Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2836 09.05.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 11.05.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Christina Buchheim (DIE LINKE) Schlichtungsstellen in den Kommunen Sachsen-Anhalts Kleine Anfrage - KA 7/1660 Vorbemerkung des Fragestellenden: Seit dem 1. Juli 2001 ist die Durchführung eines Einigungsversuchs vor einer außergerichtlichen Schlichtungsstelle in bestimmten Rechtsstreitigkeiten gesetzlich vorgeschrieben . Auf kommunaler Ebene sind Schiedsstellen gemäß § 1 Schiedsstellenund Schlichtungsgesetz (SchStG) einzurichten. Die Tätigkeit der Schiedspersonen ist ehrenamtlich. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Welche kommunalen Schiedsstellen werden nach dem vorbezeichneten Gesetz in Sachsen-Anhalt vorgehalten? § 1 Abs. 1 Satz 1 SchStG verpflichtet jede Gemeinde zur Errichtung und Unterhaltung von wenigstens einer Schiedsstelle. Nur die Mitgliedsgemeinden einer Verbandsgemeinde sind von dieser Verpflichtung befreit. An deren Stelle tritt nach § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen -Anhalt (KVG LSA) die Verbandsgemeinde, die die Aufgaben nach dem SchStG erfüllt. Nach § 1 Abs. 1 Satz 2 SchStG können innerhalb eines Amtsgerichtsbezirks gelegene Gemeinden eine gemeinsame Schiedsstelle errichten und unterhalten. Nach § 1 Abs. 1 Satz 3 SchStG soll der Bezirk einer Schiedsstelle nicht mehr als 35.000 Einwohner umfassen. Nach § 1 Abs. 2 SchStG er- 2 füllen die Gemeinden und Verbandsgemeinden die Aufgaben nach dem SchStG im eigenen Wirkungskreis. Die Landesregierung verfügt über keine nach Landkreisen und kreisfreien Städten gegliederte Aufstellung aller Schiedsstellen in Sachsen-Anhalt. Die Landesregierung erhebt dagegen die Daten der kommunalen Schiedsstellen auf der Basis einer nach Bezirken der Amtsgerichte gegliederten Aufstellung, die als Anlage beigefügt ist. 2. Welche Aufwandsentschädigung wird den Schiedspersonen in den einzelnen Schiedsstellen gewährt? Den Schiedspersonen wird keine Aufwandsentschädigung gewährt. Die Schiedsstellen erheben nach § 46 Abs. 1 SchStG für ihre Tätigkeit Gebühren und Auslagen nach dem SchStG. Nach § 54 Abs. 1 SchStG stehen der Gemeinde und der Schiedsstelle die Gebühren jeweils zu gleichen Teilen zu. Die von der Schiedsstelle erhobene Dokumentenpauschale nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 SchStG erhält die Schiedsstelle. Der Gemeinde stehen nach § 54 Abs. 3 SchStG die von der Schiedsstelle erhobenen Ordnungsgelder zu. Nach Nr. 53.1 Satz 1 der AV des MJ vom 25. Juni 2012 - Verwaltungsvorschriften zum Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz (VV-SchStG) - können die Gemeinden und Schiedsstellen von den Bestimmungen des § 54 SchStG nicht einvernehmlich abweichen. 3. Welche Kostenerstattungsansprüche haben die Schiedspersonen der einzelnen Schiedsstellen? Nach § 12 Abs. 1 SchStG haben die Gemeinden und Verbandsgemeinden die Sachkosten der Schiedsstelle zu tragen. Der Auslegung dieser Vorschrift dient die VV-SchStG. Nach Nr. 11.1 VV-SchStG haben die Schiedspersonen einen Anspruch auf Ersatz der Auslagen für den dienstlichen Schriftverkehr, insbesondere mit der Leitung des Amtsgerichtes und den Gemeinden und Verbandsgemeinden . Sie haben ferner einen Anspruch auf Ersatz der