Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2799 25.04.2018 (Ausgegeben am 27.04.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD) Fortbildungskatalog für sozialpädagogische Fachkräfte Kleine Anfrage - KA 7/1592 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt bietet ein Fortbildungsprogramm für sozialpädagogische Fachkräfte an, dessen Inhalte in einem jährlich erscheinenden Fortbildungskatalog festgehalten sind. Die einzelnen Kurse bzw. Module (z. B. „Hortkind sein ist toll“ oder „Komm wir malen!“) werden von Referenten mit fachspezifischem Hintergrund durchgeführt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Wer ist für die Zusammenstellung des Fortbildungsprogramms und seiner einzelnen Module verantwortlich? Die Fortbildung von Fachkräften in der Jugendhilfe gehört zu den bundesgesetzlichen Aufgaben des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe (§ 85 Abs. 2 Nr. 8 SGB VIII) und wird in Sachsen-Anhalt durch das Landesverwaltungsamt (Landesjugendamt) verantwortet. 2. Nach welchen Kriterien wird über die Aufnahme pädagogischer Fortbildungsangebote in den Katalog entschieden? Pädagogische Fortbildungsangebote finden sich dann im Fortbildungskatalog wieder, wenn sie den aktuellen Bedarfen der pädagogischen Fachkräfte im Land und den aktuellen Entwicklungen in der Kinder- und Jugendhilfe entsprechen . Diese Bedarfe werden wie folgt ermittelt: 2 jährliche Bedarfsabfrage bei den örtlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe , Auswertung der Bedarfsmeldungen im Rahmen der Veranstaltungsevaluation bei Fortbildungsteilnehmer*innen, Sammeln und Analysieren von Informationen aus den Arbeits- und Kommunikationsprozessen des Landesjugendamtes, Auswertung von Fachliteratur und anderen Medien, Beobachtung und Analyse von rechtlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen , Kommunikation und Austausch mit den anderen Landesjugendämtern. 3. Nach welchen Kriterien werden die Referenten der im Fortbildungskatalog angebotenen Kurse ausgesucht? Finden hierzu Ausschreibungen vonseiten des Landesverwaltungsamtes statt oder gründet sich die Aufnahme neuer Referenten auf lnitiativbewerbungen? Die Auswahl der Referent*innen findet stets in Abhängigkeit von den Themengebieten statt, für die ein Bedarf ermittelt wurde. Dabei sind folgende Kriterien bei der Auswahl von Referent*innen entscheidend (die Reihenfolge der Kriterien stellt keinen Vorrang dar): Fachkenntnis des*der Referent*in (Ausbildung, Qualifikation, Berufserfahrungen , Bezug zur Kinder- und Jugendhilfe), weitere Referenzen (z. B. Berufserfahrung als Referent*in, Empfehlung von anderen Landesjugendämtern bzw. anderen Vertreter*innen der Kinder und Jugendhilfe, Anregung durch Fachliteratur, Spezifika im Themenbezug, angewandte Methodik und Didaktik, ggf. regionaler Bezug), Angemessenheit des Honorars, Zusammenarbeit mit dem Landesjugendamt Sachsen-Anhalt, Veranstaltungsevaluation (Auswertung der Rückmeldungen von Fortbildungsteilnehmer *innen in Bezug auf den*die Referent*in), Auswertung von Fortbildungsbegleitungen durch Fachkräfte des Landesjugendamtes . Nach diesen Kriterien werden potentielle Referent*innen recherchiert und durch das Landesjugendamt entsprechend angefragt. Neue Referent*innen können sich initiativ bewerben und vorstellen. Eine Auswahl erfolgt ebenfalls nach den oben genannten Kriterien. 3 4. Wie müssen interessierte Personen qualifiziert sein, um als Referenten in den Fortbildungskatalog aufgenommen zu werden? Siehe Antwort auf Frage 3. 5. Können Vertreter privater Vereine mit ausgewiesener Erfahrung in pädagogischen Teilbereichen (z. B. Kinderturnvereine) mit eigenen Fortbildungsangeboten in den Katalog aufgenommen werden? Wenn ja, wie? Der Fortbildungskatalog enthält nur die Fortbildungsangebote des Landesjugendamtes . Fortbildungsangebote anderer Anbieter*innen werden nicht in den Katalog aufgenommen.