Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2826 08.05.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 08.05.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Monika Hohmann (DIE LINKE) Mittagsverpflegung an Freitischen in Schulen und an Tafeln Kleine Anfrage - KA 7/1602 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 2005 (GVBI. LSA S. 520, 2008 S. 378), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Januar 2013 (GVBI. LSA S. 44) regelt in § 72a die Schulspeisung. Das Landesschulgesetz gibt vor, dass die Schulträger jeden Tag eine warme Vollwertmahlzeit für alle Schülerinnen und Schüler anzubieten haben und in besonderen Fällen hierzu Freitische zur Verfügung stellen müssen. Zudem existieren in einzelnen Kommunen auch Tafeln, die das Angebot einer Mittagsspeisung vorhalten. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: Entsprechend der Beantwortung zur Kleinen Anfrage LT-Nr. KA: 6/8250 vom 19. März 2014 wird vorangestellt, dass der § 72a des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchuIG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 2005 (GVBI. LSA S. 520, 2008 S. 378), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Januar 2013 (GVBI. LSA S. 44) die Zuständigkeit für das Vorhalten einer warmen Vollwertmahlzeit für alle Schülerinnen und Schüler regelt. Darüber hin- 2 aus ist festgelegt, dass in besonderen Fällen Freitische zur Verfügung zu stellen sind. Beide Aufgabenstellungen ordnet das Schulgesetz den Schulträgern zu. Gemäß dieser Zuständigkeit führt das Bildungsministerium keine Statistiken zu Freitischen und deren Nutzung durch Kinder und Jugendliche. Frage 1: An wie vielen und an welchen Schulen bestehen seit 2014 in Sachsen-Anhalt Freitische und von wie vielen Kindern und Jugendlichen werden diese jeweils genutzt? Darstellung bitte in Jahresschritten. Antwort: Zur Beantwortung wurde eine umfangreiche Abfrage aller im Land Sachsen-Anhalt befindlichen Schulträger vorgenommen. Von den 133 angeschriebenen Schulträgern konnten 104 Rückmeldungen verzeichnet werden. Unter den 104 Rückmeldungen gaben 94 Schulträger an, dass innerhalb des angefragten Zeitraumes keine Freitische verzeichnet wurden. 10 Schulträger gaben an, Freitische vergeben zu haben. Die konkrete Auflistung der Schulen, die nach Angaben der Schulträger Freitische vergeben haben, sind der Anlage 1 zu entnehmen. Frage 2: Wie sieht das Auswahlverfahren (der Kriterienkatalog) in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten in Sachsen-Anhalt bezüglich der Freitische aus? Bitte in einer Synopse darstellen. Antwort: Das Auswahlverfahren in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten in Sachsen-Anhalt bezüglich der Freitische wird nicht durch das Land gesteuert. Dieses ist gemäß Schulgesetz Aufgabe der Schulträger und wird von der Landesregierung nicht erfasst. Das Auswahlverfahren der einzelnen Schulträger, sofern es entsprechende Anträge gibt, ist sehr differenziert. Einige Träger haben konkrete Richtlinien zur Gewährung der Vergabe von Freitischen geschaffen. Auszugsweise sind die Richtlinien der Stadt Zeitz in der Anlage 2 und der Stadt Naumburg in der Anlage 3 beigefügt. Der überwiegende Teil an Rückmeldungen ergab, dass jeder einzelne Antrag auf Vergabe eines Freitisches individuell auf Vorliegen einer besonderen Notlage geprüft wird. Auszugweise wird das Prüfverfahren der Stadt Schönebeck (Elbe) in der Anlage 4 beigefügt . Zu dieser Prüfung wird auch eine Anhörung der Antragstellerin oder des Antragsstellers vorgenommen. Frage 3: Welche Tafeln in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten bieten in Sachsen-Anhalt seit 2010 eine Mittagspeisung an und von wie vielen Kindern und Jugendlichen wird diese jeweils genutzt? Darstellung bitte in Jahresschritten . 3 Antwort: Zur Beantwortung der Frage wird die Beantwortung der Landesregierung zur Kleinen Anfrage LT-Nr. KA: 7/1529 vom 22. März 2018 herangezogen. Bei den Tafeln oder vergleichbaren Ausgabestellen für gespendete Lebensmittel handelt es sich in der Regel um gemeinnützige Organisationen. Etwa 60 Prozent der Tafeln in Deutschland sind Projekte in unterschiedlicher Trägerschaft (wie z. B. der Diakonie, AWO, Caritas etc.) und 40 Prozent eingetragene Vereine. Da das Land weder als Fördermittelgeber noch Kooperationspartner derartiger Vereinigungen fungiert, liegen der Landesregierung - über die allgemein zugänglichen Quellen hinaus - keine weiteren Informationen vor.