Reisekosten für notwendige Dienstreisen nach dem SchStG und für die von der Gemeinde bzw. Verbandsgemeinde genehmigten Dienstreisen nach den beamtenrechtlichen Vorschriften. Auch steht ihnen der Ersatz des Verdienstausfalles in entsprechender Anwendung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) zu. Zudem haben die Gemeinden und Verbandsgemeinden die Aufwendungen zu tragen, die dazu dienen, dass sich die Schiedspersonen mit ihren Aufgaben vertraut machen. Schließlich haben die Gemeinden und Verbandsgemeinden die allgemeinen Kosten für das Dienstkonto zu übernehmen. 4. Wie sind die einzelnen Schiedsstellen in den Kommunen finanziell ausgestattet ? Die Gemeinden und die Verbandsgemeinden haben nach § 12 Abs. 1 SchStG die Sachkosten der Schiedsstelle bzw. Schiedsstellen zu tragen. Der Landesregierung ist nicht bekannt, wie hoch die von den Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden für jede einzelne Schiedsstelle im eigenen Wirkungskreis getragenen Sachkosten sind. 3 5. Wie und in welchen Zeiträumen wird die Sachkunde der Schiedspersonen in den einzelnen Schiedsstellen sichergestellt? Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung unterstützt die Fortbildung der Schiedspersonen dadurch, dass mit dem Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS) jährlich eine gemeinsame Tagung ausgerichtet wird. Im Jahre 2017 lautete das Thema der Tagung „Mediation im Schiedsamt I“. 2018 soll eine Tagung zum Nachbarrecht stattfinden. Daneben bietet der BDS den Gemeinden und Verbandsgemeinden ein umfassendes Angebot für die Fortbildung der Schiedspersonen an. Sofern die Schiedspersonen für sich einen angemessenen und nachvollziehbaren Fortbildungsbedarf sehen, können sie sich bei der Gemeinde bzw. Verbandsgemeinde melden und eine Benennung als Teilnehmer bzw. Teilnehmerin für einen Fortbildungslehrgang beantragen. Die Kosten der Fortbildung sind als Sachkosten nach § 12 SchStG von der Gemeinde bzw. Verbandsgemeinde zu tragen. Eine darüber hinausgehende Prüfung der Sachkunde der Schiedspersonen durch die Gemeinde bzw. Verbandsgemeinde findet nicht statt. Auf der anderen Seite gehört die Fortbildung zu den Pflichten, die die Schiedspersonen zu erfüllen haben. 6. Sind die einzelnen Schiedsstellen personell vollständig untersetzt? Wenn nein, in welchen Kommunen sind jeweils wie viele Positionen nicht besetzt ? 7. In welchen kommunalen Schiedsstellen gibt es Nachwuchsprobleme? Die Fragen 6 und 7 werden wegen Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Im Hinblick auf die verfassungsrechtlich geschützte kommunale Selbstverwaltung bewertet die Landesregierung die im eigenen Wirkungskreis liegenden Entscheidungen der Gemeinden zur angemessenen Anzahl von Schiedspersonen nicht. § 1 Abs. 1 Satz 3 SchStG bestimmt, dass der Bezirk einer Schiedsstelle nicht mehr als 35.000 Einwohner haben soll. Auf der Basis der Geschäftsergebnisse der Schiedsstellen erscheinen folgende Zahlen für eine Wertung relevant: Danach haben im Jahre 2017 352 Schiedspersonen insgesamt 580 Anträge auf Schlichtungsverhandlungen bearbeitet. Bei 480 Verfahren erschienen beide Parteien, sodass es hier zu streitigen Schlichtungsverhandlungen gekommen ist. Hinzu kamen landesweit 18 Anträge auf Sühneversuche sowie 901 sonstige Inanspruchnahmen der Schiedspersonen (sog. Tür- und Angelfälle). Dies bedeutet, dass im Jahr 2017 pro Schiedsperson 1,36 Schlichtungsverhandlungen mit beiden Parteien jährlich stattgefunden haben. Hinweise auf eine unzureichende personelle Ausstattung lassen sich aus diesen Zahlen nach Auffassung der Landesregierung nicht ableiten. Der Landesregierung sind Probleme bei der Besetzung der Schiedsstellen nicht bekannt. 