Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2804 26.04.2018 (Ausgegeben am 27.04.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Mario Lehmann (AfD) Einladungspraxis des Jobcenters Jerichower Land Kleine Anfrage - KA 7/1594 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 13. März 2018 fand von 14:00 bis 17:00 Uhr in der Stadthalle in Burg ein Aktionstag für Frauen unter dem Motto „Ich entscheide selbst“ statt. Hierzu wurden nach mir vorliegenden Berichten im Rahmen der Allgemeinen Meldepflicht nach § 59 Zweites Buch SGB II i. V. m. § 309 Abs. 1 Drittes Buch SGB III Leistungsbezieher im Wege der Einladung zur Teilnahme verpflichtet. Die Einladungen wurden nach Angaben von Teilnehmern von Mitarbeitern des Jobcenters zu Beginn der Veranstaltung eingesammelt . Gegenstand der Veranstaltung waren u. a. Freizeitaktivitäten, Jobmarkt, Selbstfürsorge und Gleichstellung. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Vorbemerkung: Die aufsichtsrechtlichen Zuständigkeiten für die Aufgaben nach dem SGB II sind geteilt . Innerhalb der gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b SGB II, zu denen auch das Jobcenter Jerichower Land gehört, sind zum einen die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Agenturen für Arbeit, also eine Bundesbehörde, und zum anderen die kreisfreien Städte und Landkreise verantwortlich. Die gesetzlich vorgeschriebene Bildung einer gemeinsamen Einrichtung ändert an der Aufgabenverantwortlichkeit nichts. Die in der Fragestellung angesprochene Durchführung einer arbeitsmarktbezogenen Maßnahme fällt ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Bundesagentur für Arbeit. Aufsichtsrechte des Landes bestehen insoweit nicht. Die Beantwortung der Fragen beruht daher weitgehend auf einer freiwilligen Auskunft der Bundesagentur für Arbeit. 2 1. In welcher Trägerschaft fand der Aktionstag statt? Der Aktionstag fand auf Initiative des runden Tisches „It´s Tea-Time“ statt. Dieser setzt sich aus den Netzwerkpartnern Jobcenter Jerichower Land, Agentur für Arbeit Magdeburg, Landkreis Jerichower Land, den Städten Burg und Genthin, der Polizei Jerichower Land, dem Jugendwerk Rolandmühle gGmbH und dem Cornelius Werk Diakonische Dienste Burg zusammen. 2. Aus welchen Mitteln in welcher Höhe wurde der Aktionstag finanziert? Eine Finanzierung im engeren Sinne fand nicht statt. Kosten bzw. Aufwendungen wurden von den Ausstellern in Eigenregie übernommen. Eine Standgebühr für die Aussteller wurde nicht erhoben. Für die Anmietung der Stadthalle sind Gesamtkosten in Höhe von 431,38 Euro entstanden. 400 Euro wurden über das Bundesprogramm „Demokratie leben! Partnerschaft für Demokratie Burg und südliches Jerichower Land“ gefördert, 31,38 Euro wurden über Spenden finanziert. 3. Wer hat veranlasst, zu diesem Aktionstag „Einladungen“ mit Sanktionsdrohung an Leistungsbezieher zu versenden? Die Einladungen der Kundinnen mit Leistungsbezug nach dem SGB II erfolgte auf Veranlassung des Jobcenter Jerichower Land und unter Gewährung von Reisekosten bei Anwesenheit. 4. Wie viele „Einladungen“ mit Sanktionsdrohung wurden versandt und wurden Sanktionen verhängt oder sind diese geplant? Durch das Jobcenter Jerichower Land wurden ca. 800 Einladungen mit Rechtsfolgenbelehrung gem. § 59 SGB II i. V. m. § 309 SGBIII versandt. Bisher wurden keine darauf beruhenden Sanktionen festgestellt. 5. Warum wurden, entgegen der bisherigen Praxis, die „Einladungen“ eingesammelt ? Aufgrund des hohen Personenaufkommens und zur Vermeidung langer Wartezeiten am Einlass, wurden die Einladungen durch die Mitarbeiter*innen des Jobcenters Jerichower Land angenommen. Dadurch konnte im Anschluss eine schnelle Bearbeitung der erforderlichen Reisekosten gem. § 59 SGB II i. V. m. § 309 SGB III gewährleistet werden. 6. Hält die Landesregierung Infostände zu Freizeitaktivitäten, Selbstfürsorge und Gleichstellung für geeignete Maßnahmen, arbeitssuchende Leistungsbezieher der Agenturen für Arbeit in den Arbeitsprozess zu (re-)integrieren? Die Veranstaltung hielt ein Gesamtpaket an Beratungs- und Unterstützungsangeboten für arbeitssuchende Leistungsbezieherinnen bereit. Viele Betroffene ziehen sich, gerade bei längerer Arbeitslosigkeit, zurück, geraten ins soziale Abseits und in persönliche Einsamkeit. Sie benötigen eine Anlaufstelle zum Austausch, zur Hilfestellung und für aktuelle Informationen. 3 Die Landesregierung begrüßt dem Grunde nach Maßnahmen, die Leistungsberechtigten nach dem SGB II ein höheres Maß an sozialer Teilhabe ermöglichen. Durch ein dichtes Netz an sozialen Kontakten wird häufig auch die (Re-)Integration auf dem Arbeitsmarkt unterstützt. Dies war Ansatz der Veranstaltung. Eine Beurteilung der konkreten Maßnahme durch die Landesregierung ist mangels Zuständigkeit nicht angezeigt.