Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2815 02.05.2018 (Ausgegeben am 03.05.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dr. Katja Pähle (SPD) Ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte an außeruniversitären Forschungseinrichtungen Kleine Anfrage - KA 7/1617 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach meiner Kenntnis ergeben sich die Rechte der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten an außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Land Sachsen- Anhalt bezüglich ihrer Unterrichtung und Beteiligung insbesondere aus Regelungen des Frauenfördergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (FrFG) und der Ausführungsvereinbarung Gleichstellung (AV-Glei) zum GWK*-Abkommen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung kann nur Aussagen zu den im Land ansässigen Instituten der Leibniz-Gemeinschaft treffen. Die Institute der Max-Planck-Gesellschaft, der Fraunhofer -Gesellschaft und der Helmholtz-Gemeinschaft unterliegen Bundesrecht, für sie ist die AV-Glei unmittelbar einschlägig. Frage 1: Welche weiteren Vereinbarungen bestehen - z. B. zwischen dem Land Sachsen- Anhalt und den außeruniversitären Forschungseinrichtungen - die die Rechte der Unterrichtung und Beteiligung der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Land Sachsen- Anhalt regeln? 2 Antwort zu Frage 1: Alle Leibniz-Institute des Landes haben Individualvereinbarungen zur Gleichstellung mit dem Land auf der Grundlage des FrFG und der AV-Glei geschlossen. Ergänzend bestehen Gleichstellungsstandards der Leibniz-Gemeinschaft sowie interne Betriebsvereinbarungen der Institute (z. B. zur Beteiligung bei Personalgesprächen, Arbeitsbedingungen und Arbeitszeitregelungen), welche die Institute umsetzen. Frage 2: Wurden in den letzten fünf Jahren Auskunftsersuchen und Beschwerden von ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten zur Wahrung ihrer Unterrichtungs - und Beteiligungsrechte an die Landesregierung bzw. die zuständigen Stellen gerichtet? Wenn ja, wie viele? Antwort zu Frage 2: An das Ministerium für Justiz und Gleichstellung wurde eine Anfrage gerichtet, im Übrigen sind keine Anfragen oder Beschwerden bekannt. Frage 3: Welche Möglichkeiten der Information, Schulung und Beschwerde stellt das Land Sachsen-Anhalt ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten bezüglich der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Rechte zur Verfügung? Antwort zu Frage 3: Die Rechte und Pflichten von ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten (eGB) der Dienststellen und Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt, der kommunalen Gebietskörperschaften und der anderen, der Aufsicht der Landes unterstehenden Körperschaften , Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sind im Frauenfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt geregelt (§18 FrFG LSA). So hat der Gesetzgeber festgelegt, dass eGB jährlich eine Woche Anspruch auf eine themenrelevante Fortbildung bei Beibehaltung der Bezüge haben. Darüber hinaus sieht das Gesetz eine enge Zusammenarbeit zwischen eGB und HGB vor, die auch den Informationsaustausch und Beschwerdeinformationen beinhaltet. Die Beauftragten für Gleichstellungsarbeit in den Leibniz-Instituten Sachsen-Anhalts fallen unter die Anwendung des FrFG in Verbindung mit der AV-Glei (vgl. Vorbemerkung ). Grundsätzlich steht auch ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten der Weg zur hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten des Landes im Rahmen einer Beschwerde offen. Schulungen des Aus- und Fortbildungsinstituts des Landes stehen auch Beschäftigten der Leibniz-Institute offen. Außerdem bietet der Leibniz-Arbeitskreis Chancengleichheit und Diversität, in dem alle Gleichstellungsbeauftragten der Leibniz-Gemeinschaft organisiert sind, einen Rahmen zum fachlichen Austausch und zur Weiterbildung. Zudem berät die Referentin für Chancengleichheit der Geschäftsstelle der Leibniz-Gemeinschaft zu allen Fragen zum Thema. 3 Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin werden für die Ausübung ihrer Funktion und für die Teilnahme an relevanten Fortbildungsveranstaltungen, Tagungen oder Arbeitskreisen (z. B. AG Soziale Gerechtigkeit im Rahmen des Landesprogrammes für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt) freigestellt. Frage 4: Welche konkreten Anstrengungen hat die Landesregierung in den letzten Jahren unternommen, um die Umsetzung der bestehenden Regelungen zur Unterrichtung und Beteiligung der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten durch die jeweiligen außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Land Sachsen-Anhalt zu gewährleisten? Antwort zu Frage 4: Die Möglichkeiten der Information werden aktuell mithilfe des ESF-Programms „FEM- Power“ weiter verbessert. Das Programm wurde auf die Leibniz-Institute ausgeweitet, um die Vernetzung zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen auf dem Gebiet der Chancengleichheit zu erweitern. Im Rahmen des Programms ist ein umfangreiches Netzwerk entstanden, das von der Koordinierungsstelle Genderforschung und Chancengleichheit Sachsen-Anhalt geleitet wird und die Gleichstellungsbeauftragten aller beteiligten Institute einbezieht. Auch in den Aufsichtsgremien der Leibniz-Institute wird den Gleichstellungsbeauftragten regelmäßig Gelegenheit gegeben, sich zu relevanten Punkten einzubringen. Frage 5: Gibt es Überlegungen, die Rechte der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten an außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Rahmen der anstehenden Novellierung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen zu stärken ? Antwort zu Frage 5: Im Rahmen der Novellierung des FrFG gibt es dazu keine Überlegungen.