Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2859 15.05.2018 (Ausgegeben am 16.05.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Matthias Lieschke (AfD) Managementmaßnahmen zum Artenschutz im Windpark Gadegast Kleine Anfrage - KA 7/1596 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Drs. 7/823 „Artenschutz an Windkraftanlagen“ (vom 12. Januar 2017) wurden die festgesetzten Managementmaßnahmen zur Tötung von Einzelindividuen geschützter Tierarten aufgeführt. Daraus ergeben sich für den Windpark Gadegast Nachfragen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Vorbemerkung der Landesregierung: Es werden bei der Genehmigung von Windkraftanlagen keine Maßnahmen zur Tötung geschützter Tierarten getroffen. Vorgesehene Managementmaßnahmen zielen immer darauf ab, das Tötungsrisiko zu minimieren. 1. Wer betreibt den Windpark (WP) Gadegast seit September 2016? Windpark Gadegast GmbH & Co. KG (siehe auch Drs. 7/1055 vom 27.02.2017 Antwort zu Frage 13 der KA 7/465 des Abgeordneten Daniel Roi). 2. Gibt es für den Windpark Gadegast Anträge von Investoren bzw. des Betreibers auf Repowering? Nein, der WP ist 09/2016 in Betrieb genommen worden. 2 3. Ab welchem Datum wurden die nächtlichen Abschaltzeiten für Fledermäuse bindend eingeführt? Siehe Antwort zu Frage 5. 4. Gelten die nächtlichen Abschaltzeiten für die gesamte Betriebsdauer des Windparks bzw. sind sie an die Betriebserlaubnis gekoppelt? Siehe Antwort zu Frage 5. 5. Wie sind die nächtlichen Abschaltzeiten genau definiert - das heißt: In welchen Jahresabschnitten werden zu welchen Uhrzeiten wie viele Windenergieanlagen (WEA) abgeschaltet? Mit der Genehmigung des Windparks wurden keine Abschaltzeiten für einzelne WEA festgelegt. Eine eventuell erforderliche Festlegung wird nach Vorliegen der Ergebnisse des Gondelmonitoring geprüft (siehe auch Antwort zu Frage 8). 6. Aus wie vielen WEA besteht der WP Gadegast und für wie viele WEA gelten die Abschaltzeiten? Bitte Typ der WEA mit angeben. Der WP Gadegast besteht aus 8 WEA Typ GE 2.75-120 (siehe auch Drs. 7/1055 vom 27.02.2017 Antwort zu Frage 13). 7. Wie hoch ist die mittlere Nabenhöhe (m) aller WEA im Windpark Gadegast? Die Nabenhöhe beträgt 139,00 m. 8. Welche Ergebnisse liegen zum Gondel-Monitoring an vier WEA von 2014 bis 2016 des WP Gadegast nun vor? Bitte auf Fledermausarten und Erfassungszeiträume eingehen. Der Windpark Gadegast mit 8 WEA ist 09/2016 in Betrieb genommen worden. Zum Gondel-Monitoring liegen erste Daten der Fledermausaktivitäten somit erst für das Untersuchungsjahr 2017 vor, die noch nicht ausgewertet sind. 9. Mit welchen Methoden (Zeitintervalle), mit wie vielen Horchboxen bzw. anderen Methoden wurde das Gondel-Monitoring durchgeführt? Es liegen dazu keine Angaben vor. Eine Ermittlung war in der zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit nicht möglich. 10. Wird ein Schlagopfer-Monitoring (Vögel und Fledermäuse) im WP Gadegast durchgeführt und wer ist dafür zuständig? Es wird kein Schlagopfer-Monitoring durchgeführt. 11. Welche Ergebnisse erbrachte das Schlagopfer-Monitoring? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 10. 3 12. Wie viele Rotmilanbrutpaare sind im Bereich des Windparks Gadegast während des landesweiten Monitorings 2012/2013 erfasst worden? Angaben bitte in Form einer aussagefähigen Karte als nichtöffentliche Anlage . Es wurden im Bereich des WP keine Rotmilan-Brutpaare erfasst. 13. Wie viele Brutpaare der Rohrweihe wurden durch den Bau des Windparks Gadegast beeinträchtigt? Zeitpunkt der Erfassungen (2013/2014) wurden innerhalb Planungsraumes für den WP 2 Reviere der Rohrweihe registriert, davon 1 Brutplatz ca. 350 m von der nächsten WEA entfernt und 1 Brutplatz an einem Ackertümpel ca. 1.200 m von den WEA entfernt. Durch geeignete Kompensationsmaßnahmen, wie Schaffung neuer bzw. Aufwertung vorhandener Strukturen mit Brutplatzeignung, konnte das Konfliktpotential gemindert werden. 14. Wo wurde der Ersatzbiotop für die Rohrweihe(n) angelegt? Der Ersatzbiotop befindet sich in der Gemarkung Gadegast. 14.1 Welche Größe umfasst dieser Ersatzbiotop? Der Ersatzbiotop umfasst eine Fläche von ca. 1.665 m2. 14.2 Welche wesentlichen Habitatstrukturen bzw. -elemente wurden bei der Anlage des Ersatzbiotopes angelegt? Bei Anlage des Ersatzbiotops wurden durchgeführt: - Erweiterung der vorhandenen Geländesenke entsprechend dem Geländeprofil, - Pflanzung von Strauchgruppen und Heistern, - Entwicklung eines Röhrichtgürtels und Ufergehölzen - Herstellung von Lesesteinhaufen, - Ablage von Totholz (Wurzelstubben), - Aufstellen von Spaltholzpfählen, - Integrierung vorhandener Gehölze. 15. Kommen weitere Greifvogelarten als Brutvögel im Bereich des Windparks Gadegast vor oder wurden weitere Greifvogelarten als Durchzügler oder Nahrungsgäste beobachtet? Als weitere Greifvogelarten wurde im 1.000 m Umfeld der Mäusebussard erfasst. Im weiteren Umfeld von ca. 3.000 m sind auch Wiesenreihe und Rotmilan erfasst worden. Im Nahbereich bis 2.000 m Umfeld wurden als regelmäßige Gastvögel die Greifvogelarten Mäusebussard und Turmfalke, als gelegentliche Gastvögel die Greif- 4 vogelarten Habicht, Sperber und Raufußbussard sowie als seltene Gastvögel die Greifvogelarten Wespenbussard, Kornweihe, Schwarzmilan und Merlin erfasst. 15.1 Wie viele Brutpaare je Art bzw. Einzelexemplare wurden je Art festgestellt ? Im ca. 1.000 m Umfeld: 2 Brutpaare Rohrweihe, 6 Brutpaare Mäusebussard. Im ca. 3.000 m Umfeld: 1 Brutpaar Rohrweihe, 1-2 Brutpaare Wiesenweihe, 6-8 Brutpaare Mäusebussard, 1-2 Brutpaare Rotmilan.