Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2851 15.05.2018 (Ausgegeben am 15.05.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Planungen der Katastrophenschutzbehörden in Sachsen-Anhalt für den Fall eines flächendeckenden, langandauernden Stromausfalls (III) Kleine Anfrage - KA 7/1664 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Bundesrepublik Deutschland weist im weltweiten Vergleich eine der sichersten und stabilsten Stromversorgungen auf. Gleichwohl ist nicht ausgeschlossen, dass es zu flächendeckenden länger anhaltenden Stromausfällen kommt. Zwar wird eine funktionierende Stromversorgung nicht durch Maßnahmen des Katastrophenschutzes ersetzt werden können, dennoch sind die Katastrophenschutzbehörden verpflichtet , sich auf eine solche Lage technisch und organisatorisch vorzubereiten. Die Treibstoffvorräte in Fahrzeugen sowie mobilen und stationären Netzersatzanlagen sind durch die Tankgrößen begrenzt und für die Überbrückung längerer Zeiträume nicht ausreichend. Die Möglichkeit zur Nachbetankung an öffentlichen Tankstellen ist bei einem Stromausfall nicht gegeben, da Tankstellen nur in Einzelfällen notstromversorgt betrieben werden. Es besteht das zwingende Erfordernis, dass zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens, zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung , zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Wiederaufbau der Stromnetze die hierfür notwendigen Fahrzeuge uneingeschränkt einsatzbereit sein müssen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Welche Vorkehrungen haben die Katastrophenschutzbehörden in Sachsen-Anhalt für die Nachbetankung von Fahrzeugen sowie von mobilen und stationä- 2 ren Netzersatzanlagen im Falle eines flächendeckenden, langanhaltenden Stromausfalls getroffen? Die unteren Katastrophenschutzbehörden haben in ihren Katastrophenschutzabwehrkalendern und Sonderplänen Vorkehrungen für die Nachbetankung von Fahrzeugen und Netzersatzanlagen zu berücksichtigen. Einige der unteren Katastrophenschutzbehörden befinden sich diesbezüglich noch in der Planungsphase. Dies bezieht sich vorrangig auf Sachstandserhebungen zu Infrastrukturen, die notstromversorgt werden müssen, die zum Einsatz kommenden Netzersatzanlagen einschließlich deren Laufzeiten und Nachbefüllungszeiten, den Kraftstoffbedarf der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge und Geräte sowie die sich anbietenden Tankstellen, die bereits über eine Notstromversorgung verfügen bzw. bei denen eine Netzeinspeisung möglich ist, um sie auch bei einem langanhaltenden Stromausfall über Notstrom betreiben zu können. Ein Teil der unteren Katastrophenschutzbehörden sieht derzeit in den Katastrophenabwehrkalendern und Sonderplänen eine Nachbetankung über kommunale bzw. betriebliche Tankstellen vor. Empfehlungen zur Treibstoffversorgung bei einem Stromausfall hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in der Fachinformationsreihe „Praxis im Bevölkerungsschutz“ herausgegeben. Bei der Erarbeitung der Empfehlungen wurden die Bundesländer beteiligt. Die Empfehlungen sind für die Katastrophenschutzbehörden über die Fachinformationsstelle des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe abrufbar. Durch das zuständige Fachreferat des Landesverwaltungsamtes wird derzeit eine Abfrage in den unteren Katastrophenschutzbehörden zu den ermittelten Bedarfen hinsichtlich des benötigten Treibstoffvolumens sowie zu den Tankstellen, die bereits notstromversorgt werden können und somit bei einem Stromausfall nutzbar sind, vorbereitet.