Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2805 26.04.2018 (Ausgegeben am 27.04.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Haushaltsvollzug bei institutionell geförderten Trägern Kleine Anfrage - KA 7/1610 Vorbemerkung der Fragestellenden: Die institutionell geförderten Träger erfüllen Aufgaben im Auftrag des Landes. Laut Drs. 7/2056 finanziert das Land die Arbeit von 55 institutionell geförderten Trägern in acht Einzelplänen. Durch den späten Doppelhaushalt für die Jahre 2017/2018 kam es im Jahr 2017 zu Verzögerungen bei der Ausstellung von Zuwendungsbescheiden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung: Die institutionell geförderten Träger erfüllen keine Aufgaben im Auftrag des Landes. Vielmehr erfüllen sie bestimmte Zwecke, an denen das Land ein erhebliches Interesse hat. Wie ist der Bewilligungsstand zum Stichtag 31. März bei Empfängern institutioneller Förderung? Erhielten diese bereits eine Bewilligung in Höhe des Ansatzes für das Jahr 2018 im Haushaltsplan? Bitte nach Trägern, Einzelplan und Bewilligungshöhe aufschlüsseln. Falls es zu Verzögerungen bei der Bewilligung kam, bitte die Gründe dafür ausführen. In einer Anlage wurde tabellarisch der Bewilligungsstand zum Stichtag 31. März 2018 für alle institutionell geförderten Empfänger dargestellt. Verzögerungen bei der Bewilligung wurden erläutert. Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. 2 Anlage Epl. Kap. Titel Empfänger (Verein / Verband) Fördersumme Bemerkungen lt. Haushaltsplan bewilligt 03 0302 684 04 Bürgerkomitee Sachsen-Anhalt e. V. Magdeburg 159.000 159.000 0302 684 04 Zeit-Geschichte(n) e. V. Halle 57.000 57.000 0302 684 63 Historische Kommission für Sachsen-Anhalt e. V. 75.000 75.000 0346 684 03 Trägerverein Olympiastützpunkt Sachsen-Anhalt (OSP) 532.300 137.890 Auszahlung erfolgt in Form vorläufiger Bescheide entsprechend den Mittelanforderungen des OSP; erst nach Vorlage des Zuwendungsbescheides des Bundes wird der endgültige Zuwendungsbescheid erlassen 0346 684 04 LandesSportBund Sachsen-Anhalt e. V. incl. Trainerpool und LandesSportSchule Osterburg (LSSO) 6.435.400 2.053.870 Endbescheid wird derzeit nach Prüfung der eingereichten Haushaltspläne 2018 für die Geschäftsstelle, den Trainerpool und die LSSO erstellt. Auszahlung für die Monate Januar - April erfolgte auf Basis vorläufiger Bescheide entsprechend Zahlungsplan lt. Grundsatzerlasse des MI. 0346 684 07 Friedrich-Ludwig-Jahn-Museum in Freyburg (Unstrut) 52.000 54.000 Fördersumme gemäß Zuwendungsvertrag; Auszahlung wird in mtl. Abschlägen (1/12) vorgenommen! Der Ansatz kann aus zweckgebundenen Einnahmen aus der Konzessions-abgabe erhöht werden (Kapitel 1302 Titel 122 01). 0363 685 03 Landesverband des Bundes der Vertriebenen Sachsen -Anhalt (2017) 6.100 0 Antrag durch den Landesverband zurückgezogen 0363 685 03 Landesverband des Bundes der Vertriebenen Sachsen -Anhalt (2018) 3.700 0 Bislang hat der Landesverband noch keinen Antrag gestellt 3 Epl. Kap. Titel Empfänger (Verein / Verband) Fördersumme Bemerkungen lt. Haushaltsplan bewilligt 05 0502 684 01 Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. 