4 8. Wie viele Schiedsverhandlungen fanden in den letzten beiden Kalenderjahren in den einzelnen Schiedsstellen statt und mit welchem Ergebnis endeten diese Verfahren? Es wird darum gebeten, die Antworten tabellarisch zusammenzufassen sowie nach Landkreisen und kreisfreien Städte zu gliedern. Die Landesregierung verfügt über keine Aufstellung der Geschäftsergebnisse der einzelnen Schiedsstellen, sondern nur über die als Anlage beigefügte Aufstellung , die sich auf die Geschäftsergebnisse aller Schiedsstellen pro Bezirk eines Amtsgerichtes bezieht. Jahr 2016 Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten Strafsachen Ifd.Nr. Schiedssteilen- Zahl der Zahl der Zahl der Zahl der Fälle. Zahl der durch Zahl Zahl der Zahl der bereich Schieds- Schieds- Anträge auf in denen Vereinbarung der Fälle, in Fälle, in stellen am personen Schlichtungs- beiden erledigten Fälle Anträge denen denen Jahres- verhandlung Parteien auf beide der abschluss erschienen SOhne- Parteien Sühnesind versuch er- versuch schienen Erfolg sind gehabt hat - - ---- 1 2 3 4 5 8 9 11 13 14 1 LG-Bezirk Dessau-Roßlau 29 51 101 90 56 8 7 2 ----- ------ ~ ---- ---- ---- 2 LG-Bezirk Halle 35 88 106 83 42 4 4 0 ------- 3 LG-Bezirk Magdeburg 59 114 160 129 80 7 6 3 --- --- ---- 4 LG-Bezirk Stendal 24 62 79 69 44 1 0 0 - -- I--- ---- --- ----- I--- - 5 Präsidial-AG 16 36 76 66 30 6 6 1 OLG·Bezirk gesamt 163 361 522 437 252 26 23 6 Jahr 2016 Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten Strafsachen ---- --- --- --- --- Zahl der durch Ifd.Nr. Schiedssteilen- Zahl der Zahl der Zahl der Zahl der Fälle. Vereinbarung Zahl Zahl der Zahl der bereich Schieds- Schieds- Anträge auf in denen erledigten Fälle der Fälle, in Fälle. in stellen am personen Schlichtungs- beiden Anträge denen denen Jahres- verhandlung Parteien auf beide der abschluss erschienen Sühne- Parteien Sühnesind versuch er- versuch schienen Erfolg sind gehabt hat ---- --- --- --- - - -- --- -- --- -- -- -- -- --- -- 1 2 3 4 5 8 9 11 13 14 1 Amtsgericht BiUerfeld-Wolfen 7 11 19 15 8 3 2 1 - - - --- --- ---- -- --- --- - -- -- --- - - -- - -- 2 Amtsgericht Dessau-Roßlau 7 14 14 12 7 2 2 0 - -- --- --- -- --- --- --- --- - - --- --- - - --- --- -- -- 3 Amtsgericht Köthen 3 6 17 14 12 0 0 0 --- --- --- --- -- - ---- -- -- --- --- -- - - -- -- - 4 Amtsgericht WiUenberg 9 14 28 26 15 2 2 0 -- --- --- --- - --- - - --- --- -- -- -- --- -- -- - 5 Amtsgericht Zerbst 3 6 23 23 14 1 1 1 LG-Bezlrk Dessau 29 51 101 90 56 8 7 2 Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten Strafsachen Ifd.Nr. 1 1 - --- 2 -- -- -i- --- Schiedssteilenbereich 2 Amtsgericht Eisleben -- --- -- Amtsgericht Merseburg --- -- Zahl der Schiedsste Ilen am Jahresabschluss 3 8 - - 9 f-- Zahl der Schiedspersonen Zahl der Anträge auf Schlichtungsverhandlung --- 4 5 18 29 --- -- - 20 25 -- --- --- -- --- -- --- -I-- -f-- -- - 3 Amtsgericht Naumburg 6 16 16 -- - -- ---- -- --- -- --- -- ~ - -- 4 Amtsgericht Sangerhausen 4 12 10 - --- --- --- -- -I--- -- 5 Amtsgericht Weißenfels 4 11 17 --- --- --- --- --- --- --- -r- -- 6 Amtsgericht Zeitz 4 11 9 LG-Bezlrk Halle 35 88 106 Zahl der durch Zahl der Fälle. Vereinbarung in denen erledigten Fälle beiden Parteien erschienen sind -- 8 9 25 6 Zahl der Anträge auf Sühneversuch 11 0 Zahl der Zahl der Fälle, in Fälle, in denen denen beide der Parteien Sühneer - versuch schienen Erfolg sind gehabt hat --- -~ 13 14 0 0 --- -- --- -- --- -- -- -- 15 13 2 2 0 - - --- - - -- - -- -- -- -- 10 4 1 1 0 --- -- -- --- -- -- - -- - 10 5 1 1 0 --- -- -- -- -- --- -- - 14 8 0 0 0 -- -- --- --- -- --- --- - - 9 6 0 0 0 83 42 4 4 0 Jahr 2016 Ifd.Nr. SchiedsstelJenbereich -- -- Zahl der Schiedss 1enen am Jahresabschluss --- Zahl der Schiedspersonen Bürgerliche Rechtss1reitigkeiten Zahl der Anträge auf Schlichtungsverhandlung Zahl der durch Zahl der Fälle, Vereinbarung in denen erledigten Fälle beiden Parteien erschienen sind Zahl der Anträge auf Sühneversuch Strafsachen Zahl der Fälle, in denen beide Parteien erschienen sind Zahl der Fälle, in denen der Sühneversuch Erfolg gehabt hat I-- -- - --- --- --- --- -I-- -I- -- --- -f-- --- --- - - -- -- -- -- - 2 3 4 5 8 9 11 13 14 Amtsgericht Aschersleben 8 17 18 14 7 o o ---- --- --- ---- --- -- 2 Amtsgericht Bemburg 4 10 20 17 9 o o o --- - -- --- --- --- --- --- -I------ - 3 Amtsgericht Halberstadt 9 17 24 23 15 o o o -- - --- --- --- --- - -- ---- ---- -- -- - 4 Amtsgericht Haldensleben 10 23 21 18 13 5 5 2 --- -- ----- --- --- -- --- --- -- --- --- -- -- -- -- -- - - 5 Amtsgericht Oschersleben 8 10 14 11 5 0 0 0 - - --- --- --- ---- -- -I- --- ---- --I--- -- -- - 6 Amtsgericht Quedlinburg 7 13 19 13 10 o o o -- --- --- -- -I--- -- --- -- -I- 7 Amtsgericht Schönebeck 7 11 26 17 11 o o o --- -f---- ---- --- -- -I- ---- -- -- -- ----- -- -I--- 8 Amtsgericht Wemigerode 6 13 18 16 10 1 LG-Bezlrk Magdeburg 59 114 160 129 80 7 6 3 Jahr 2016 Jahr 2016 Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten Strafsachen - -- -- -- - -- - -- - -- - -- Zahl der durch Ifd.Nr. Schiedssteilen- Zahl der Zahl der Zahl der Zahl der Fälle, Vereinbarung Zahl Zahl der Zahl der bereich Schieds- Schieds- Anträge auf in denen erledigten Falle der Falle, in Fälle, in stellen am personen Schlichtungs- beiden Anträge denen denen Jahres- verhandlung Parteien auf beide der abschluss erschienen Sühne- Parteien SOhnesind versuch er- versuch schienen Erfolg sind gehabt hat --_. -- -- -- -- -- -- --- -- -- -- -- -- - - --- ------1--- - --- - - 1 2 3 4 5 8 9 11 13 14 1 Amtsgericht Burg 8 20 22 18 10 1 0 0 -- - -- --- -- -- -- -- - - --- -- --- I- -- -- -- -- f--- -- - - - - - - - - - - 2 Amtsgericht Gardelegen 3 8 12 12 7 0 0 0 --- - -- -- -- -- - -- - - -- - - - -I- -- - -- -- - I- --- - - -- - - - 3 Amtsgericht Salzwedel 3 8 8 8 3 0 0 0 - --- - --- -- -- --- -- -- -- -- -- - -- - - - - - - - - - - - - -- - -- 4 Amtsgericht Stendal 10 26 37 31 24 0 0 0 LG-Bezirk Stendal 24 62 79 69 44 1 0 0 Jahr 2016 Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten Strafsachen -- - - --- -- -- -- -- -- - - -- Zahl der durch Ifd.Nr. Schiedssteilen- Zahl der Zahl der Zahl der Zahl der Fälle, Vereinbarung Zahl Zahl der Zahl der bereich Schieds- Schieds- Anträge auf in denen erledigten