Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2855 15.05.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 16.05.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Lydia Funke (AfD) Managementmaßnahmen zum Artenschutz im Windpark Großkorbetha West Kleine Anfrage - KA 7/1582 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Drs. 7/823 „Artenschutz an Windkraftanlagen“ (vom 12. Januar 2017) wurden die festgesetzten Managementmaßnahmen zur Tötung von Einzelindividuen geschützter Tierarten aufgeführt. Daraus ergeben sich für den Windpark Großkorbetha West Nachfragen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Vorbemerkung der Landesregierung: Es werden bei der Genehmigung von Windkraftanlagen keine Maßnahmen zur Tötung geschützter Tierarten getroffen. Vorgesehene Managementmaßnahmen zielen immer darauf ab, das Tötungsrisiko zu minimieren. 1. Wer betreibt den Windpark (WP) Großkorbetha West aktuell und wie viele Windenergieanlagen (WEA) sind seit wann in Betrieb? 2 Betreiber Anzahl Nabenhöhe Inbetriebnahme Windenergie Hintz & Hintz OHG 4 WEA 48,00 m 31.10.1994 14.06.1995 (2 WEA) 03.11.1994 Windenergie Hintz OHG 1 WEA 70,00 m 31.03.2005 Windenergie Hintz & Sprenler OHG 1 WEA 65,00 m 31.03.2005 WGK Windenergie Großkorbetha GmbH & Co. KG 2 WEA 138,38 m 21.02.2017 29.02.2016 2. Ist der WP Großkorbetha West identisch mit dem Windvorranggebiet „Großkorbetha West“ bzw. befinden sich alle WEA des WP Großkorbetha West im Windvorranggebiet „Großkorbetha West“? 2.1. Bitte die WEA außerhalb des Windvorranggebietes Großkorbetha West mit Standort, Typ und Betreiber benennen. Die in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten 8 WEA liegen innerhalb der Fläche des mit REP Halle 2010 ausgewiesenen Windvorranggebietes (WVG) XVIII Großkorbetha West. 2.2. Welche Fläche umfasst das Windvorranggebiet „Großkorbetha West“? Das WVG Großkorbetha West hat eine Flächengröße von 17 ha in den Gemeinden Großkorbetha und Wengelsdorf. 2.3. Ist diese Fläche mit der des WP Großkorbetha West identisch? Siehe Antwort zu Frage 2.1. 2.4. Wie viel ha der jeweiligen Fläche des Windvorranggebietes bzw. des Windparks sind im Eigentum der „aquavent“? Dazu liegen keine Kenntnisse vor. 3. Das Windvorranggebiet „Großkorbetha West“ wurde im Regionalplan Halle am 27. Juni 2010 ausgewiesen. Wie viele WEA standen zu diesem Zeitpunkt bereits am Standort des Windvorranggebietes? Siehe Antwort zu Frage 1. Es gab einen Bestand 6 WEA, die vor 2010 errichtet wurden und in das WVG einbezogen wurden. 4. Gibt es für den Windpark Großkorbetha West weitere Anträge von Investoren bzw. des Betreibers auf Repowering? Nein. 5. Wie hoch ist die mittlere Nabenhöhe (m) aller WEA im Windpark Großkorbetha West? 3 Die Nabenhöhen der 8 WEA liegen zwischen 48 m und 138,38 m, siehe Antwort zu Frage 1. 6. Welche Nachforderungen wurden seitens der Genehmigungsbehörde im März 2015 an „aquavent“ gestellt, um eine weitere Windenergieanlage, im Windvorranggebiet Großkorbetha West, errichten zu können? Im Verfahren nach BImSchG erfolgt regelmäßig eine konzentrierte Prüfung der immissionsschutzrechtlichen und der anderen öffentlich-rechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen . Dazu müssen bestimmte Antragsunterlagen und Gutachten eingereicht werden, die von der Genehmigungsbehörde auf Vollständigkeit zu prüfen sind. Daraus ergeben sich meist Nachforderungen. Im Genehmigungsverfahren der 03/2015 genehmigten WEA waren Nachforderungen zu den Fachbereichen Immissionsschutz (Nachfragen zu Schallgutachten ), Naturschutz (Nachfragen zu Artenschutz und Eingriffsbilanzierung), Bauordnung (Nachfragen zu Bauvorlagen, Erschließung, Abstandsflächen), Brandund Katastrophenschutz (Feuerwehrplan) erforderlich. 