strukturell angelegte bzw. regionale Bündnisse aufzubauen. Die Mittelbeantragung durch die Kommune erfolgt jährlich mit Antragstellung bei der Regiestelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Dabei gelten die vorgegebenen Förderleitlinien und die allgemeinen Nebenbestimmungen des Bundes. Die Abrechnung der verausgabten Mittel erfolgt über vorgegebene Formulare und einen Sachbericht . Der Verwendungsnachweis wird vorab durch das Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Magdeburg geprüft. Die Endprüfung erfolgt dann bei der Regiestelle des Bundes. Die Ziele der „Partnerschaft für Demokratie Magdeburg“ basie- 41 ren auf den Vorgaben des Bundesprogrammes „Demokratie leben“ und sind konform mit der Förderleitlinie. Sie sind auf der Internetseite https://www.demokratieleben .de/pfd-st_stadt-magdeburg.html nachzulesen. 145. Welche konkreten Inhalte und Ziele hat das Projekt und welcher Finanzierungsbedarf wurde seitens der Projektbeteiligten bei Beantragung der Fördermittel gegenüber der bescheidenden Stelle mitgeteilt bzw. geltend gemacht? Es wird auf Anlage 1 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Webseite des Miteinander e. V. verwiesen, abrufbar unter: https://www.miteinander-ev.de/netzwerkstelledemokratisches -magdeburg/. 146. In welcher Höhe oder mit welchen Sachleistungen wurde und wird das „Bündnis gegen Rechts Magdeburg“ aus öffentlichen Quellen (Kommunen , Land, Bund, EU) gefördert? Bitte aufschlüsseln nach Quelle, Jahren und konkreten Projektinhalten der Förderzeiträume. Eine Förderung des Bündnisses aus öffentlichen Quellen findet nicht statt. Das „Bündnis gegen Rechts Magdeburg“ ist ein Bündnis aus zivilgesellschaftlichen Akteuren . Weiterführende Informationen liegen der Landesregierung nicht vor. 147. In welcher Höhe oder mit welchen Sachleistungen wurde und wird die „Europäische Städtekoalition gegen Rassismus“ aus öffentlichen Quellen (Kommunen, Land, Bund, EU) gefördert? Bitte aufschlüsseln nach Quelle, Jahren und konkreten Projektinhalten der Förderzeiträume. Eine Förderung der „Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus“ aus öffentlichen Quellen findet nicht statt. Die Landeshauptstadt Magdeburg ist 2011 der europäischen Städtekoalition gegen Rassismus der UNESCO beigetreten. Die Koalition hat das Ziel, Rassismus und Diskriminierung auf kommunaler Ebene zu bekämpfen und dadurch einen Beitrag zum Schutz der Menschenrechte, zur Förderung der Integration und zur Achtung der Vielfalt in Europa zu leisten (siehe https://www.unesco.de/wissenschaft/rassismus/staedtekoalition.html). Weiterführende Informationen liegen der Landesregierung nicht vor. 148. In welcher Höhe oder mit welchen Sachleistungen wurde und wird die „Partnerschaft für Demokratie in der Landeshauptstadt Magdeburg“ aus öffentlichen Quellen (Kommunen, Land, Bund, EU) gefördert? Bitte aufschlüsseln nach Quelle, Jahren und konkreten Projektinhalten der Förderzeiträume . Die Partnerschaften für Demokratie werden unmittelbar vom BMFSFJ gefördert. Informationen darüber, in welchen Jahren Zuwendungen des Bundes in welcher Höhe oder mit welchen Sachleistungen erfolgt sind, liegen der Landesregierung nicht vor. 149. In welcher Höhe oder mit welchen Sachleistungen wurde und wird die „lokale Koordinierung für das Projekt Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“ aus öffentlichen Quellen (Kommunen, Land, Bund, EU) gefördert ? Bitte aufschlüsseln nach Quelle, Jahren und konkreten Projektinhalten der Förderzeiträume. 42 Eine Förderung der „lokalen Koordinierung für das Projekte Schule ohne Rassismus -Schule mit Courage“ aus öffentlichen Quellen findet nicht statt. Weiterführende Informationen liegen der Landesregierung nicht vor. 150. In welcher Höhe oder mit welchen Sachleistungen wurde und wird die Kampagne „otto greift ein“ aus öffentlichen Quellen (Kommunen, Land, Bund, EU) gefördert? Bitte aufschlüsseln nach Quelle, Jahren und konkreten Projektinhalten der Förderzeiträume. Eine Förderung der Kampagne „Otto greift ein“ aus öffentlichen Quellen findet nicht statt. Weiterführende Informationen liegen der Landesregierung nicht vor. 151. Das sogenannte „Bündnis gegen Rechts Magdeburg“ wirbt mit Verweisen für Blockaden von Demonstrationen. Ist eine solche Werbung für illegale Blockaden mit der Förderpolitik der Landesregierung vereinbar? Wenn ja, warum? 152. Falls dies nicht der Fall ist, in wie fern kommuniziert die Landesregierung gegenüber dem genannten Bündnis, dass diese Art der Agitation nicht dem Ansinnen und dem Rechts- und Demokratieverständnis der Landesregierung entspricht? Falls die Landesregierung dies nicht kommuniziert, aus welchen Gründen unterbleibt dies? Es wird auf die Antwort zu Frage 146 verwiesen. Das sogenannte „Bündnis gegen Rechts Magdeburg“ organisiert eine Kampagne , bei der Andersdenkende bewusst ausgegrenzt werden sollen. Gastronomen sollen „Rassisten, Sexisten, Schwulenhasser und Nazis“ die Bewirtung verweigern und dies mittels Plakaten an ihren Geschäften öffentlich zeigen. Gleichzeitig setzt man demokratische Parteien mit Rechtsextremisten, Rassisten usw. gleich bzw. belegt diese mit substanzlosen politischen Kampfbegriffen . Die Kampagne, die unweigerlich historische Assoziationen auslöst, trägt dabei den irreführenden Namen „Wir servieren Zivilcourage“. 153. Hat die Landesregierung die Kampagne „Wir servieren Zivilcourage“ gefördert ? Wenn ja, wie, in welcher Höhe und mit welchem Ziel? 154. Entspricht eine solche Kampagne den Förderzielen der Landesregierung beziehungsweise steht eine solche Form der Ausgrenzung im Widerspruch zu diesen? Bitte begründen. 155. Sofern die Landesregierung aufgrund der Vertragsfreiheit einzelner Gastronomiebetriebe keinen Handlungsbedarf identifiziert. Erachtete die Landesregierung einen Fördermittelempfänger bzw. dessen Kampagne für weiterhin förderwürdig, wenn dieser Gastronomiebetriebe dazu aufriefe, in ihren Räumlichkeiten bestimmte Personengruppen wie beispielsweise Ausländer, Homosexuelle oder Anhänger der CDU systematisch auszugrenzen ? 43 Eine Förderung der Kampagne „Wir servieren Zivilcourage“ aus öffentlichen Quellen findet nicht statt. Die Kampagne ist eine zivilgesellschaftliche Initiative. Weiterführende Informationen, die die Grundlage für eine Bewertung böten, liegen der Landesregierung nicht vor. VII. Förderung des Vereins „Miteinander e. V.“ - Abgeschlossene Projekte Bereits in der Vergangenheit wurden, laut Selbstauskunft des Vereins, Projekte durch öffentliche Mittel, im Besonderen durch Landesmittel, gefördert. Zur Ermittlung eines korrekten Förderbedarfs und zur Einschätzung der effektiven Verwendung der Mittel müssen Förderziele, Fördersummen, Förderzeiträume und Haushaltquellen konkret ermittelt werden. Abgeschlossene Projekte des Vereins „Miteinander e. V.“: (Laut Eigenauskunft auf der Homepage des Vereins) Service- und Informationsstelle (2001-2004) No Place for Fear (2004-2005) Großer Grenzverkehr (2003-2006) Neue Wege (2004-2006) Geschichte erfahrbar machen (2005-2006) Grenzen überschreiten (2004-2007) ExBiNet (2007) Stop and Go (2003-2007) Citizen active - Aktive BürgerInnen (2007-2010) Bühne frei für Respekt! (2007-2010) Servicestelle „Schule ohne Rassismus“ (2008 - 2010) Horizont 21 – Demokratie leben und lernen (2009-2012) FRATT – Fighting Racism through Theatre (2011-2012) GESCHICHTE(N) WÜRDE(N) LEBEN - Zivilcourage und Menschenrechte in Sachsen-Anhalt (2011-2014) RollenWechsel (2011-2014) 156. In welcher Höhe wurde und wird das Projekt aus öffentlichen Quellen (Kommunen, Land, Bund EU) gefördert? Bitte aufschlüsseln nach Quelle, Jahren und konkreten Projektinhalten der Förderzeiträume. Sollte Mittel aus anderen Quellen unbekannt sein, bitte darlegen, wie der Förderbedarf aus Landesmitteln konkret ermittelt wird. 157. Welche Personalkosten wurden und werden seit Beginn der Förderung des Projektes für wie viele Stellen übernommen? Bitte aufschlüsseln nach Quelle, Jahren und konkreten Tätigkeitsfeldern der jeweiligen Stelle. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. 158. Wer leitet das Projekt und wie viele Mitarbeiter sind insgesamt daran beteiligt ? Unter Bezugnahme auf die Ausführungen zu den Aufbewahrungsfristen in der Antwort auf die Fragen 1 bis 3 können nachstehende Angaben getätigt werden: 44 „FRATT“ und „Geschichte(n) Würde(n) Leben“ waren drittmittelfinanziert. Personalkosten wurden nicht übernommen. Die personelle Ausstattung des Projekts „Horizont 21“ umfasste vier Stellen mit insgesamt 115 Wochenstunden (inkl. Projektleittung), die mit Sozialwissenschaftlerinnen bzw. -wissenschaftlern besetzt waren. Die Projektleitung umfasste eine Stelle mit 35 Wochenstunden. Die personelle Ausstattung des Projekts „RollenWechsel“ umfasste von 2011 bis 2012 drei Stellen mit insgesamt 65 Wochenstunden (inkl. Projektleitung) sowie von 2013 bis 2014 zwei Stellen mit insgesamt 45 Wochenstunden (inkl. Projektleitung), die mit Sozialwissenschaftlerinnen bzw. -wissenschaftlern besetzt waren. Die Projektleitung umfasste eine Stelle mit 25 Wochenstunden. 159. Wie wird die fachliche und/oder akademische Kompetenz der Mitarbeiter des Projektes sichergestellt? Für jede Stellenbesetzung im Projekt ist dem Fördermittelgeber eine Arbeitsplatzbeschreibung mit den erforderlichen Qualifikationen vorzulegen. Bei Neueinstellungen sind alle für die jeweilige Stelle relevanten Qualifikationsnachweise der Mitarbeiter /innen vorzulegen sowie die bisherigen beruflichen Tätigkeiten darzustellen. 160. Wie und wie oft wird der sinnvolle und korrekte Mitteleinsatz für dieses Projekt überprüft? Im Rahmen einer Projektförderung durch das Land Sachsen-Anhalt wird der sinnvolle und korrekte Mitteleinsatz durch die Landesregierung auf der Grundlage eines jährlichen Verwendungsnachweises geprüft, der aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben besteht. 161. Welche konkreten Inhalte und Ziele hat das Projekt und welcher Finanzierungsbedarf wurde seitens der Projektbeteiligten bei Beantragung der Fördermittel gegenüber der bescheidenden Stelle mitgeteilt bzw. geltend gemacht? Der Finanzierungsbedarf entspricht der Höhe der bewilligten Fördermittel. Dazu wird auf Anlage 1 verwiesen. 162. Welche weiteren abgeschlossenen Projekte, an denen der Verein „Miteinander e. V.“ beteiligt war, wurden durch öffentlichen Quellen (Kommunen , Land, Bund, EU) wann und in welcher Höhe, aus welchem Grund (Ziel der Förderung), aus welchen Haushaltsquellen gefördert? Sollten Mittel aus anderen Quellen unbekannt sein, bitte darlegen, wie der Förderbedarf aus Landesmitteln konkret ermittelt wurde. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. 163. Der Verein wirbt in seiner Selbstdarstellung damit, dass er „im Rahmen seiner Netzwerkarbeit in mehr als 20 regionalen, landesweiten und bundesweiten Netzwerken und Gremien vertreten“ ist. Welche Netzwerke und 45 Gremien sind der Landesregierung bekannt, in denen der Verein vertreten ist? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 9 und 10 verwiesen. Weitere Informationen zu der Vernetzungsarbeit des Vereins kann den auf der Homepage veröffentlichten Jahresberichten entnommen werden. VIII. Regionale Beratungsteams gegen Rechtsextremismus Auch dieses Projekt des Vereins „Miteinander e. V.“ wird aus Landes- und Bundesmitteln finanziert. Die Bundesförderung erfolgt durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“. Die Landesmittel kommen aus dem Haushalt des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt. 164. In welcher Höhe wurde und wird das Projekt aus öffentlichen Quellen (Kommunen, Land, Bund EU) gefördert? Bitte aufschlüsseln nach Quelle, Jahren und konkreten Projektinhalten der Förderzeiträume. Sollte Mittel aus anderen Quellen unbekannt sein, bitte darlegen, wie der Förderbedarf aus Landesmitteln konkret ermittelt wird. 165. Welche Personalkosten wurden und werden seit Beginn der Förderung des Projektes für wie viele Stellen übernommen? Bitte aufschlüsseln nach Quelle, Jahren und konkreten Tätigkeitsfeldern der jeweiligen Stelle. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. 166. Wer leitet das Projekt und wie viele Mitarbeiter sind insgesamt daran beteiligt ? Die personelle Ausstattung des Projekts umfasst sechs Stellen mit insgesamt 150 Wochenstunden, die mit Sozialwissenschaftlerinnen bzw. -wissenschaftlern besetzt sind. 167. Wie wird die fachliche und/oder akademische Kompetenz der Mitarbeiter des Projektes sichergestellt? Für jede Stelle ist eine Arbeitsplatzbeschreibung mit den erforderlichen Qualifikationen vorzulegen. Bei Neueinstellungen sind alle für die jeweilige Stelle relevanten Qualifikationsnachweise der Mitarbeiter/innen vorzulegen sowie die bisherigen beruflichen Tätigkeiten darzustellen. 168. Wie und wie oft wird der sinnvolle und korrekte Mitteleinsatz für dieses Projekt überprüft? Rahmen einer Projektförderung durch das Land Sachsen-Anhalt wird der sinnvolle und korrekte Mitteleinsatz durch die Landesregierung auf der Grundlage eines jährlichen Verwendungsnachweises geprüft, der aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben besteht. 46 169. Welche konkreten Inhalte und Ziele hat das Projekt und welcher Finanzierungsbedarf wurde seitens der Projektbeteiligten bei Beantragung der Fördermittel gegenüber der bescheidenden Stelle mitgeteilt bzw. geltend gemacht? Zu den Zielen der Beratungsteams gehören insbesondere: Beratung kommunaler Akteure gegen Rechtsextremismus und für Demokratie, Erarbeitung integrierter und nachhaltiger Handlungsstrategien zur Stärkung der Demokratie und gegen Rechtsextremismus mit den Akteuren vor Ort, Erstellung von Situationsanalysen zu rechtsextremen Aktivitäten, Strukturen, Netzwerken und Akteuren in den einzelnen Landkreisen (in enger Absprache mit der AREX), Inhaltliche und methodische Weiterentwicklung von Ansätzen zu regionaler Beratungsarbeit, Kontaktakquise und Vernetzungsarbeit von lokalen Akteuren als (potenzielle) Kooperationspartner. Der Finanzierungsbedarf entspricht der Höhe der bewilligten Fördermittel. Dazu wird auf Anlage 1 verwiesen. 170. Welche derzeitigen und ehemaligen, festen oder temporären Anlaufstellen des Projektes sind der Landesregierung bekannt und wie und in welcher Höhe wurden diese in welchen Jahren mit welchem Ziel durch öffentliche Mittel (Kommunen, Land, Bund, EU) gefördert oder unterstützt? Das Regionale Beratungsteam Süd hat seinen Sitz in Halle (Saale), das Regionale Beratungsteam Mitte in Magdeburg und das Regionale Beratungsteam Nord in Salzwedel . Zur Finanzierung wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. Die personelle Ausstattung des Projekts umfasst sechs Stellen mit insgesamt 150 Wochenstunden , die mit Sozialwissenschaftlerinnen bzw. -wissenschaftlern besetzt sind. 171. Welche konkreten Erfolge hat das Projekt aus Sicht der Landesregierung vorzuweisen? Ausweislich der Evaluationsberichte des Deutschen Jugendinstitutes für die Zeiträume 2015 und 2016 konnte die Mobile Beratung Handlungsstrategien und Kompetenzen im Umgang mit Rechtsextremismus vermitteln und zu demokratischer politischer Teilhabe ermutigen. Die Landesregierung betrachtet insbesondere in diesem Zeitraum die Beratung der Bürgerbündnisse und Willkommensinitiativen als Erfolg. 172. Geht oder ging es aus Sicht der Landesregierung bei dem Projekt u.a. darum , lokale Aktionspläne (in vorherigen Bundesprogrammen) und andere Antragskonzepte für die Fördermittelvergabe zu entwickeln, um beispielsweise Fördermittel aus Bundesmitteln für Kommunen zu erhalten? Wenn ja, warum übernimmt keine landeseigene Institution diese Funktion ? Nein. 47 173. Das Projekt wirbt damit, als „Katalysator“ für Projekte zu wirken. Welche regionalen Projekte konnten durch die „Beratungsteams gegen Rechtsextremismus “ angestoßen werden? Die Regionalen Beratungsteams unterstützen Einzelpersonen, Gruppen und Institutionen in der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus durch fachliche Expertise, bei der Planung und Durchführung von Bildungsveranstaltungen sowie bei der Vernetzung mit weiteren Bündnispartnern. Ziel ist die Entwicklung von Handlungssicherheit im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe im Umgang mit demokratiefeindlichen Tendenzen in der Kommune. Dabei erfolgt die Arbeit der Regionalen Beratungsteams auf den Grundsätzen der Vertraulichkeit und unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Belange der Beratungsnehmerinnen und -nehmer. 174. Warum ist es aus Sicht der Landesregierung notwendig, für das Projekt drei regionale Beratungsteams vorzuhalten und zu finanzieren? Wo sieht die Landesregierung Einsparpotenziale? Der Kernbereich der Beratung gegen Rechtsextremismus ist, Kommunen, Institutionen und zivilgesellschaftliche Akteure bei ihren Bemühungen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus zu unterstützen sowie die Entwicklung einer aktiven, weltoffenen und demokratischen Gesellschaft zu fördern. Hierzu bedarf es, wie im Übrigen auch die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung zeigen, gerade in einem Flächenland wie Sachsen-Anhalt eines entsprechenden mobilen, d. h. aufsuchenden Beratungsangebotes . Vor dem Hintergrund der hohen Beratungsfallzahlen können aus Sicht der Landesregierung keine Einsparmöglichkeiten identifiziert werden. 175. Wie wird durch die Landesregierung sichergestellt, dass keine radikalen oder extremistischen Gruppen von den „Beratungsteams“ betreut werden ? