Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2862 15.05.2018 (Ausgegeben am 16.05.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Engagement der Lotto-Toto-GmbH Sachsen-Anhalt beim letzten Schultag der Abiturienten in Magdeburg - Teil II Kleine Anfrage - KA 7/1651 Vorbemerkung des Fragestellenden: Bezugnehmend auf die Antwort der Landesregierung in der Drucksache 7/2649 frage ich die Landesregierung erneut: Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung der Landesregierung: Bei dem durch die Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt (LTSA) angedachten Engagement sollte es sich um ein Pilotprojekt handeln, welches den Ablauf des letzten Schultags der Abiturienten in Magdeburg begleitet und strukturiert. Über erste Gespräche zur Weiterentwicklung dieser Idee kam diese nicht hinaus. Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Einzelfragen wie folgt: 1. Laut Information Nr. I0046/18 hatte sich die Lotto-Toto-GmbH Sachsen-Anhalt Mitte des Jahres 2017 an das Ordnungsamt der Stadt Magdeburg gewandt . Auf welchem Wege, wann und durch wen erfolgte die Kontaktaufnahme ? Die Kontaktaufnahme erfolgte im Juni telefonisch durch die Abteilungsleiterin Öffentlichkeitsarbeit der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt zur Pressestelle der Stadt Magdeburg, die an den Leiter des Fachbereiches 32 Bürgerservice und Ordnungsamt bei der Stadt Magdeburg verwies. 2 2. In welchen Fällen ist die Lotto-Toto-GmbH Sachsen-Anhalt in den vergangenen fünf Jahren sonst, wie im beschriebenen Fall, von sich aus auf mögliche Fördermittelempfänger zugegangen? Die Lotto-Toto GmbH ist nicht auf mögliche Fördermittelempfänger zugegangen , sondern hat das Gespräch mit der Stadt Magdeburg gesucht. Ziel war es, gemeinsam auszuloten, wie Abiturienten ihren letzten Schultag sicher feiern können. Da es sich um ein Pilotprojekt handelte, gab es zuvor keine vergleichbare Vorgehensweise. 3. Laut den Grundsätzen für die Förderung aus Lotterie-Fördermitteln ist eine notwendige Voraussetzung für die Förderfähigkeit entweder die Überregionalität des Vorhabens, dessen Modellcharakter oder ein besonderes Landesinteresse an dem Vorhaben. Welche dieser notwendigen Voraussetzungen treffen in diesem Fall zu? Gemäß § 9 Abs. 4 Glücksspielgesetz Sachsen-Anhalt sind die Reinerträge für soziale, kulturelle und sonstige, förderungswürdige Zwecke, soweit sie gemeinnützig sind, zu verwenden. Insofern entspricht das beabsichtigte Engagement der LTSA den gesetzlichen Regelungen. Aufgrund eines erstmalig vorgesehenen Engagements und negativen Erfahrungen aus dem Vorjahr mit gleicher Veranstaltung ist sowohl von einem Modellprojekt als auch von einem öffentlichen Interesse des Landes gemäß den Richtlinien für die Vergabe von Zuwendungen aus Lotteriefördermitteln auszugehen. 4. Welchen Effekt erhoffte sich die Lotto-Toto-GmbH Sachsen-Anhalt durch die Unterstützung des Pilotprojektes mit Lotterie-Fördermitteln? Der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt war - gemeinsam mit dem Oberbürgermeister der Stadt Magdeburg und Vertretern des Ordnungsamtes - daran gelegen , dass die Abiturienten einen dem Ereignis angemessenen und vor allem sicheren letzten Schultag erleben. 5. Laut den Grundsätzen für die Förderung aus Lotterie-Fördermitteln soll der Anteil der Eigenmittel/Eigenleistungen des Antragstellers in der Regel mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten betragen. In welcher Höhe sollten Gelder bei der Lotto-Toto- GmbH Sachsen-Anhalt beantragt werden und von welchen Eigenmitteln des gemeinnützigen Vereins wurde ausgegangen ? Durch die Berichterstattung zur beabsichtigten Begleitung der Abschlussfeiern der Abiturienten durch die LTSA in der Volksstimme wurde das Projekt zusammen mit einem gemeinnützigen Verein, den Förderverein des Albert-Einstein- Gymnasiums, umgesetzt. Lotteriefördermittel in Höhe von 2.255 Euro wurden dem Verein gewährt. Der Eigenanteil des Antragstellers betrug laut Finanzierungsplan 50 Prozent der Gesamtkosten. Der Förderanteil durch die Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt belief sich final auf 40,92 Prozent. 3 Die Lotterieförderung beschränkte sich auf Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit beim „Abklingeln“ im Stadtpark am 20. April 2018 (Zaun, Security, Warnwesten für Ordner sowie Mobiltoiletten). Die Förderkriterien wurden somit eingehalten. 6. War geplant, während der Durchführung des Projektes zum letzten Schultag der Abiturienten auf die Unterstützung durch die Lotto-Toto-GmbH Sachsen-Anhalt z. B. in Form von Werbematerialien oder Bannern hinzuweisen ? Nein. 7. Welchen Nutzen erhoffte sich die Lotto-Toto-GmbH Sachsen-Anhalt durch die Unterstützung des Projektes mit Lotterie-Fördermitteln? Die LTSA vergibt Mittel aus Reinerträgen der von ihr veranstalteten Lotterien entsprechend den vorgesehenen Verfahren. Die Vergabe basiert auf dem Nonprofit -Ansatz. Dies entspricht dem Gemeinwohlprinzip des staatlich lizensierten Glücksspiels. 8. Inwiefern wären nach einer erfolgreichen Durchführung des Pilotprojektes weitere Kommunen von der Lotto-Toto-GmbH Sachsen-Anhalt über die Möglichkeit zur Unterstützung mit Lotteriemitteln informiert worden? Die Lotto-Toto GmbH weist seit ihrer Gründung auf die Vergabe von Lotteriefördermitteln an gemeinnützige Projekte auf unterschiedlichsten Wegen hin. Der Lotto-Toto-Beirat, der bei der Vergabe von Reinerträgen berät und in dem u. a. Vertreter aller im Landtag vertretenen Fraktion sind, repräsentiert die von der Vergabe von Mitteln der Lotto-Toto GmbH besonders berührten gesellschaftlichen Gruppierungen und staatlichen Stellen. Wie mehr als 700 Anträge jährlich zeigen, ist dies in den Kommunen in Sachsen-Anhalt hinlänglich bekannt und die Informationsflüsse sind gesichert.