Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2823 07.05.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 07.05.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Alexander Raue (AfD) Konkretisierung Fördermittel im Wohnungsbau Kleine Anfrage - KA 7/1621 Vorbemerkung des Fragestellenden: Zur Förderung von Wohnungsmodernisierungen und Instandsetzungen wurden für Investitionsvorhaben der kommunalen Wohnungsgesellschaft GWG in Halle/Saale, Zuwendungen in Form von Zuschüssen, Darlehen usw. bereitgestellt. In der Beantwortung der KA 7/1246 (Fördermittelanträge) wurden mit dem Hibiskusweg 4 bis 10 und dem Mustangweg 1 bis 8 zwei weitere, in der KA 7/617 (Fördermittelausgaben ) bislang nicht benannte Straßenzüge aufgeführt, für die Anträge im Rahmen der Wohnungsbauförderung gestellt, aber offenbar nicht gewährt wurden. In KA 7/1246 wird in Frage 2 explizit nach abgelehnten Fördermittelanträgen gefragt, worauf die Landesregierung feststellt, dass KEINE Fördermittelanträge abgelehnt wurden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Welchen Inhalt hatten die Fördermittelanträge Hibiskusweg 4 bis 10 und Mustangweg 1 bis 8 in Halle und weshalb wurden sie abgelehnt? 2. Warum wird erklärt, dass KEINE Fördermittelanträge abgelehnt wurden, wenn es doch wie oben benannt, weitere Anträge gegeben hat, die nicht bewilligt wurden? 2 3. Wurden für die o. g. Wohngebäude doch Fördermittel gewährt, wenn ja, wann, in welcher Höhe und mit welcher Zweckbestimmung/Förderprogramm ? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Für die Baumaßnahmen an den Objekten Hibiskusweg 4 bis 10 in Halle (Saale) wurde auf Antrag bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ein Zuschuss in Höhe von 700.000 Euro gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Herstellung des barrierereduzierten Zugangs zu Wohngebäuden und Wohnungen (Aufzugsprogramm) bewilligt. Der Zuwendungsbescheid wurde am 22.11.2017 erstellt und beinhaltet im Wesentlichen den Einbau von Aufzügen und in geringem Umfang den Umbau bzw. die Schaffung von Abstellplätzen . Für die Baumaßnahmen an den Objekten Mustangweg 1 bis 8 in Halle (Saale) wurde ebenfalls ein Antrag bei der IB im Aufzugsprogramm gestellt, der in Höhe von 800.000 Euro bewilligt wurde. Der Zuwendungsbescheid wurde am 15.12.2017 erstellt und beinhaltet den Einbau von Aufzügen und in geringem Umfang Stützsysteme/Handlauf. Von einer Ablehnung der Anträge war seitens des Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr nicht berichtet worden (siehe Antwort zu Frage 2 KA 7/1246). 4. Für den ehemaligen Block 398 - Haus 1 bis 9, bzw. heute Rennbahnring 53 bis 69, 06124 Halle/Saale, oder das Wohnumfeld in diesem Bereich sollen ebenfalls weder Fördermittel beantragt, noch ausgereicht worden sein. Dem Antragsteller liegt jedoch ein abgelehnter Antrag zur Verbesserung des Wohnumfeldes hierfür schrift-lich vor. Aus welchem Grund ist dieser Antrag nicht in der Antwort auf die KA 7/1246 enthalten, obwohl speziell nach diesem gefragt wurde und warum wurde er abgelehnt? Es wird auf die Antwort auf Frage 3 der Kleinen Anfrage 7/1246, verwiesen. Ein Antrag sowie eine Ablehnung sind weder durch die Stadt Halle (Saale) noch durch das Landesverwaltungsamt nachvollziehbar. 