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen. 176. Das Projekt wirbt damit, über Kontakte zu „zivilgesellschaftlichen Trägern Mobiler Beratung in anderen Bundesländern“ zu Verfügen. Welche Kontakte sind der Landesregierung bekannt und in welchen Netzwerken, Verbänden ist das Projekt aktiv? Neben Arbeitskontakten zu anderen Beratungsteams des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ bestehen insbesondere Kontakte zu dem Bundesverband Mobile Beratung e. V. 177. Das Projekt wirbt damit, „Vertreter_innen aus Kommunen, Landkreisen, Schulen, Initiativen sowie Einzelpersonen“ mit „Informationen“ zu versorgen . Geht es dabei auch, wie bei anderen Projekten des Vereins, um Informationen zur rechten Szene bzw. Personen, die von den Projektbetreibern als solche bezeichnet werden, in der jeweiligen Region? Wenn ja, wie wird sichergestellt, dass keine Persönlichkeitsrechte verletzt oder Falschbehauptungen aufgestellt werden? Wie steht die Landesregierung zu Weitergabe solcher Informationen bzw. erkennt die Landesregierung in der Sammlung und Weitergabe solcher Informationen über Andersdenkende ein weitergehendes Förderinteresse? 48 Es wird auf die Antwort zu Fragen 14 verwiesen. 178. Das Projekt wirbt damit, dass durch die „Beratungsteams“ „Aktionsnetzwerke “ gebildet wurden und werden. Welche entstandenen „Aktionsnetzwerke “ sind der Landesregierung bekannt, die auf die Initiative dieses Projektes zurückgehen? Welche Ziele hatten und haben diese „Aktionsnetzwerke “ und welche Erfolge haben diese „Aktionsnetzwerke“ vorzuweisen ? 179. Welche durch das Projekt entwickelten „Aktionspläne“ sind der Landesregierung bekannt und wie bewertet Sie diese inhaltlich? 180. Können diese Aktionspläne auch von der Öffentlichkeit eingesehen werden , Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Die Regionalen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus vernetzen demokratisch gesinnte Akteure im lokalen und regionalen Raum, um sie in ihrem Engagement gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus zu unterstützen. Die Beratungsnehmenden definieren ihre Ziele selbst nach den Prinzipien von Demokratie, Menschenrechten und Gewaltfreiheit. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 173 verwiesen. Der Begriff „Aktionsplan“ beschreibt die geplanten Vorgehensweisen, die Beratungsnehmende mit Unterstützung der Regionalen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus im Hinblick auf das Erreichen ihrer selbstgewählten Ziele im Rahmen ihres demokratischen Engagements erarbeiten. Einzelne „Aktionspläne“ unterliegen den datenschutzrechtlichen Belangen der Beratungsnehmenden. IX. Frei(T)Räume Insbesondere bei diesem Modellprojekt stellen sich viele Fragen nach der Sinnhaftigkeit und der Effektivität einer öffentlichen Förderung durch Land und Bund, denn auch dieses Projekt von „Miteinander e. V.“ wird aus verschiedenen Quellen aus Landes- und Bundesmitteln finanziert. Das Projekt erweckt den Eindruck, nur aus diesem Grund entwickelt worden zu sein. Die Bundesförderung erfolgt durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“. Die Landesmittel kommen aus dem Haushalt des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt. 181. In welcher Höhe wurde und wird das Projekt aus öffentlichen Quellen (Kommunen, Land, Bund EU) gefördert? Bitte aufschlüsseln nach Quelle, Jahren und konkreten Projektinhalten der Förderzeiträume. Sollte Mittel aus anderen Quellen unbekannt sein, bitte darlegen, wie der Förderbedarf aus Landesmitteln konkret ermittelt wird. 182. Welche Personalkosten wurden und werden seit Beginn der Förderung des Projektes für wie viele Stellen übernommen? Bitte aufschlüsseln nach Quelle, Jahren und konkreten Tätigkeitsfeldern der jeweiligen Stelle. 49 Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 3 verwiesen. 183. Wer leitet das Projekt und wie viele Mitarbeiter sind insgesamt daran beteiligt ? Die personelle Ausstattung des Projekts besteht derzeit aus drei Stellen mit insgesamt 60 Wochenstunden sowie eine Projektleitungsstelle mit 20 Wochenstunden, die mit Sozialwissenschaftlerinnen bzw. -wissenschaftler besetzt sind. 184. Wie wird die fachliche und/oder akademische Kompetenz der Mitarbeiter des Projektes sichergestellt? Für jede Stellenbesetzung im Projekt ist dem Fördermittelgeber eine Arbeitsplatzbeschreibung mit den erforderlichen Qualifikationen vorzulegen. Bei Neueinstellungen sind alle für die jeweilige Stelle relevanten Qualifikationsnachweise der Mitarbeiter /innen vorzulegen sowie die bisherigen beruflichen Tätigkeiten darzustellen. 185. Wie und wie oft wird der sinnvolle und korrekte Mitteleinsatz für dieses Projekt überprüft? Der Zuwendungsempfänger ist nach Ablauf des Förderzeitraums zur Vorlage eines Verwendungsnachweises an den Bund verpflichtet. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben. Die Antrags- und Verwendungsnachweisprüfung der Modellprojekte im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in Sachsen-Anhalt erfolgt nach Einvernehmen im Sinne der Verwaltungsvorschrift 1.4 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Das Land Sachsen-Anhalt übernimmt den Prüfvermerk des Bundes als Hauptfördermittelgeber der Modellprojekte. 186. Welche konkreten Inhalte und Ziele hat das Projekt und welcher Finanzierungsbedarf wurde seitens der Projektbeteiligten bei Beantragung der Fördermittel gegenüber der bescheidenden Stelle mitgeteilt bzw. geltend gemacht? Das Modellprojekt „Frei(T)Räume“ möchte an der Schnittstelle zwischen (Jugend )Haftanstalt(en) und konfliktbelasteten Sozialräumen in Sachsen-Anhalt neue pädagogische Interventionsformate entwickeln, erproben und wissenschaftlich begleiten lassen, die auf unterschiedlichen Ebenen Einfluss auf rechtsextreme Radikalisierungsprozesse bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen nehmen, diese unterbrechen und im günstigsten Fall unterbinden. Langfristige Ziele der Projektarbeit sind, Impulse für eine positive Veränderung des sozialen Klimas in ausgewählten Regionen zu setzen sowie Erkenntnisse, Rahmenbedingungen und pädagogische Formate zur Verfügung zu stellen, die geeignet sind, rechtsextreme Radikalisierungstendenzen zurückzudrängen und bestenfalls zu unterbrechen. Dazu sollen während der Projektlaufzeit entsprechende Grundlagen geschaffen und aufbereitet, pädagogische Formate entwickelt und erprobt sowie Fachkräfte geschult und unterstützt werden . 50 Der Finanzierungsbedarf entspricht der Höhe der bewilligten Fördermittel. Dazu wird auf Anlage 1 verwiesen. 187. Welche derzeitigen und ehemaligen, festen oder temporären Anlaufstellen des Projektes sind der Landesregierung bekannt und wie und in welcher Höhe wurden diese in welchen Jahren mit welchem Ziel durch öffentliche Mittel (Kommunen, Land, Bund, EU) gefördert oder unterstützt? Beim Modellprojekt „Frei(T)Räume“ handelt es sich um ein „aufsuchendes Projekt“ ohne feste Anlaufstellen in Sachsen-Anhalt. Die Umsetzung des Modellprojekts erfolgt im südlichen Sachsen-Anhalt in Kooperation mit Akteuren aus der Bildungs-, Jugend- und Sozialarbeit sowie Akteuren aus Wissenschaft, Verwaltung und Politik. Im Übrigen wird auf Anlage 1 verwiesen. 188. Welche konkreten Erfolge hat das Projekt aus Sicht der Landesregierung vorzuweisen? Die Anforderungen an die konkreten Erfolge des Modellprojektes ergeben sich aus den Leitlinien zur Förderung von Modellprojekten zur Radikalisierungsprävention des Bundesprogrammes „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ (https://www.demokratie-leben.de/fileadmin/content/PDF- DOC-XLS/Leitlinien/Foerderleitlinie_E_2017.pdf). Modellprojekte sind innovative, zeitlich begrenzte Projekte, deren Erkenntnisse auf andere Träger oder Förderbereiche , insbesondere der Kinder- und Jugendhilfe, übertragbar sein sollen. Ziel ist die Weiterentwicklung pädagogischer Praxis unter Berücksichtigung spezifischer lokaler Strukturen und deren Überführung in die Regelstrukturen. Die Modellprojekte sollen als Praxisprojekte an den Lebenswelten der Jugendlichen ansetzen, ihr soziales Umfeld einbeziehen, Zusammenhänge zwischen Radikalisierungsprozessen und phänomenspezifischen Entstehungskonstellationen aufgreifen, kooperative, gewaltlose Strategien der Konfliktlösung vermitteln, Ideologien bzw. Ideologiefragmente bearbeiten und Alternativen zur Zugehörigkeit zu demokratiefeindlichen, gewaltbereiten Gruppen bieten bzw. aufzeigen. Das Projekt endet am 31. Dezember 2019. Projektergebnisse bzw. konkrete Erfolge werden zum Ende der Projektlaufzeit veröffentlicht. Eine Evaluation dieses Programmbereiches erfolgt durch das Deutsche Jugendinstitut. 189. Das Projekt gibt an, „multimethodisch“ zu sein. Welche Methoden werden wie und zu welchem Zweck genutzt? Dem Modellprojekt liegen in Haltung und Methode die Grundsätze einer emanzipatorischen Demokratie- und Menschenrechtserziehung zugrunde. Die konkreten Methoden können den Jahresberichten des Vereins entnommen werden. 190. Das Projekt richtet sich an „junge Erwachsene zwischen 12 und 24 Jahren “ in Haftanstalten. Wie viele Teilnehmer haben in welchen Haftanstalten bisher an diesem Projekt teilgenommen oder nehmen derzeit an diesem Projekt teil? 2015 haben regelmäßig 15 Personen, 2016 regelmäßig 17 Personen aus der Jugendhaftanstalt Raßnitz an den mehrmonatigen Trainings in diesem Projekt teilge- 51 nommen. Durch die Ergebnispräsentationen dieser Trainings mit anschließenden Diskussionen wurden insgesamt 2015 50 Inhaftierte und 2016 48 Inhaftierte erreicht. Für die Jahre 2017 und 2018 kann das Land noch keine Aussagen treffen, da die Sachberichte noch nicht vorliegen. 191. Warum ist es der Landesregierung wichtig, ein Projekt zu fördern, das mit Insassen von Haftanstalten „geschlechterreflektierende Herangehensweisen “ diskutiert und „normierende (Geschlechter)Stereotype“ überwinden möchte? Sind dies die Inhaltlichen Schwerpunkte der Resozialisierung in Jugend- und Haftanstalten? Wenn ja, aus welchen Gründen? Der Vollzug der Freiheitsstrafe oder der Jugendstrafe dient dem Ziel, den Strafgefangenen oder den Jugendstrafgefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Resozialisierung). Der Erreichung dieses Ziels liegt grundsätzlich eine einzelfallbezogene Betrachtung zugrunde. Damit gibt es kein allgemeingültiges Behandlungskonzept für alle Gefangenen und auch keine für alle Gefangenen gleichermaßen geltenden inhaltlichen Schwerpunkte der Resozialisierung. Zur Resozialisierung unterbreitet der Strafvollzug vielfältige Angebote : Schulausbildungen auf den unterschiedlichen Niveaus, Ausbildungen in anerkannten und gefragten Berufen, Arbeit, Beratungen und individuelle Hilfen, soziales Training bis hin zu Angeboten individueller, im Einzelfall genehmigter Psychotherapie und der Sozialtherapie. Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, die Resozialisierung inhaftierter Straftäter durch einen wirksamen Behandlungsvollzug weiter zu verbessern . Dazu zählen auch geschlechterreflektierende Angebote, die sich kritisch mit normierenden Geschlechterstereotypen auseinandersetzen. Ebenso kann es sinnvoll sein, auch Aspekte der Radikalisierungsprävention oder/und des Umgangs mit Geschlechterstereotypen in der Behandlung und Resozialisierung der Gefangenen in den Blickwinkel zu nehmen und zu thematisieren. 192. Das Projekt spricht von „Zusammenarbeit und Netzwerkarbeit mit Projekten der Straffälligen-, und Bewährungshilfe in Modellregionen“. In welchen Regionen findet solch eine Zusammenarbeit mit Projekten der Straffälligen -, und Bewährungshilfe statt und viel viele Personen wurden und werden betreut. Bitte nach Region, Jahren und Personen aufschlüsseln. Laut Förderantrag ist eine Zusammenarbeit mit Projekten der Straffälligen- und Bewährungshilfe für das Jahr 2017 geplant. Der Verwendungsnachweis für 2017 liegt gemäß der „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung “ (ANBest-P) noch nicht vor. Weiterführende Informationen liegen der Landesregierung nicht vor. 193. Das Projekt gibt an, dass „längerfristige, kontinuierliche Projekte mit Jugendlichen zur Erprobung von verschiedenen pädagogischen Interventionsformaten durchgeführt“ wurden bzw. werden. Um welche Projekte handelt es sich dabei und wo fanden diese Projekte mit welchem Ziel und welchen Erfolgen statt? Der Charakter des von Miteinander e. V. vorgehaltenen Bildungs- und Beratungsangebots ist vertraulich. Dies betrifft insbesondere die Arbeit im Kontext der Deradikalisierung /Radikalisierungsprävention. Aus diesem Grund wird auf eine umfangreiche Auflistung von Einrichtungen und Einzelprojekten verzichtet. Die Ziele der Angebote 52 ergeben sich aus den Leitlinien zur Förderung von Modellprojekten zur Radikalisierungsprävention des Bundesprogrammes „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus , Gewalt und Menschenfeindlichkeit“. 194. Für das Projekt soll ein „wissenschaftlicher Beirat“ mit breit aufgestellten wissenschaftlichen Expertisen eingerichtet werden. Wurde dieser Beirat bereits eingerichtet? Ja. 195. Wenn ja, wer sitzt in diesem Beirat und aus welchem Grund? Welche wissenschaftliche Expertise haben die mitwirkenden Wissenschaftler? Wird die Teilnahme am „wissenschaftlichen Beirat“ dieses Projektes in irgendeiner Form vergütet, wenn ja, wie oder in welcher Höhe? Laut Projektantrag beruft das Modellprojekt einen wissenschaftlichen Beirat, der die Ansätze und Überlegungen des Projektes aus wissenschaftlicher Perspektive im Projektverlauf beratend begleitet. Der Beirat besteht aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Sozialwissenschaften der Frankfurt University of Applied Sciences, der Alice Salomon Hochschule, der Internationalen Akademie Berlin für innovative Pädagogik, Psychologie und Ökonomie gGmbH sowie der Hochschule Merseburg. Die Mitarbeit im Beirat erfolgt ehrenamtlich. 196. Wenn nein, wann wird der „wissenschaftliche Beirat“ eingerichtet und nach welcher fachlichen Kompetenz werden die Teilnehmer ausgewählt? Es wird auf die Antwort zu Frage 194 verwiesen. 197. Warum ist es der Landesregierung wichtig, ein Projekt zu fördern, das die „Stärkung der Ambiguitätstoleranz“ zum Ziel hat? Ambiguitätstoleranz ist Teil von Persönlichkeitsentwicklung und sozialem Lernen und damit Grundlage für eine pluralistische, demokratische Gesellschaft. 198. Was versteht die Landesregierung unter Ambiguitätstoleranz? Ambiguitätstoleranz ist eine Voraussetzung von interkultureller Kompetenz, die im Hinblick auf Aspekte der Persönlichkeitsentwicklung und des sozialen Lernens hilft, andere Sichtweisen sowie Mehrdeutigkeiten und Widersprüche in Situationen und Handlungsweisen zu akzeptieren. 199. Zitat: „Sozialraumbezogen möchte das Projekt unter Einbeziehung relevanter Akteure Impulse zur Veränderung des sozialen Klimas setzen“. In welchen „Sozialräumen“ wurde solch eine angestrebte „Veränderung des sozialen Klimas“ mit welchen relevanten Akteuren bereits umgesetzt? Welche Vorgehensweise wurde durch die Projektbetreiber angewandt, um diese „Veränderung“ herbeizuführen? Die Umsetzung des Modellprojektes erfolgt im südlichen Sachsen-Anhalt mit Akteuren aus der Bildungs-, Jugend- und Sozialarbeit, Bewohnern des Sozialraums sowie Verwaltung und Politik. Laut Aussage des Modellprojektes liegen der Vorgehenswei- 53 se in Haltung und Methode die Grundsätze einer emanzipatorischen Demokratieund Menschenrechtsbildung zugrunde. Das bedeutet, auf Elemente und Methoden der subjektiven Entmündigung sowie der autoritären Wissens- und Moralvermittlung zu verzichten sowie möglichst auf Augenhöhe Prozesse des werteorientierten Lernens , der Selbstbestimmung und Partizipation zu fördern. 200. Das Projekt möchte: „bei Bedarf Pädagog_innen und Multiplikator_innen aus den Sozialräumen in ihrer Arbeit und in ihrem Umgang mit der Zielgruppe unterstützen“. Welche Pädagogen oder Multiplikatoren wurden bereits wo und in welcher Form sowie mit welchen Erfolgen unterstützt? Fachkräfte und Pädagoginnen und Pädagogen aus freien und kommunalen Strukturen in Jugendhilfeeinrichtungen, Jugend- und Sozialarbeit, Beratungsstellen, in Einrichtungen der Kulturarbeit und politischer Bildung, in Hilfsorganisationen sowie in den unterschiedlichen Schul- und Bildungsformen wurden vom Projekt unterstützt. Die Unterstützung erfolgte über Beratung, Begleitung und Coaching. Das Projekt endet am 31. Dezember 2019. Projektergebnisse bzw. konkrete Erfolge werden zum Ende der Projektlaufzeit veröffentlicht. Eine Evaluation dieses Programmbereiches erfolgt durch das Deutsche Jugendinstitut. Erste Erfolge im Sinne der Fragestellung werden sichtbar in der konzeptionellen Einbindung von Angeboten zur Radikalisierungsprävention in den unterstützten Einrichtungen. Einzelne gelungene pädagogische Formate zur Radikalisierungsprävention werden von den Einrichtungen auch ohne fortdauernde Begleitunterstützung weiter umgesetzt. X. Neustadt: Miteinander! Dieses Projekt des Vereins soll in der Alten und Neuen Neustadt in Magdeburg für ein besseres Zusammenleben aller Einwohner sorgen. Da „Miteinander e. V.“, auch nach Selbstauskunft, nicht neutral arbeitet, sondern offen mit linken bis linksextremen Kreisen zusammenarbeitet und somit politisch klar positioniert ist, ist fraglich, ob dieser Verein tatsächlich ein adäquater und förderungswürdiger Kooperationspartner für solch ein Projekt ist. Laut Eigenauskunft ist „Neustadt: Miteinander!