Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2858 15.05.2018 Hinweis: Eine Einsichtnahme des vertraulichen Teils o. g. Antwort ist für Mitglieder des Landtages in der Landtagsverwaltung - Akteneinsichtnahmeraum - nach Terminabsprache möglich. (Ausgegeben am 16.05.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Matthias Lieschke (AfD) Managementmaßnahmen zum Artenschutz im Windpark Luko Kleine Anfrage - KA 7/1595 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Drs. 7/823 „Artenschutz an Windkraftanlagen“ (vom 12. Januar 2017) wurden die festgesetzten Managementmaßnahmen zur Tötung von Einzelindividuen geschützter Tierarten aufgeführt. Daraus ergeben sich für den Windpark Luko Nachfragen . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Vorbemerkung: Es werden bei der Genehmigung von Windkraftanlagen keine Maßnahmen zur Tötung geschützter Tierarten getroffen. Vorgesehene Managementmaßnahmen zielen immer darauf ab, das Tötungsrisiko zu minimieren. 1. Seit wann ist der Windpark (WP) Luko GmbH & Co. KG mit allen zwölf Windenergieanlagen (WEA) am Netz? Der WP Luko mit 12 WEA Typ GE 2.5-120 ist im November 2017 in Betrieb genommen worden. 2. Wie hoch ist die mittlere Nabenhöhe (m) aller zwölf WEA im Windpark Luko ? 2 Die Nabenhöhe der 12 WEA beträgt 120 m. 3. Im September 2017 bekamen die Dörfer Luko und Thießen von den Investoren VSB Neue Energien Deutschland GmbH mit Sitz in Dresden und der Sabowind GmbH aus Freiberg eine Spende von je 10.000 Euro. 3.1 Wofür wurden die Spendengelder in den beiden Dörfern konkret verwendet ? 3.2 Gab es weitere Spenden für die beiden Dörfer seit oder vor September 2017? 3.3 Wenn ja, wofür wurden diese Gelder (Einzelsummen Euro) verwendet? Der Sachverhalt einer Spendenvergabe ist durch Pressemitteilungen bekannt. Zur Verwendung und über etwaige weitere Spenden liegen keine Informationen vor. 4. Für welchen Zeitraum wurde die Durchführung der Staffelmahd in der Rossel -Niederung verbindlich definiert? Beauflagt wurde die Staffelmahd, beginnend in der Vegetationsperiode vor Errichtungsbeginn der WEA und fortlaufend über den Betriebszeitraum der WEA von ca. 25 Jahren. 5. Welche Behörde soll die Staffelmahd in der Rossel-Niederung kontrollieren ? Der Landkreis Wittenberg als zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde . 6. An welchen Zeitpunkten erfolgen Kontrollen der Staffelmahd und nach welchem Kontrollsystem erfolgen diese? Der Genehmigungsbehörde ist zum Ende der Bewirtschaftung ein Jahresbericht vorzulegen. 7. Welche Einzelmaßnahmen wurden mit der Staffelmahd festgelegt? Im Hauptaktivitätszeitraum des Rotmilan von Anfang Mai bis Mitte Juli soll eine abschnittsweise Mahd vorgenommen werden, d. h. mindestens 2 ha jeweils im Abstand von 3 bis 7 Tagen mit einer Mahdhöhe von 10 cm bis mindestens 5 cm. 8. In welchem flächenmäßigen Areal und an welchen Standorten wird die Staffelmahd in der Rossel-Niederung durchgeführt? Die Staffelmahd wird in der Gemeinde Coswig (Anhalt), Gemarkung Thießen und Hundeluft, auf einer Gesamtfläche von 35 ha durchgeführt. 3 9. Wurde bzw. wird ein Fledermaus-Monitoring im WP Luko durchgeführt? Wenn ja, durch wen und in welchen Zeiträumen? Wenn nein, bitte begründen . Es wird kein Fledermaus-Monitoring durchgeführt. Vor Genehmigungserteilung durchgeführte Erfassungen in den Jahren 2011 und 2013 haben keine erhöhten Fledermausaktivitäten und somit kein erhöhtes Kollisionsrisiko ergeben. 