5. Gibt es weitere Fördermittelanträge der GWG und HWG, die bislang in den o. g. Kleinen Anfragen nicht aufgeführt wurden? GWG Halle-Neustadt Im Aufzugsprogramm wurde - wie in Nr. 1. aufgeführt - zwischenzeitlich für das Objekt Mustangweg 1 bis 8 in Halle (Saale) ein Zuschuss in Höhe von 800.000 Euro bewilligt. Gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Herrichtung leerstehenden Wohnraums (HerrichtungsRL) wurden für die Objekte Carl-Zeiss- 3 Str. 8 bis 10 in Halle (Saale) ein Zuschuss in Höhe von 990.000 Euro und für das Objekt Gellertstr. 69 in Halle (Saale) ein Zuschuss in Höhe von 290.000 Euro bewilligt. HWG Im Aufzugsprogramm wurden für folgende Objekte in Halle (Saale) Zuschüsse bewilligt: Genthiner Str. 4 - 170.000 Euro, Kiewer Str. 6, 8 - 554.000 Euro, Kreuzerstr. 9 – 170.000 Euro, Murmansker Str. 18 a - d - 554.000 Euro, Blumenauweg 34 - 170.000 Euro. 6. In welchen Förderrichtlinien war/ist eine Mietpreisbindung oder Mietobergrenze festgeschrieben und bei welchen Objekten in Halle wurde eine solche Förderung seit 1998 gewährt? In folgenden Förderrichtlinien des Wohnungsbaus war/ist eine Mietpreisbindung oder Mietobergrenze festgeschrieben: - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Leerstandsbeseitigung durch die Sanierung von leerstehenden, unbewohnbaren und konventionell errichteten Wohngebäuden sowie durch den Umbau von leerstehenden Pflege- und Altenheimen zu alten- und/oder behindertengerechten Mietwohnungen in Sachsen-Anhalt (Leerstands-Sanierungs-RL) - 1998 bis 2001, - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Modernisierung und Instandsetzung von vermietetem/vermietbarem Wohnraum in Kombination mit dem KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm in Sachsen-Anhalt (Komb-ModR-LSA) - 1998 bis 1999, - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Wohnungsanpassung (Eigenheime, Eigentumswohnungen, Mietwohnungen) für ältere Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen oder für behinderte Personen in Sachsen- Anhalt (Wohnraumanpassungs-RL) - 1999 bis 2002, - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Modernisierung und Instandsetzung sowie zur Verbesserung des Wohnumfeldes von vermietetem oder vermietbarem Wohnraum (Modernisierungs-RL) - 2000 bis 2002, - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Sonderbauvorhaben für besondere Personengruppen unter Verwendung innovativer Bautechnik und umweltfreundlicher Baumaterialien in Sachsen-Anhalt (Innovations-RL) - 2001, - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung von Wohneigentum sowie zur Modernisierung und Instandsetzung von vermietetem und vermietbarem Wohnraum in Kombination mit KfW-Darlehen in Sachsen- Anhalt (KfW-Ergänzungs-RL) - 2003, 4 - Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Herrichtung leerstehenden Wohnraums (HerrichtungsRL) - 2016 bis 2019, - Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Herstellung des barrierereduzierten Zugangs zu Wohngebäuden und Wohnungen (AufzugsRL) - 2017 bis 2019, - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Stadtumbaus -Ost zur Aufwertung von Stadtteilen/Stadtquartieren und zum Abriss /Rückbau dauerhaft leerstehender Wohnungen in nach Stadtentwicklungskonzepten umzustrukturierenden Stadtteilen/Stadtquartieren mit vorrangiger Priorität „Stadtumbau-Ost Stadtteil/Stadtquartiere - Aufwertungsund Abriss/Rückbaurichtlinien“ - 2003 bis 2014, - Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung in Sachsen-Anhalt (Städtebauförderungsrichtlinien - StäBauFRL)“- seit 2014. Den in der Anlage aufgeführten Objekten in Halle (Saale) wurde seit 1998 eine Förderung gewährt. 