“ ein Projekt von „Miteinander e. V.“ in Kooperation mit der Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt im Rahmen des Förderprogramms „Soziale Stadt - Investitionen im Quartier“ und der Stadt Magdeburg . 201. Unterstützt die Landesregierung dieses Projekt direkt oder indirekt? Wenn ja, bitte Beantwortung von Fragen 2 bis 7. 202. In welcher Höhe wurde und wird das Projekt aus öffentlichen Quellen (Kommunen, Land, Bund EU) gefördert? Bitte aufschlüsseln nach Quelle, Jahren und konkreten Projektinhalten der Förderzeiträume. Sollte Mittel aus anderen Quellen unbekannt sein, bitte darlegen, wie der Förderbedarf aus Landesmitteln konkret ermittelt wird. 203. Welche Personalkosten wurden und werden seit Beginn der Förderung des Projektes für wie viele Stellen übernommen? Bitte aufschlüsseln nach Quelle, Jahren und konkreten Tätigkeitsfeldern der jeweiligen Stelle. 54 204. Wer leitet das Projekt und wie viele Mitarbeiter sind insgesamt daran beteiligt ? 205. Wie wird die fachliche und/oder akademische Kompetenz der Mitarbeiter des Projektes sichergestellt? 206. Wie und wie oft wird der sinnvolle und korrekte Mitteleinsatz für dieses Projekt überprüft? 207. Welche konkreten Inhalte und Ziele hat das Projekt und welcher Finanzierungsbedarf wurde seitens der Projektbeteiligten bei Beantragung der Fördermittel gegenüber der bescheidenden Stelle mitgeteilt bzw. geltend gemacht? 208. Welche derzeitigen und ehemaligen, festen oder temporären Anlaufstellen des Projektes sind der Landesregierung bekannt und wie und in welcher Höhe wurden diese in welchen Jahren mit welchem Ziel durch öffentliche Mittel (Kommunen, Land, Bund, EU) gefördert oder unterstützt? 209. Wird seitens der Antragsteller des Projektes, also in der der Landesregierung vorliegenden Projektbeschreibung, und im Projekt selbst eine Unterscheidung zwischen rechten, rechtsradikalen und rechtsextremen Jugendlichen vorgenommen? Das Projekt „Neustadt Miteinander!“ erhält keine Förderung durch das Land Sachsen -Anhalt. Weiterführende Informationen liegen der Landesregierung nicht vor. 210. Welche Fördermittel oder sonstige Unterstützung erhält die Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt e. V. aus welchen Landesmitteln mit welchen Zielen und für welche Projekte? Bitte Fördermittel und/oder sonstige Unterstützung nach Höhe, Jahren (seit 2010), Projekten und Projektinhalten aufschlüsseln. Die Aufstellung der Fördermaßnahmen mit den entsprechenden Angaben können der Anlage 5 entnommen werden. Die Angaben beziehen sich auf den Förderzeitraum ab 2012, weil die fünfjährige Aufbewahrungsfrist nach § 18 Absatz 1 Buchst. b) Aktenordnung für die Landesverwaltung von Sachsen-Anhalt für den Zeitraum vor 2012 abgelaufen ist und das als Einzel- bzw. Nebenakten geführte Schriftgut nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht länger archiviert wurde. 211. Auf dem Landesfest 2016, dem Sachsen-Anhalt Tag in Sangerhausen, präsentierte die Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt eine Kampagne mit dem Titel „Ich bin kein Volk“. Wie verhält sich die Landesregierung zu einer solchen Kampagne und wurde diese durch die Landesregierung gefördert ? Die Kampagne wurde am Stand der Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt (AGSA) auf der Themenstraße „Weltoffenes Sachsen-Anhalt“ zum Sachsen-Anhalt-Tag 2016 durchgeführt. Mit der Kampagne sollte eine völkische Vereinnahmung der für das Jahr 1989 prägenden Losung „Wir sind ein Volk“ hinterfragt werden. Gleichzeitig sollten die Besucherinnen und Besucher ermutigt werden, ihre Individualität und Unter- 55 schiedlichkeit darstellen. Die Kampagne war inhaltlich im Projekt „Interkultur 2016“ verankert, gefördert vom Land Sachsen-Anhalt und der Stadt Magdeburg. Die dafür benötigten Materialkosten (Druck von Infotafeln, Fotopapier, Buttons mit dem Kampagnennamen ) wurden demzufolge über das Projekt abgerechnet. Die Verwendungsnachweisprüfung für das Projekt Interkultur 2016 ist in der Zwischenzeit abgeschlossen – mit schriftlicher abschließender Bescheidung über die erfolgreiche Projektumsetzung und die Entlastung des Trägers. 212. Inwiefern erachtet die Landesregierung, die nicht zuletzt dem Volke verpflichtet ist und auf dieses ihren Amtseid ablegt, eine Kampagne bzw. den dahinterstehenden Verein für förderwürdig, welcher die Existenz des deutschen Volkes nicht nur in Abrede stellt, sondern aktiv gegen die Existenz des deutschen Volkes agitiert? Weder stellt die AGSA die Existenz des deutschen Volkes in Abrede, noch agiert bzw. agitiert sie gegen die Existenz des deutschen Volkes. Die AGSA ist der Dachverband , in dem Vertreterinnen und Vertreter der Mehrheits- und der Einwanderungsgesellschaft zusammenwirken. Die AGSA ist professionelle Akteurin und zivilgesellschaftliche Interessenvertreterin für Einwanderung, Interkulturelle Öffnung, Diversity, Europäische Zusammenarbeit, globales Lernen und gelungene Integration in Sachsen-Anhalt. Sie wirbt mit ihren Mitgliedsorganisationen für eine weltoffene, tolerante und demokratische Gesellschaft in unserem Bundesland, an deren Ausgestaltung alle Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt aktiv mitwirken können. Die AGSA trägt mit ihrer Tätigkeit aktiv zur Entwicklung einer vielfaltkompetenten Gesellschaft , zur Vermeidung von Polarisierungen und zum gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt in Sachsen-Anhalt bei. Vor diesem Hintergrund erachtet die Landesregierung diese Tätigkeit als förderwürdig. 213. Die durch die Landesregierung geförderte „Auslandsgesellschaft“ gibt als eines ihrer Ziele an, eine „internationale Gesinnung“ zu fördern. In wie fern bemüht sich die Landesregierung darum, etwa zur Stärkung der Identifikation der Deutschen mit ihrer Heimat und dem entsprechenden Gemeinwesen , sich auch für eine „nationale Gesinnung“ einzusetzen? 214. Erkennt die Landesregierung eine „nationale Gesinnung“ als förderungswürdig und positiv an? Die Landesregierung erkennt grundsätzlich Projekte und Initiativen als förderfähig an, die zur Stärkung der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Land Sachsen- Anhalt beitragen. Die Förderfähigkeit einzelner Projektvorhaben richtet sich nach konkreten Förderrichtlinien und Projektauswahlkriterien. 215. Wie definiert die Landesregierung grundsätzlich die Begriffe Volk, Staat und Nation und in wie fern erkennt die Landesregierung definitorisch einen Unterschied zwischen Volkszugehörigkeit und Staatsbürgerschaft? Eine politikwissenschaftliche Beantwortung liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung. Die nachstehenden Ausführungen beschränken sich auf die Begriffe „deutsche Volkszugehörigkeit“ und „deutsche Staatsangehörigkeit“. 56 Deutsche/r im Sinne des Grundgesetzes (GG) ist, vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebene/r deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen/deren Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat (Art. 116 Absatz 1 GG). Dabei wird zwischen Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit und der deutschen Volkszugehörigkeit unterschieden. Deutscher Volkszugehöriger ist nach der Legaldefinition des § 6 Absatz 1 Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG), wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird. Deutscher Volkszugehöriger ist auch, wer nach dem 31. Dezember 1923 geboren worden ist, wenn er von einem deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen abstammt und sich bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete durch eine entsprechende Nationalitätenerklärung oder auf andere Weise zum deutschen Volkstum bekannt oder nach dem Recht des Herkunftsstaates zur deutschen Nationalität gehört hat. Das Bekenntnis auf andere Weise kann insbesondere durch den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder durch den Nachweis familiär vermittelter Deutschkenntnisse erbracht werden. Das Bekenntnis zum deutschen Volkstum muss bestätigt werden durch den Nachweis der Fähigkeit, zum Zeitpunkt der verwaltungsbehördlichen Entscheidung über den Aufnahmeantrag , in Fällen des § 27 Absatz 1 Satz 2 BVFG im Zeitpunkt der Begründung des ständigen Aufenthalts im Geltungsbereich des BVFG, zumindest ein einfaches Gespräch auf Deutsch führen zu können, es sei denn, der Aufnahmebewerber/ die Aufnahmebewerberin kann diese Fähigkeit wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder wegen einer Behinderung im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch nicht besitzen. Ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum wird unterstellt, wenn es unterblieben ist, weil es mit Gefahr für Leib und Leben oder schwerwiegenden beruflichen oder wirtschaftlichen Nachteilen verbunden war, jedoch auf Grund der Gesamtumstände der Wille unzweifelhaft ist, der deutschen Volksgruppe und keiner anderen anzugehören (§ 6 Absatz 2 BVFG). Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch die in § 3 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) bestimmten Tatbestände erworben wie durch Geburt, durch Erklärung nach § 5 StAG, Annahme als Kind oder durch Einbürgerung. Deutsche Volkszugehörige erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit mit der Ausstellung der Bescheinigung gemäß § 15 Absatz 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes oder durch Überleitung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 GG (§ 40a StAG). 216. Welche Vereine, Organisationen und Bündnisse sind Mieter und Untermieter im sogenannten „einewelt haus“ in Magdeburg? Bitte nach Beginn der Mietverhältnisse sowie der jeweiligen Mietzahlung aufschlüsseln. Auf der Grundlage des Mietvertrages zwischen dem Land Sachsen-Anhalt (vertreten durch das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, dieses vertreten durch den Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt) und 57 der Auslandsgesellschaft e. V. zur Überlassung der landeseigenen Liegenschaft Schellingstraße 3 bis 4 in Magdeburg zur Miete als einewelt haus (ewh) vom 14.07.2014 sind aktuell 13 Nutzungsvereinbarung geschlossen worden: 1. GIZ GmbH Kompetenzentwicklung Berufliche Bildung und UNEVOC Centre Magdeburg, 2. Deutsch-Polnische Gesellschaft Sachsen-Anhalt e. V., 3. Deutsch-Vietnamesischer Freundschaftsverein Magdeburg e. V., 4. Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e. V., 5. Greenpeace Magdeburg, 6. Harmonia e. V. Internationales Zentrum für Kultur, Bildung und Soziales in Sachsen-Anhalt, 7. Institut für Berufspädagogik e. V., 8. Jüdisches Soziokulturelles Zentrum "Ludwig Philippson" e. V., 9. Magletan e. V. Förderung des Verständnisses für Probleme der Einen Welt/ Weltladen, 10. MERIDIAN e. V. - Verein zur Förderung der Verständigung zwischen Menschen unterschiedlicher Nationen, 11. Multikulturelles Zentrum Dessau e. V., 12. Vereinigung der Freunde Palästina in Sachsen-Anhalt e. V., 13. Weltunion Magdeburger Juden e. V.. Die durch die Verwaltung des ewh entstehenden Betriebskosten (Anlage 2 zum Mietvertrag vom 14. Juli 2014) sind entsprechend der ständig genutzten Raumflächen für die Vereinsarbeit von den Nutzerinnen und Nutzer zu tragen. Die Höhe der Betriebskosten je m² genutzter Raumfläche wird durch die Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt e. V. als Mieterin im Einvernehmen mit dem Land Sachsen-Anhalt als Vermieterin entsprechend der Anlage 1 zum Mietvertrag vom 14. Juli 2014 festgelegt . Die zulässige anteilige Betriebskostenumlage für die genutzten Raumflächen beträgt derzeit monatlich 3,00 €/m². Aktuell liegen die anteiligen Betriebskosten der ewh-Nutzer (inkl. AGSA-Projekte) bei: 735,5 m² zu 3,00 €/m² = 2.206,50 €/Monat, 26.478,00 €/Jahr. 217. Wem gehört das Objekt in der Schellingstraße 3-4 in Magdeburg, welches als „einewelt Haus“ fungiert? Sofern das Objekt in öffentlicher Hand ist, welche Kosten verursacht das Objekt pro Jahr? Es handelt sich um ein Objekt im allgemeinen Grundvermögen des Landes. Die AGSA nimmt die Verwaltung und Bewirtschaftung des Hauses vor. Im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurde festgestellt, dass diese Betreibervariante finanziell günstiger ausfällt als ein Betreiben durch den Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt. Da die AGSA die Verwaltung und Bewirtschaftung des Hauses übernimmt, wurde in dem Mietvertrag mit dem Land ein monatlicher verringerter Mietzins von 1 €/m² vereinbart . Für Verwaltung und Bewirtschaftung fallen Personal- und Sachkosten an, die entsprechend der aufzuwendenden Arbeitszeit und in Abhängigkeit von Marktpreisen für Energie, Wasser, etc. und notwendiger Dienstleistungen variieren. Die Kosten werden aus Mitteln der institutionellen Förderung des Landes gedeckt und gemäß Landeshaushaltsordnung jährlich auf deren Angemessenheit geprüft. 58 Die langfristig eingemieteten Vereine und Organisationen im Haus müssen aktuell eine Umlage in Höhe von 3 €/m² zahlen, um die Räume nutzen zu dürfen. Für das Haushaltsjahr 2018 entfallen gem. gebilligtem Wirtschaftsplan 152.315,96 € der institutionellen Förderung als Betriebskosten auf die Bewirtschaftung des Hauses, 23.195,52 € auf Miete. Hinzuzurechnen sind Personalkosten und verwaltungsbezogene Sachkosten in Höhe von 105.000 € für Aufgaben, die im Zusammenhang mit dem Objekt durch Geschäftsführung, Verwaltung und Haustechniker übernommen werden. 218. Welche Kosten fallen jährlich für etwaige Sicherheitsmaßnahmen für das sogenannte „einewelt haus“ an und woraus besteht das konkrete Sicherheitskonzept für das Objekt? Bitte nach Jahren seit dem Jahr 1994 aufschlüsseln .   Das ewh ist als Veranstaltungs- und Begegnungsstätte konzipiert und wird täglich von einer Vielzahl an Menschen frequentiert. Dazu zählen einerseits die meist ehrenamtlich engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der eingemieteten Vereine und Organisationen sowie andererseits Teilnehmende an Veranstaltungen. Sowohl die ehrenamtlich Tätigen als auch Veranstaltungsteilnehmende halten sich in dem Gebäude insbesondere abends und/oder am Wochenende auf, zu Zeiten in denen die Stammbelegschaft der AGSA nicht im Dienst ist. Die Sicherheitskraft gewährleistet zum einen den Zugang zum Haus und zum anderen die Sicherung des Objekts nach den Veranstaltungen. Bei einer Zahl von inzwischen ca. 3.000 Veranstaltungen mit fast 40.000 Mitwirkenden/ Teilnehmenden/ Gästen, mehr als 50 Partnern, die das ewh als Begegnungs- und Veranstaltungsmöglichkeit pro Jahr nutzen und 13 im Haus aktiven Organisationen ist eine Sicherung nur über einen direkt vor Ort agierenden Ansprechpartner möglich. Am Ende eines jeden Tages ist es der Wachdienst, der die Verschlusssicherheit des ewh garantiert . Weil die Liegenschaft nicht im Eigentum der AGSA sondern des Landes ist, hat die Auslandsgesellschaft die Pflicht, das Haus vor Risiken durch bspw. Sturm, Feuer oder Wasser adäquat zu schützen und gleichzeitig ihren im besonderen Landesinteresse liegenden institutionell geförderten Auftrag mit der Schaffung eines Begegnungs - und Veranstaltungszentrums zu erfüllen. Das ewh wurde im November 1996 eröffnet. Da es im Vorfeld der Eröffnung einen Einbruch und Vandalismus gab, setzte die Bewachung am 28.10.1996 ein. Die Aufstellung der Kosten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die Angaben beziehen sich auf den Zeitraum ab 2012, weil die fünfjährige Aufbewahrungsfrist nach § 18 Absatz 1 Buchst. b) Aktenordnung für die Landesverwaltung von Sachsen-Anhalt für den Zeitraum vor 2012 abgelaufen ist und das als Einzel- bzw. Nebenakten geführte Schriftgut nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht länger archiviert wurde. 59 Jahr Kosten 2012 51.001,30 € 2013 53.852,32 € 2014 55.281,90 € 2015 61.490,65 € 2016 65.506,88 € 2017 67.733,67 € 2018 72.818,40 € 219. Von welcher Gefährdungssituation geht die Landesregierung aus und worauf basiert diese Einschätzung? Es wird auf die Antwort zu Frage 218 verwiesen. Im Rahmen der institutionellen Förderung wurde von der AGSA eine Bedarfsanalyse erstellt, auf deren Grundlage die Kosten für die Bewachung als angemessen anerkannt wurden. 220. Ist der Landesregierung bekannt, welche Mittel aus anderen Quellen (Kommunen, Bund, EU, privat) die Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt e. V. seit 2010 erhielt bzw. erhält, um einen möglichen Förderbedarf durch das Land zu ermitteln? In den jährlichen Wirtschaftsplänen der AGSA werden diese angezeigt. Soweit Drittmittel zur Finanzierung bzw. zur Kofinanzierung der Projekte dienen, wird die Verwendung durch die Landesverwaltung jährlich geprüft, ansonsten von den Drittmittelgebern . Seit 2010 wurden von der AGSA insgesamt Mittel aus anderen Quellen in Höhe von 3.840.075,46 € beantragt, davon Förderquelle Mittel Bundes- bzw. EU-Mittel: 2.254.383,18 € Kommunen: 229.558,53 € Zweckverbände, Kooperationspartner: 872.291,40 € Sonstige Mittel, Spenden, TN-Beiträge: 483.842,35 € Der Förderbedarf und speziell die Förderhöhe durch das Land orientieren sich immer am besonderen Interesse des Landes, eine Maßnahme durchzuführen. Im Rahmen jeder Antragsprüfung werden alle Positionen eines Finanzierungsplanes auf deren Angemessenheit und hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geprüft. 221. Welche Mittel erhält die Stadt Magdeburg für Demokratieförderung oder Toleranzprojekte aus dem Landeshaushalt. Bitte nach Jahren (seit 2010), Höhe, Projekten und Projektinhalten aufschlüsseln. Keine. 