Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2840 09.05.2018 (Ausgegeben am 14.05.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Mario Lehmann (AfD) Verzicht auf kriminalstatistische Erfassung von Messerdelikten in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1643 Vorbemerkung des Fragestellenden: Presseberichten zufolge werden in Sachsen-Anhalt, im Unterschied zu anderen Bundesländern, versuchte und vollendete Straftaten mit dem Tatmittel Messer nicht mehr kriminalstatistisch erfasst oder veröffentlicht.1 Dies war jedoch mindestens bis zum 31. Juli 2016 der Fall.2 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Warum werden versuchte und vollendete Straftaten mit dem Tatmittel Messer nicht mehr in der PKS erfasst oder veröffentlicht? In der als Datenbasis heranzuziehenden Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wird die Erfassung von Fällen, Tatverdächtigen und Opfern nach bundesweit gültigen und länderübergreifend einheitlichen Grundsätzen vorgenommen. Messer als Tatmittel werden in der PKS bundeseinheitlich weder im Delikt noch beim Tatverdächtigen differenziert erfasst. In Sachsen-Anhalt besteht die Möglichkeit einer ergänzenden Erfassung von Tatmitteln. Auf dieser Grundlage wurde die in der Drucksache 7/313 am 2. September 2016 veröffentlichte Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage KA 7/141 „Erfassung und Veröffentlichung von Straftaten unter Anwendung einer Stichwaffe, wie dem Messer “ erstellt. Eine Änderung in der kriminalstatistischen Erfassung oder Veröf- 1 Vgl. faktenfinder.tagesschau.de/inland/kriminalitaet-statistiken-101.html 2 Vgl. Antwort der Landesregierung Drs. 7/313 vom 02.09.2016 2 fentlichung von Straftaten mit dem Tatmittel Messer erfolgte in diesem Zusammenhang nicht. Um eine bundesweit einheitliche und damit vergleichbare statistische Erfassung von Messerangriffen zu ermöglichen, befasst sich bereits die Innenministerkonferenz im Rahmen der Gremienarbeit mit dieser Thematik. So sollen valide Aussagen über das Kriminalitätsphänomen getroffen werden können. 2. Warum wird nicht bereits bei der Anzeigenaufnahme in den Polizeidienststellen auf dem Wege der elektronischen IVOPOL-Eingabe die Erfassung des Tatmittels Messer für spätere statistische Zwecke genutzt? Bereits bei der Anzeigenaufnahme kann ein Messer als Tatmittel im Integrierten Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei Sachsen-Anhalt (IVOPOL) erfasst werden. Diese Tatmittel können auch statistisch ausgewertet werden. Aufgrund der bundesweit gültigen und länderübergreifend einheitlichen Erfassung der Daten innerhalb der PKS werden Tatmittel im Wege der elektronischen IVOPOL- Eingabe derzeit jedoch nicht verpflichtend erfasst. 3. In wie vielen Fällen wurden Messer als Tatmittel sichergestellt/eingezogen ? Bitte für die Jahre ab 2015 bis 2018 aufschlüsseln. In der PKS erfolgt keine separate Erfassung von Fällen, bei denen Messer als Tatmittel sichergestellt oder eingezogen wurden. Um auf die Fragestellung dezidiert antworten zu können, ist eine umfangreiche manuelle Auswertung aller relevanten IVOPOL-Datensätze, bei denen das Tatmittel Messer erfasst wurde, erforderlich. In der für die Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit ist eine solche Auswertung nicht durchführbar. 4. Gibt es in Sachsen-Anhalt dauerhafte Waffenverbotszonen? Wenn ja, wo? Bitte einzeln aufführen. Nein. 5. Hatte die Einrichtung von Waffenverbotszonen einen Rückgang von Gewaltkriminalität und Kriminalität insgesamt in diesen Zonen zur Folge? Auf die Antwort auf Frage 4 wird verwiesen.