Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2839 09.05.2018 (Ausgegeben am 14.05.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Unterbringung des Polizeireviers Burgenlandkreis in Weißenfels (II) Kleine Anfrage - KA 7/1603 Vorbemerkung des Fragestellenden: Es wird Bezug genommen auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Unterbringung des Polizeireviers Burgenlandkreis in Weißenfels“ vom 21. März 2018 (Drs. 7/2632). Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Ist die Antwort der Landesregierung vom 21. März 2018 auf Frage 2 so zu verstehen, dass man sich grundsätzlich für die Anmietung des Objektes in Weißenfels, Max-Planck-Str. 1, entschieden habe, der Vermieter sich jedoch verpflichten müsse, die umfangreichen Bauarbeiten nach den Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) zu vergeben? Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens steht nunmehr fest, dass zur Deckung des Beschaffungsbedarfes voraussichtlich noch umfangreiche Bauleistungen erforderlich werden, die sehr wahrscheinlich den Hauptgegenstand eines noch abzuschließenden Vertrages bilden werden. Daher ist nicht von einem vergaberechtsfreien Mietvertrag, sondern von einem dem Vergaberecht unterliegenden Bauvertrag auszugehen. Das Land Sachsen-Anhalt ist daher verpflichtet, zur Beschaffung der Leistung „Unterbringung des Polizeireviers Burgenlandkreis unter Berücksichtigung der polizeispezifischen baulichen Anforderungen“ ein Vergabeverfahren nach den Vorschriften der VOB/A durchzuführen. 2 An einem solchen Vergabeverfahren könnte sich die Firma Kress mit ihrem Objekt „Max-Planck-Str. 1“ in Weißenfels beteiligen. Eine direkte Beauftragung ist aber nicht zulässig. 2. Wann ist mit dem Abschluss eines Mietvertrages über das Objekt in Weißenfels, Max-Planck-Str. 1, zu rechnen und wann kann ein Umzug in dieses erfolgen? Mit Verweis auf die Ausführungen zur Beantwortung der Frage 1 ist die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den Vorschriften der VOB/A vorgeschrieben . Der Zeithorizont und das entsprechende Ergebnis eines solchen Verfahrens sind zum jetzigen Zeitpunkt noch offen, sodass die unter 2. formulierten Fragen derzeit nicht beantwortet werden können.