1.478.300 1.478.302 0503 684 03 Verein Miteinander e.V. 203.000 1/12 Abschläge Klärung der Höhe der einzusetzenden Rücklagen und der ver-fügbaren Eigenmittel vor Bescheiderteilung 0503 685 02 Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V. (AGSA) 509.000 509.000 0513 684 01 AIDS Hilfen Sachsen-Anhalt 302.800 302.720 0513 684 04 Landesvereinigung für Gesundheit Sachsen-Anhalt e.V. 343.700 343.683 0513 684 73 Landesstelle für Suchtfragen 101.500 101.519 0517 684 03 Familienverbände 237.100 237.100 davon: Christlicher Verband Junger Menschen - Familienar-beit Mitteldeutschland e.V. 47.420 47.420 Dt. Familienverband Sachsen-Anhalt e.V. 47.420 47.420 Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfra-gen Sachsen-Anhalt e.V. 47.420 47.420 Dt. Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. 47.420 47.420 Familienbund im Bistum Magdeburg und im Land Sachsen-Anhalt e.V. 47.420 47.420 4 Epl. Kap. Titel Empfänger (Verein / Verband) Fördersumme Bemerkungen lt. Haushaltsplan bewilligt 05 0517 684 04 Kinder- und Jugendring 268.400 256.734 geringere Personalausgaben aufgrund Personalwechsels 0517 684 05 Servicestelle für Kinder- und Jugendschutz 126.500 123.108 geringere beantragte Gesamtausgaben 0517 684 06 Kompetenzzentrum geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalt e.V. 192.900 192.899 0517 686 01 Stiftung Familie in Not Sachsen-Anhalt 319.900 1/12 Abschläge monatliche Abschlagszahlungen zu je 26.658 EUR; bisher keine Bescheiderteilung möglich, da noch Klärungsbedarfe 06 0602 684 01 Evangelische Hochschule für Kirchenmusik Halle /Saale (EHK) 465.900 465.900 Bewilligung entspricht dem veranschlagten Haushaltsansatz für 2018. Die Bewilligung für das HHJ 2018 erfolgte mit Zuwendungsvertrag vom 29.12.2017. Der Zuwendungsvertrag hat eine Laufzeit für die Jahre 2018 und 2019. 0602 685 24 Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates (WR) 83.300 93.822 Die Bewilligung ist entsprechend dem FMK-Beschluss zum Wirtschaftsplan 2018 erfolgt. Aufgrund der bestehenden Rechtsverpflichtung (RV) gem. FMK-Beschl. für das HHJ 2018 wird der Titel auf der Grdl. des bestehenden Deckungsvermerks gem. Abschn. E des Vorwortes zum Epl. 06 für das HHJ 2018 verstärkt. Es handelt sich um eine gemeinsam von Bund und Ländern auf der Grdl. des Verwaltungsabkommens zur Errichtung eines WR finanzierte Einrichtung. Der Zuschussbedarf wird je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern getragen. Der Betrag der Länder wird dabei nach dem Königsteiner Schlüssel in der jeweiligen Fassung aufgebracht. Aus Verwaltungsvereinfachungsgründen erfolgt keine gesonderte Bescheiderteilung durch die einzelnen Länder. 5 Epl. Kap. Titel Empfänger (Verein / Verband) Fördersumme Bemerkungen lt. Haushaltsplan bewilligt 06 0602 685 25 Stiftung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) 61.000 64.386 Die Bewilligung ist entsprechend dem FMK-Beschluss zum Wirtschaftsplan 2018 erfolgt. Aufgrund der bestehenden RV gem. FMK-Beschl. für das HHJ 2018 wird der Titel auf der Grdl. des bestehenden Deckungsvermerks gem. Abschn. E des Vorwortes zum Epl. 06 für das HHJ 2018 verstärkt. Es handelt sich um eine gemeinsam von allen Ländern auf der Grdl. der Verwaltungsvereinbarung der Länder über die Gewährung von Zuwendungen an die Stiftung zur Förderung der HRK finanzierte Einrichtung . Der Zuschussbedarf wird von den Ländern nach dem jeweils gültigen Königsteiner Schlüssel aufgebracht. Aus Verwaltungsvereinfachungsgründen erfolgt keine gesonderte Bescheiderteilung durch die einzelnen Länder. 