7. Ab welchem Datum wurden die nächtlichen Abschaltzeiten für Fledermäuse für eine WEA, im WP Großkorbetha West, bindend eingeführt und welche WEA im Windpark Großkorbetha West ist hier gemeint (bitte Ortsangabe )? Die in der Genehmigung festgelegten Abschaltzeiten sind ab Inbetriebnahme der betreffenden Windenergieanlage wirksam. 8. Am 18. Oktober 2012 wurde beschieden, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung für die Neuerrichtung von WEA im Windpark Großkorbetha West erforderlich ist. Auf welcher Datenbasis wurden dann für eine WEA des Windparks Großkorbetha West Abschaltzeiten für Fledermäuse (Kleiner und Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus) während des Herbstzuges festgelegt? Die Festlegung der Abschaltzeiten bei den 2016/2017 in Betrieb genommenen 2 WEA erfolgte auf Grundlage der Fledermauskartierung von 2013 des Herrn Dr. R. Schnabel und den daraus resultierenden Schlussfolgerungen im Landespflerischen Begleitplan (LBP) von 2014 vom Ingenieurbüro Regioplan. 9. Gelten die nächtlichen Abschaltzeiten für die gesamte Betriebsdauer der WEA bzw. sind sie an die Betriebserlaubnis der WEA gekoppelt? Die Abschaltzeiten gelten grundsätzlich während der gesamten Betriebszeit der betreffenden Windenergieanlage. Im Ergebnis des angeordneten Monitorings bei den 2016/2017 in Betrieb genommenen 2 WEA (im Zeitraum vom 1. April bis 30. Oktober in den Jahren 2017 und 2018) sind bei den Abschaltzeiten ggf. Anpassungen vorzunehmen. 4 10. Wie werden die festgelegten Abschaltzeiten an der WEA vom Betreiber des WP Großkorbetha West dokumentiert? Es werden bei jeder WEA die Betriebsparameter kontinuierlich aufgezeichnet und somit auch die Abschaltzeiten dokumentiert. Abschaltprotokolle sind Bestandteil des Schlagopfer- und Gondelmonitorings. 11. Welche Behörde überwacht und kontrolliert die Einhaltung der Abschaltzeiten ? Der Landkreis Burgenlandkreis als untere Naturschutzbehörde. 12. An welchen Zeitpunkten erfolgen Kontrollen nach welchem Kontrollsystem ? Nach Vorlage werden die Abschaltprotokolle durch die untere Naturschutzbehörde überprüft. 13. Gab es innerhalb des Festlegungszeitraumes Verstöße gegen die festgesetzten Abschaltzeiten, die von den Kontrollbehörden dokumentiert wurden ? Nein. 14. Gab es Anzeigen und Hinweise aus der Bevölkerung, dass festgelegte Abschaltzeiten nicht eingehalten wurden? Nein. 14.1 Wenn ja, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten wurden die Abschaltzeiten nicht eingehalten? 14.2 Wenn ja, welche Maßnahmen wurden nach der Feststellung von nicht eingehaltenen Abschaltzeiten seitens der Kontroll- bzw. Aufsichtsbehörden festgelegt? Entfällt, siehe Antwort auf die Fragen 13 und 14. 15. Wie ist ein Verstoß gegen die Abschaltzeiten rechtlich bzw. strafrechtlich zu bewerten? Die Nebenbestimmungen in der Genehmigung zu den Abschaltzeiten haben als Vermeidungsmaßnahmen das Nichteintreten der artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG zum Ziel. Eine Nichteinhaltung der festgelegten Abschaltzeiten verstößt gegen diese Verbotstatbestände und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß den Bußgeldvorschriften des § 69 BNatSchG mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Bei vorsätzlicher Handlung kann ein Straftatbestand nach den §§ 71, 71a BNatSchG vorliegen. 