60 XI. AntiDiskriminierungsNetzwerk Sachsen-Anhalt Dieses Projekt des durch die Landesregierung geförderten Vereins „Miteinander e. V.“ wird von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gefördert. Es ist, wie fast alle Projekte des Vereins, in seiner inhaltlichen Ausrichtung sehr einseitig gestaltet. So fehlt das Themengebiet der Diskriminierung wegen einer anderen Weltanschauung, das zwar in der Aufgabenbeschreibung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu finden ist, im Projekt für Sachsen-Anhalt wegen der einseitigen inhaltlichen Ausrichtung allerdings nicht vorkommt. 222. In welcher Höhe wurde und wird das Projekt aus öffentlichen Quellen (Kommunen, Land, Bund EU) gefördert? Bitte aufschlüsseln nach Quelle, Jahren und konkreten Projektinhalten der Förderzeiträume. Sollte Mittel aus anderen Quellen unbekannt sein, bitte darlegen, wie der Förderbedarf aus Landesmitteln konkret ermittelt wird. 223. Welche Personalkosten wurden und werden seit Beginn der Förderung des Projektes für wie viele Stellen übernommen? Bitte aufschlüsseln nach Quelle, Jahren und konkreten Tätigkeitsfeldern der jeweiligen Stelle. 224. Wer leitet das Projekt und wie viele Mitarbeiter sind insgesamt daran beteiligt ? 225. Wie wird die fachliche und/oder akademische Kompetenz der Mitarbeiter des Projektes sichergestellt? 226. Wie und wie oft wird der sinnvolle und korrekte Mitteleinsatz für dieses Projekt überprüft? 227. Welche konkreten Inhalte und Ziele hat das Projekt und welcher Finanzierungsbedarf wurde seitens der Projektbeteiligten bei Beantragung der Fördermittel gegenüber der bescheidenden Stelle mitgeteilt bzw. geltend gemacht? 228. Welche Veranstaltungen des Projektes fanden bisher statt und welche sind geplant? Eine Förderung des Projekts durch das Land findet nicht statt. Die kommunalseitige Mittelausstattung des Projektes ist der Anlage 1 zu entnehmen. Weiterführende Informationen liegen der Landesregierung nicht vor. 229. Unterstützt die Landesregierung Projekte, bei denen Menschen geholfen wird, die wegen ihrer Weltanschauung verfolgt werden? Wenn ja, welche? Nein. 230. Wie bewertet die Landesregierung, in Anbetracht der offen kommunizierten und gewollten politischen Einseitigkeit des Vereins die Trägerschafft durch „Miteinander e. V.“ für ein landesweites Antidiskriminierungsnetzwerk ? 61 Es wird auf die Antwort zu den Fragen 222 - 228 verwiesen. Der Verein führt derzeit kein Projekt mit diesem Titel durch. Eine Bewertung durch die Landesregierung ist demnach nicht möglich. 231. An welche Stelle können sich Bürger wenden, die wegen ihrer patriotischen Weltsicht und/oder wegen ihres konservativen zivilgesellschaftlichen Engagements diskriminiert werden? Bürgerinnen und Bürger, die sich wegen ihrer „patriotischen Weltsicht“ und/oder wegen ihres „konservativen zivilgesellschaftlichen Engagements“ diskriminiert sehen, können Kontakt zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) aufnehmen. Die ADS ist eine unabhängige Anlaufstelle für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Sie unterstützt Personen, die Benachteiligungen erfahren haben, die rassistisch motiviert oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität erfolgt sind. Die ADS kann insbesondere über Ansprüche informieren, Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens im Rahmen gesetzlicher Regelungen zum Schutz vor Benachteiligungen aufzeigen, Beratungen durch andere Stellen vermitteln und eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten anstreben. 232. Das Projekt gibt an, öffentlichkeitswirksam arbeiten zu wollen. Welche öffentlichkeitswirksamen Aktionen/Kampagnen wurden bereits durchgeführt und welche sind noch geplant, um diesem Anspruch gerecht zu werden? 233. Das Projekt wirbt damit, Betroffene zu begleiten und juristischen Beistand zu vermitteln. Wie viele Fälle wurden in welchen Regionen aus welchen Diskriminierungsgründen begleitet/betreut? 234. In wie vielen Fällen musste juristischer Beistand vermittelt werden und nach welchen Kriterien werden die passenden Anwälte ausgesucht? 235. Wie bewertet die Landesregierung die bisherige Organisation des „Anti- DiskriminierungsNetzwerk Sachsen-Anhalt“ und die bisher geleistete und geplante Arbeit?   236. Soll das „AntiDiskriminierungsNetzwerk Sachsen-Anhalt“ in Zukunft Mittel aus dem Landeshaushalt erhalten? Wenn ja, aus wie vielen Haushaltsstellen und in welcher Höhe sowie zu welchem Zweck? Es wird auf die Antwort zu Frage 230 verwiesen. Anlage 1 Frage 1 Frage 2 Ressort Projekt Inhaltliche Ausrichtung Jahr Landesmittel Bundesmittel EU-Mittel kommunale Mittel Drittmittel* davon in Spalten E bis I enthaltene Ausgaben für Personal A B C D E F G H I J 2012 150.000,00 € 20.220,84 € 141.629,20 € 2013 150.000,00 € 24.425,98 € 145.834,34 € 2014 178.300,00 € 25.000,00 € 169.810,39 € 2015 180.900,00 € 25.685,62 € 169.036,07 € 2016 183.500,00 € 30.992,37 € 177.142,82 € 2017 198.565,38 € 32.055,32 € 194.025,70 € 2012 54.704,21 € 31.646,09 € 2.000,00 € 78.808,59 € 2013 54.474,39 € 31.278,84 € 2.000,00 € 62.592,54 € 2014 60.433,16 € 28.118,82 € 6.189,88 € 72.877,11 € 2015 47.907,66 € 37.329,85 € 8.000,00 € 72.997,59 € 2016 47.510,59 € 43.717,76 € 8.566,61 € 75.739,69 € 2017 55.480,28 € 51.712,60 € 5.300,00 € 97.762,38 € 01.01.-15.06.2018 24.586,08 € 25.972,62 € 5.300,00 € 45.422,58 € 2012 118.679,46 € 68.655,43 € 1.000,00 € 158.341,88 € 2013 118.507,69 € 68.046,35 € 1.000,00 € 156.944,35 € 2014 140.835,43 € 65.529,04 € 1.600,00 € 183.694,37 € 2015 126.437,06 € 93.141,87 € 1.500,00 € 190.707,10 € 2016 119.310,02 € 109.785,35 € 1.500,00 € 200.311,26 € 2017 126.305,07 € 117.727,63 € 140,00 € 4.500,00 € 216.517,35 € 01.01.-15.06.2018 55.319,85 € 58.439,61 € 4.500,00 € 100.926,60 € 2012 157.324,48 € 91.011,38 € 3.375,00 € 185.713,31 € 2013 155.946,58 € 89.543,52 € 15.675,00 € 185.481,22 € 2014 180.705,56 € 84.080,14 € 974,36 € 217.895,18 € 2015 155.832,42 € 120.654,45 € 1.000,00 € 225.810,71 € 2016 150.666,68 € 138.638,76 € 5.415,63 € 237.166,77 € 2017 188.290,52 € 175.503,62 € 26.983,21 € 324.478,26 € 01.01.-15.06.2018 81.627,85 € 86.231,26 € 3.000,00 € 140.943,94 € 2014 0,00 € 36.997,43 € 7.164,45 € 21.884,42 € 2015 26.996,43 € 26.942,07 € 0,00 € 39.067,48 € 2016 26.995,98 € 28.849,02 € 0,00 € 45.165,44 € 2017 29.408,45 € 27.411,31 € 300,00 € 45.871,37 € 01.01.-15.06.2018 13.025,09 € 13.759,64 € 300,00 € 21.328,09 € BMFSFJ MS (LVwA) Modellprojekt "Horizont 21" Etablierung einer demokratischen Lern-, Arbeits- und Lebenskultur durch die gemeinsame Entwicklung von Bildungsund Handlungskonzepten für eine demokratische Schulkultur 2012 5.054,97 € 16.135,84 € 126.235,31 € 2.000,00 € 98.674,30 € 2012 40.000,00 € 68.600,00 € 28.600,00 € 71.765,53 € 2013 40.000,00 € 59.033,00 € 19.033,00 € 62.316,00 € 2014 13.500,00 € 59.050,00 € 22.360,00 € 62.712,24 € 2015 2.559,76 € 130.000,00 € 4.500,00 € 77.559,76 € 2016 3.000,00 € 130.000,00 € 8.082,13 € 102.032,13 € 2017 8.203,60 € 130.000,00 € 5.800,00 € 105.275,00 € BMFSFJ MS (LVwA) Modellprojekt "RausWege - Deradikalisierung und Prävention in der Resozialisierung" Stärkung bestehender Regelstrukturen der freien Straffälligenhilfe sowie des Sozialen Dienstes der Justiz in Bezug auf präventive- und intervinierende Maßnahmen; Umgang mit der Radikalisierung für die Zielgruppe des politischen Rechtsextremismus innerhalb und außerhalb des Justizvollzugs 2017 6.734,17 € 86.815,00 € 0,00 € 49.190,00 € BMFSFJ MS (LVwA) MB (LzpB) Modellprojekt "my_responsibility - für ein diskriminierungsfreies demokratisches Lernumfeld" Aufbau einer unabhängigen "Fach- und Coachingstelle" für diskriminierungsfreie demokratische Entwicklung in beruflichen Bildungseinrichtungen unter Einbeziehung aller Beteiligten 2017 23.700,00 € 21.097,00 € 5.150,00 € 6.657,00 € 15.03.-31.12.2012 3.062,00 € 01.03.-31.12.2013 3.062,00 € 01.03.-31.12.2014 2.862,00 € 16.03.-31.12.2015 2.862,00 € 06.04.-31.12.2016 2.862,00 € 01.05.-31.12.2017 2.247,11 € Ratgeber für Flüchtlinge u. MigrantInnen "Was tun nach einem rassist. Angriff?" Informationsbroschüre 01.04.-31.10.2012 2.850,00 € 01.04.-31.10.2012 525,00 € 01.04.-31.12.2013 525,00 € Lesungen mit den Herausgeber_innen des Buches Kaltland Lesung 16.+18.04.2012 535,70 € "Critical Whiteness“ Workshop/ Tagesseminar zu "Critical Whiteness" 09.11.2012 464,58 € "Leben in der Wohnungslosigkeit" Podiumsdiskussion zu Ursachen, Alltagserfahrungen und Gewalt gegen Wohnungslose in Quedlinburg, Sachsen-Anhalt und bundesweit 24.09.2014 468,50 € "Rechten Terror als rechten Terror benennen. Aktuelle Entwicklungen…" (Zuwendung wurde widerrufen) / 03.-04.11.2016 2.757,50 € Bundeszentrale für politische Bildung Verstärker-Netzwerk (Kooperationsprojekt mit der Bundeszentrale für politische Bildung) Netzwerk aus Akteuren der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit für die politische Bildung von benachteiligten Jugendlichen 2017 29.998,49 € 23.734,54 € MI (Landespräventionsbeirat) "Der kleine Angsthase" Bildergeschichte im Pixi-Format zum Thema Zivilcourage für die Präventionsarbeit mit Kindern und Erwachsenen 2012 10.072,00 € 2012 37.500,00 € 29.087,02 € 2013/ 2014 45.500,00 € 42.592,81 € 2015 20.359,94 € 13.563,18 € 2016 30.000,00 € 26.676,00 € 2017 29.928,00 € 27.180,00 € 2012 11.167,64 € 34.597,92 € 40.755,40 € 2013 11.487,03 € 35.000,00 € 41.105,43 € 2014 11.294,82 € 35.000,00 € 41.381,02 € 2015 24.789,00 € 35.000,00 € 51.612,07 € 2016 24.943,69 € 35.000,00 € 54.263,12 € 2017 44.993,63 € 35.000,00 € 56.498,01 € 2012 12.629,07 € 8.386,59 € 2013 15.796,77 € 12.696,83 € 2015 10.543,00 € 6.932,96 € 2016 77.177,00 € 53.978,95 € * Stiftungs- und Fondsmittel, eigene Einnahmen (z. B. aus Spenden und Honoraren), Erstattungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen aus der Umlage 1 Große Anfrage der Fraktion AfD zur Fördermittelvergabe an den Verein „Miteinander e. V.“ und angeschlossene Projekte im Rahmen der sogenannten „Demokratieförderung“ des Landes Sachsen-Anhalt vom 20.12.2017 (Drs. 7/2247) Zusammenfassende Darstellung der Fördermittelvergabe an den Verein Miteinander e. V. Kapitel I - Kapitel XI Frage 3 MS (Landesverwaltungsamt, LVwA) Institutionelle Förderung Stärkung der Demokratie und Zivilgesellschaft verbunden mit dem Zurückdrängen von Rechtsextremismus, Rassismus und anderen Formen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit MS (LVwA) Arbeitsstelle Rechtsextremismus Analyse rechter Strukturen und Aktivitäten in Sachsen-Anhalt und deren Einordnung in einen überregionalen und bundesweiten Kontext Entwicklung nachhaltiger Konzepte und Handlungsstrategien gegen Rechtsextremismus in den jeweiligen Tätigkeitsfeldern der Adressaten MS (LVwA) Regionale Beratungsteams Nord, Mitte und Süd Unterstützung und kompetente Beratung bei der Entwicklung von Handlungsstrategien, sowie bei der Bildung von Aktionsnetzwerken zur Bekämpfung von Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus MS (LVwA) Mobile Beratung für Opfer rechter Gewalt Beratung und Unterstützung für Betroffene von rechten, rassistischen und antisemitischen Angriffen MS (LVwA) Kompetenzstelle Eltern und Rechtsextremismus landesweites Angebot an Beratungsstellen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe im Kontext von Rechtsextremismus und Familie. Zielstellung, die Distanzierungsprozesse vom Rechtsextremismus zu fördern bzw. den Einstieg von Kindern und Jugendlichen in die rechte Szene zu verhindern BMFSFJ MS (LVwA) Modellprojekt "Rollenwechsel" Wahrnehmung, Erprobung und Reflektion von Geschlechterrollenvorstellungen in der persönlichen Entwicklung und im Rechtsextremismus BMFSFJ MS (LVwA) Modellprojekt "Frei(T)Räume erleben" Radikalisierungsprävention durch die Erprobung pädagogischer Interventionsformate an der Schnittstelle zwischen (Jugend)Haftanstalt(en) und belasteten Sozialräumen in Sachsen-Anhalt MB (LzpB) Newsletter der Mobilen Beratung für Opfer rechter Gewalt: "informationen" Regelmäßige Information über die Arbeit der Mobilen Beratung für Opfer rechter Gewalt und Einschätzung des regionalen Ausmaßes rechter und rassistischer Gewalt MB (LzpB) "Infotour: Solidarität mit den Betroffenen – Die Mobile Opferberatung vor Ort" Bekanntmachung der "Mobilen Beratung für Opfer rechter Gewalt" Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes AntiDiskriminierungsNetzwerk Sachsen-Anhalt Stärkung der Beratungsstellen im Feld der Antidiskriminierungsarbeit durch Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote zum AGG und Lobbyarbeit für die Antidiskriminierungsarbeit im Land Sachsen-Anhalt Landeshauptstadt Magdeburg Netzwerkstelle Demokratisches Magdeburg Schnittstelle und Impulsgeber für Akteure, die sich in Magdeburg für eine demokratische und weltoffene Stadtkultur einsetzen. Arbeitsfelder sind das "Bündnis gegen Rechts Magdeburg", die "Europäische Städtekoalition gegen Rassismus", die "Partnerschaft für Demokratie der Landeshauptstadt Magdeburg" und das Projekt "Otto greift ein" Landeshauptstadt Magdeburg Junge Ideen (LAP-Projekt) / Landeshauptstadt Magdeburg Neustadt: Miteinander! Quartiersmanagement und Stärkung des Zusammenlebens in der Alten- und Neuen Neustadt in Magdeburg Anlage 2 Jahr Ort, sofern angegeben Institution/Veranstalter/Einrichtung Thema/Inhalt 2012 Merseburg Hochschule Merseburg / Miteinander e.V. Seminar "Geschichte(n) Würde(n) Leben" 2012 Magdeburg Miteinander e.V. Fachtagung für zivile Konfliktlösung: Krieg und Erinnerung. Ein thematischer Stadtrundgang durch die Geschichte und Gegenwart Magdeburgs 2012 Magdeburg zephram GbR / Max-Planck-Institut / Miteinander e.V. "otto greift ein" - Ideenwerkstatt 2012 Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden, Forschungsstätte der evangelischen Studiengemeinschaft e.V. / Miteinander e.V. Zivile Konfliktbearbeitung im Inland – Zukunftsweisendes Konzept oder Worthülse? 2012 Loccum Plattform Zivile Konfliktbearbeitung in Deutschland / Miteinander e.V. Friedenslogikstatt Sicherheitslogik 2012 Jerichower Land Miteinander e.V. / Regionaler Arbeitskreis Jugendarbeit Entwicklungsworkshop "Partizipation" 2012 Halle Evangelisches Studienseminar / Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt / Miteinander e.V. Blockseminar zu Rechtsextremismus 2012 Wolmirstedt DIE LINKE / Miteinander e.V. Vortrag "Die Marke Thor Steinar - nur ein Modelabel?" 2012 Jerichower Land Sekundarschule / Schulsozialarbeit / Miteinander e.V. - Bildungsteam Rechtsextremismus Frage 13 Mit welchen Einrichtungen in Sachsen-Anhalt arbeitet der Verein im Rahmen der Bildungsarbeit zusammen? Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt (ab 2010) Einrichtungen, gemeinsame Veranstaltungen und Themen nennen. Frage 48 Welche Veranstaltungen, Fortbildungen und Projekttage fanden im Rahmen des Projektes seit Beginn der Förderung statt? Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Ort, Thema/Inhalten, Institution, Referenten und öffentlicher oder nicht öffentlicher Einrichtung. Große Anfrage der Fraktion AfD zur Fördermittelvergabe an den Verein „Miteinander e. V.“ und angeschlossene Projekte im Rahmen der sogenannten „Demokratieförderung“ des Landes Sachsen-Anhalt vom 20.12.2017 (Drs. 7/2247) 1 2012 Magdeburg Miteinander e.V. / Aktion Sühnezeichen Friedensdienste Rechtsextremismus in der DDR 2012 Magdeburg Miteinander e.V. / Aktion Sühnezeichen Friedensdienste Magdeburg im Nationalsozialismus 2012 Magdeburg Miteinander e.V. / Aktion Sühnezeichen Friedensdienste Die internationalen Sommerlager in der Gedenkstätte KZ Lichtenburg 2012 Magdeburg Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg / "otto greift ein" - Abendworkshop für Zivilcourage Miteinander e.V. - "otto greift ein" mit Kooperationspartnern, 2012 Caritas Deutschland / Miteinander e.V. Workshop zu Rechte Jugendkultur zwischen Lifestyle und Militanz 2012 Magdeburg Miteinander e.V. - "otto greift ein" mit Kooperationspartnern / Otto-von-Gericke- Universität "otto greift ein" - Abendworkshop für Zivilcourage 2012 Magdeburg Katholische Erwachsenenbildung im Land Sachsen-Anhalt e.V. / Miteinander e.V. Fachtag "Demokratie gestalten - (k)eine Frage der Bildung?!" 