7. Welche Möglichkeiten hat die Stadt Halle, selbst Zuwendungen zu Neubau , Instandhaltung oder Modernisierung an kommunale oder private Immobilienunternehmen auszureichen, und welche Kriterien sind dabei zu beachten? Dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr liegen keine Kenntnisse darüber vor, ob die Stadt Halle (Saale) selbst Zuwendungen für Neubau, Instandhaltung oder Modernisierung an kommunale oder private Immobilienunternehmen ausreicht. Im Rahmen der Städtebauförderung sind ausnahmslos die Kommunen Zuwendungs -empfänger. Die ihnen bewilligten Mittel können durch die Kommune an kommunale oder private Immobilienunternehmer weitergereicht werden. 8. Was konkret bedeutet es für eine Stadt, ein Förder- oder Sanierungsgebiet auszuweisen, welche Vor- und Nachteile bringt dies dem Eigentümer /Investor und welche Zuwendungen können gewährt werden? Die Gemeinden sind für die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen zuständig. Damit obliegt ihnen die Entscheidung über die Durchführung eines städtebaulichen Sanierungsverfahrens sowie über die Ziele der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme innerhalb des im Baugesetz (BauGB) gesetzten Rahmens. Die Festlegung eines Sanierungsgebiets nach BauGB ist für die Gemeinden ein wesentliches Instrument zur Behebung städtebaulicher Missstände. Die Kernvorschriften finden sich in den § 136 ff. Die Gebietsausweisung hat Folgen. Wenn die Gemeinde ein Sanierungsgebiet förmlich beschlossen hat, trägt das Grundbuchamt für alle Grundstücke im Sanierungsgebiet einen Sanierungsvermerk in das Grundbuch ein. Damit alle Maßnahmen aufeinander abge-stimmt werden und mit den städtebaulichen Entwicklungszie- 5 len einer Gemeinde im Einklang stehen, unterliegen Baumaßnahmen, Grundstücksverkehr und längerfristige Nutzungsverträge in Sanierungsgebieten in der Regel einer besonderen Genehmigungspflicht (Genehmigungsvorbehalt, § 144 BauGB). Damit will der Gesetzgeber vermeiden, dass einzelne private Maßnahmen möglicherweise die Umsetzung des gesamten Sanierungsprojekts erschweren oder sogar verhindern. Die Grundstückseigentümer partizipieren an den städtebaulichen Sanierungen. Diese bedeuten in erster Linie eine Wertsteigerung des Grundstücks nach Durchführung der Sanierungsarbeiten im Sanierungsgebiet . Gemäß § 154 BauGB müssen sich die Eigentümer von Grundstücken im Sanierungsgebiet an den Kosten der Sanierung beteiligen. Die Kostenbeteiligung erfolgt entsprechend der durch die Sanierung bewirkten Erhöhung des Bodenwerts des Grundstücks. Neben den sanierungsrechtlichen Vorteilen bietet ein Sanierungsgebiet steuerliche Anreize für private Investitionen. Die §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz sehen vor, dass Modernisierungsund Instandsetzungsmaßnahmen in städtebaulichen Sanierungsgebieten steuerlich be-günstigt werden. Damit sind Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen für Private unter Umständen attraktiv, selbst wenn keine öffentliche Förderung erfolgt. Im Rahmen der Städtebauförderung unterstützen Bund und Land