10. Wurden im Rahmen des Artenschutzfachbeitrages der Mitteldeutschen Bürogemeinschaft für Landschafts- und Naturschutzplanung (MILAN) zum WP Luko auch Erfassungen zu Fledermausarten während der Zug- und Schwärmzeiten durchgeführt? Wenn ja, welche Ergebnisse wurden festgestellt ? Durch die MILAN wurden vorhandene Erfassungen und Gutachten ausgewertet. Die Auswertung ist u. a. Basis für den Artenschutzfachbeitrag, Erkenntnisse wurden in den Artenschutzfachbeitrag übernommen. Separate Erfassungen hat es nicht gegeben. 11. Gibt es Hinweise auf reproduzierende Vorkommen von einzelnen Fledermausarten im Bereich oder in der Umgebung des WP Luko? Es liegen keine Hinweise vor. 12. Wurden aufgrund von Fledermausvorkommen auch Abschaltzeiten für den Betreiber des WP Luko festgelegt? Wenn Vorkommen bekannt sind, warum nicht festgelegt? Bitte begründen. Nein, siehe auch Antwort zu Frage 9. 13. Wie viele Rotmilanbrutpaare sind im Bereich des Windparks Luko während des landesweiten Monitorings 2012/2013 erfasst wurden? Angaben in Form einer aussagefähigen Karte als nichtöffentliche Anlage. Es wurden sechs Rotmilan-Brutpaare erfasst. 14. Wurden die in Frage 13 festgestellten Rotmilanbrutpaare durch den Artenschutzfachbeitrag der Mitteldeutschen Bürogemeinschaft für Landschaftsund Naturschutzplanung (MILAN) bestätigt bzw. welche Bestandsveränderungen wurden festgestellt? Ermittelt wurde, dass im Umkreis von ca. 2.000 m etwa 3 bis 4 Rotmilan- Brutpaare regelmäßig anwesend sind. Bestandsänderungen gegenüber der etwa zeitgleichen landesweiten Kartierung sind nicht ersichtlich. 4 15. Kommen weitere Greifvogelarten als Brutvögel im Bereich des Windparks Luko vor - oder wurden weitere Greifvogelarten als Durchzügler oder Nahrungsgäste beobachtet? Wie viele Brutpaare je Art bzw. Einzelexemplare je Art wurden festgestellt? Es wurden Brutpaare der folgenden Greifvogelarten festgestellt. Im Radius bis 2.000 m 2011: 4 Rotmilan , 1 Schwarzstoch, 3 Mäusebussard, 4 Turmfalke 2012: 3 Rotmilan, 2 Schwarzstoch, 6 Mäusebussard, 5 Turmfalke, 1 Rohrweihe. Im Radius bis 6.000 m sind Bruten des Seeadlers zu beobachten. Als Nahrungsgäste wurden Ende Januar bis Ende März 2015 Mäusebussard, Raufußbussard, Rotmilan, Schwarzmilan, Turmfalke beobachtet. 16. Wurde für den WP Luko ein Schlagopfer-Monitoring (Vögel und Fledermäuse ) festgelegt und wer ist dafür zuständig? Wenn keines festgelegt wurde, bitte begründen. Es wird kein Schlagopfer-Monitoring durchgeführt. Durch Vermeidungsmaßnahmen (siehe Antwort zu den Fragen 4 und 7) soll einem Tötungsrisiko entgegengewirkt werden. 17. Welche Ergebnisse erbrachte der Artenschutzfachbeitrag der Mitteldeutschen Bürogemeinschaft für Landschafts- und Naturschutzplanung (MI- LAN) für die Brutvorkommen bzw. Nachweise von Ortolan, Sperbergrasmücke , Braunkehlchen, Neuntöter, Schlagschwirl, Heidelerche im Bereich bzw. im Umfeld des WP Luko? Es liegt ein Avifauna-Gutachten vor, nach dem 2011 innerhalb des 500 m Umfeld des WP die folgenden Brutbestände erfasst wurden: 1 Ortolan-Brutpaar, 2 Braunkehlchen-Brutpaare, 5 Neuntöter-Brutpaare, 8 Heidelerche-Brutpaare; kein Nachweis bezüglich Schlagschwirl und Sperbergrasmücke. 18. Welche Fläche (Standort und Größe) wurde durch das Büro MILAN im Artenschutzbeitrag für den WP Luko berücksichtigt bzw. kartiert? Das Kartierungsgebiet für Brutvögel umfasste das Windparkareal mit 209,5 ha, das Umfeld bis 500 m mit 411,0 ha und das Umfeld bis 2.000 m mit 2.160,4 ha Die Erfassung der Wintergäste Rastvögel erfolgte im 2.000 m Umkreis. Das Kartierungsgebiet für Fledermäuse umfasste mindestens den 1.000 m Umkreis mit ca. 1.196,3 ha.