2012 Magdeburg Theater Magdeburg / Miteinander e.V. - "otto greift ein" Zivilcouragetraining 2012 Magdeburg Theater Magdeburg / Miteinander e.V. - Bildungsteam Einführung zum Thema Rechtsextremismus 2012 Magdeburg Miteinander e.V. - "otto greift ein" mit Kooperationspartnern / Alten- und Servicezentrum Kannenstieg Workshop für Zivilcourage 2012 Magdeburg Miteinander e.V. - "otto greift ein" mit Kooperationspartnern / Alten- und Servicezentrum Sudenburg Workshop für Zivilcourage 2012 Magdeburg Miteinander e.V. - "otto greift ein" mit Kooperationspartnern / Alten- und Servicezentrum Cracau Workshop für Zivilcourage 2012 Magdeburg Miteinander e.V. - "otto greift ein" mit Kooperationspartnern / Politischer Runder Tisch der Frauen "editha greift ein"-Abendworkshop für Zivilcourage 2 2012 Landessportbund - Projekt MuT / Miteinander e.V. Fortbildung zu Ausgrenzung und Rechtsextremismus 2012 Magdeburg Miteinander e.V. - "otto greift ein" mit Kooperationspartnern / Leibniz-Institut Magdeburg "otto greift ein"-Abendworkshop für Zivilcourage 2012 Magdeburg Miteinander e.V. - "otto greift ein" mit Kooperationspartnern / Hochschule Magdeburg-Stendal "otto greift ein"-Abendworkshop für Zivilcourage 2012 Magdeburg Deutsches Riga-Komitee / Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. / Landeshauptstadt Magdeburg, Miteinander e.V. Magdeburg im Nationalsozialismus. Ein Gedenkrundgang 2012 Magdeburg Landespräventionsrat / Miteinander e.V. - "otto greift ein" mit Kooperationspartnern "otto greift ein" - Workshop für Zivilcourage 2012 Magdeburg Miteinander e.V. - "otto greift ein" mit Kooperationspartnern / regiocom GmbH "otto greift ein" - Workshop für Zivilcourage 2012 Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt, Miteinander e.V. - Bildungsteam Workshop "Styles, Codes, Symbole" 2012 Magdeburg Miteinander e.V. - "otto greift ein" mit Kooperationspartnern / Bosch Communication Center "otto greift ein" - Workshop für Zivilcourage 2012 Magdeburg Miteinander e.V. - Bildungsteam / Theater Magdeburg Magdeburger Erinnerungsorte im Rahmen einer Stückentwicklung 2012 Stendal Berufsbildungswerk Stendal / Miteinander e.V. - Bildungsteam Workshop zum Umgang mit Gewalt 2012 Jerichower Land Miteinander e.V. - Horizont 21, Bildungsgteam / Sekundarschule Zwischenauswertung der bisherigen Arbeit der Schülervertretung 2012 Halle Miteinander e.V. - Bildungsteam, RollenWechsel / Clara Zetkin e.V. / Rockstation e.V. Entwicklung eines Theaterstücks "Rap Theater Experiment" 2012 Magdeburg Miteinander e.V. - Bildungsteam / ijgd Sachsen-Anhalt e.V. Tagesseminar zu "Rechtsextremismus und Demokratiefeindlichkeit" 2012 Miteinander e.V. - Bildungsteam / TheaterDialog Workshop zu theaterpädagogische Ansätze in der Bildungsarbeit 3 2012 Magdeburg Goethe-Sekundarschule Magdeburg / Miteinander e.V. Schulprojekttag gegen Ausgrenzung 2012 Halle Miteinander e.V. - Bildungsteam, RollenWechsel / Salzmann-Schule Halle Projekttag zum Thema Rechtsextremismus 2012 Halle Miteinander e.V. - Bildungsteam, RollenWechsel / Comeniusschule / Hallianz-Jugendfonds / Freie Träger der Jugendarbeit (AWO) Führungen durch die Ausstellung: "Wir haben noch gar nicht angefangen zu leben" 2012 Stendal Miteinander e.V. - Bildungsteam / TheaterDialog Forumtheater-Workshop in Salzwedel 2012 Höhnstedt Miteinander e.V. - RollenWechsel, Bildungsteam / Sekundarschule Höhnstedt / AktionMensch Theaterschnupperstunden "Ich, Du, Er, Sie, Es…." 2012 Harz Sekundarschule / Miteinander e.V. Schulprojekttag zu Jugendkulturen 2012 Wolmirstedt Kurfürt Joachim-Friedrich- Gymnasium Wolmirstedt / Miteinander e.V. Workshop zu Zivilcourage 2012 Prettin Miteinander e.V. / Aktion Sühnzeichen / Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt Workshop "Einführung in den Nationalsozialismus" 2012 Lichtenburg/ Prettin Miteinander e.V. / Aktion Sühnzeichen / Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt Workshop zu Rechtsextremismus in Europa 2012 Quedlinburg Berufsbildende Schulen J.P.C. Heinrich Mette Quedlinburg / Miteinander e.V. - Bildungsteam Argumentationstraining gegen Menschenfeindlichkeit 2012 Höhnstedt Miteinander e.V. / Sekundarschule / AktionMensch Theater AG "Ich, Du, Er, Sie, Es…." 2012 Raßnitz Miteinander e.V. / TheaterDialog Workshop mit rechtsorientierten Jugendlichen 2012 Miteinander e.V. / Rosa-Luxemburg- Stiftung Sachsen-Anhalt 70 Jahre Wannseekonferenz 2012 Magdeburg Max-Planck-Institut / Miteinander e.V. "otto greift ein" - Kick off-Veranstaltung 2012 Magdeburg Bündnis gegen Rechts Magdeburg / Miteinander e.V. - Netzwerkstelle Demokratisches Magdeburg Gedenken an den Todestag von Frank Böttcher 2012 Magdeburg Stadtführerverband Magdeburg / Bündnis gegen Rechts Magdeburg / Miteinander e.V. Gedenken an die ermordeten Sinti und Roma 4 2012 Burg Miteinander e.V. Fachgespräch zum Thema Rechtsextremismus und pädagogisches Arbeiten 2012 Miteinander e.V. Werkstattgespräch mit Studierenden der Sozialarbeit zu pädagogischem Handeln in der Arbeit mit rechtsaffinen Jugendlichen 2012 Nienhagen Nienhagen / Miteinander e.V. Filmpräsentation "Blut muss fließen" und Diskussion in Anwesenheit des Regisseurs Peter Ohlendorf und Holger Stahlknecht 2012 Halle Miteinander e.V. / Thalia Theater / Flüchtlingsrat Sachsen- Anhalt e.V. / Romano Drom e.V. Veranstaltungsreihe zu der Ausstellung: Blackbox Abschiebung 2012 Deutsches Institut für Menschenrechte / Miteinander e.V. Erinnerung und Menschenrechte 2012 Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt / Miteinander e.V. Aktive Mitwirkung an Landeskonferenz zum "Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit" 2012 Magdeburg Bündnis gegen Rechts Magdeburg / Miteinander e.V. Gedenken an den Todestag von Torsten Lamprecht 2012 Magdeburg Landeszentrale für politische Bildung / Deutsche Polizeigewerkschaft / Bündnis gegen Rechts Magdeburg / ALSO Projekt / Sportjugend Magdeburg 1. Magdeburger Soccer und Musik Event 2012 Magdeburg Bündnis gegen Rechts Magdeburg / Miteinander e.V. Gedenken an den Todestag von Rick Langenstein 2012 Magdeburg KanTe e.V. / Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt / Miteinander e.V. - "otto greift ein" mit Kooperationspartnern Aktion "KanTe zeigt Zivilcourage" 2012 Magdeburg Offener Kanal Magdeburg / Max- Planck-Institut / Miteinander e.V. - "otto greift ein" mit Kooperationspartnern Podiumsdiskussion "Zivilcourage - aufrechter Gang im Alltag" 2012 Magdeburg Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt / KanTe e.V. / ARTist e.V. / Miteinander e.V. - "otto greift ein" mit Kooperationspartnern Kreativwettbewerb "Kunststück Courage" 5 2012 Magdeburg Deutsches Riga-Komitee / Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. / Landeshauptstadt Magdeburg, Miteinander e.V. Vortrag "Von Riga nach Magdeburg. Das Schicksal des Max Michelson" 2012 Nürnberg Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus / Miteinander e.V. Konferenz "Erinnerungsdiskurse und Menschenfeindlichkeit in Kirche und Gesellschaft" 2012 Merseburg Junge Gemeinde Merseburg / Miteinander e.V. Fortbildung zu neonazistischen Erscheinungsformen in Sachsen-Anhalt 2012 Tangermünde Sekundarschule Tangermünde Fortbildung zu neonazistischen Erscheinungsformen 2012 Hettstedt Kolping-Berufsbildungswerk Fortbildung zu neonazistischen Erscheinungsformen 2012 Saalekreis Kreissportbund / Miteinander e.V. Fortbildung, Erscheinungsformen und Aktivitäten des Neonazismus im Sport und darüber hinaus 2012 Leipzig Kulturausschuss des Stadtrates der Stadt Leipzig / Miteinander e.V. Multiplikatorenfortbildung zu "Faschistischer Asthetik: Provokation oder politische Intervention?" 2012 Hannover Fachhochschule Hannover / Miteinander e.V. Studienmodul Soziologie des Rechtsextremismus 2012 Jerichower Land Landessportbund Sachsen-Anhalt / Miteinander e.V. Fortbildung zu Erscheinungsformen und Aktivitäten des Neonazismus im Sport und darüber hinaus 2012 Aschersleben Fachhochschule Polizei / Miteinander e.V. Vorstellung der Arbeit des Vereins sowie der Opferberatungsstelle und Lage des Rechtsextremismus aus Sicht des Vereins 2012 Leipzig Arbeitskreis Ost Evangelische Publizistik Vortrag und Diskussion zum Thema "Herausforderungen für die Demokratie" aus Anlass einer Fachtagung 2012 Gardelegen Hansestadt Gardelegen / Miteinander e.V. Vortrag und Diskussion zum Thema Rechtsextremismus im Salzlandkreis 2012 Fachtag des BERANET Schleswig- Holstein Vortrag und Diskussion zum Thema "Demokratie stärken" Strategien gegen Unterwanderung demokratischer Strukturen 2012 Dähre Sekundärschule / Miteinander e.V. Fortbildung zu neonazistischen Erscheinungsformen 2012 Peseckendorf Jugendbildungsstätte Peseckendorf Fortbildung zu neonazistischen Erscheinungsformen im Rahmen einer JuLeiCa-Ausbildung 2012 Berlin FU Berlin Informations- und Vortragveranstaltung für Studierende im FB Internationale Journalistik zu Fragen des Verhältnisses von Medienöffentlichkeit und Rechtsextremismus 6 2012 Bördekreis Schulsozialarbeit Bördekreis Workshop für Schulsozialarbeit und Lehrkräfte über Rechtsextremismus im Web 2.0 2012 AWO Sachsen-Anhalt Fachinhaltliche Unterstützung der Fachtagung Toleranz und Vielfalt 2012 Magdeburg MDR Sachsen-Anhalt / Miteinander e.V. Fortbildungsveranstaltung für Politikjournalistinnen und - jounalisten zum Thema Medienstrategien von Neonazis insbesondere Web 2.0 Formate 2012 Genthin Stadtbibliothek Genthin / Miteinander e.V. Filmpräsentation "Blut muss fließen" und Diskussion in Anwesenheit des Regisseurs Peter Ohlendorf 2012 Salzwedel Miteinander e.V. Lokale Erinnerungspolitik in Salzwedel 2012 Berlin Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin / Miteinander e.V. Informations- und Diskussionsveranstaltung zu "Rechtsextremismus in den neuen Bundesländern in den 1990er Jahren" 2012 Bernburg Bernburger Bürgerbündnis / Kreisvolkshochschule Vortrag zu rechtsextreme Kampagnen zu Sexualstraftaten am Beispiel Insel 2012 Stendal Arbeitskreis Frieden Evangelische Kirche Vortrag und Diskussion zum Verlauf des Konflikts um die Ansiedlung zweier ehemaliger Sexualstraftäter in Insel 2012 Dessau Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen-Anhalt Podiumsdiskussion "Wie wehrhaft ist unsere Demokratie?" 2012 Evangelische Kirche Mitteldeutschland Fachgespräch zu rechtsextremen Kampagnen und kulturelle Hegemonie im ländlichen Raum 2012 Miteinander e.V. Lesung mit anschließender Diskussion zum Buch "Kaltland. Eine Sammlung" 2012 Harz Dachverein Reichenstraße / ZORA Halberstadt Input und Podiumsdiskussion "Nazistrukturen im Landkreis Harz" 2012 Merseburg Lokaler Aktionsplan Saalekreis Engagementmöglichkeiten im Saalekreis 2012 Leipzig Verein ENWI Leipzig / Miteinander e.V. Podiumsdiskussion zum Umgang mit der öffentlichen Repräsentanz faschistischer Ästhetik 2012 Diakonie Bundesverband Fachfortbildung Rechtsextremismus in der Erziehungsberatung 2012 Merseburg Arbeit & Leben Sachsen-Anhalt / Miteinander e.V. Fachtagung "Impulse für den Umgang mit Rechtsextremismus in der Jugendhilfe und (Jugend-)Kriminalrechtspflege" 7 2012 Ratzeburg Stadt Ratzeburg / RAA Mecklenburg- Vorpommern / Miteinander e.V. Vortrag und Diskussion auf der Dreiländerregionalkonferenz "Toleranz fördern" zum Thema Rechtsextremismus und nachhaltige Entwicklung von ländlichen Sozialräumen 2012 Quedlinburg Bündnis90/Die Grünen / Reichenstrasse e.V. Quedlinburg Podiumsdiskussion zu 20 Jahre rechtsextreme Krawallen in Quedlinburg 2012 Oschersleben Bündnis gegen Rechts Oschersleben / Miteinander e.V. Filmpräsentation "Blut muss fließen" und Diskussion in Anwesenheit des Regisseurs Peter Ohlendorf 2012 Salzwedel Arbeitskreis für Demokratie und Weltoffenheit Salzwedel / Miteinander e.V. Filmpräsentation "Blut muss fließen" und Diskussion in Anwesenheit des Regisseurs Peter Ohlendorf 2012 Naumburg Theater Naumburg / Gymnasium Naumburg / Theater Magdeburg / Landeszentrale für politische Bildung Diskussion mit Schülerinnen und Schülern über die Attraktivität von Rechtsextremismus im Rahmen des Theaterprojekts Jugendfrei 2012 Bundesjugendring / IDA Nordrhein- Westfalen Fachtagung des Bundesverbandes der verbandlichen Jugendarbeitsträger zum Thema Rechtsextremismus und Jugendarbeit 2012 Oranienburg Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten / Land Brandenburg Aus Anlass des 20. Jahrestages des Brandanschlages auf die jüdische Baracke in der KZ Gedenkstätte Sachsenhausen fand eine Tagung zum Thema Rechtsextremismus in den 1990er Jahren statt 2012 Leipzig Jugend- und Schulsozialarbeit Leipzig Fachtagung Gender und Rechtsextremismus 2012 LK Stendal Hingucken - Einmischen. Input auf Fachtag zur Entwicklung der neonazistischen Szene im Landkreis Stendal 2012 Nienhagen Bürgerbündnis "Nienhagen- Rechtsrockfrei" Input beim Treffen des Bürgerbündnisses "Nienhagen- Rechtsrockfrei" 2012 LK Jerichower Land Diakonie Jerichower Land Veranstaltung zu Fußball und Neonazismus 2012 Dessau, Halle, Magdeburg Filmpräsentation "Blut muss fließen" und Diskussion in Anwesenheit des Regisseurs Peter Ohlendorf 2012 Rathenow Lokaler Aktionsplan Rathenow Input zur Entwicklung der extremen Rechten in Sachsen-Anhalt 2012 Halle Miteinander e.V. / Gedenkstätte "Roter Ochse" Seminar zum Thema israelkritischer Antisemitismus 8 2013 Magdeburg Miteinander e.V.- "otto greift ein" mit Kooperationspartnern / Landeshauptstadt Magdeburg Workshop für Zivilcourage 2013 Magdeburg Miteinander e.V.- "otto greift ein" mit Kooperationspartnern /Theater Magdeburg Workshop für Zivilcourage 2013 Halberstadt Katholische Akademie des Bistums Magdeburg / Miteinander e.V. Vortrag und Diskussion im Rahmen der Veranstaltung "Wir brauchen eine Kultur der Aufmerksamkeit" 2013 Wittenberg Evangelische Akademie Sachsen- Anhalt e.V. / Evangelische Jugend / Miteinander e.V. Workshop im Rahmen des Projektes "Azubis treffen Politik" 2013 cultures interactiv e.V. Berlin / Landeszentrale für politische Bildung Thüringen / Miteinander e.V. Unterstützung der Fachtagung "Jenseits der Toleranz!? Erfahrungen, Möglichkeiten und Grenzen der Sozialarbeit mit rechten Jugendlichen" 2013 Miteinander e.V. Fortbildung zum Thema Rassismus in Kinderbüchern 2013 Halberstadt Miteinander e.V.- "otto greift ein" mit Kooperationspartnern Workshop für Zivilcourage 2013 Gesellschaft für Soziale Unternehmensberatung / Miteinander e.V. Fachgespräch zu rechtsextrem gefährdeten und rechtsextrem orientierten Jugendlichen 2013 Radicalisation Awareness Network (RAN) / Miteinander e.V. Workshop über die Bildungsarbeit des Vereins in Haftanstalten im Programm "interventions for deradicalisation and disengagement in prison and probation" 2013 Miteinander e.V. Projekttag für Bundesfreiwilligendienstleistende zu Alltagsrassismus 2013 Halle Integrierte Gesamtschule Halle Projekttag zu Menschenrechte 2013 Höhnstedt Miteinander e.V.. / Sekundarschule Theater AG mit Jugendlichen 2013 Magdeburg Miteinander e.V.- "otto greift ein" mit Kooperationspartnern / Geschwister- Scholl-Gymnasium Workshop für Zivilcourage 2013 Stendal Berufsbildungswerk Stendal / Miteinander e.V. Workshop für Zivilcourage 2013 Magdeburg Internationaler Bund / Miteinander e.V. Projekttag zu Formen von Ausgrenzung und Diskriminierung 9 2013 Magdeburg Landesschülerrat Sachsen-Anhalt / Miteinander e.V. Rechtsextreme Jugendkultur. Möglichkeiten der Auseinandersetzung in Schule und Freizeit 2013 Magdeburg Junge Gemeinde des Doms zu Magdeburg / Miteinander e.V. Vortrag und Diskussion zum Thema "Was tun im Umgang mit der NPD?" 2013 Magdeburg Stadtbibliothek Magdeburg / Miteinander e.V. Workshop für Schülerinnen und Schüler zum Thema "Rechtsextreme Jugendkultur zwischen Lifestyle und Militanz" 2013 Magdeburg Miteinander e.V.- "otto greift ein" mit Kooperationspartnern / Ministerium für Inneres und Sport Workshop für Zivilcourage 2013 Halle Miteinander e.V. / Berufsbildende Schulen Halle Theaterprojekt mit Schülerinnen 2013 Magdeburg Miteinander e.V.- "otto greift ein" mit Kooperationspartnern / Sekundarschule Magdeburg Workshop für Zivilcourage 2013 Halle Miteinander e.V. / Makarenkoschule Halle / Pusteblume Halle Theaterworkshop 2013 Höhnstedt Miteinander e.V. / Sekundarschule / Theater AG Theaterworkshop 2013 Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. - Jugendarbeitskreis / Miteinander e.V. Informationen zum Umgang mit Bedrohungen durch Neonazis 2013 Halle Miteinander e.V. / Sekundarschule Fliederweg Halle / Familiencafe Völkchen des KJH e.V. Theaterwochenende 2013 Raßnitz Miteinander e.V. / JA Raßnitz / Sozialtherapeutische Anstalt Workshop und theaterpädagogisches Projekt zum Thema Männlichkeit 2013 Halle Miteinander e.V. / Trägerwerk Soziale Dienste Sachsen-Anhalt Theaterprojekt zu Träumen und Wünschen mit Kindern und Jugendlichen der Ambulanten Erziehungshilfe 2013 Wittenberg Miteinander e.V. / Evangelische Akademie Wittenberg Workshop für Zivilcourage 10 2013 Magdeburg Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V. / Evangelische Jugend der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland / Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V. / ijgd Sachsen-Anhalt e.V. / Offener Kanal Magdeburg / Die Wählerischen / Miteinander e.V. Unterstützung der Heranführung von Jugendlichen an die Bundestagswahl im Rahmen des Netzwerks "WählerIsCH" 2013 Magdeburg Geschwister-Scholl-Gymnasium / Miteinander e.V. Workshop Theater für Zivilcourage 2013 Droyßig Miteinander e.V.- Bildungsteam / Sekundarschule Droyßig Projekttag "Menschenrechte und NS-Zeit" 2013 Miteinander e.V.-"otto greift ein" / ijgd Sachsen-Anhalt e.V. Workshop für Zivilcourage 2013 Magdeburg Evangelische Studentengemeinde Magdeburg / Miteinander e.V. Vortrag "Zivilgesellschaft gegen Rechtsextremismus" 2013 Magdeburg Miteinander e.V. / Theater Magdeburg Stadtrundgang "Magdeburg im Nationalsozialismus. Zur Geschichte der Erinnerung" 2013 Magdeburg Miteinander e.V.. / Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Fachliche Unterstützung der Tagung "Beratung für Eltern rechtsextremer Jugendlicher - Bedarfe, Erfahrungen, Praxis" 2013 Magdeburg Miteinander e.V. / Bündnis gegen Rechts Magdeburg Erinnerungsveranstaltung "Im Gedenken an die Opfer der Shoa. Zeugnisse der Erinnerung" 2013 Magdeburg Miteinander e.V. / Die Linke Sachsen- Anhalt / Die Linke Stadtverband Magdeburg Tagung "80 Jahre danach: Machtübernahme der Nationalsozialisten und Erinnerungskultur in Magdeburg" 2013 Magdeburg Bündnis gegen Rechts Magdeburg / Miteinander e.V. Gedenken an den Todestag von Frank Böttcher 2013 Magdeburg Stadtführerverband Magdeburg / Bündnis gegen Rechts Magdeburg /Miteinander e.V. Gedenken an die ermordeten Sinti und Roma 2013 Amadeo Antonio Stiftung / Miteinander e.V. Fachgespräch Gender und Rechtsextremismus 2013 Halle Miteinander e.V. Fachtag "Pädagogisches Handeln in der Arbeit mit rechtsaffinen Jugendlichen" 11 2013 Magdeburg Bündnis gegen Rechts Magdeburg / Miteinander e.V. Gedenken an den Todestag von Torsten Lamprecht 2013 Halle Bildungshaus Riesenklein / Miteinander e.V. Workshop im Rahmen des Bundestreffens freier Alternativschulen zur geschlechterreflektierenden Bildungsarbeit 2013 Wittenberg Evangelische Akademie Wittenberg / Miteinander e.V. Workshop zum Thema Umgang mit Scham und Beschämung in der Schule 2013 Magdeburg Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt / Miteinander e.V. Vortrag über "Rassismus im Alltag: Erscheinungsformen und Ansätze der Auseinandersetzung" 2013 Magdeburg Theater Magdeburg / Miteinander e.V. Stadtführung anlässlich des 75.Jahrestages der Novemberpogrome 2013 Dresden Arbeitsgemeinschaft der Jugendfreizeitstätten (AGJF) Sachsen e.V./ Miteinander e.V. Fachtag „MUT VOR ORT- WAS GEHT ” 2013 Magdeburg Quartiersmanagerinnen und -manager Sachsen-Anhalt / Miteinander e.V. Vortrag "Zivilgesellschaft gegen rechtsextreme Aufmärsche" 2013 Kalbe Miteinander e.V.