0602 685 26 Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) 669.200 667.099 Die Bewilligung ist auf der Grdl. des FMK-Beschlusses erfolgt. Aufgrund der Berechnung der Länderanteile nach Königsteiner Schlüssel ergeben sich Abweichungen bei der bewilligten Fördersumme . Es handelt sich um eine gemeinsam von allen Ländern auf der Grdl. des Abkommen über das Sekretariat der KMK finanzierte Einrichtungen. Der Zuschussbedarf wird von den Ländern nach dem jeweils gültigen Königsteiner Schlüssel aufgebracht . Aus Verwaltungsvereinfachungsgründen erfolgt keine gesonderte Bescheiderteilung durch die einzelnen Länder. 0602 685 29 Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung GmbH (DZHW) 44.200 43.236,65 Bewilligung ist entsprechend der Beschlusslage in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) erfolgt. Aufgrund der bestehenden Rechtsverpflichtung (RV) ergeben sich minimale Abweichungen zum Teilansatz des DZHW für das HHJ 2018. Der Minderbedarf wird für den Mehrbedarf des HIS-HE eingesetzt . Das DZHW wird gemeinsam von Bund und Ländern auf der Grdl. des GWK-Abkommens im Verhältnis 70 : 30 finanziert. Der Länderanteil wird von den Ländern nach dem Königsteiner Schlüssel aufgebracht. Aus Verwaltungsvereinfachungsgründen erfolgt keine gesonderte Bescheiderteilung durch die einzelnen Länder. 6 Epl. Kap. Titel Empfänger (Verein / Verband) Fördersumme Bemerkungen lt. Haushaltsplan bewilligt 06 0602 685 29 HIS-Institut für Hochschulentwicklung e. V. (HIS-HE) 53.900 56.576,36 Das HIS-HE wird von allen Ländern gefördert. Der Anteil des Landes Sachsen-Anhalt am Zuwendungsbedarf des HIS-HE ergibt sich aus dem von der Mitgliederversammlung des HIS-HE beschlossen Wirtschaftsplans für das HHJ 2018. Die Länder decken den Fehlbedarf des HIS-HE im Rahmen einer institutionellen Förderung. Die Verteilung der Finanzierungslasten zwischen den Ländern erfolgt dabei nach dem Finanzierungsschlüssel des Königsteiner Abkommens. Aus Verwaltungsvereinfachungsgründen erfolgt keine gesonderte Bescheiderteilung durch die einzelnen Länder. Da im HHJ 2018 die RV über den Teilansatz des HIS-HE liegt, wird der Ansatz für das HIS-HE auf der Grdl. des bestehenden Deckungsvermerks gem. Abschn. E des Vorwortes zum Epl. 06 verstärkt. 0602 685 65 Stiftung LEUCOREA 524.600 524.600 Bewilligung entspricht dem veranschlagten Haushaltsansatz für 2018. Die Bewilligung für das HHJ 2018 erfolgt mit Zuwendungsvertrag vom 31.03.2015. Der Zuwendungsvertrag hat eine Laufzeit für die Jahre 2015 bis 2018. 0603 685 21 Max-Planck-Gesellschaft e. V. 21.969.500 22.063.540 Bewilligung erfolgt entsprechend der Beschlusslage in der GWK. Aufgrund der bestehenden RV gem. GWK-Beschl. für das HHJ 2018 wird der Titel auf der Grdl. des bestehenden Deckungsvermerks gem. Abschn. E des Vorwortes zum Epl. 06 im HHJ 2018 verstärkt. 0603 685 22 Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. 23.832.000 Am 31.03.2018 befand sich der Bescheid im Mitzeichnungsverfahren und die Bescheiderteilung erfolgte nunmehr am 03.04.2018 über 25.555.700 EUR entsprechend der Beschlusslage in der GWK, inklusive der DFG-Abgabe der Leibniz- Institute in Sachsen-Anhalt. Da der DFG die Mittel zur Teilnahme der WGL-Einrichtungen des Landes am Förderverfahren der DFG über die Haushaltsstelle 0603/685 22 zugewendet werden, wird der Titel in Höhe von 1.573,8 TEUR aus 0603/TGr. 61 (für das Förderverfahren des IPB, IPK, IAMO und LIN) sowie in Höhe von 152,5 TEUR aus 0603/381 01 (Zuführung aus Kap. 0802 zum Förderverfahren des IWH) im HHJ 2018 verstärkt. 7 Epl. Kap. Titel Empfänger (Verein / Verband) Fördersumme Bemerkungen lt. Haushaltsplan bewilligt 06 0603 685 26 acatech e. V. 35.000 34.992 Bewilligung erfolgte entsprechend der Beschlusslage in der GWK für das HHJ 2018. 