auf der Grundlage verschiedener Programme Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung . Die Städtebauförderung zielt dabei auch darauf ab, privatwirtschaftliche Investitionstätigkeit vorzubereiten, anzuregen oder erneut in Gang zu setzen. Gefördert werden städtebauliche Gesamtmaßnahmen in durch Beschluss der Gemeinde räumlich abgegrenzten Fördergebieten. Die räumliche Festlegung kann, soweit aus Sicht der Gemeinde erforderlich, auch als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB erfolgen. Fördervoraussetzung ist ein unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstelltes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept , in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind. 9. Welche Förderprogramme Neubau, Instandhaltung und/oder Modernisierung von vermietetem/vermietbarem Wohnraum und/oder zur Wohnumfeldgestaltung bestehen, die ihre Wirkung in 2018 und/oder Folgejahren auf Privatunternehmen, Privatinvestoren oder kommunale Wohnungsgesellschaften entfalten und welches Finanzvolumen steht für die Jahre 2018 und 2019 zur Verfügung? In welchen Haushalten werden diese veranschlagt ? Folgende Wohnungsbauförderprogramme sind derzeit in Kraft: - Sachsen-Anhalt MODERN - Das Förderprogramm zur energieeffizienten und altersgerechten Wohnraummodernisierung, - Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Herrichtung leerstehenden Wohnraums (mit Ablauf 31.12.2019 außer Kraft), - Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Herstellung des barierereduzierten Zugangs zu Wohngebäuden und Wohnungen (mit Ablauf 31.12.2019 außer Kraft), 6 - Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Bildung selbst genutzten Wohneigentums in Sachsen-Anhalt. Für die Wohnungsbauförderung werden dem Land Sachsen-Anhalt im Jahr 2018 Entflechtungsmittel in Höhe von 61,092 Mio. Euro und im Jahr 2019 in Höhe von 47,092 Mio. Euro vom Bund zugewiesen. Bewirtschaftet werden die Mittel im Einzelplan 14, Kapitel 14 02, Titel 331 61, 894 61 und 916 61. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit der Förderung im Rahmen der Städtebauförderung . 10. Welche Förderprogramme zur Schaffung, Instandhaltung und/oder Modernisierung von Büro- und Gewerbeflächen bestehen, die ihre Wirkung in 2018 und/oder Folgejahren auf Privatunternehmen, Privatinvestoren und kommunale Gesellschaften entfalten und welches Finanzvolumen steht für die Jahre 2018 und 2019 zur Verfügung? In welchen Haushaltstiteln werden diese veranschlagt? In die Zuständigkeit des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung (MW) fällt das Förderprogramm Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Mit GRW-Mitteln können wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben wie die Erschließung , der Ausbau und die Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten sowie die Errichtung oder der Ausbau von Gewerbezentren (Forschungs -, Telematik-, Technologie-, Gründerzentren bzw. –parks, Maker Spaces) gefördert werden. Zuwendungsempfänger können nach den GRW- Landesregelungen nur Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände sein, die der Kommunalaufsicht unterstehen. 