-Bildungsteam / AWO Kalbe Durchführung der Veranstaltung zum Thema "Prävention in der Jugendarbeit gegen Rechtsextremismus" 2013 Magdeburg Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt / Gedenkstätte Moritzplatz Vortrag "Der geschichtspolitische Fundamentalismus der extremen Rechten" im Rahmen einer Fachtagung 2013 Halle Stadtjugendring Halle Input und Diskussion zu "Neonazistischen Öffentlichkeitsstrategien" 2013 Wittenberg Evangelische Akademie Wittenberg Input auf Veranstaltung "Nicht angepasst – Zivilcourage und Widerstand“ 2013 Landkreis Stendal DRK Kreisverband Stendal Fortbildung für Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter sowie Pädagoginnen und Pädagogen zu "Rechte Strukturen im LK Stendal und darüber hinaus – Strategien gegen Neonazismus" 2013 Berlin Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin / Miteinander e.V. Fortbildung zum Thema "Neue Rechte" 2013 Düsseldorf Fachhochschule Düsseldorf Fortbildungsbildsveranstaltung für Studierende zum Thema "Neue Rechte" 2013 Crawinkel Gemeinde Crawinkel Vortrag und Diskussion zu "Rechtsextremismus als Herausforderung für Kirche und Gemeinde" 12 2013 DGB Kreisverband Aschersleben Schulung „Zum Umgang mit Neonazis bei öffentlichen Veranstaltungen" 2013 Aschersleben Stadt Aschersleben Fortbildung zu Neonazismus und Jugendkultur, Hintergründe und Handlungsempfehlungen 2013 Leipzig Evangelisches Studienwerk Leipzig Vortrag zu "Neopaganismus in der extremen Rechten“ 2013 Gommern Europaschule Podiumsdiskussion zu "Der 17. Juni 1953 - Geschichte erfahren" 2013 Crawinkel MOBIT Input auf Fachtag zu Neonazismus im ländlichen Raum 2013 Halberstadt Käthe-Kollwitz-Gymnasium Halberstadt Schulprojekttag im Rahmen von "Schule ohne Rassismus, Schule mit Courage“ - Vortrag zu rechten Jugendkulturen 2013 Miteinander e.V. Fortbildung zu "Die musikalische Grauzone in der (Skinhead-) Rockmusik“ 2013 ijgd Sachsen-Anhalt e.V. Fortbildung "Rechtsorientierte Jugendliche im Freiwilligendienst“ 2013 Miteinander e.V. Vortrag zu "Die besondere Problematik von neonazistischen Graffiti im öffentlichen Raum“ 2013 Magdeburg Hegel Gymnasium Schulprojekttag zum Thema jugendkultureller Rechtsextremismus 2013 MDR Medienakademie Workshop "Rechtsextremismus im Spiegel der Medien“ 2013 buw Holding GmbH Fortbildung zur Vermittlung grundlegender Kenntnisse zu neonazistischem Lifestyle und rechten Jugendkulturen 2013 Beetzendorf Ökodorf Sieben Linden Fortbildung zum Thema "Extreme Rechte in der Ökologie- Bewegung" 2013 Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg / Heinrich-Böll-Stiftung / Miteinander e.V. Veranstaltung zur Geschichte des neonazistischen Aufmarsches in Dresden 2013 Altmarkkreis Salzwedel Miteinander e.V. / Geschichtswerkstatt Altmarkkreis Salzwedel / Hanseat e.V. Veranstaltung zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus 2013 Aschersleben Miteinander e.V. / Fachhochschule der Polizei Filmvorführung "Blut muss fließen" und Diskussion mit Peter Ohlendorf 2013 Magdeburg Miteinander e.V. / Theater Magdeburg Vortrag und Diskussion zu Formen der Gewaltästhetisierung im Rechtsextremismus 2013 Stendal Miteinander e.V. / Theater der Altmark Lesung und Diskussion mit Toralf Staud über aktuelle Erscheinungsformen des Rechtsextremismus 13 2013 Halberstadt Bündnis für ein gewaltfreies Halberstadt Vortrag "Neonazistische Strukturen und Alltagsrassismus in Sachsen-Anhalt“ 2013 IG Metall Halle-Dessau Vortrag und Diskussion zu "Neonazistische Strukturen und Alltagsrassismus in Sachsen-Anhalt" 2013 Magdeburg Saxonia Film GmbH Fachberatung zu "Rechtsextreme Jugendkultur im Film: Chancen und Grenzen der filmischen Darstellbarkeit von Neonazismus" 2013 Groß Germersleben Bürgerinitiative Groß Germersleben Rechtsrockfrei Filmvorführung "Blut muss fließen" und Diskussion mit Peter Ohlendorf 2013 Miteinander e.V. / Landeszentrale für politische Bildung Kurz-Input zu Rechtsrockkonzerten und zur aktuellen Lage in Groß Germersleben im Rahmen eines Fachgespräches 2013 Region Hannover Miteinander e.V. Vortrag und Diskussion zu den Ursachen und Voraussetzungen des NSU-Terrors in der Entwicklung des Rechtsextremismus Ostdeutschland in den 1990er Jahren 2013 Halle Miteinander e.V. / BSTU Halle Vortrag und Diskussion zu "Rechtsextremismus in der DDR" 2013 Saalekreis Runder Tisch für Demokratie und Friedfertigkeit im Saalekreis Kurzinput zu neonazistischen Strukturen im Saalekreis 2013 Dessau Miteinander e.V. / Friedrich-Ebert-Stiftung Sachsen-Anhalt Lesung und Diskussion mit der Autorin Sabine Rennefranz über Ihr Buch "Eisenkinder" und die Debatte um die Ursachen des Rechtsextremismus in Ostdeutschland 2013 Miteinander e.V. / Landeszentrale für politische Bildung Projekttag zur Einführung in die Thematik Rechtsrock 2013 Miteinander e.V. Diskussion zu Alltag von Flüchtlingen und Todesopfern rechter Gewalt 2013 Bördekreis Jugendkreistag Börde Input-Vortrag zu Rechtsrockkonzerten 2013 Magdeburg Miteinander e.V. / Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt Impulsvortrag zur Entwicklung des Rechtsextremismus in Sachsen-Anhalt 2013 Rosa-Luxemburg-Stiftung Tel Aviv / Minerva Humanities Center, University of Tel Aviv Vortrag im Rahmen der internationalen Konferenz "How Racist are modern societies? Racism and Xenophobia in Israel and Europe today." 2013 Neudietendorf Miteinander e.V. / Bundeszentrale für politische Bildung / Ort Neudietendorf Workshop zu "Neonazistische Konzerte als Herausforderung für die politische Bildung" 14 2014 Höhnstedt Miteinander e.V. / Sekundarschule Höhnstedt / Aktion Mensch Theater AG mit Jugendlichen 2014 Celle Gymnasium Celle Schulprojekt zu rechtsextremen Erlebniswelten 2014 Halle Miteinander e.V. / IG BCE Vortrag zu Handlungsmöglichkeiten gegen Rechtsextremismus und Rassismus 2014 Miteinander e.V.- "otto greift ein" / ijgd Sachsen-Anhalt e.V. Workshop für Zivilcourage 2014 Miteinander e.V.- "otto greift ein" / Verein der in der DDR geschiedenen Frauen e.V. Workshop für Zivilcourage 2014 Halle Miteinander e.V. / KJH e.V. Unter dem Titel "Kultur-frei -T(R)ÄUME": theater- und medienpädagogische Angebote für Kinder- und Jugendliche der Südstadt in Halle (Workshops u.a. zu Toleranz und Menschenrechten, Ferienangebote) 2014 Magdeburg Miteinander e.V. / Caritas Magdeburg Seminartag zu Rechtsextremismus und Rassismus 2014 Regensburg Miteinander e.V. / paxchristi Deutsche Sektion / Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus / Deutscher Katholikentag Mitwirkung an Podiumsveranstaltung zu Alltagsrassismus 2014 Altmarkkreis Salzwedel Soziales Netzwerk Altmarkkreis Salzwedel Vortrag zu "Situation von Flüchtlingen im Altmarkkreis" 2014 Genthin Treffen der Jugendsozialarbeiterinnen und -arbeiter Input zu "Mobile Jugendarbeit als Präventionsansatz gegen Rechtsextremismus in der Jugendarbeit" 2014 Moringen, Uckermark Miteinander e.V. Eröffnung und Führung zur Ausstellung zu Kinder- und Jugendkonzentrationslagern Kinder in Moringen und der Uckermark 2014 Salzwedel Miteinander e.V. Informationsveranstaltung zu Flucht und Asyl 2014 Salzwedel Soziales Netzwerk Altmarkkreis Salzwedel Diskussion über Jugendarbeit im Kontext Flucht und Asyl 2014 Halle AWO Landesverband Sachsen- Anhalt Werkstattgespräch zur Angebotsentwicklung der Kompetenzstelle Eltern und Rechtsextremismus 2014 Herford Miteinander e.V. / Staffälligenhilfe Herford Theaterworkshop 15 2014 Dessau Netzwerk Gelebte Demokratie Dessau- Roßlau / Miteinander e.V. - "otto greift ein" Workshop für Zivilcourage 2014 Magdeburg Bündnis gegen Rechts Magdeburg / Landeshauptstadt Magdeburg / Miteinander e.V. Vorbereitung der "Meile für Demokratie" 2014 Magdeburg Bündnis gegen Rechts Magdeburg / Miteinander e.V. Gedenken an den Todestag von Frank Böttcher 2014 Magdeburg Stadtführerverband Magdeburg / Bündnis gegen Rechts Magdeburg / Landeshauptstadt Magdeburg / Miteinander e.V. Stadtführung zum Gedenken an die ermordeten Sinti und Roma 2014 Magdeburg Bündnis gegen Rechts Magdeburg / Miteinander e.V. Gedenken an den Todestag von Torsten Lamprecht 2014 Magdeburg Bündnis gegen Rechts Magdeburg / Miteinander e.V. Erinnerung an den 20. Jahrestag der sog. "Himmelfahrtskrawalle" 2014 Magdeburg Miteinander e.V. / Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V. / Fraktion Die Linke im Landtag von Sachsen-Anhalt / Institut für sozialwissenschaftliche Forschung, Bildung und Beratung e.V. Ausstellung "Die Opfer des NSU und die Aufarbeitung der Verbrechen" mit Führungen und Veranstaltungen 2014 Magdeburg Bündnis gegen Rechts Magdeburg / Miteinander e.V. Gedenken an den Todestag von Rick Langenstein 2014 Heppenheim Fabian Salars Erbe e.V. / Haus am Maiberg Heppenheim Teilnahme am Bundeskongress "Zivilcourage" und Mitwirkung bei Gründung eines bundesweiten Netzwerkes zur Förderung von Zivilcourage 2014 ijgd Sachsen-Anhalt e.V. Workshop "Rechte Ökologie – Ökologie von Rechts?" 2014 Arbeit und Leben Fortbildung zu "Neonazistische Jugendkultur" 2014 Halle Halle gegen Rechts / Bildungswoche Veranstaltung zu "Neonazistische Jugendkultur" 2014 Stendal Bündnis für Demokratie und Weltoffenheit im Landkreis Stendal Fortbildung zu rechten Einstellungspotentialen und rechten Strukturen in der Altmark und Handlungsmöglichkeiten dagegen 2014 Aschersleben Berufliches Bildungs- und Rehabilitationszentrum BBRZ e.V. Fortbildung zu "Neonazismus und Jugendkultur" 16 2014 Stendal Fachhochschule Stendal / Arbeit und Leben Fortbildung im Rahmen eines Fachtags zu Rechtsextremismus und Rechtsrock 2014 Eisleben Museumsverband Sachsen-Anhalt / Museum Eisleben Fortbildung zum ersten Weltkrieg und der Rezeption im heutigen Rechtsextremismus 2014 Halle Miteinander e.V. / Gedenkstätte Roter Ochse Fortbildung zu den Themen "Rechte Ideologie, Neonazistische Jugendkultur" 2014 Halle Halle gegen Rechts / Miteinander e.V. Seminar sowie Veranstaltung zu Antiziganismus 2014 Gommern Europaschule Unterstützung eines Schulprojekttages zu Gewalt, Rassismus und Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt 2014 Wendland Bündnis gegen Rechts im Wendland Vortrag über die rechte Szene in der Altmark und die Verbindungen ins Wendland 2014 Groß Germersleben Bürgerinitiative Groß Germersleben rechtsrockfrei / AWO / Miteinander e.V. Moderation und Impuls im Rahmen einer Veranstaltung mit Toralf Staud 2014 Aschersleben Miteinander e.V. / DGB Region Altmark- Börde-Harz Moderation und Impuls im Rahmen einer Veranstaltung mit Andreas Kemper zu Demokratiefeindlichkeit 2014 Halle Die LINKE Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt Podiumsveranstaltung zu Rassismus 2014 Bündnis gegen Rechts Wendland Unterstützung einer Veranstaltung zum Thema "Die extreme Rechte vor der Europawahl" 2014 Halle Miteinander e.V. Filmpräsentation und Diskussion zu den Brandanschlägen in Rostock-Lichtenhagen 2014 Gardelegen Runder Tisch gegen Rassismus Gardelegen / Miteinander e.V. Veranstaltung zur Lebenssituation von Flüchtlingen im ländlichen Raum und zum Umgang mit rechts motivierten Angriffen und Bedrohungen 2014 Halle Halle gegen Rechts Zukunftswerkstatt 2014 Altmark Hin-und-wech-Festival Vortrag zu "Die extreme Rechte in der Altmark" 2014 Halle Heinrich Böll Stiftung Sachsen-Anhalt Moderation einer Veranstaltung zu Antiziganismus 2014 Bündnis gegen Rechts Wendland Input und Moderation einer Veranstaltung zum Umgang mit dem Zuzug von Neonazis in ländliche Räume 2015 Miteinander e.V. / Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer offenen Kinder- und Jugendeinrichtung / Schulsozialarbeit Fortbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer offenen Kinder- und Jugendeinrichtung 17 2015 Bitterfeld Miteinander e.V. / BbS Fortbildung für angehende Erzieherinnen und Erzieher zum Umgang mit Rechtsextremismus im Arbeitsfeld 2015 Dissens e.V. Workshop zu "Geschlechterreflektierte Pädagogik gegen Rechtsextremismus" 2015 Miteinander e.V. Fortbildung für Lehrerinnen und Lehrer zum Umgang mit ausgrenzenden und abwertenden Äußerungen, Falschmeldungen und Gerüchten 2015 Miteinander e.V. / Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter Fortbildung zum Rechtsextremismus 2015 Altmark Miteinander e.V. / Bildungseinrichtungen / Schulsozialarbeit / offene Kinder- und Jugendarbeit Fortbildung zu "Aktuellen Erscheinungsformen von Rechtsextremismus in der Altmark und Sachsen-Anhalt" 2015 Magdeburg Junge Gemeinde des Doms zu Magdeburg Input zu "Geschichte und Hintergründe der NPD" 2015 Magdeburg Internationaler Bund Seminarangebot zu "Rechtsextreme Lebenswelten" 2015 Halle Miteinander e.V. / ATH e.V. / KJH e.V. Theaterworkshop, Antigewaltworkshop und Projekttage mit Jugendlichen in Halle-Neustadt 2015 Miteinander e.V. / ijgd Sachsen-Anhalt e.V. Workshop zu "Rechtsextremismus und Handlungsoptionen in der Kinder- und Jugendarbeit" 2015 Raßnitz Miteinander e.V. / Jugendanstalt Raßnitz Theaterworkshops 2015 Magdeburg Hochschule Magdeburg-Stendal / Bündnis gegen Rechts Magdeburg Veranstaltung zur Information über Hintergründe der jährlichen Neonazi-Aufmärsche 2015 Magdeburg Bündnis gegen Rechts Magdeburg / Block MD Podiumsdiskussion zum Thema "Zivilgesellschaft gegen Rechts" 2015 Miteinander e.V. / US-Generalkonsulat Leipzig Fachgespräch über "Rassistische Mobilisierungen in Ostdeutschland" 2015 Evangelische Kirche in Mitteldeutschland Fachgespräch zu aktuellen Erscheinungsformen des Rechtsextremismus und Diskussion über Möglichkeiten der staatlichen und zivilgesellschaftlichen Auseinandersetzung 2015 Miteinander e.V. Fachveranstaltung zu dem Phänomen PEGIDA 2015 Magdeburg Miteinander e. V. Vortrag und Stadtrundgang zu "Magdeburg im Nationalsozialismus.Orte des Gedenkens und Erinnerns. 2015 Magdeburg Miteinander e. V. / Stadtarchiv Magdeburg Veranstaltung zu "Die Stadt Magdeburg und die Verfolgung der Sinti und Roma im Nationalsozialismus" 18 2015 Salzwedel Miteinander e. V. / Jugendhilfeausschuss Altmarkkreis Salzwedel / Soziales Netzwerk Altmarkkreis Salzwedel Information zu Präventionsansätzen gegen Rechtsextremismus im ländlichen Raum 2015 Miteinander e. V. / Hochschule Magdeburg-Stendal Podiumsdiskussion "Was tun gegen rechts?" 2015 Magdeburg Friedrich-Ebert-Stiftung Sachsen-Anhalt Podiumsdiskussion zu PEGIDA, MAGIDA und Co 2015 Berlin Freie Universität Berlin Input über "Möglichkeiten zivilgesellschaftlichen Engagements gegen Rechtsextremismus und Rassismus" 2015 Halle Universität Halle-Wittenberg - Fachschaft Jura Workshop zur Entwicklung der Migrations- und Asylpolitik auf der Fachtagung „Die EU als sicherer Hafen?” 2015 Berlin Bundesverband für Theaterpädagogik / Evangelische Hochschule Berlin Projektdarstellung unter dem Gesichtspunkt der Arbeitsbedingungen theaterpädagogischer Praxis im Jugendstrafvollzug 2015 Kassel Stiftung "Erinnerung, Verantwortung, Zukunft" Mitwirkung an Tagung "Religion: Diskurse - Reflexionen - Bildungsansätze" 2015 Bad Aibling Mut & Courage e.V. Mitwirkung am "Courage!Congress" 2015 Amadeu Antonio Stiftung / Lichtblicke e.V. Fachgespräch "Erziehung im Kontext rechtsextremer Milieus - eine Frage von Kindeswohlgefährdung?" 