0603 TGr. 61 Leibniz-Institut für Pflanzenbiochemie (IPB) 14.710.000 Am 31.03.2018 befand sich der Bescheid im Mitzeichnungsverfahren und die Bescheiderteilung ist nunmehr am 05.04.2018 über 14.388.200 EUR entsprechend der Beschlusslage in der GWK erfolgt. Die Bewilligung für den Betrieb des IPB wurde dabei um den Anteil der DFG-Abgabe in Höhe von 357,8 TEUR gekürzt, da dieser Betrag (Bundes- und Länderanteil) durch das Land Sachsen-Anhalt direkt an die DFG abgeführt wird - siehe Erläuterung zu 0603/685 22. 0603 TGr. 61 Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) 32.376.000 Am 31.03.2018 befand sich der Bescheid im Mitzeichnungsverfahren und die Bescheiderteilung ist nunmehr am 05.04.2018 über 31.711.100 EUR entsprechend der Beschlusslage in der GWK erfolgt. Die Bewilligung für den Betrieb des IPK wurde dabei um den Anteil der DFG-Abgabe in Höhe von 738,9 TEUR gekürzt, da dieser Betrag (Bundes- und Länderanteil) durch das Land Sachsen-Anhalt direkt an die DFG abgeführt wird - siehe Erläuterung zu 0603/685 22. 0603 TGr. 61 Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien (IAMO) 5.124.000 Am 31.03.2018 befand sich der Bescheid im Mitzeichnungsverfahren und die Bescheiderteilung ist nunmehr am 05.04.2018 über 5.019.200 EUR entsprechend der Beschlusslage in der GWK erfolgt. Die Bewilligung für den Betrieb des IAMO wurde dabei um den Anteil der DFG-Abgabe in Höhe von 122,8 TEUR gekürzt, da dieser Betrag (Bundes- und Länderanteil) durch das Land Sachsen-Anhalt direkt an die DFG abgeführt wird - siehe Erläuterung zu 0603/685 22. 8 Epl. Kap. Titel Empfänger (Verein / Verband) Fördersumme Bemerkungen lt. Haushaltsplan bewilligt 06 0603 TGr. 61 Leibniz-Institut für Neurobiologie (LIN) 14.481.000 Am 31.03.2018 befand sich der Bescheid im Mitzeichnungsverfahren und die Bescheiderteilung ist nunmehr am 05.04.2018 über 14.164.700 EUR entsprechend der Beschlusslage in der GWK erfolgt. Die Bewilligung für den Betrieb des LIN wurde dabei um den Anteil der DFG-Abgabe in Höhe von 352,3 TEUR gekürzt, da dieser Betrag (Bundes- und Länderanteil) durch das Land Sachsen-Anhalt direkt an die DFG abgeführt wird - siehe Erläuterung zu 0603/685 22. 0603 TGr. 62 Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ 3.791.000 Am 31.03.2018 befand sich der Bescheid noch in Vorbereitung und durchläuft gerade das Mitzeichnungsverfahren, so dass in Kürze die Bescheiderteilung an das UFZ für das HHJ 2018 ergehen wird 0603 TGr. 62 Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) 475.400 446.700 Das DZNE wird entsprechend dem GWK-Abkommen vom 19.09.2007 gemeinsam von Bund (90 v.H.), den beteiligten Ländern BW, BY, MV, NI, NRW, ST, BE und SN (10 v.H.) finanziert . Entsprechend den Beschlüssen zum Wirtschaftsplan 2018 ergibt sich gegenüber den veranschlagten Haushaltsmitteln im Kap. 0603/TGr. 62 ein Minderbedarf von insges. 28,7 TEUR für den aufzubringenden Finanzierungsanteil des Landes Sachsen- Anhalt am DZNE. 0603 TGr. 64 Deutsche Akademie der Naturforscher - Leopoldina - Nationale Akademie der Wissenschaften 2.352.000 2.283.000 Gemäß Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Sachsen-Anhalt vom Dezember 1991 tragen der Bund und das Land den Zuschussbedarf grundsätzlich im Verhältnis 80 : 20. Ensprechend dem festgestellten Wirtschaftsplan der Leopoldina für das HHJ 2018 werden 69 TEUR weniger benötigt, als ursprünglich veranschlagt. Die Bewilligung steht noch unter dem Vorbehalt der Feststellung des BHH für 2018. 