Fälle der Fälle, in Fälle, in stellen am personen Schlichtungs- beiden Anträge denen denen Jahres- verhandlung Parteien auf beide der abschluss erschienen SOhne- Parteien Sühnesind versuch er- versuch schienen Erfolg sind gehabt hat - -- -- -- -- -- --- --- -- -- - - -- - - -- - I-- ---- ----- ---- ---- - 1 2 3 4 5 8 9 11 13 14 1 Amtsgericht Halle (Saale) 9 21 36 33 17 4 4 0 -- - - -- --- -- -- -- ---- - f--- -- f- --- -- --- -- ---- -- -- --- - - - - - 2 Amtsgericht Magdeburg 7 15 40 33 13 2 2 1 LG-Bezlrk 16 36 76 66 30 6 6 1 Jahr 2017 Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten Strafsachen -- Zahl der durch Ifd.Nr. Schiedssteilen- Zahl der Zahl der Zahl der Zahl der Fälle, Vereinbarung Zahl Zahl der Zahl der bereich Schieds- Schieds- Anträge auf in denen erledigten Fälle der Fälle. in Fälle. in stellen am personen Schlichtungs- beiden Anträge denen denen Jahres- verhandlung Parteien auf beide der abschluss erschienen Sühne- Parteien Sühnesind versuch er- versuch schienen Erfolg sind gehabt hat '- - - - --- --- - - -~ -- -- - 1 2 3 4 5 8 9 11 13 14 1 LG-Bezirk Dessau-Roßlau 33 60 104 93 63 5 4 0 -- - - - 2 LG-Bezirk Halle 35 88 123 97 57 5 4 0 - - -- - - --- 3 LG-Bezirk Magdeburg 58 111 165 120 72 4 4 1 - --- - - - - 4 LG-Bezirk Stendal 24 60 102 94 57 3 3 1 --- ----- - 5 Präsidial-AG 16 33 86 76 44 1 1 0 OLG-Bezlrk gesamt 166 352 580 480 293 18 16 2 -- -- Ifd.Nr. Schiedssteilenbereich Zahl der Schiedsstellen am Jahresabschluss Zahl der Schiedspersonen --- -- -- --- 1 2 3 4 1 Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen 6 11 - -- --- -- --- --- -- -- - I- -- 2 Amtsgericht Dessau-Roßlau v. 01-10/2017 7 13 - --- --- --- --- --- -- -- -- -- 2a AmtsgeriCht Dessau-Roßlau v. 11-12/2017 5 10 -- ---- --- --- --- --- -- --- -- -- 3 Amtsgericht KOthen 3 6 Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten Zahl der Anträge auf Schlichtungsverhandlung Zahl der durch Zahl der Fälle. Vereinbarung in denen erledigten Fälle beiden Parteien erschienen sind Zahl der Anträge auf Sühneversuch Strafsachen Zahl der Fälle. in denen beide Parteien erschienen sind Zahl der Falle. in denen der Sühneversuch Erfolg gehabt hat -- -- -- --- -- -- -- -- -- -- 5 8 9 11 13 14 17 15 8 2 1 0 -- -f-- --- - I- ------- - I- -- - - - 20 20 7 0 0 0 -- -- -- -I--- --- --- -- -,-- -- - - - 0 0 0 0 0 0 -- -- -- - - -- -- -- -- - -- -- - 19 17 16 0 0 0 -- -- -- -- - - -- --- --- ---- ------- - - --- --- ---- -- - I- ---- -- 4 Amtsgericht Wittenberg 9 14 34 30 23 2 2 0 ---- --- -- --- --- --- --- --- -- --- --- -- -- -- -- -- - - - - 5 Amtsgericht Zerbst 3 6 14 11 9 1 1 0 LG-Bezlrk Dessau 33 60 104 93 63 5 4 0 Jahr 2017 Ifd.Nr. --- 1 1 -- - 2 - -- 3 Schiedssteilenbereich 2 Amtsgericht Eisleben -- -- -- -- Amtsgericht Merseburg ---- -- --- -- Amtsgericht Naumburg -- - -- 1--- ------ --- -- -- 4 Amtsgericht Sangerhausen - -- -- --- -- --- 5 Amtsgericht Weißenfels - -- -- -- --- 6 Amtsgericht Zeitz LG-Bezirk Halle Zahl der Schiedsstellen am Jahresabschluss 3 6 - -- 9 Zahl der Schiedspersonen 4 15 -- - 25 -- -- -- 6 16 -- - - --- 4 11 -- - -- -- 4 10 -- - - -- 4 11 35 88 Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten Zahl der Anträge auf Schlichtungsverhandlung 5 32 Zahl der Fälle, in denen beiden Parteien erschienen sind 6 26 Zahl der durch