2015 Halle Radicalisation Awareness Network (RAN) / cultures interactive e.V. Fachaustausch zu Präventions- und Interventionsarbeit im Themenfeld Rechtsextremismus 2015 Dresden Evangelische Studentengemeinde Dresden Podiumsdiskussion zu Themen, Motiven und Vorurteilen der PEGIDA-Bewegung in Dresden 2015 Magdeburg Einstein-Gymnasium Magdeburg Seminar zum Thema Neonazismus und Geschichtspolitik 2015 Halle Diakonie Evangelische Kirche Mitteldeutschland Veranstaltung zum Thema Neonazismus und Web 2.0 2015 Dessau Netzwerk Gelebte Demokratie Dessau Vortrag u. Workshop zum Thema des öffentlichen Umgangs mit neonazistischen Aufmärschen in Dessau 2015 Magdeburg Beirat "Netzwerk für Demokratie und Toleranz in Sachsen-Anhalt" / Landeszentrale für politische Bildung Impulsvortrag zu Formen rechter Mobilisierung wie MAGIDA etc. 2015 Jerichower Land Miteinander e.V. Input und Diskussion zum Rechtsextremismus im Jerichower Land und Interventionsmöglichkeiten der Jugendarbeit 19 2015 Aktionsbündnis gegen Rechtsextremismus & Gewalt Brandenburg Seminar zu Vernetzungsmethoden neonazistischer Gruppen in Brandenburg und Sachsen-Anhalt 2015 Bismarck Evangelischer Kirchenkreis Stendal Vortrag zu Rechtspopulismus und Rassismus in religiösen Diskursen 2015 Germersleben Bürgerbündnis Germersleben Podiumsdiskussion zur Entwicklung von PEGIDA und Formaten rassistischen Protestes 2015 Bündnis gegen Rechts Wendland / Altmark Vortragsveranstaltung zu völkischen Siedlern im ländlichen Raum 2015 Salzlandkreis Junge Stadt- und Gemeinderäte im Salzlandkreis Vortrag und Podiumsdiskussion zu Flucht und Asyl 2015 Jerichower Land Evangelischer Kirchenkreis Elbe Fläming Vortrag zu Rechtsextremismus im ländlichen Raum 2015 Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt Vortrag und Diskussion zu Mechanismen und Reichweiten neonazistischer Mobilisierungen gegen Flüchtlinge 2015 Bürgerbündnis für ein gewaltfreies Halberstadt Vortrag und Diskussion zu Flucht, Asyl und Möglichkeiten des Engagements 2015 Bündnis gegen Rechts Wendland / Altmark Moderation und Input bei Vortragsveranstaltung zum NSU- Prozess 2015 Berlin Diakonie Vortrag und Workshop auf der Jahrestagung der Diakonie Fachschaft Soziale Arbeit zum Thema Rechtsextremismus 2015 Kulturelle Landpartie Ausstellung zum Thema Rechtsextremismus mit besonderen Fokus auf den ländlichen Raum (Wendland, Altmark) 2015 Köthen Musikschule Einführung in Geschichte und Genres rechter Musikstile 2015 Berlin Evangelische Akademie Berlin Vortrag und Diskussion zu Genese ostdeutscher Protestmilieus 2015 Friedrich-Ebert-Stiftung Sachsen-Anhalt Tagesseminar zu Erscheinungsformen des Rechtspopulismus 2015 Salzwedel Hansestadt Salzwedel Moderation der szenischen Lesung "Ein Morgen vor Lampedusa" 2015 Kamern Grünes Haus Kamern Seminar zu "Jugendkultureller Rechtsextremismus" 2015 Leipzig Regionalkirchentag Leipzig Vortrag zu "Demokratie vor der Herausforderung zwischen PEGIDA und Rassismus" 20 2015 Tröglitz Initiative Miteinander - Füreinander Tröglitz Vortrag zu Rechtsextremismus im Burgenlandkreis 2015 Naumburg Forum Ehrenamt Naumburg / Universität Halle-Wittenberg Inhaltliche Begleitung einer Veranstaltung zu Asylrecht 2015 Halle Ministerium für Arbeit und Soziales Inhaltliche Unterstützung der Landeskonferenz "Engagiert für Flüchtlinge – Willkommenskultur in Sachsen-Anhalt" 2015 Altmärkische Wische Seniorennachmittag Gemeinde Altmärkische Wische Input zu "Völkische Siedler in der Altmark" 2015 Naumburg Gesamtkonvent Naumburg / Zeitz Vortrag und Diskussion zu aktueller rassistischer Mobilisierung und Handlungsmöglichkeiten 2015 Magdeburg Vitopia e.V. Vortrag zu Fragen der Bedrohung durch rassistische Mobilisierung und Neonazis für Engagierte 2015 Halle Halle gegen Rechts - Bündnis für Zivilcourage / Heinrich-Böll-Stiftung Vortrag zu "Direkte Demokratie – Ein rechtes Konzept?" 2015 Halle Halle gegen Rechts - Bündnis für Zivilcourage / Heinrich-Böll-Stiftung Vortrag und Diskussion zu Rechtspopulismus 2015 Stendal Stuve e.V. Vortrag zu Rechtsextremismus 2015 Halle Halle gegen Rechts - Bündnis für Zivilcourage / Heinrich-Böll-Stiftung Podiumsdiskussion zu Antiziganismus 2015 Altmarkkreis Salzwedel Soziales Netzwerk Altmarkkreis Salzwedel / Miteinander e.V. Vortrag und Erfahrungsaustausch zu aktuellen Entwicklungen der extremen Rechten im Altmarkkreis Salzwedel 2015 Magdeburg Bündnis gegen Rechts Magdeburg Vortrag und Diskussion anlässlich eines Aufzuges von Neonazis 2016 Magdeburg SPD - Landesverband Sachsen-Anhalt Workshop über Erscheinungsformen des Rechtspopulismus 2016 Magdeburg Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt Mitwirkung in der Konzeptionierung, Vorbereitung und Durchführung des Forums "Du bist Politik" im Vorfeld der Landtagswahl 2016 Magdeburg Bündnis gegen Rechts Magdeburg/ Miteinander e.V. Gedenkveranstaltung an die verfolgten und ermordeten Sinti und Roma der Region Magdeburg 2016 Magdeburg Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V. Workshop zu "Rechtspopulismus: Analyse, Bewertung, Verhaltens- und Handlungsempfehlungen" 2016 Bund für Soziale Verteidigung e.V./ Miteinander e.V. Vortrag und Arbeitsgruppe zu gewaltfreien Gegenstrategien gegen Rechtsextremismus 2016 Miteinander e.V. Workshop zu Projektentwicklung 21 2016 Magdeburg Hochschule Madgeburg-Stendal / Miteinander e. V. / AWO Landesverband Sachsen-Anhalt Konzipierung, Organisation und Durchführung der Fachtagung "Können Sie mal mit meinem Kind reden?" / Angehörigenberatung im Zusammenhang mit Rechtsextremismus 2016 Arbeitsgruppe der Jugendbildungsreferent* innen in Sachsen- Anhalt Vortrag zu "Herausforderungen des Rechtspopulismus" 2016 Burg, Salzwedel Miteinander e.V. Methodenschulung für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter im Kontext "Flucht und Asyl" 2016 Halle Miteinander e.V. Input im Rahmen der Bildungswoche zur aktuellen Entwicklung der rechtsextremen Szene 2016 Kalbe / Milde Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt Organisation und Begleitung einer Informationsveranstaltung im Kontext "Flucht und Asyl" 2016 Magdeburg Bistum Magdeburg Podiumsdiskussion zu Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit 2016 Miteinander e.V. Vortrag zum Thema "rassistische Mobilisierung" im Rahmen des Arbeitstreffens europäischer Städtekoalition gegen Rassismus 2016 DGB-Jugend / Miteinander e.V. Workshop zum Thema Rassismus und Radikalisierung 2016 Friedrich-Ebert-Stiftung / Miteinander e.V. Interkulturelles Training für die Arbeit mit Geflüchteten 2016 Merseburg Dekanat Merseburg Vortrag zu "Wie groß ist die Gefahr von rechts?" 2016 Magdeburg Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen- Anhalt / Miteinander e.V. / Multikulturelles Zentrum Dessau / KJR Sachsen-Anhalt / Servicestelle Kinder- und Jugendschutz Sachsen-Anhalt/ LAMSA Organisation, Durchführung und Auswertung der Fachtagung "Erkennen - Verstehen - Handeln: Verläufe rechtsextremer und islamistischer Radikalisierung von Jugendlichen und mögliche Handlungsansätze" 2016 Miteinander e. V. Fortbildungen für Eltern-, Familien- und Lebensberatungsstellen zum Umgang mit rechtem Klientel 2016 Magdeburg Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen- Anhalt Vortrag über Herausforderungen des Rechtspopulismus 22 2016 Salzwedel, Stendal, Tangerhütte Miteinander e.V. Interkulturelles Training für die Arbeit mit Geflüchteten 2016 Kinder-und Jugendring Sachsen-Anhalt Herausforderungen des Rechtspopulismus in der Jugend- und Jugendverbandsarbeit 2016 Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. Workshop zu Umgang mit Fremdenfeindlichkeit 2016 Magdeburg Freiwilligen-Agentur Magdeburg Herausforderungen für das ehrenamtliche Engagement gegen Rechtsextremismus 2016 Evangelische Kirche Mitteldeutschland Fortbildung zu "Rechtsextremismus - Erkennen und Umgang" 2016 Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V. Workshop für Teilnehmende im Bundesfreiwilligendienst zum Erkennen von Diskriminierung und Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und dem Umgang damit 2016 Burg Miteinander e.V. Schulung von Methoden zur Bearbeitung der Thematik „Rechtspopulismus” in Schule 2016 Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. Impulsvortrag und Diskussion zu sprachliche Formen der Ausgrenzung und Diskriminierung und der Umgang damit 2016 IG Metall Magdeburg-Schönebeck Impulsvortrag und Diskussion zu Möglichkeiten zivilcouragierten Eingreifens in Gewalt- oder Bedrohungssituationen 2016 SPD - Landesverband Sachsen-Anhalt Vortrag über aktuelle Herausforderungen des Rechtspopulismus 2016 Altmarkkreis Salzwedel Miteinander e. V. / Partnerschaft für Demokratie Altmarkkreis Salzwedel Workshop zu Demokratie und Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit 2016 Magdeburg EURO-Schulen Fortbildung / Sensibilisierung gegenüber Diskriminierung und Ausgrenzung 2016 Magdeburg Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt Mitwirkung an Fachtagung zur Fortentwicklung des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt 2016 ARBEIT UND LEBEN Sachsen-Anhalt e.V. / Miteinander e.V. Workshop zu Rechtsextremismus 2016 Merseburg Hochschule Merseburg / Miteinander e.V. Vorlesung zu Bildungsarbeit in Sachsen-Anhalt Rahmen der Lehrveranstaltung "Geschichte der Sozialen Arbeit" 23 2016 Miteinander e.V. Workshop für Sozialarbeiterinnen und -arbeit zu Ausgrenzung und Diskriminierung im Alltag 2016 Magdeburg Kommunales Studieninstitut Sachsen- Anhalt Workshops im Kontext "Kommunen aktiv gegen Rechts" 2016 Magdeburg Stadtbibliothek Magdeburg Schulprojekttag zur Prävention von Ausgrenzung 2016 Staßfurt Inklusions-Netz Staßfurt / Miteinander e.V. Workshop zu Handlungsmöglichkeiten gegen Ausgrenzung und Diskriminierung im Rahmen des Staßfurter Aktionstages für Inklusion 2016 Halle Miteinander e.V. / Huttenschule Schulprojekttag gegen Gewalt 2016 Tangerhütte Miteinander e.V. Schulprojekttag zur Thematik "Flucht und Asyl" 2016 Magdeburg IGS Regine Hildebrandt Magdeburg / Miteinander e.V. Workshop "Parolen Paroli bieten -Schlagfertigkeit ist erlernbar" 2016 Halle Kulturwerkstatt Halle-Neustadt e.V. Unterstützung des Stadtteilfestes 2016 Raßnitz Miteinander e.V. / JA Raßnitz Theaterpädagogische Trainings 2016 Studieninstitut für kommunale Verwaltung Sachsen-Anhalt e.V. Einführung in die Thematik der Strategien der Reichsbürger und Vermittlung von Handlungsstrategien an Verwaltungsmitarbeiter 2016 Halle Bündnis Halle gegen Rechts Unterstützung einer Filmvorführung zu Rechtsextremismus in der DDR 2016 Landkreis Stendal Bündnis Demokratie und Weltoffenheit im Landkreis Stendal Input zu völkischen Strömungen und völkischen Siedlern 2016 Evangelische Kirche Anhalt Vortrag und Workshop zu Verlaufsformen rassistischer Mobilisierung in der Kommune 2016 Outlaw gGmbH Alltagsrassismus und interkulturelle Jugendarbeit 2016 Magdeburg Bürgerstammtisch Magdeburg Stadtfeld Vortrag zu rassistischer Mobilisierung in der Kommune 2016 Stuve e.V. Herausforderungen des Rechtspopulismus und Rechtsextremismus 2016 Magdeburg Forum Gestaltung Bürgerforum mit Vertretern von Parteien und Stadtteilinitiativen 2016 Verein für Kultur und Bildung Angermünde Seminar zum Thema "Neue Rechte und Netzwerke" 2016 Magdeburg Beirat zum Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit Sachsen-Anhalt Input zu Rechtsextremismus 24 2016 Magdeburg Landespressekonferenz Sachsen-Anhalt e.V. Diskussion über aktuelle Entwicklungen des Rechtsextremismus 2016 Landkreis Harz DGB Region Harz Vortrag und Workshop zum Thema Neonazismus und soziale Frage 2016 Halle Halle gegen Rechts / Internationale Wochen gegen Rassismus in Halle Mitwirkung an Podiumsveranstaltung zu Alltagsrassismus 2016 Landesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung Sachsen-Anhalt e.V. Seminar zu Rechtspopulismus 2016 Halle Diakonie Halle Input und Diskussion zu "Rechte Strukturen in Sachsen-Anhalt und Thüringen" 2016 Bund der Deutschen Katholischen Jugend Fortbildung zu jugendkulturellem Rechtsextremismus 2016 Evangelische Kirche Mitteldeutschland Vortrag und Workshop zu Sozialraumstrategien des Rechtsextremismus im ländlichen Raum 2016 Halle Bündnis Halle gegen Rechts Input zu Rechtspopulismus 2016 Magdeburg Stadtbibliothek Magdeburg / Bündnis gegen Rechts Podiumsdiskussion zu Hass im Netz 2016 Mainz Süd-West-Forum Mainz Input zu Herausforderungen und Erfahrungen zwischen Willkommenskultur und flüchtlingsfeindlicher Gewalt 2016 Friedrich-Ebert-Stiftung Sachsen-Anhalt Vortrag zu Rechtspopulismus 2016 DGB Sachsen-Anhalt Vortrag zu Rechtspopulismus 2016 Magdeburg Moritzhof Magdeburg Filmvorführung und Diskussion im Kontext "Rechtsextremismus in der Gesellschaft" 2016 Burg Kino Stadt Burg Filmvorführung und Diskussion im Kontext "Rechtsextremismus in der Gesellschaft" 2016 Magdeburg Bürgerverein Magdeburg Stadtfeld Podiumsdiskussion und Workshop zu "Fake-News im Netz" 2016 Landsberg Gymnasium Schulprojekttag zu "Rechte Jugendkulturen und Gegenstrategien" 2016 Halle Kooperative Gesamtschule Ulrich von Hutten Schulprojekttag zu "Rechte Jugendkulturen und Gegenstrategien" 2016 Volksbund e.V. Sachsen-Anhalt Vortrag und Diskussion zur Entwicklung rechtsextremer Geschichtspolitik 2016 Landkreis Börde Partnerschaft für Demokratie Input "Die extreme Rechte im Landkreis Börde" 25 2016 Projekt Gegenpart Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Anhalt Diskussion zum Thema "Populismus als Herausforderung demokratischer Kultur" 2016 Stendal Fachhochschule Magdeburg-Stendal Infotisch 2016 Halle Bündnis Halle gegen Rechts Vortrag und Diskussion "Zum Umgang mit Störversuchen extrem rechter Akteure" 2016 Magdeburg Sekundarschule Ernst Wille Input Umgang mit jugendkulturellem Rechtsextremismus in Schule und Freizeit 2016 Magdeburg Einewelthaus Magdeburg / Internationales Journalistenkolleg Berlin Diskussion über die politische Kultur in Sachsen-Anhalt 2016 Landkreis Harz DGB Region Harz Vortrag und Workshop zu Rechtsextremismus und Sozialpolitik 2016 Wernigerode Bürgerbündnis Wernigerode Input zu der Identitären Bewegung 2016 DGB Region Süd Vortrag und Workshop zu Rechtsextremismus und Sozialpolitik 2016 Magdeburg Runder Tisch gegen Ausländerfeindlichkeit Stand und Entwicklung Mobilisierung gegen Flüchtlinge 2016 Salzwedel Aktionsbündnis Buntes Salzwedel Infotisch 2016 Magdeburg Stadtbibliothek Magdeburg Moderation und Diskussion der Buchlesung mit Markus Niehrt 2016 Haldensleben Jugendclub Haldensleben Vortrag und Workshop zum Thema Rechtsrock 2016 Diakonie Seminar zu rechtsextremistischen Einstellungen und Argumentationsstrategien 2016 Burg Fest der Begegnung / Runder Tisch Burg Infotisch 2016 Landkreis Stendal Partnerschaft für Demokratie Input zu "Reichsbürgern" 2016 Halle Studierendenrat Universität Halle- Wittenberg Vortrag und Diskussion zur Geschichte der Aktivitäten der extremen Rechten 2016 Stendal Landkreis Stendal / Fachhochschule Magdeburg-Stendal Vortrag und Diskussion zum Thema "Reichsbürger" 2016 Halle BBZ Lebensart Halle Vortrag und Diskussion zum Thema "Gender-'Kritik' von Rechts" 2016 Magdeburg Evangelische Paulusgemeinde Vortrag und Diskussion zu Tendenzen der Polarisierung in der Gesellschaft 26 2016 DGB Jugend südliches Sachsen-Anhalt Vortrag und Diskussion zu rechten Strukturen im südlichen Sachsen-Anhalt 2016 Halberstadt Diakonie Halberstadt Vortrag und Diskussion zu Tendenzen der Polarisierung in der Gesellschaft 2016 Halle Studierendenrat Universität Halle-Wittenberg Vortrag und Diskussion zu rechten Strukturen im südlichen Sachsen-Anhalt 2016 Halle Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen-Anhalt, Zazie Kino Filmvorführung und Diskussion zu rechtsextremer Musik 2016 Halle Herder-Gymnasium Vortrag und Diskussion zum Thema "Gender-'Kritik' von Rechts" 27 Anlage 3 Jahr Ort Thema/Inhalt Institution/Teilnehmende 2014 Halle (Saale) Werkstattgespräch als Grundlage für die bedarfsgerechte Aufstellung des Projektes Akteure der Ehe-, Lebens-, Familienberatung, der sozialpädagogischen Familienhilfe sowie der Schulsozialarbeit 2014 Halle (Saale) (zwei Veranstaltungen), Magdeburg (zwei Veranstaltungen), Burg (vier Veranstaltungen) Fortbildungen zur Elternberatung Fachkräfte der Sozialen Arbeit 2015 Magdeburg Werkstattgespräch mit Akteuren der Freien Wohlfahrtspflege zur Weiterentwicklung des Projektangebots Fachkräfte der Sozialen Arbeit 2015 Magdeburg (fünf Veranstaltungen), Halle (Saale) (zwei Veranstaltungen), Bitterfeld (zwei Veranstaltungen), Stendal (zwei Veranstaltungen), Kalbe (Milde) (vier Veranstaltungen), Westliche Altmark Fortbildungen zur Elternberatung Fachkräfte der Sozialen Arbeit 2016 Magdeburg Fachveranstaltung zu Angehörigenberatung im Kontext von Rechtsextremismus Fachkräften der Sozialen Arbeit 2016 Magdeburg (vier Veranstaltungen), Burg (zwei Veranstaltungen), Salzwedel Fortbildungen zur Elternberatung Fachkräfte der Sozialen Arbeit Frage 60 Welche Veranstaltungen, Fortbildungen und Projekttage fanden im Rahmen des Projektes seit dessen Förderung statt? Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Ort, Thema/Inhalten, Institution, Referenten und öffentlicher oder nicht öffentlicher Einrichtung. Große Anfrage der Fraktion AfD zur Fördermittelvergabe an den Verein „Miteinander e. V.“ und angeschlossene Projekte im Rahmen der sogenannten „Demokratieförderung“ des Landes Sachsen-Anhalt vom 20.12.2017 (Drs. 7/2247) Anlage 4 Vortäuschen einer Straftat § 145d StGB Gesamtzahl nichtdeutscher Tatverdächtiger (TV) in Sachsen-Anhalt Schl. Staatsangehörigkeit TV Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Jahr 2016 Jahr 2017 122 Bosnien-Herzegowina 3 134 Griechenland 1 137 Italien 1 1 139 Lettland 1 1 142 Litauen 2 144 Mazedonien (Makedonien) 1 146 Moldau (ehem. SSR) 1 148 Niederlande 1 150 Kosovo 1 152 Polen 1 2 1 1 153 Portugal 1 154 Rumänien 3 1 2 1 157 Schweden 1 160 Russische Föderation 1 1 163 Türkei 3 2 164 Tschechische Republik 1 165 Ungarn 1 2 166 Ukraine 1 1 1 168 Großbritannien 1 169 Weißrußland 1 170 Serbien 1 2 251 Mali 1 252 Marokko 1 254 Mosambik 1 255 Niger 1 259 Guinea-Bissau 2 262 Kamerun 1 273 Somalia 1 423 Afghanistan 2 2 425 Aserbaidschan 1 432 Vietnam 1 436 Indien 2 2 438 Irak 1 1 1 444 Kasachstan 1 1 445 Jordanien 1 461 Pakistan 1 475 Syrien 1 1 3 3 998 Ungeklärt 2 Summe 20 16 12 15 19 Große Anfrage der Fraktion AfD zur Fördermittelvergabe an den Verein „Miteinander e. V.“ und angeschlossene Projekte im Rahmen der sogenannten „Demokratieförderung“ des Landes Sachsen- Anhalt vom 20.12.2017 (Drs. 7/2247) Frage 124 Wird von der Landesregierung statistisch erhoben, ob und wann es zu welchen vorgetäuschten Straftaten durch Ausländer und „Flüchtlinge“ gekommen ist? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Straftaten, Täterherkunft und Orten. Wenn nein, warum nicht? V. Projekt Mobile Beratung für Opfer rechter Gewalt Davon: Zuwanderer Schl. Staatsangehörigkeit TV Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Jahr 2016 Jahr 2017 122 Bosnien-Herzegowina 3 134 Griechenland 137 Italien 139 Lettland 142 Litauen 144 Mazedonien (Makedonien) 146 Moldau (ehem. SSR) 148 Niederlande 150 Kosovo 152 Polen 1 1 153 Portugal 154 Rumänien 1 157 Schweden 160 Russische Föderation 1 163 Türkei 164 Tschechische Republik 165 Ungarn 166 Ukraine 168 Großbritannien 169 Weißrußland 170 Serbien 1 2 251 Mali 1 252 Marokko 1 254 Mosambik 255 Niger 259 Guinea-Bissau 1 262 Kamerun 1 273 Somalia 1 423 Afghanistan 2 2 425 Aserbaidschan 432 Vietnam 436 Indien 2 1 438 Irak 1 1 1 444 Kasachstan 445 Jordanien 461 Pakistan 475 Syrien 1 1 3 2 998 ungeklärt 2 Summe 8 4 4 9 9 1 23 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 A B C D E F G H I J Anlage 5 Ressort, sofern bekannt Jahr bzw. Datum Landeszuwendung (Bewilligung) A D E MS 2018 375.024,44 € MS 2017 375.024,44 € MS 2016 346.476,40 € MS 2015 14.056,12 € Stk 2016 2.000,00 €Europäischer Freiwilligendienst (EFD) - Leben und Lernen im einewelthaus (ewh) Magdeburg (MD) Beitrag zur Verwirklichung der jugendpolitischen Vorstellungen der Landesregierung und zur Unterstützung von Regionalpartnerschaften für ein weltoffenes und tolerantes Sachsen-Anhalt Förderung ehrenamtlichen Engagements bei der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen und Neuzugewanderten: Aufbau einer Servicestelle für das Sonderprogramm BFD mit Flüchtlingsbezug sowie fachliche Beratung und Begleitung für kommunale und nichtverbandsgebundene Einsatzstellen, Qualifizierungsangebote für Freiwilligendienstleistende mit Flüchtlingsbezug BFD Servicestelle für Flüchtlinge Frage 210 Welche Fördermittel oder sonstige Unterstützung erhält die Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt e. V. aus welchen Landesmitteln mit welchen Zielen und für welche Projekte? Bitte Fördermittel und/oder sonstige Unterstützung nach Höhe, Jahren (seit 2010), Projekten und Projektinhalten aufschlüsseln. X. Neustadt Miteinander! Große Anfrage der Fraktion AfD zur Fördermittelvergabe an den Verein „Miteinander e. V.“ und angeschlossene Projekte im Rahmen der sogenannten „Demokratieförderung“ des Landes Sachsen-Anhalt vom 20.12.2017 (Drs. 7/2247) Inhaltliche AusrichtungMaßnahme/ Veranstaltung ggf. Ort B C BFD Servicestelle für Flüchtlinge Förderung ehrenamtlichen Engagements bei der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen und Neuzugewanderten: Aufbau einer Servicestelle für das Sonderprogramm BFD mit Flüchtlingsbezug sowie fachliche Beratung und Begleitung für kommunale und nichtverbandsgebundene Einsatzstellen, Qualifizierungsangebote für Freiwilligendienstleistende mit Flüchtlingsbezug BFD Servicestelle für Flüchtlinge Förderung ehrenamtlichen Engagements bei der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen und Neuzugewanderten: Aufbau einer Servicestelle für das Sonderprogramm BFD mit Flüchtlingsbezug sowie fachliche Beratung und Begleitung für kommunale und nichtverbandsgebundene Einsatzstellen, Qualifizierungsangebote für Freiwilligendienstleistende mit Flüchtlingsbezug Bundesfreiwilligendienst (BFD) Servicestelle für Flüchtlinge Förderung ehrenamtlichen Engagements bei der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen und Neuzugewanderten: Aufbau einer Servicestelle für das Sonderprogramm BFD mit Flüchtlingsbezug sowie fachliche Beratung und Begleitung für kommunale und nichtverbandsgebundene Einsatzstellen, Qualifizierungsangebote für Freiwilligendienstleistende mit Flüchtlingsbezug 21 22 23 24 25 26 27 28 A B C D E F G H I J Stk 2015 1.600,00 € Stk 2014 1.600,00 € Stk 2013 1.600,00 € Stk 2012 1.500,00 € Stk 2018 2.080,00 € Stk 2017 1.880,00 € MS 2018 39.846,69 € MS 2017 39.846,69 € Erstinformationen für Flüchtlinge/Ankommende Broschüre und Onlineangebot zur Erstorientierung Geflüchteter in Landeserstaufnahmestellen in acht Sprachen EFD - Leben und Lernen im ewh MD Beitrag zur Verwirklichung der jugendpolitischen Vorstellungen der Landesregierung und zur Unterstützung von Regionalpartnerschaften für ein weltoffenes und tolerantes Sachsen-Anhalt EFD - Leben und Lernen im ewh MD Beitrag zur Verwirklichung der jugendpolitischen Vorstellungen der Landesregierung und zur Unterstützung von Regionalpartnerschaften für ein weltoffenes und tolerantes Sachsen-Anhalt Erstinformationen für Flüchtlinge/Ankommende Broschüre und Onlineangebot zur Erstorientierung Geflüchteter in Landeserstaufnahmestellen in acht Sprachen EFD - Leben und Lernen im ewh MD Beitrag zur Verwirklichung der jugendpolitischen Vorstellungen der Landesregierung und zur Unterstützung von Regionalpartnerschaften für ein weltoffenes und tolerantes Sachsen-Anhalt EFD - Leben und Lernen im ewh MD Beitrag zur Verwirklichung der jugendpolitischen Vorstellungen der Landesregierung und zur Unterstützung von Regionalpartnerschaften für ein weltoffenes und tolerantes Sachsen-Anhalt EFD - Leben und Lernen im ewh MD Beitrag zur Verwirklichung der jugendpolitischen Vorstellungen der Landesregierung und zur Unterstützung von Regionalpartnerschaften für ein weltoffenes und tolerantes Sachsen-Anhalt EFD - Leben und Lernen im ewh MD Beitrag zur Verwirklichung der jugendpolitischen Vorstellungen der Landesregierung und zur Unterstützung von Regionalpartnerschaften für ein weltoffenes und tolerantes Sachsen-Anhalt 29 30 31 32 33 34 35 36 A B C D E F G H I J MS 2015 45.693,72 € StK, MB, MS 2017 54.385,00 € StK, MB, MS 2016 64.000,00 € StK, MB, MS 2015 54.500,00 € StK, MB, MS 2014 54.500,00 € StK, MB, MS 2013 53.000,00 € StK, MB, MS 2012 53.000,00 € StK 2017 600,00 €Europawoche Durchführung von Aktivitäten im Rahmen der Europawoche Eurocamp Internationale Jugendbegegnung mit 40-70 Jugendlichen (18 -25 Jahre) und 10-12 Teamern aus bis zu 30 verschiedenen Ländern Europas und dem Bundesland Sachsen-Anhalt sowie Vor- und Nachbereitungsseminar des Teams und Bildungsseminar für Eurocamper Eurocamp Internationale Jugendbegegnung mit 40-70 Jugendlichen (18 -25 Jahre) und zehn bis zwölf Teamern aus bis zu 30 verschiedenen Ländern Europas und dem Bundesland Sachsen-Anhalt sowie Vorund Nachbereitungsseminar des Teams und Bildungsseminar für Eurocamper Eurocamp Eurocamp Internationale Jugendbegegnung mit 40-70 Jugendlichen (18 -25 Jahre) und zehn bis zwölf Teamern aus bis zu 30 verschiedenen Ländern Europas und dem Bundesland Sachsen-Anhalt sowie Vorund Nachbereitungsseminar des Teams und Bildungsseminar für Eurocamper Eurocamp Internationale Jugendbegegnung mit 40-70 Jugendlichen (18 -25 Jahre) und 10-12 Teamern aus bis zu 30 verschiedenen Ländern Europas und dem Bundesland Sachsen-Anhalt sowie Vor- und Nachbereitungsseminar des Teams und Bildungsseminar für Eurocamper Eurocamp Internationale Jugendbegegnung mit 40-70 Jugendlichen (18 -25 Jahre) und zehn bis zwölf Teamern aus bis zu 30 verschiedenen Ländern Europas und dem Bundesland Sachsen-Anhalt sowie Vorund Nachbereitungsseminar des Teams und Bildungsseminar für Eurocamper Erstinformationen für Flüchtlinge/Ankommende Broschüre und Onlineangebot zur Erstorientierung Geflüchteter in Landeserstaufnahmestellen in acht Sprachen Internationale Jugendbegegnung mit 40-70 Jugendlichen (18 -25 Jahre) und zehn bis zwölf Teamern aus bis zu 30 verschiedenen Ländern Europas und dem Bundesland Sachsen-Anhalt sowie Vorund Nachbereitungsseminar des Teams und Bildungsseminar für Eurocamper 37 38 39 40 41 42 43 44 A B C D E F G H I J StK 2016 900,00 € StK 2015 800,00 € StK 2014 2.500,00 € StK 2013 17.000,00 € StK 2012 17.200,00 € MB 2015 15.408,74 € MS 2018 8.000,00 € MS 2017 8.000,00 €Interkultur Maßnahmen zur Förderung des interkulturellen Zusammenlebens in Magdeburg: Begegnungs-, Bildungs-, Kunst-Veranstaltungen im ewh und Aktionen an Infoständen Flüchtlingsaufnahme unterstützen - Verwaltung Interkulturell begleiten Prozess zur Steuerung von Flüchtlingsaufnahme und Integrationsprozessen in Verwaltungen, Hochschulen, der Polizei u.a. Workshops, Kampagne zur Wohnungsunterbringung, begleitende Öffentlichkeitsarbeit Maßnahmen zur Förderung des interkulturellen Zusammenlebens in Magdeburg: Begegnungs-, Bildungs-, Kunst-Veranstaltungen im ewh und Aktionen an Infoständen Interkultur Europawoche Durchführung von Aktivitäten im Rahmen der Europawoche Europawoche Gesamtkoordinierung, Durchführung und Organisation der Veranstaltungen der Europawoche als Mittlerorganisator. Die Zuwendung wurde mit der Maßgabe bewilligt, die Veranstalter der Europawoche finanziell zu unterstützen und diesen im Rahmen des Gesamtprojektes die Aufwendungen für die einzelnen Veranstaltungen zu erstatten. Europawoche Gesamtkoordinierung, Durchführung und Organisation der Veranstaltungen der Europawoche als Mittlerorganisator. Die Zuwendung wurde mit der Maßgabe bewilligt, die Veranstalter der Europawoche finanziell zu unterstützen und diesen im Rahmen des Gesamtprojektes die Aufwendungen für die einzelnen Veranstaltungen zu erstatten. Europawoche Durchführung von Aktivitäten im Rahmen der Europawoche Europawoche Durchführung von Aktivitäten im Rahmen der Europawoche 45 46 47 48 49 50 51 52 A B C D E F G H I J MS 2016 8.000,00 € MS 2015 8.250,00 € MS 2014 8.520,00 € MS 2013 8.520,00 € MS 2012 8.520,00 € MS 2018 3.500,00 € MS 2017 3.500,00 € MS 2016 3.500,00 € Maßnahmen zur Förderung des interkulturellen Zusammenlebens in Magdeburg: Begegnungs-, Bildungs-, Kunst-Veranstaltungen im ewh und Aktionen an Infoständen Interkultur Maßnahmen zur Förderung des interkulturellen Zusammenlebens in Magdeburg: Begegnungs-, Bildungs-, Kunst-Veranstaltungen im ewh und Aktionen an Infoständen Interkultur Maßnahmen zur Förderung des interkulturellen Zusammenlebens in Magdeburg: Begegnungs-, Bildungs-, Kunst-Veranstaltungen im ewh und Aktionen an Infoständen Interkultur Interkulturelle Woche / Magdeburg trifft die Welt Veranstaltungsbeiträge und Öffentlichkeitsarbeit zu den Magdeburger Interkulturellen Wochen in Kooperation mit dem Netzwerk für Integration und Zuwanderung der Stadt Magdeburg Maßnahmen zur Förderung des interkulturellen Zusammenlebens in Magdeburg: Begegnungs-, Bildungs-, Kunst-Veranstaltungen im ewh und Aktionen an Infoständen Interkulturelle Woche / Magdeburg trifft die Welt Interkulturelle Woche / Magdeburg trifft die Welt Veranstaltungsbeiträge und Öffentlichkeitsarbeit zu den Magdeburger Interkulturellen Wochen in Kooperation mit dem Netzwerk für Integration und Zuwanderung der Stadt Magdeburg Interkultur Maßnahmen zur Förderung des interkulturellen Zusammenlebens in Magdeburg: Begegnungs-, Bildungs-, Kunst-Veranstaltungen im ewh und Aktionen an Infoständen Interkultur Maßnahmen zur Förderung des interkulturellen Zusammenlebens in Magdeburg: Begegnungs-, Bildungs-, Kunst-Veranstaltungen im ewh und Aktionen an Infoständen 53 54 55 56 57 58 59 60 A B C D E F G H I J MS 2015 3.375,15 € MS 2014 3.500,00 € MS 2013 8.000,00 € MS 2012 8.000,00 € MS 2018 22.000,00 € MS 2017 22.000,00 € MS 2016 17.500,00 € MS 2015 17.499,42 € redaktionelle Pflege des Integrationsportals der Landesregierung Internetportal des Landes Interkulturelle Woche / Magdeburg trifft die Welt Veranstaltungsbeiträge und Öffentlichkeitsarbeit zu den Magdeburger Interkulturellen Wochen in Kooperation mit dem Netzwerk für Integration und Zuwanderung der Stadt Magdeburg Interkulturelle Woche / Magdeburg trifft die Welt Veranstaltungsbeiträge und Öffentlichkeitsarbeit zu den Magdeburger Interkulturellen Wochen in Kooperation mit dem Netzwerk für Integration und Zuwanderung der Stadt Magdeburg Internetportal des Landes redaktionelle Pflege des Integrationsportals der Landesregierung Interkulturelle Woche / Magdeburg trifft die Welt Veranstaltungsbeiträge und Öffentlichkeitsarbeit zu den Magdeburger Interkulturellen Wochen in Kooperation mit dem Netzwerk für Integration und Zuwanderung der Stadt Magdeburg Interkulturelle Woche / Magdeburg trifft die Welt Veranstaltungsbeiträge und Öffentlichkeitsarbeit zu den Magdeburger Interkulturellen Wochen in Kooperation mit dem Netzwerk für Integration und Zuwanderung der Stadt Magdeburg Internetportal des Landes redaktionelle Pflege des Integrationsportals der Landesregierung Internetportal des Landes redaktionelle Pflege des Integrationsportals der Landesregierung 61 62 63 64 65 66 67 68 A B C D E F G H I J MS 2014 17.500,00 € MS 2013 17.500,00 € MS 2012 17.500,00 € MS 2018 55.000,00 € MS 2017 57.000,00 € MS 2016 55.000,00 € MS 2015 17.103,50 € MS 2014 51.896,75 € Netzwerk IKÖ - IKB Sachsen-Anhalt bis 2015 Trainerqualifizierungen und Workshops zur interkulturellen Sensibilisierung in Verwaltungsstrukturen von Landkreisen und Kommunen. Ab 2015 Prozesssteuerung und -begleitung zur interkulturellen Öffnung in Landkreisen und Kommunen sowie Trainerqualifizierungen. bis 2015 Trainerqualifizierungen und Workshops zur interkulturellen Sensibilisierung in Verwaltungsstrukturen von Landkreisen und Kommunen. Ab 2015 Prozesssteuerung und -begleitung zur interkulturellen Öffnung in Landkreisen und Kommunen sowie Trainerqualifizierungen. redaktionelle Pflege des Integrationsportals der Landesregierung Internetportal des Landes redaktionelle Pflege des Integrationsportals der Landesregierung bis 2015 Trainerqualifizierungen und Workshops zur interkulturellen Sensibilisierung in Verwaltungsstrukturen von Landkreisen und Kommunen. Ab 2015 Prozesssteuerung und -begleitung zur interkulturellen Öffnung in Landkreisen und Kommunen sowie Trainerqualifizierungen. Netzwerk IKÖ - IKB Sachsen-Anhalt Netzwerk IKÖ - IKB Sachsen-Anhalt Netzwerk IKÖ - IKB Sachsen-Anhalt bis 2015 Trainerqualifizierungen und Workshops zur interkulturellen Sensibilisierung in Verwaltungsstrukturen von Landkreisen und Kommunen. Ab 2015 Prozesssteuerung und -begleitung zur interkulturellen Öffnung in Landkreisen und Kommunen sowie Trainerqualifizierungen. Netzwerk Interkulturelle Öffnung - Interkulturelle Bildung (IKÖ - IKB) Sachsen-Anhalt bis 2015 Trainerqualifizierungen und Workshops zur interkulturellen Sensibilisierung in Verwaltungsstrukturen von Landkreisen und Kommunen. Ab 2015 Prozesssteuerung und -begleitung zur interkulturellen Öffnung in Landkreisen und Kommunen sowie Trainerqualifizierungen. redaktionelle Pflege des Integrationsportals der Landesregierung Internetportal des Landes Internetportal des Landes 69 70 71 72 73 74 75 76 A B C D E F G H I J MS 2013 52.000,00 € MS 2012 52.000,00 € MS 2018 6.100,00 € MS 2017 6.100,00 € MS 2016 5.400,00 € MS 2015 4.943,10 € MS 2014 5.000,00 € MS 2013 5.000,00 € Sachsen-Anhalt-Tag Unterstützung zivilgesellschaftlicher Akteure der Themenstraße "Weltoffenes Sachsen-Anhalt" Sachsen-Anhalt-Tag Unterstützung zivilgesellschaftlicher Akteure der Themenstraße "Weltoffenes Sachsen-Anhalt" (Reisekosten, Tagegeld) Sachsen-Anhalt-Tag Unterstützung zivilgesellschaftlicher Akteure der Themenstraße "Weltoffenes Sachsen-Anhalt" Sachsen-Anhalt-Tag Unterstützung zivilgesellschaftlicher Akteure der Themenstraße "Weltoffenes Sachsen-Anhalt" Sachsen-Anhalt-Tag Unterstützung zivilgesellschaftlicher Akteure der Themenstraße "Weltoffenes Sachsen-Anhalt" Sachsen-Anhalt-Tag Unterstützung zivilgesellschaftlicher Akteure der Themenstraße "Weltoffenes Sachsen-Anhalt" Netzwerk IKÖ - IKB Sachsen-Anhalt bis 2015 Trainerqualifizierungen und Workshops zur interkulturellen Sensibilisierung in Verwaltungsstrukturen von Landkreisen und Kommunen. Ab 2015 Prozesssteuerung und -begleitung zur interkulturellen Öffnung in Landkreisen und Kommunen sowie Trainerqualifizierungen. Netzwerk IKÖ - IKB Sachsen-Anhalt bis 2015 Trainerqualifizierungen und Workshops zur interkulturellen Sensibilisierung in Verwaltungsstrukturen von Landkreisen und Kommunen. Ab 2015 Prozesssteuerung und -begleitung zur interkulturellen Öffnung in Landkreisen und Kommunen sowie Trainerqualifizierungen. 77 78 79 80 81 82 83 A B C D E F G H I J MS 2012 5.000,00 € MS 2014 5.000,00 € MS 2013 5.000,00 € MS 2012 5.000,00 € MS 2014 3.000,00 € MS 2013 3.000,00 € MS 2012 3.000,00 € Sachsen-Anhalt-Tag Unterstützung zivilgesellschaftlicher Akteure der Themenstraße "Weltoffenes Sachsen-Anhalt" Training Projektmanagement Qualifizierung der Multiplikatoren/ Fachkräfte aus dem In- und Ausland im Bereich der internationalen Jugendarbeit, Methoden Projektmanagement Training Projektmanagement Qualifizierung der Multiplikatoren/ Fachkräfte aus dem In- und Ausland im Bereich der internationalen Jugendarbeit, Methoden Projektmanagement Training Projektmanagement Qualifizierung der Multiplikatoren/ Fachkräfte aus dem In- und Ausland im Bereich der internationalen Jugendarbeit, Methoden Projektmanagement Training internationale Jugendarbeit Qualifizierung der Multiplikatoren/ Fachkräfte aus dem In- und Ausland im Bereich der internationalen Jugendarbeit, Entwicklung eigener Projekte Training internationale Jugendarbeit Qualifizierung der Multiplikatoren/ Fachkräfte aus dem In- und Ausland im Bereich der internationalen Jugendarbeit, Entwicklung eigener Projekte Training internationale Jugendarbeit Qualifizierung der Multiplikatoren/ Fachkräfte aus dem In- und Ausland im Bereich der internationalen Jugendarbeit, Entwicklung eigener Projekte d2791anlage.pdf AG-anlage1 AG-anlage2 AG-anlage3 AG-anlage4 AG-anlage5