9 Epl. Kap. Titel Empfänger (Verein / Verband) Fördersumme Bemerkungen lt. Haushaltsplan bewilligt 08 0802 685 01 Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsenanhalt mbH (IMG) 5.700.000 5.700.000 0802 685 65 Deutsches Handwerksinstitut e.V. (DHI) 37.500 0 wegen Krankheit der Bearbeiterin noch nicht bewilligt 0802 685 71 Tourismusverband Sachsen-Anhalt e.V. 220.000 220.000 0802 684 63 Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) 5.933.000 0 Bescheid ist in Vorbereitung 0802 894 63 335.000 0 0802 685 76 Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. 3.390.500 1.261.400 Der Antrag/Mittelabruf der institutionellen Förderung der Fraunhofer -Projektgruppe MWT in Halle für das Jahr 2018 i.H.v. voraussichtlich 2,1 Mio. Euro liegt noch nicht vor. 0802 894 76 426.300 381.000 09 0902 686 10 Agrarmarketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH 90.000 0 Die AMG hat Ende Februar 2018 Unterlagen eingereicht, die von der Bewilligungsbehörde und vom MULE bereits geprüft und positiv votiert wurden. Eine Bewilligung in Höhe von 90.000 € ist derzeit in Vorbereitung. 0902 686 65 Landfrauenverband Sachsen-Anhalt e.V. 60.000 72.000 Erläuterung im HP 2018: inst. Förd.= 60.000 €; Projektförd. = 37.700 € - Verschiebung zwischen den beiden Förd. aufgrund vorliegenden Bedarfs vorgenommen. 0902 686 65 Landjugendverband Sachsen-Anhalt e.V. 42.900 42.900 10 Epl. Kap. Titel Empfänger (Verein / Verband) Fördersumme Bemerkungen lt. Haushaltsplan bewilligt 11 1115 684 02 Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt e.V. 121.400 121.369 15 1502 685 56 Stiftung Umwelt-, Natur- und Klimaschutz (SUNK) 500.000 0 Bislang hat die SUNK noch keine Mittelabforderung eingereicht. 1506 685 03 Landesenergieagentur (LENA) 1.200.000 350.000 Bewilligung erfolgt nach entsprechender Mittelabforderung in Teilbeträgen. 17 1702 685 61 Verein der Freunde und Förderer der Synagoge Gröbzig e.V. 79.300 72.700 1710 685 01 Stiftung Gedenkstätten 2.812.000 2.812.000 1775 685 51 Werkleitzgesellschaft e.V. 245.700 0 Die Billigung der Übersichten nach § 26 Abs. 3 LHO gem. § 2 Abs. 1 HG 2017/2018 ist noch nicht abgeschlossen. Bis zur abschließenden Bewilligung werden Abschlagszahlungen in Höhe von 1/12 pro Monat gewährt und ausgezahlt, zum Stichtag 3/12 des Ansatzes lt. HH-Plan. 1775 685 52 Landesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbil-dung Sachsen-Anhalt e.V. 119.600 0 1775 685 53 Friedrich-Bödecker-Kreis Sachsen-Anhalt e.V. 220.000 0 1775 685 54 Museumsverband Sachsen-Anhalt e.V. 157.200 0 1775 685 55 Landesmusikrat Sachsen-Anhalt e.V. 358.700 0 1775 685 56 Landeszentrum "Spiel und Theater Sachsen-Anhalt e.V." 185.200 0 1775 685 57 Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e.V. 511.000 0 1775 685 58 Landesverband der Musikschulen Sachsen-Anhalt e.V. 224.200 0 11 Epl. Kap. Titel Empfänger (Verein / Verband) Fördersumme Bemerkungen lt. Haushaltsplan bewilligt 1775 685 59 Förderkreis Gleimhaus e.V. 350.300 0 Die Billigung der Übersichten nach § 26 Abs. 3 LHO gem. § 2 Abs. 1 HG 2017/2018 ist noch nicht abgeschlossen. Bis zur abschließenden Bewilligung werden Abschlagszahlungen in Höhe von 1/12 pro Monat gewährt und ausgezahlt, zum Stichtag 3/12 des Ansatzes lt. HH-Plan. 1775 685 60 Zentrum für Mittelalterausstellungen 149.000 0 1784 685 64 Historische Kuranlagen und Goethe-Theater Bad Lauchstädt GmbH 546.800 539.000