11. Werden die Fördermittel zu 9. und 10. nach Antragsdatum bewilligt oder gibt es einen Verteilerschlüssel für Sachsen-Anhalt, in welchem alle Kreise und kreisfreien Städte ggf. gleichmäßig, anteilig berücksichtigt werden ? Die Förderanträge im Bereich der Wohnungsbauförderung werden nach Vorlage der voll-ständigen Antragsunterlagen in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet . Bei der Städtebauförderung können die Kommunen einen Antrag auf Aufnahme in die jeweiligen Förderprogramme und nach Aufnahme jährlich Fortführungsanträge stellen. Pro-grammaufnehmende Stelle ist das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr. Einen Verteilerschlüssel gibt es nicht, die Förderauswahl erfolgt nach sachlichen Gründen. Die Bewilligung von GRW-Fördermitteln erfolgt auf der Grundlage vollständig eingereichter GRW-Anträge. Ein Verteilerschlüssel für Sachsen-Anhalt existiert nicht. 7 12. Welches Finanzvolumen stand für die Wohnungsbauförderung in den Jahren 2016 und 2017 zur Verfügung, in welchen Haushaltstiteln wurde es veranschlagt, in welcher Höhe wurde das zur Verfügung stehende Förderkapital ausgereicht und wie viele Projekte konnten unterstützt werden? Für die Wohnungsbauförderung wurden dem Land Sachsen-Anhalt im Jahr 2016 Entflechtungsmittel in Höhe von 47,092 Mio. Euro vom Bund zugewiesen. Die Inanspruchnahme lag bei 21,074 Mio. Euro. Gefördert wurden bei 340 Anträgen 1.523 Wohnungen. Im Jahr 2017 wurden 61,092 Mio. Euro vom Bund zugewiesen. Das Land hat davon 8,16 Mio. Euro für den kommunalen Straßenbau bereitgestellt, sodass 52,932 Mio. Euro für die Wohnungsbauförderung verblieben. Die Inanspruchnahme lag bei 35,561 Mio. Euro. Gefördert wurden bei 465 Anträgen 4.098 Wohnungen. Bewirtschaftet werden die Mittel für die Wohnungsbauförderung im Einzelplan 14, Kapitel 14 02, Titel 331 61, 894 61 und 916 61. Hallesche Wohnungsbaugesellschaft mbH (HWG) Gesellschaft für Wohn- und Gewerbeimmobilien Halle-Neustadt mbH (GWG) Bewilligte Fördermittel im Zeitraum 1998 bis 2018 Name/ Hausnr. Eigentümer Förderprogramm Datum Bewilligung Zuschuss Ort Objekt Straße Objekt Objekt Mod./lnst. von vermietetem/vermietbare m Wohnraum in HWG Kombination mit. KfW 02.07.1999 258.564,60 € 06118 Halle (SaaleL Stadt Venusstr. 8 -11 Mod./lnst. von vermietetem/vermietbare m Wohnraum in HWG Kombination mit. KfW 02.07.1999 266.513J8 € 06118 Halle (Saale), Stadt Saturnstraße 10 -16 Mod./lnst. von vermietetem/vermietbare m Wohnraum in HWG Kombination mit. KfW 02.07.1999 262.552,26 € 06118 Halle (SaaleL Stadt Saturnstraße 9 -15 ung Mod./lnst. von vermietetem/vermietbare m Wohnraum in HWG Kombination mit. KfW 02.07.1999 238.318,05 € 06118 Halle (Saale), Stadt Seebener Str. 113 -116 Mod./lnst. von vermietetem/vermietbare m Wohnraum in HWG Kombination mit. KfW 02.07.1999 233.860,02 € 06118 Halle (SaaleL Stadt Seebener Str. 117 - 120 Mod./lnst. von vermietetem/vermietbare m Wohnraum in HWG Kombination mit. KfW 05.07.1999 228.373,84 € 06118 Halle (SaaleL Stadt See ben er Str. 129 -132 Name/ Hausnr. Eigentümer Förderprogramm Datum Bewilligung Zuschuss Ort Objekt Straße Objekt Objekt Mod./lnst. von vermietetem/vermietbare m Wohnraum in HWG Kombination mit. KfW 05.07.1999 226.408,11 € 06118 Halle (Saale), Stadt Seebener Str. 125 -128 Mod./lnst. von vermietetem/vermietbare m Wohnraum in HWG Kombination mit. KfW 05.07.1999 248.561,72 € 06118 Halle (Saale), Stadt Uranusstr. 