Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2825 07.05.2018 (Ausgegeben am 07.05.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Abgeordnete Christina Buchheim (DIE LINKE) „Rumänien-Projekt“ in Susigke Kleine Anfrage - KA 7/1619 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Mitteldeutschen Zeitung (MZ) Köthen vom 22. und 23. März wurde über die Einrichtung eines Wohnheims für sechs deutsche Jugendliche, die aus Rumänien zurückkehren, berichtet. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Um was für ein Projekt handelt es sich bei der geplanten Unterbringung von deutschen Jugendlichen, die aus Rumänien wieder zurückkehren? Existieren in Sachsen-Anhalt oder in anderen Bundesländern ähnliche Projekte? Der Landesregierung ist bekannt, dass in Susigke eine Jugendhilfeeinrichtung entstehen soll. Das potenziell zur Verfügung stehende Objekt wurde einer Mitarbeiterin des Landesjugendamtes (LJA), als betriebserlaubniserteilende Behörde , noch vor dem Umbau gezeigt. Die Ausführungen des Trägers zu seinen Planungen waren zu diesem Zeitpunkt allerdings noch sehr ungenau und unverbindlich . Antragsunterlagen, insbesondere eine pädagogische Konzeption, liegen dem LJA bisher nicht vor. Es ist lediglich bekannt, dass der Jugendhilfeträger derzeit Sanierungsarbeiten an dem vorgesehenen Objekt durchführt. Eine Beantwortung der weitergehenden Frage nach ähnlichen Projekten in Sachsen-Anhalt bzw. in den anderen Bundesländern ist der Landesregierung auf Grundlage dieses Kenntnisstandes nicht möglich. 2 2. Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit und die Erfolgsaussichten dieses und ähnlich angelegter Projekte? Eine Bewertung der Arbeit und der Erfolgsaussichten des Projektes ist auf Grundlage des in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Kenntnisstandes nicht möglich. 3. Falls es sich bei diesem Projekt in Susigke um eine Einrichtung der Heimerziehung oder eine sonstige betreute Wohnform gemäß § 34 SGB VIII handeln sollte, ist die Beschäftigungsgesellschaft BVIK ein anerkannter Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII, liegt für das geplante Projekt eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII vor, welches pädagogische Konzept liegt dem Projekt zugrunde und wie bewertet die Landesregierung dieses, wie gestalten sich die Kosten für dieses Projekt und wer trägt diese? Laut Internetauftritt der Beschäftigungsgesellschaft besitzt diese die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII. Weder das örtliche Jugendamt noch die in Sachsen-Anhalt für die Anerkennung überregional tätiger Träger zuständigen Stellen (LJA und Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration) können diese Darstellung bestätigen. Ob die Anerkennung ggf. in einem anderen Bundesland erfolgt ist, ist der Landesregierung nicht bekannt. Für das in Planung befindliche Projekt wurde bisher keine Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII erteilt, insbesondere weil eine pädagogische Konzeption der betriebserlaubniserteilenden Behörde bisher nicht vorliegt (vgl. Antwort zu Frage 1). Die Entgeltverhandlungen obliegen dem örtlichen Jugendhilfeträger, in dessen Zuständigkeitsbereich die Einrichtung gelegen ist. Grundlage für die Entgeltverhandlungen stellen die §§ 78a ff. SGB VIII dar. Für das Land Sachsen-Anhalt gilt außerdem ein Rahmenvertrag nach § 78f SGB VIII, der für die Träger, die dem Rahmenvertrag beigetreten sind, bindend ist. Eine Aussage, wer die Kosten der Betreuung zu tragen hat, ist ohne Kenntnis der Konzeption und Zielgruppe des Angebotes nicht möglich. 4. Aus welchen Gründen hielten sich die Jugendlichen in Rumänien auf und aus welchen Gründen kehren sie nun nach Deutschland zurück? Mit welchen Kosten war die Unterbringung der Jugendlichen in Rumänien verbunden, welcher Projektansatz wurde in Rumänien verfolgt und wie bewertet die Landesregierung dieses Projekt? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.