Vereinbarung erledigten Fälle 9 12 Zahl der Anträge auf Sühneversuch Strafsachen Zahl der Fälle. in denen beide Parteien erschienen sind Zahl der Fälle. in denen der Sühneversuch Erfolg gehabt hat -- -- -- -" 11 13 14 1 0 0 -- - - - -f--- I-- -- -- -- -- --- - -- 29 25 12 1 1 0 -- -- -- -- -- -- -- - -- -- - -- - 17 13 6 2 2 0 -- -,- -- -- - -- -- -- - -- -- -- 9 8 6 0 0 0 -- -- --- -- - -'-- - -- - -- - - 24 14 10 1 1 0 --- --- -- - - - -- -- -- - - - - 12 9 9 0 0 0 123 97 57 5 4 0 Jahr 2017 Jahr 2017 BOrgerliche Rechtsstreitigkeiten Strafsachen -- -- -- -- -- -- -- -- -- Zahl der durch Ifd.Nr. Schiedssteilen- Zahl der Zahl der Zahl der Zahl der Falle, Vereinbarung Zahl Zahl der Zahl der bereich Schieds- Schieds- Anträge auf in denen erledigten Fälle der Fälle, in Fälle, in stellen am personen Schlichtungs- beiden Anträge denen denen Jahres- verhandlung Parteien auf beide der abschluss erschienen SOhne- Parteien SOhnesind versuch er- versuch schienen Erfolg sind gehabt hat -- - - -- -- -- -- - - -- -- - - -- -- - -- -- -- -I- -- -- -- - 1 2 3 4 5 8 9 11 13 14 1 Amtsgericht Aschersleben 8 18 16 11 8 0 0 0 -- -I- --- --- --- --- 2 Amtsgericht Bemburg 4 10 16 10 7 0 0 0 - -- ------ -- -- -- 3 Amtsgericht Halberstadt 9 18 13 10 9 0 0 0 - -- I- --- -- -- -- 4 Amtsgericht Haldensleben 9 22 33 30 15 1 1 0 -- --- --- -- -- -- 5 Amtsgericht Oschersleben 8 10 17 16 7 0 0 0 --- -I- -- -- -- -- 6 Amtsgericht Quedlinburg 7 12 14 7 4 1 1 0 - -- -- -- -- --- -- 7 Amtsgericht Schönebeck 7 11 28 15 12 1 1 1 I-- - -- --- --- -- 8 Amtsgericht Wemigerode 6 10 28 21 10 1 1 0 LG-Bezlrk Magdeburg 58 111 165 120 72 4 4 1 Ifd.Nr. Schiedssteilenbereich Zahl der Schiedsstellen am Jahresabschluss Zahl der Schiedspersonen Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten Zahl der Anträge auf Schlichtungsverhandlung Zahl der durch Zahl der Fälle, Vereinbarung in denen erledigten Fälle beiden Parteien erschienen sind Zahl der Anträge auf SOhneversuch Jahr 2017 Strafsachen Zahl der Zahl der Fälle, in Fälle, in denen denen beide der Parteien Sühneer - versuch schienen Erfolg sind gehabt hat -- -- ~-~ ~-- --- --- --- --i-- -- - - -- -- --- --- -- -- -- -I--- - -I-- -- -- ~- - 1 2 3 4 5 8 9 11 13 14 1 Amtsgericht Burg 8 19 23 18 11 0 0 0 - -- - - ---- --- --- -- -- -- -- -I- ----- --- -- -- - - - - - -- - - 2 Amtsgericht Gardelegen 3 8 13 12 7 0 0 0 -- -- -- -- ---- -- -- -- -- - - -- -- --- - -- -- -- - - --- -- - -- - - 3 Amtsgericht Salzwedel 3 8 13 13 9 0 0 0 - -- -- -- --- -- -- -- - - -- -- --- -- -- -- - - -- -- -- - I-- -- - -- --- 4 Amtsgericht Stendal 10 25 53 51 30 3 3 1 LG-Bezirk Stendal 24 60 102 94 57 3 3 1 Ifd.Nr. Schiedssteilenbereich Zahl der Schiedsstellen am Jahresabschluss Zahl der Schiedspersonen BOrgerliche Rechtsstreitigkeiten Zahl der durch Zahl der Zahl der Fälle, Vereinbarung Anträge auf in denen erledigten Fälle Schlichtungs- beiden verhandlung Parteien erschienen sind Zahl der Anträge auf Sühneversuch Jahr 2017 Strafsachen Zahl der Zahl der Fälle, in Fälle, in denen denen beide der Parteien SOhneer - versuch schienen Erfolg sind gehabt hat - - - - - - - - - - - - - - -- - - - - - - - - - - - - ~ - - - -- - - - 2 3 4 5 8 9 11 13 14 Amtsgericht Halle (Saale) 9 19 54 46 24 o 2 Amtsgericht Magdeburg 7 14 32 30 20 o o o LG-Bezirk 16 33 86 76 44 1 1 o