26 - 32 Mod./lnst. von vermietetem/vermietbare m Wohnraum in HWG Kombination mit. KfW 05.07.1999 323.214,09 € 06118 Halle (Saale), Stadt Uranusstraße 1, 1a - h Mod./lnst. von vermietetem/vermietbare m Wohnraum in HWG Kombination mit. KfW 05.07.1999 238.388,44 € 06118 Halle (Saale), Stadt Uranusstraße 14 -17 Mod./lnst. von vermietetem/vermietbare m Wohnraum in HWG Kombination mit. KfW 02.07.1999 195.447,84 € 06118 Halle (Saale), Stadt V.-Klemperer-Str. 21-29 Mod./lnst. von vermietetem/vermietbare m Wohnraum in HWG Kombination mit. KfW 05 .07.1999 189.987,25 € 06118 Halle (Saale), Stadt Uranusstraße 18 - 21 Mod./lnst. von vermietetem/vermietbare m Wohnraum in HWG Kombination mit. KfW 05.07.1999 187.763,95 € 06118 Halle (Saale), Stadt Uranusstraße 2-5 Mod./lnst. von vermietetem/vermietbare m Wohnraum in HWG Kombination mit. KfW 02.07.1999 189.900,79 € 06116 Halle (Saale), Stadt Uranusstraße 22 - 25 Name/ Hausnr. Eigentümer Förderprogramm Datum Bewilligung Zuschuss Ort Objekt Straße Objekt Objekt Mod./lnst. von vermietetem/vermietbare m Wohnraum in HWG Kombination mit. KfW 05.07.1999 187.786,53 € 06118 Halle (Saale), Stadt Seebener Str. 101- 104 Mod./lnst. von vermietetem/vermietbare m Wohnraum in HWG Kombination mit. KfW 02.07.1999 187.564,13 € 06118 Halle (Saale), Stadt Seebener Str. 121-124 Mod./lnst. von vermietetem/vermietbare m Wohnraum in HWG Kombination mit. KfW 02.07.1999 187.419,39 € 06118 Halle (Saale), Stadt See ben er Str. 109 -112 Mod./lnst. von vermietetem/vermietbare m Wohnraum in HWG Kombination mit. KfW 05.07.1999 152.576,72 € 06118 Halle (Saale), Stadt Klemperer Str. 28 - 34 Mod./lnst. von vermietetem/vermietbare m Wohnraum in HWG Kombination mit. KfW 05 .07.1999 209.253,94 € 06118 Halle (Saale), Stadt Plutostraße 5-7 Mod./lnst. von vermietetem/vermietbare m Wohnraum in HWG Kombination mit. KfW 05.07.1999 187.052,74 € 06118 Halle (Saale), Stadt Seebener Str. 84 - 86 Mod./lnst. von vermietetem/vermietbare m Wohnraum in HWG Kombination mit. KfW 05.07.1999 138.242,29 € 6116 Halle (Saale), Stadt Th .-Römer-Str. 2-8 Mod./lnst. von vermietetem/vermietbare m Wohnraum in HWG Kombination mit. KfW 02.07.1999 138.303,41 € 06118 Halle (Saale), Stadt Th.-Römer-Str. 10 - 16 Name! Hausnr. Eigentümer Förderprogramm Datum Bewilligung Zuschuss Ort Objekt Straße Objekt Objekt Mod./lnst. von vermietetem/vermietbare m Wohnraum in HWG Kombination mit. KfW 27.09 .1999 73.525,84€ 06132 Halle (SaaleL Stadt Brühlstr. 2, 4 Mod./lnst. von vermietetem/vermietbare m Wohnraum in HWG Kombination mit. KfW 27.09.1999 282.760,14 € 06132 Halle (Saale) Stadt Brühlstr. 6-22 ger. Mod./lnst. von vermietetem/vermietbare m Wohnraum in HWG Kombination mit. KfW 27.09.1999 48.943,78 € 06128 Halle (SaaleL Stadt Hildesheimer Str. 26,28 Mod./lnst. von ve rm i etete m/ve rm i etba re m Wohnraum in HWG Kombination mit . KfW 27.09.1999 68.872,55 € 06128 Halle (SaaleL Stadt Hildesheimer Str. 62, 64 Mod./lnst. von vermietetem/vermietbare m Wohnraum in HWG Kombination mit. KfW 27.09.1999 100.709,89 € 06128 Halle (SaaleL Stadt Hildesheimer Str. 8-14ger Mod./lnst. von vermietetem/vermietbare m Wohnraum in HWG Kombination mit. KfW 21.01.2000 182.132J4 € 06128 Halle (SaaleL Stadt Turiner Eck 1-9 unger. Mod./lnst. von vermietetem/vermietbare m Wohnraum in HWG Kombination mit. KfW 21.01.2000 124.595A4 € 06128 Halle (Saale), Stadt Züricher Str. 60-68 ger. Mod./lnst. von