5 16. Welche Ergebnisse liegen zum Monitoring des Zugverhaltens der Rauhautfledermaus , des Kleinen und des Großen Abendseglers im Bereich des WP Großkorbetha West vor? Zum Monitoring (siehe Antwort zu Frage 9) liegt ein Zwischenbericht vom 12.12.2017 (Ingenieurbüro Regioplan) vor. Das Gondelmonitoring hat als häufigste Fledermausart den Großen Abendsegler ab Mitte August festgestellt. Häufige Aktivitäten waren auch bei Rauhautfledermaus und Zwergfledermaus zu verzeichnen. Der Hauptzug lässt sich für 2017 in zwei Zeiträumen belegen; von Ende Juli bis Anfang September und von Mitte September bis Anfang Oktober. Als Schlagopfer wurde am 30.09.2017 eine Rauhautfledermaus aufgefunden. 17. Mit welchen Methoden und durch welche Behörden wird das Zugverhalten der drei Fledermausarten im Bereich des Windparks Großkorbetha West überwacht? Siehe Antwort zu Frage 9. In 2017 und 2018 wird an 2 WEA ein Gondelmonitoring durchgeführt. 18. Warum ist für den Frühjahrszug keine Abschaltzeit erforderlich? Gemäß Fledermauskartierung lagen die häufigsten Aktivitäten zwischen August und Mitte September. 19. Gibt es Hinweise auf reproduzierende Vorkommen der Rauhautfledermaus , des Kleinen und des Großen Abendseglers im Bereich bzw. im Umfeld des WP Großkorbetha West? Im gesamten Untersuchungsgebiet wurden keine Quartiermöglichkeiten gefunden (Fledermauskartierung 2013, Dr. Schnabel). Hinweise auf reproduzierende Vorkommen gibt es nicht. 20. Kommen weitere Fledermausarten im Bereich des Windparks Großkorbetha West vor oder wurden weitere Fledermausarten als Durchzügler beobachtet ? Im Rahmen der Fledermauskartierung 2013 wurden im Untersuchungsgebiet 6 Fledermausarten nachgewiesen. Das Gondelmonitoring hat 2017 neben Rauhautfledermaus, Großen und Kleinen Abendsegler noch die sporadisch auftretenden Arten Zweifarb-, Zwerg-, Mückenfledermaus festgestellt. Einzelaufnahmen aus der Gruppe der Langohren und einer Teichfledermaus wurden aufgezeichnet. 21. Seit wann wird ein Schlagopfer-Monitoring (Vögel und Fledermäuse) im WP Großkorbetha West durchgeführt und wer ist dafür zuständig? Siehe Antwort zu Frage 9. 6 22. Welche Ergebnisse erbrachte das Schlagopfer-Monitoring? Siehe Antwort zu Frage 16. 23. Wurde im Windpark Großkorbetha West ein Gondelmonitoring durchgeführt oder ist ein Gondelmonitoring geplant? Bitte an Umfang und Anzahl begründen. Sie Antwort auf Frage 9 und 17. 24. Wie viele Rotmilanbrutpaare sind im Bereich des Windparks Großkorbetha West während des landesweiten Monitorings 2012/ 2013 erfasst worden? Angaben bitte in Form einer aussagefähigen Karte - als nichtöffentliche Anlage. Im Umfeld der bei Frage 1 genannten WEA sind keine Rotmilan-Brutpaare erfasst worden. 25. Wie hat sich der Brutbestand des Rotmilans seit der Kartierung 2012/2013 im Bereich des Windparks Großkorbetha West entwickelt? Eine Weiterentwicklung des Brutbestandes in diesem Bereich ist nicht bekannt. 26. Wann wurden welche weiteren „windrelevanten“ Vogelarten im Sinne des Genehmigungsverfahrens und in welchen Bestandsgrößen (Brutpaare, Nahrungsgäste, Durchzügler, Ansammlungen von Zugvögeln) erfasst? Vor Errichtung von 2 WEA in 2016 wurde ein avifaunistisches Gutachten (Brutvogelerfassung , Erfassung von Großvögeln, Horsten und Nestern sowie Rastvögeln und Überwinterern in 2012/2013) vorgelegt. Das Gutachten hat eine geringe Frequentierung durch Vogelarten ergeben. Der Großteil der Brutvögel im Untersuchungsgebiet gehörte zu den Kleinvogelarten mit relativ geringem Flächenanspruch. Greifvogelarten sowie weitere Arten mit größerem Arealanspruch (z. B. Rabenvögel) nutzten die Feldflur des Untersuchungsgebietes im Jahresgang zur Nahrungssuche. Kiebitze nutzten die Flächen vor allem während des Frühjahrs- und Herbstzuges, wobei hier eindeutig Abhängigkeiten vom Futterangebot bestehen. Insgesamt wurden jedoch im Untersuchungsgebiet nur geringe Zugaktivitäten festgestellt.