Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2809 02.05.2018 (Ausgegeben am 02.05.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Keindorf (CDU) Übergangssystem Schule Beruf - Regionales Übergangsmanagement Sachsen- Anhalt (RÜMSA) Teil III Kleine Anfrage - KA 7/1606 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Vorbemerkung der Landesregierung: Das Landesprogramm RÜMSA besteht laut Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Landesprogramms Regionales Übergangsmanagement (RÜMSA) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen Anhalt (RdErl. des MS vom 3.7.2015 - 53-32323-XVI.4.1; zuletzt geändert durch RdErl. des MS vom 19.07.2017; MBl. LSA Nr. 23 vom 13.07.2015 und MBl. LSA Nr. 41 vom 16.10.2017) aus drei Handlungssäulen. Die Handlungssäule I hat den Aufbau und die Etablierung einer funktionierenden zuständigkeits - und rechtskreisübergreifenden Kooperations- und Unterstützungsstruktur für Jugendliche am Übergang von der Schule in den Beruf zum Ziel. Die im Rahmen der Handlungssäule I geförderten regionalen RÜMSA-Koordinierungsstellen dienen der praktischen Ausgestaltung und der Festigung der Kooperation zwischen dem jeweiligen Jobcenter, der Agentur für Arbeit und dem Jugendamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt. Sie sind somit die Kooperationsprojekte vor Ort. In der Handlungssäule II können im Rahmen der kommunalen Übergangsmanagementkonzepte Modelle und Initiativen zur Berufsorientierung sowie Übergangs- und Ausbildungsgestaltung erprobt und verstetigt werden. Hierfür werden den im Rahmen der Handlungssäule I geförderten Landkreisen und kreisfreien Städten auf Antrag regionale Förderbudgets zur Verfügung gestellt. In der Handlungssäule III wird die Landesnetzwerkstelle RÜMSA gefördert. 1. In welcher Höhe werden finanzielle Mittel für die Landesnetzwerkstelle RÜMSA, Steuerungsgruppe RÜMSA und Kooperationsprojekte (RÜMSA vor Ort) eingesetzt? Bitte jeweils nach Sach- und Personalkosten sowie Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln. 2 In der folgenden Tabelle werden die bisher mit zahlenmäßigen Nachweisen abgerechneten Ausgaben für die Landesnetzwerkstelle RÜMSA und die RÜMSA- Koordinierungsstellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten einzeln aufgeführt . Für die Steuerungsgruppe RÜMSA werden keine Fördermittel aufgewendet . Projekt Projektstart Bis zum 23.03.2018 mit zahlenmäßigen Nachweisen abgerechnete Personalausgaben in Euro Bis zum 23.03.2018 mit zahlenmäßigen Nachweisen abgerechnete Sachausgaben in Euro RÜMSA-Koordinierungsstelle Altmarkkreis Salzwedel 01.08.2016 140.614,97 33.492,96 RÜMSA-Koordinierungsstelle Landkreis Anhalt-Bitterfeld 01.10.2016 175.593,37 26.339,01 RÜMSA-Koordinierungsstelle Landkreis Börde 01.09.2017 22.484,94 2.932,83 RÜMSA-Koordinierungsstelle Burgenlandkreis 01.06.2017 46.486,92 6.973,04 RÜMSA-Koordinierungsstelle Stadt Dessau-Roßlau 01.12.2016 157.467,54 25.129,97 RÜMSA-Koordinierungsstelle Stadt Halle (Saale) 01.01.2016 339.005,84 76.659,42 RÜMSA-Koordinierungsstelle Landkreis Harz 01.05.2016 252.895,08 59.556,19 RÜMSA-Koordinierungsstelle Landkreis Jerichower Land 01.05.2017 78.729,67 25.314,25 RÜMSA-Koordinierungsstelle Landkreis Mansfeld-Südharz 01.10.2016 266.106,93 62.888,90 RÜMSA-Koordinierungsstelle Saalekreis 01.05.2016 245.045,46 43.524,94 RÜMSA-Koordinierungsstelle Salzlandkreis 01.12.2016 178.285,56 34.749,02 RÜMSA-Koordinierungsstelle Landkreis Stendal 01.07.2017 72.344,88 11.039,19 RÜMSA-Koordinierungsstelle Landkreis Wittenberg 01.11.2016 142.637,93 32.105,74 Landesnetzwerkstelle RÜMSA 01.06.2015 1.026.339,90 183.503,85 2. Welche Ziele verfolgen die Landesnetzwerkstelle, die Steuerungsgruppe und die Kooperationsprojekte in den Landkreisen? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln. 3 Die Ziele der Landesnetzwerkstelle RÜMSA, der landesweiten Steuerungsgruppe RÜMSA und der Kooperationsprojekte in den 13 sich am Landesprogramm RÜMSA beteiligenden Landkreise und kreisfreien Städte werden im Folgenden dargestellt: Landesnetzwerkstelle RÜMSA Die Einrichtung einer landesweit agierenden Netzwerkstelle im Landesprogramm RÜMSA hat zum Ziel, die sich am Programm beteiligenden Landkreise und kreisfreien Städte in der Vorbereitung und Umsetzung ihrer Vorhaben durch Beratung, Begleitung, Austausch und Fortbildung zu unterstützen, Ergebnisse transparent zu machen und diese landes- und bundesweit zu verbreiten . Sie dient damit in besonderem Maße der Qualitätsentwicklung auf Landesund Regionalebene. In der o. g. Richtlinie sind in Punkt 3.3.2 zur Erreichung des Ziels konkrete Aufgaben beschrieben. Landesweite Steuerungsgruppe RÜMSA Das landesweite Begleitgremium hat das Ziel, die Qualität der Programmumsetzung in den Handlungssäulen zu sichern. Die Steuerungsgruppe RÜMSA dient dabei zur rechtskreis- und ressortübergreifenden Abstimmung der Aktivitäten , die durch das Landesprogramm RÜMSA initiiert werden, hin zu einem landesweit funktionierenden Regionalen Übergangsmanagement. In der o. g. Richtlinie sind in Punkt 7.2.1 zur Erreichung des Ziels konkrete Aufgaben beschrieben . Landkreise und kreisfreie Städte Die Kooperationsverbünde der 13 in RÜMSA geförderten Landkreise und kreisfreien Städte Sachsen-Anhalts, bestehend aus der jeweiligen Gebietskörperschaft , dem Jobcenter, der zuständigen Agentur für Arbeit und in einigen Fällen dem Landesschulamt, haben im Rahmen von Zielvereinbarungen individuelle Ziele vereinbart. Diese bestehen jeweils aus einem strategischen Ziel und je nach Kooperationsverbund einer unterschiedlichen Anzahl an taktischen Zielen, die in weiteren operativen Zielen untergliedert werden. Die Zielvereinbarungen stellen für die Kooperationsverbünde Arbeitsinstrumente dar, die regelmäßig an die Rahmenbedingungen angepasst und fortgeschrieben werden. Strategisches Hauptziel aller Bündnisse ist, dass bis zum Ende der Förderung die Jugendlichen auf dem Weg von der Schule in das Berufsleben rechtkreisübergreifend aus einer Hand informiert, beraten und unterstützt werden. Bisher formulierte wesentliche taktische Ziele sind die Schaffung einer Übersicht aller Angebote am Übergang Schule-Beruf, die Abstimmung landkreisweiter Berufsorientierungskonzepte , die Entwicklung und Erprobung eines rechtskreisübergreifenden Fallmanagements auf institutioneller Ebene, eine zielgruppengenaue Öffentlichkeitsarbeit zur Information von Jugendlichen und deren Eltern sowie die Schaffung einer Datenbasis, mit der alle beteiligten Rechtskreise arbeiten können . Weiterführende Informationen zu den Zielsetzungen der einzelnen Bündnisse sind im Internet auf dem RÜMSA-Landesportal www.ruemsa.sachsenanhalt .de veröffentlicht. 