vermietetem!vermietbare m Wohnraum in HWG Kombination mit. KfW 21.01.2000 84.155,34 € 06128 Halle (SaaleL Stadt Züricher Str. 26, 28 Mod./lnst. von vermietetem/vermietbare m Wohnraum in HWG Kombination mit. KfW 21.01.2000 154.107,83 € 06128 Halle (SaaleL Stadt Züricher Str. 2,4, 6 Name/ Hausnr. Eigentümer Förderprogramm Datum Bewilligung Zuschuss Ort Objekt Straße Objekt Objekt Mod./lnst. von vermietetem/vermietbare m Wohnraum in 45/47, Fort 1 HWG Kombination mit. KfW 27.09.1999 256.584,10 € 06112 Halle (Saale), Stadt Magd. Str. -3 Mod./lnst. von vermietetem/vermietbare m Wohnraum in HWG Kombination mit. KfW 21.01.2000 143.198,93 € 06128 Halle (Saale), Stadt Mannheimer Str. 46-52 ger. Wohnraumanpassung für HWG ältere u. behind. Personen 23.02.1998 168.800,11 € 06118 Halle (Saale), Stadt Theodor-Roemer-Str. 1 Wohnraumanpassung für HWG ältere u. behind. Personen 23.02.1998 157.128,82 € 06118 Halle (Saale), Stadt Theodor-Roemer-Str. 3 Wohnraumanpassung für HWG ältere u. behind. Personen 23.02.1998 430.826,23 € 06118 Halle (Saale), Stadt Oppiner Str. 19 Wohnraumanpassung für HWG ältere u. behind. Personen 23.05.2001 7.712,39 € 06122 Halle (Saale), Stadt Lilienstr. 51 HWG Aufzugsprogramm 22.02.2018 170.000,00 € 06132 Halle (Saale), Stadt Genthiner Str. 4 HWG Aufzugsprogramm 26.01.2018 554.000,00 € 06130 Halle (Saale), Stadt Kiewer Str. 6 bis 8 HWG Aufzugsprogramm 26.01.2018 170.000,00 € 06132 Halle (Saale), Stadt Kreutzerstr. 9 Name/ Hausnr. Eigentümer Förderprogramm Datum Bewilligung Zuschuss Ort Objekt Straße Objekt Objekt HWG Aufzugsprogramm 26.01.2018 554.000,00 € 06130 Halle (Saale), Stadt Murmansker Str. 18 a-d HWG Aufzugsprogramm 26.01.2018 170.000,00 € 06120 Halle (Saale), Stadt Blumenauweg 34 Sachsen-An halt GWG WOHNRAUM HERRICHTEN 28.10.2016 12.433,52 € 06126 Halle (Saale), Stadt Fontanestraße 9+12 Sachsen-Anhalt GWG WOHNRAUM HERRICHTEN 28.10.2016 6.212,48 € 06126 Halle (Saale), Stadt Wolfgang-Borchert-Str. 58 Sachsen-Anhalt GWG WOHNRAUM HERRICHTEN 28.10.2016 20.252,21 € 06124 Halle (Saale), Stadt Karl-Völker-Str. 2,3,5 Sachsen-Anhalt GWG WOHNRAUM HERRICHTEN 28.10.2016 8.000,00 € 06122 Halle (Saale), Stadt Wipperweg 13 Sachsen-Anhalt GWG WOHNRAUM HERRICHTEN 11.11.2016 12.974,22 € 06122 Halle (Saale), Stadt Muldenstraße 22+24 Sachsen-Anhalt GWG WOHNRAUM HERRICHTEN 28.10.2016 8.000,00 € 06122 Halle (Saale), Stadt Begonienstraße 2 Sachsen-Anhalt GWG WOHNRAUM HERRICHTEN 28.10.2016 14.058,79 € 06122 Halle (Saale), Stadt Hyazinthenstraße 41+43 Name/ Hausnr. Eigentümer Förderprogramm Datum Bewilligung Zuschuss Ort Objekt Straße Objekt Objekt Sachsen-Anhalt GWG WOHNRAUM HERRICHTEN 28.10.2016 3.529,85 € 06122 Halle (Saale), Stadt Lise-Meitner-Str. 41 Sachsen-Anhalt GWG WOHNRAUM HERRICHTEN 08.11.2016 20.970,59 € 06124 Halle (Saale), Stadt Carl-Crodel-Weg 1+9 Sachsen-Anhalt GWG WOHNRAUM HERRICHTEN 28.10.2016 6.372,78 € 06122 Halle (Saale), Stadt Carl-Schorlemmer-Ring 1 Sachsen-Anhalt GWG WOHNRAUM HERRICHTEN 15.03.2018 290.000,00 € 06126 Halle (Saale), Stadt Gellertstr. 69 Sachsen-Anhalt GWG WOHNRAUM HERRICHTEN 13.03.2018 990.000,00 € 06122 Halle (Saale), Stadt Carl-Zeiss-Str. 8 bis 10 GWG Aufzugsprogramm 15.03.2018 800.000,00 € 06124 Halle (Saale), Stadt Mustangweg 1 bis 8 GWG Aufzugsprogramm 22.11.2017 700.000,00 € 06122 Halle (Saale), Stadt Hibiskusweg 4 bis 10