Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2811 02.05.2018 (Ausgegeben am 03.05.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Mrosek (AfD) Vier Flüchtlinge aus Eritrea als Vergewaltiger vor Gericht in Dessau-Roßlau Kleine Anfrage - KA 7/1633 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 15. August 2017 wurde eine 56-jährige Frau zwischen 23.00 Uhr und Mitternacht in Dessau-Roßlau im Bereich der ehemaligen Berufsschule am Schlossplatz auf das brutalste von vier Flüchtlingen aus Eritrea gruppenvergewaltigt. Das Opfer musste klinisch behandelt werden. Die vier Asylbewerber stehen nunmehr vor der Ersten Großen Jugendkammer unter der Vorsitzenden Sigrun Baumgarten vor Gericht. Laut BILD-Zeitung vom 7. März 2018 haben die Gutachter der Staatsanwaltschaft erhebliche Zweifel an den Altersangaben dieser vier Flüchtlinge. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Wird eine medizinische Altersermittlung der vier Angeklagten durchgeführt ? Altersgutachten wurden in Bezug auf die drei Angeklagten in Auftrag gegeben, die nach eigenen Angaben zur Tatzeit keine Erwachsenen waren. 2. Wenn Frage 1 mit ja beantwortet wird, welches Verfahren wird dann angewendet ? Altersgutachten bestehen allgemein wie auch vorliegend aus mehreren Komponenten . Nach ärztlicher Inaugenscheinnahme wird ein Zahnstatus erhoben und zusätzlich werden Handwurzelknochen, Brust- und Schlüsselbein radiologisch untersucht.