Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2810 02.05.2018 (Ausgegeben am 03.05.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Daniel Sturm (CDU) Abgestimmte Schneeräumungspläne an den Landesgrenzen Kleine Anfrage - KA 7/1611 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im März 2018 kam es im Süden des Landes und in angrenzenden thüringischen Landesteilen zweimal zu starken Schneefällen mit teilweisen Schneeverwehungen. Von der betroffenen Bevölkerung wurde nach den Schneefällen wiederholt geäußert, die Schneeräumung auf der thüringischen Seite funktioniere schneller und effektiver als auf Landesseite. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Gibt es abgestimmte Schneeräumungspläne zwischen den thüringischen und landeseigenen Straßenmeistereien und zwar zu den Bundesstraßen wie zu den Land- und Kreisstraßen? Soweit dies erforderlich ist, gibt es Vereinbarungen für einige wenige zu betreuende Streckenabschnitte. Diese ergeben sich aus Gründen der Wirtschaftlichkeit oder auch aus Zwangspunkten wie mögliche Wendestellen und der Festlegung sinnvoller Winterdienstrouten. 2. Werden diese regelmäßig aktualisiert? Eine Aktualisierung erfolgt nur bei konkretem Erfordernis. Bei der Erstellung des jeweils aktuellen Winterdienstdokumentes erfolgt immer eine Bedarfsprüfung. 2 3. Ist in diesen Plänen auch die Möglichkeit gegenseitiger Amtshilfe vorgesehen ? Grundsätzlich ist eine Amtshilfe nicht vorgesehen. Hierfür besteht auch kein Erfordernis , da der Winterdienst in Sachsen-Anhalt dem Anforderungsprofil entsprechend vollinhaltlich durchgeführt wird. Beim Eintritt einer Ausnahmesituation , die besonderes Handeln erfordert, würde von jeder Seite auch Amtshilfe geleistet werden. 4. Ist sichergestellt, dass Bundesstraßen vor allen anderen Straßen geräumt werden? Der Schwerpunkt der Räumtätigkeit liegt grundsätzlich auf dem übergeordneten Netz. Insbesondere Autobahnen und Autobahnzubringer haben in der Regel Vorrang. Jedoch ist die Klassifizierung der Straße nicht alleiniges Merkmal hinsichtlich ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung. Wichtige Landesstraßen können durchaus Vorrang vor Bundesstraßen haben. Die Winterdienstrouten für die einzelnen Fahrzeuge werden anhand der Ladekapazitäten für Streugut und der geplanten Einsatzzeit von ca. zwei Stunden festgelegt. Insofern gibt es hier auch fachliche bzw. logistische Gründe, warum nicht grundsätzlich den Bundesstraßen Vorrang gegeben werden kann. 5. Wie erklärt sich die Landesregierung die wiederholten Äußerungen in der Bevölkerung, dass es in Sachsen-Anhalt mit dem Schneeräumen nicht so gut funktioniere wie im benachbarten Thüringen? In Sachsen-Anhalt werden die bestehenden gesetzlichen Anforderungen, die sich bezüglich des Winterdienstes aus der Baulast der Straßen ergeben, vollinhaltlich erfüllt. Die Regelungen zur Durchführung des Winterdienstes richten sich für Bundesstraßen nach § 3 (3) des Fernstraßengesetzes (FStrG). Für Landesstraßen finden sich entsprechende Regelungen in § 9 (4) des Straßengesetzes (StrG) Sachsen-Anhalt. Danach sind Straßen durch den Träger der Straßenbaulast im Rahmen der Leistungsfähigkeit bzw. nach besten Kräften bei Schnee- und Eisglätte zu räumen und zu streuen. Eine allgemeine Räum- und Streupflicht, d. h. eine Verpflichtung, alle Straßen überall und jederzeit von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen, besteht nicht. Vielmehr sind die Fahrzeugführer in erster Linie angehalten, die Fahrweise den jeweiligen Witterungsbedingungen anzupassen. Aus der Verkehrssicherungspflicht für den Baulastträger ergibt sich vielmehr die Streupflicht für besonders gefährliche Stellen. Dies sind solche Straßenstellen, die wegen ihrer besonderen Anlage oder bestimmter Zustände welche nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind, die Möglichkeit eines Unfalls auch für den Fall nahe legen, dass der Verkehrsteilnehmer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt walten lässt und er die Straßenstelle auch bei Anwendung dieser Sorgfalt nicht meistern kann. Für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen werden durch die Meistereien in Sachsen-Anhalt jährlich Winterdienstdokumente erstellt, in denen die 3 Räumpläne enthalten sind. Diese orientieren sich am Anforderungsniveau des Maßnahmekataloges „Empfehlungen für die Organisation des Winterdienstes bei Autobahn- und Straßenmeistereien“, sowie an räumlichen bzw. witterungsbedingten Besonderheiten des zu betreuenden Streckennetzes. Um den Verkehrsteilnehmern gut ausgestattete und vor allem verkehrssichere Straßen zur Verfügung zu stellen, sind im Bereich Straßenbetrieb und -unterhaltung neben dem Winterdienst auch Reinigungs-, Grünpflege- weitere Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich. Da es in den einzelnen Ländern Unterschiede in der Infrastruktur, der Geografie , den meteorologischen Bedingungen, der Verwaltungsstruktur und im Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel gibt, ist ein Vergleich der Qualität des Betriebsdienstes anhand individueller Eindrücke nicht möglich. Die Beschäftigten der Straßenbauverwaltung des Landes Sachsen Anhalt unternehmen alles, um mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.