3. Wie viele Personalstellen wurden im Rahmen von RÜMSA bis zum jetzigen Zeitpunkt geschaffen und welche Personalkosten sind damit verbunden ? 4 Im Landesprogramm RÜMSA wurden bis zum Stichtag 23.03.2018 49,9 Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ) geschaffen. Hierfür wurden vom 01.06.2015 bis zum benannten Stichtag 3.144.038,99 Euro Personalausgaben nachgewiesen. 4. Wie viele Jugendliche wurden bisher im Rahmen von RÜMSA beraten, gefördert und auf eine Ausbildung vorbereitet? Wie viele Jugendliche können in der Folge einen vollqualifizierten Berufsabschluss nachweisen? Wie viele der genannten Jugendlichen gehen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in der Region nach? Das Landesprogramm dient der Gestaltung einer transparenten und dauerhaften Kooperations- und Unterstützungsstruktur für Jugendliche am Übergang Schule-Beruf. Primärer Zuwendungszweck ist nach der o. g. Richtlinie die Förderung und Verstetigung funktionierender regionaler Übergangsmanagementsysteme . Die Förderung soll dazu dienen, Leistungen und Angebote der unterschiedlichen Rechtskreise und Projekte zu identifizieren, zu beschreiben und diese zu koordinieren, die Ziele der einzelnen Gesetze und die unterschiedlichen Organisationsstrukturen der Akteure zu reflektieren und Prozessabläufe im Hinblick auf die gemeinsame Zielstellung integrierend zu gestalten. Die in den geförderten Landkreisen und kreisfreien Städten eingerichteten Koordinierungsstellen wirken im Sinne einer Organisationsentwicklung in die beteiligten Jobcenter, Agenturen für Arbeit und Jugendämter hinein. Sie fördern Prozesse, die zur nachhaltigen Etablierung einer rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit und zur Einrichtung einer Beratung „aus einer Hand“ für alle Jugendlichen am Übergang von der Schule in die Ausbildung (z. B. als Jugendberufsagenturen ) führen. Gegenstand der Förderung ist somit die Verfestigung einer erfolgreichen rechtkreisübergreifenden Zusammenarbeit, nicht die Beratung und Begleitung von einzelnen Jugendlichen am Übergang von der Schule ins Arbeitsleben. Die Beratung und Begleitung der Jugendlichen selbst ist weiterhin Aufgabe der Mitarbeitenden der Jobcenter, der Jugendämter oder der Agenturen für Arbeit. Der Landesregierung ist nicht bekannt, inwieweit die abgefragten Daten von den kommunalen Kooperationsverbünden bzw. den beteiligten Akteuren überhaupt erhoben werden. 5. Zu welchen Ergebnissen kommt die Steuerungsgruppe RÜMSA hinsichtlich der Bewertung der Projekte vor Ort nach qualitativen und quantitativen Kriterien? Die Steuerungsgruppe RÜMSA befasst sich mit den Projektergebnissen der geförderten Kooperationsprojekte der Landkreise und kreisfreien Städte jeweils zum Abschluss der zweijährigen Förderzeiträume, um individuelle qualitätssichernde Impulse für die Verlängerung der Förderung der regionalen Koordinierungsstellen zu geben. Im Rahmen von Erörterungsgesprächen werden die Projektergebnisse mit den regionalen Kooperationspartnern nach qualitativen Kriterien reflektiert und Zielstellungen für den Verlängerungszeitraum abgeleitet. Bis dato fanden vier solcher Erörterungsgespräche statt, in deren Folge die Steuerungsgruppe RÜMSA jeweils für eine Verlängerung votierte.