Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2827 08.05.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 08.05.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kerstin Eisenreich (DIE LINKE) Erhobene Straßenausbaubeiträge Kleine Anfrage - KA 7/1637 Vorbemerkung des Fragestellenden: Landkreise und Gemeinden erheben zur Deckung ihres Aufwandes für die erforderliche Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung ihrer öffentlichen leitungsgebundenen Einrichtungen und die Gemeinden für Verkehrsanlagen (Straßen, Wege, Plätze sowie selbständige Grünanlagen und Parkeinrichtungen) von den Beitragspflichtigen, denen durch die Inanspruchnahme oder die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Leistungen ein Vorteil entsteht, nur Beiträge, soweit der Aufwand nicht durch Gebühren gedeckt ist und soweit nicht ein privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Zu diesen Beiträgen gehören Straßenausbaubeiträge. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage ist die Landesregierung über das Landesverwaltungsamt an die für die Gemeinden und Verbandsgemeinden zuständigen Kommunalaufsichtsbehörden herangetreten und hat diese gebeten, an der Erhebung der erfragten Informationen mitzuwirken. 2 Die vorliegenden Daten basieren auf Informationen der jeweiligen Gemeinden und Verbandsgemeinden an die zuständigen Kommunalaufsichtsbehörden. Nicht in allen Fällen konnten diese die erbetenen Informationen für die ihrer Aufsicht unterstehenden Gemeinden mitteilen. Soweit einige Gemeinden der Bitte nach einer entsprechenden Datenerhebung nicht nachgekommen sind, wurde dies damit begründet, dass eine Erhebung und Erfassung der erfragten Informationen innerhalb der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit den personellen Ressourcen vor Ort bei fortlaufender Aufgabenerledigung nicht möglich gewesen sei. 1. In jeweils welcher Höhe wurden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 Straßenausbaubeiträge durch welche Gemeinden erhoben? 2. Wie hoch war der Anteil der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge absolut und relativ in den Jahren 2015, 2016 und 2017? Es wird darum gebeten, die Antworten tabellarisch, in Jahresscheiben, nach Landkreisen und Straßenkategorien zu gliedern. Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Die der Landesregierung vorliegenden Angaben im Sinne der Fragestellung sind der als Anlage 1 beigefügten Übersicht zu entnehmen. Die Einteilung der öffentlichen Straßen erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt in die Straßengruppen Landesstraßen, Kreisstraßen , Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen. Die in Anlage 1 aufgeführten Straßenausbaubeiträge wurden ausschließlich für Maßnahmen an Gemeindestraßen erhoben. Eine Gliederung der erhobenen Straßenausbaubeiträge in „Straßenkategorien“ war damit entbehrlich.