Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2853 15.05.2018 (Ausgegeben am 15.05.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Abgeordneter Wulf Gallert (DIE LINKE) Beratungsleistungen, Gutachten und Studien im Auftrag der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt (NASA) GmbH Kleine Anfrage - KA 7/1684 Vorbemerkung der Fragestellenden: In der Antwort der Landesregierung (Drucksache 7/940) auf die Kleine Anfrage (KA 7/419) werden in der Anlage 2 Beratungsleistungen, Gutachten und Studien in einem Umfang von 7.162.149,08 € über die Jahre 2006 bis 2016 ausgewiesen, die durch die NASA GmbH ausgelöst wurden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Auf welcher Ebene liegt die Entscheidungsbefugnis für Auftragsvergaben der NASA? 2. Unter Einbeziehung welcher Stellen werden die Auftragsvergaben der NASA vorbereitet? Zur Beantwortung der in unmittelbarem Sachzusammenhang stehenden Fragen 1 und 2 wird auf die Antwort der Landesregierung vom 24. April 2018 zur Frage 5 der Drucksachennummer 7/2784 verwiesen. 2 3. Welche Beratungsleistungen, Gutachten und Studien wurden zwischen 2006 und 2016 durch die NASA in Auftrag gegeben? Bitte jeweils auflisten nach Auftragsbezeichnung, Auftragszweck, Auftragnehmer, Gesamtkosten des Auftrages, Datum der Vergabe, Vergabeart/Vergabeverfahren. Zur Beantwortung wird auf die Anlage 1 zur Frage 4 der Antwort der Landesregierung vom 24. April 2018 (LT-Drs. 7/2784) verwiesen. 4. In welchen Fällen handelt es sich bei den Auftragsvergaben um organisationseigene Entscheidungen der NASA? In keinem der Fälle handelt es sich um organisationseigene Entscheidungen der NASA. 5. In welchen Fällen wurde die Auftragsvergabe maßgeblich auf Anforderung des zuständigen Ministeriums ausgelöst? Keine Auftragsvergabe wurde maßgeblich auf Anforderung des zuständigen Ministeriums ausgelöst. Es handelt sich ausschließlich um Aufgaben der NASA im Treuhandbereich, die auf der Grundlage des mit dem Land Sachsen-Anhalt geschlossenen Geschäftsbesorgungs - und Treuhandvertrages vom 1. Januar 2005 in der Fassung vom 20. Oktober 2011 wahrgenommen werden. 6. Die Landesregierung führt in der o. g. Drucksache aus, dass Verträge der NASA aufgrund der Feststellung der Staatssekretärskonferenz vom 20. Februar 2006 nicht in der Staatssekretärskonferenz vorgestellt werden müssen, soweit sie vollständig aus Regionalisierungsmitteln bezahlt werden . a. Worin begründet sich diese regierungsinterne Festlegung? b. Wann und in welcher Form wurde die Zustimmung des Landtages eingeholt, diese Verträge auch dem Finanzausschuss bzw. dem Parlament mit Vorlage des Haushaltsplanentwurfes nicht mehr vorzulegen ? Zur Beantwortung der in unmittelbarem Sachzusammenhang stehenden Fragen a und b wird auf die Vorbemerkungen der Landesregierung in der Drucksache 7/2784 vom 24. April 2018 verwiesen.