Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2849 15.05.2018 (Ausgegeben am 15.05.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Durch Polizeianwärter begangene Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) Kleine Anfrage - KA 7/1656 Vorbemerkung des Fragestellenden: In ihrer Ausgabe vom 5. April 2018 berichtet die Mitteldeutsche Zeitung unter der Überschrift „Drogen an der Polizeischule“ von einer „Serie von Drogendelikten“, die von Anwärtern begangen wurden, die zurzeit an der Fachhochschule der Polizei Sachsen-Anhalt ausgebildet werden. In vier Fällen sei es bereits zu einer Entlassung der Anwärter aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf gekommen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: Daten im Sinne der Fragestellungen werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (Ausgangsstatistik) nicht erfasst. Um die Fragen dennoch beantworten zu können, wurden Daten im rechnergestützten integrierten Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt (IVOPOL) für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 6. April 2018 erhoben. Es handelt sich hierbei um eine Eingangsstatistik. Im IVO- POL sind die Felder „ausgeübte Tätigkeit“, „erlernter Beruf“ und „Beruf zur Tatzeit“ keine Pflichtfelder. Den Beschuldigten einer Straftat steht es zudem frei, hierzu Angaben zu tätigen. Die erhobenen Daten sind aufgrund der Erfassungsvorgaben im IVOPOL nicht valide. 2 1. Wie viele Straftaten nach dem BtMG wurden in den Jahren 2016, 2017 und im bisherigen Verlauf des Jahres 2018 Tatverdächtigten zur Last gelegt, die zum Tatzeitpunkt in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf als Polizeianwärter mit dem Land Sachsen-Anhalt standen? Im Zeitraum 1. Januar 2016 bis 6. April 2018 wurden insgesamt elf Ermittlungsverfahren (EV) gegen Polizeianwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) eingeleitet (2016 ein EV, 2017 sieben EV und 2018 drei EV). Das EV aus dem Jahr 2016 wurde gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt. Von den 2017 eingeleiteten EV wurden ein EV gemäß § 170 Abs. 2 StPO, ein EV gemäß § 153 a Abs. 1 StPO und ein EV gemäß § 154 Abs. 1 StPO eingestellt. Vier Ermittlungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen . Von den im Jahr 2018 eingeleiteten EV wurden zwei EV gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt und ein EV ist noch nicht abgeschlossen. 2. In wie vielen Straftaten nach Frage 1 war Tatort eine Liegenschaft der Fachhochschule der Polizei oder eine andere Liegenschaft der Polizei Sachsen-Anhalt? Nach der durchgeführten Erhebung der Daten im IVOPOL liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. In zwei EV sind die Ermittlungen jedoch noch nicht abgeschlossen. In allen Fällen der bislang in der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt durchgeführten Durchsuchungen wurden keine Betäubungsmittel gefunden. 3. In wie vielen Fällen führten Straftaten nach dem BtMG in den Jahren 2016, 2017 und im bisherigen Verlauf des Jahres 2018 zu einer Entlassung von Polizeianwärtern aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf? Im Zusammenhang mit fünf Ermittlungsverfahren im Jahr 2017 wurden die betroffenen Polizeianwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf bestandskräftig entlassen. In einem weiteren Fall eines Polizeianwärters, gegen den im Jahre 2018 ein EV eingeleitet wurde, ist die Entlassung ausgesprochen worden.