Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2838 09.05.2018 (Ausgegeben am 14.05.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hagen Kohl (AfD) Moschee- und Synagogenasyl in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1641 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Rahmen der Plenarsitzung am 5. Mai 2017 tätigte Innenminister Stahlknecht in der Beratung des AfD-Antrages „Kein Kirchenasyl“ folgende Aussage: „Natürlich gehört auch dazu, dass unsere Polizeibediensteten, wenn dann in einem Ausnahmefall „Kirchenasyl“ gewährt wurde, die Kirche achten und in einer Kirche nicht anfangen werden, Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen. Das ist sicherlich auch aus einer religiösen Tradition, die uns geprägt hat, geboren. Wir werden diese religiösen Traditionen , soweit nicht schwere Straftaten drohen, auch nicht durchbrechen.“ Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Haben im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. März 2018 islamische oder jüdische Gemeinden in Sachsen-Anhalt vergleichbar dem Kirchenasyl vollziehbar ausreisepflichtigen Personen in ihren Gemeinschaftsräumen Aufenthalt gewährt? Wenn ja, in wie vielen Fällen wurde wie vielen Personen „Asyl“ gewährt? Wie viele Fälle dauern derzeit noch an? Bitte nach Jahren und Konfession der Gemeinden aufschlüsseln. Der Landesregierung sind keine Aufenthalte vergleichbar dem Kirchenasyl von Ausreisepflichtigen in islamischen oder jüdischen Gemeinden bekannt. 2 2. Welchen Standpunkt vertritt die Landesregierung in Bezug auf ein „Moscheeasyl“? 3. Welchen Standpunkt vertritt die Landesregierung in Bezug auf ein „Synagogenasyl“? 4. Welche Verfahrens- bzw. Vorgehensweise lässt sich aufgrund der Bewertungen aus den Fragen 2 und 3 für die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen der Polizei im Falle von Moschee- oder Synagogenasyl ableiten? Fragen 2, 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Das sogenannte Kirchenasyl beruht auf einer Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Kirchen. Eine vergleichbare Vereinbarung mit muslimischen oder jüdischen Gemeinden besteht nicht. Bislang sind der Landesregierung auch keine Fälle bekannt geworden, in denen sich Ausreisepflichtige analog der Bitte um Kirchenasyl an muslimische oder jüdische Gemeinden gewandt hätten.