Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2832 09.05.2018 (Ausgegeben am 09.05.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Daniel Roi (AfD) Lärmschutzmaßnahmen im geplanten Windpark Quellendorf I Kleine Anfrage - KA 7/1634 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Artikel „Ein ,Nein‘ des Stadtrates kann ,Quellendorf I‘ nicht verhindern“ (MZ, 22.03.2018) wird über die Überschreitung von Lärmgrenzwerten in der Nacht, an drei Stellen, in Sperlingslust, Diesdorf und Quellendorf berichtet. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Welche Werte in dB (A) wurden in Sperlingslust, Diesdorf und Quellendorf konkret ermittelt, die in der Nacht die Lärmgrenzwerte überschreiten? Bitte Methode, simulierte Mess- sowie Grenzwerte - bezogen auf die konkreten Stellen in den benannten Ortschaften - angeben. Simulierte Messwerte liegen für Sperlingslust, Diesdorf und Quellendorf nicht vor. Beurteilungspegel für die Geräuschimmission werden nach der methodischen Vorgabe der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm -TA Lärm - in Verbindung mit den Hinweisen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen ermittelt. Grenzwerte können nicht genannt werden, da die einschlägige TA Lärm keine Grenzwerte enthält. 2. Welche Lärmminderungsmaßnahmen sollen konkret eingesetzt werden, um die in Frage 1 benannten Grenzwertüberschreitungen zu verhindern oder zu minimieren? Bitte bauliche Maßnahme, Wirkprinzip der Maßnahme, Erfahrungswerte des Einsatzes dieser Maßnahme (Referenzprojekte) und erwartete Minde- 2 rungsschallpegel, bezogen auf die in Frage 1 benannten Stellen in den Ortschaften, angeben. Die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm wird durch die Genehmigungsbescheide sowie bei Erforderlichkeit durch nachträgliche Anordnungen sichergestellt. Zu den baulichen Maßnahmen können keine Angaben gemacht werden, da der Genehmigungsbehörde dazu keine Informationen vorliegen. 3. Was ist unter dem Begriff „relevanter Schallbeitrag“ zu verstehen? Bitte im Hinblick auf quantitative und qualitative Lärmwirkungen definieren . Der Begriff „relevanter Schallbeitrag“ wird in der für die Genehmigung von Windkraftanlagen einschlägigen TA Lärm nicht definiert. 4. Welche Kompensation kann der Abriss einer Ruine mit anschließender Bepflanzung im Hinblick auf die Errichtung eines Windparks leisten? Bitte dabei auf die Fläche des Areals der Ruine und die Fläche des Windparks eingehen und den Einfluss beider Maßnahmen z. B. auf Biodiversität u. a. Parameter langfristig vergleichen. Im Regionalen Entwicklungsplan wird für das Windvorranggebiet VII „Quellendorf /Libbesdorf/Mosigkau“ eine Flächengröße von 269 ha benannt. Über die Größe des Windparks Quellendorf I, der ein Teil des Vorranggebietes ist, liegt keine Angabe vor. Der Abriss der Ruine mit einer Grundfläche von 130 m² und die nachfolgende Anlage einer Streuobstwiese auf dieser Fläche führt zu einer Biotopaufwertung von 1.950 Wertpunkten gemäß der Richtlinie über die Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Sachen-Anhalt. Sowohl der Abriss einer baulichen Anlage im Außenbereich, verbunden mit einer Entsiegelung des Bodens, als auch die Anlage einer Streuobstwiese haben langfristig positive Auswirkungen auf die Schutzgüter von Natur und Landschaft im Allgemeinen und auf die Biodiversität sowie andere Parameter im Besonderen .