Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2892 17.05.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 17.05.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Marcus Spiegelberg (AfD) Reinigungskosten in Asylunterkünften Kleine Anfrage - KA 7/1669 Vorbemerkung des Fragestellenden: Mit dem Beginn der illegalen Masseneinwanderung im Jahr 2015 aus zumeist kulturfremden Ländern, schossen damals im unvorbereiteten Sachsen-Anhalt schnell allerorts unzählige, meist gut ausgestattete Asylunterkünfte aus dem Boden, um die bereits eingetroffenen Invasoren und die noch kommenden „Goldstücke“ unterbringen zu können. Leider stellte sich schnell zum „großen“ Erstaunen vieler fest, dass die Unterkünfte unter der kulturellen Prägung der Neuankömmlinge schnell verunreinigt waren und selbst die Presse berichtete über die schlechten hygienischen Zustände in den Unterkünften. Die Folge dieses Unwillens der Neuankömmlinge zur regelmäßigen Reinigung ihrer eigenen Unterkünfte war seitens der Altpolitiker die Einsetzung von Reinigungsunternehmen, welche, durch Steuergelder finanziert, nun regelmäßig den Neuankömmlingen diese eigentlich selbstverständliche Arbeit abnehmen . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Vorbemerkung: Die Landesregierung geht davon aus, dass es sich bei den vom Anfragesteller bezeichneten Personen um Asylbegehrende handelt, also Ausländerinnen und Ausländer , die in der Bundesrepublik Deutschland um Asyl im Sinne des Asylgesetzes nachsuchen. Ob ein grundrechtlich geschütztes Recht auf Asyl oder sonstiger Schutz 2 zu gewähren ist, wird in einem rechtsstaatlichen Verfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geprüft und festgestellt. Asylbegehrende werden zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen und danach in der Regel in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Derartige Unterkünfte müssen, wie auch andere Unterkünfte, in denen Menschen gemeinsam untergebracht sind (wie z.B. Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen und Heime), gemäß § 36 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festlegen. Hinsichtlich der Beantwortung der Fragen sahen sich einige Aufgabenträger nicht in der Lage, die entsprechenden Angaben innerhalb der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit bei fortlaufender Aufgabenerledigung zu ermitteln. 1. Wie viele Asylbewerberunterkünfte sowie ähnliche Unterbringungsformen wurden seit dem Jahr 2015 regelmäßig von Reinigungsfirmen betreut? Bitte stellen Sie die von Reinigungsfirmen betreuten Unterkünfte im Verhältnis zu deren Gesamtzahl und geben Sie dies jährlich, nach Kreis bzw. kreisfreier Stadt sowie nach Häufigkeit der Reinigungen an. Die Fragestellung wurde dahingehend ausgelegt, dass nach kommunalen Gemeinschaftsunterkünften und vom Land betriebenen Erstaufnahmeeinrichtungen sowie sonstigen vergleichbaren Unterkünften gefragt wird, welche ausschließlich oder überwiegend für die Unterbringung von Asylbegehrenden oder nicht dauerhaft bleibeberechtigten Ausländerinnen und Ausländern Verwendung finden. Dabei wurde der Begriff „Unterkunft“ weit ausgelegt und erfasst nicht nur die den jeweiligen Ausländerinnen und Ausländern zu Wohnzwecken zugewiesenen Räumlichkeiten, sondern auch die gemeinschaftlich genutzten Sanitär- und sonstigen Bereiche des jeweiligen Objektes. Hinsichtlich des Wortes „regelmäßig“ sind nur solche Unterkünfte erfasst worden, die in bestimmten Intervallen und nicht nur anlassbezogen (zum Beispiel nach einem Auszug) von externen Reinigungsunternehmen gereinigt werden. Festzustellen ist, dass - nach den vorliegenden Informationen - in den Jahren 2015 bis 2018 in kommunalen Gemeinschaftsunterkünften oder vom Land betriebenen Erstaufnahmeeinrichtungen oder sonstigen vergleichbaren Unterkünften, die ausschließlich oder überwiegend für die Unterbringung von Asylbegehrenden und nicht dauerhaft bleibeberechtigten Ausländerinnen und Ausländern genutzt wurden, keine Reinigung in bestimmten Intervallen der den Ausländerinnen oder Ausländern zum eigentlichen Wohnen und Schlafen zugewiesenen Räumlichkeiten seitens externer Reinigungsunternehmen stattfand. Die hier bekannten intervallbezogenen Reinigungen betrafen ausschließlich gemeinschaftlich genutzte Sanitär- oder sonstige Bereiche. Im Übrigen können die erbetenen Angaben der als Anlage beigefügten Übersicht entnommen werden. 3 2. Wie hoch sind die seit dem Jahr 2015 in Sachsen-Anhalt anfallenden Kosten für die Betreuung von Unterkünften durch Reinigungsunternehmen? Bitte schlüsseln Sie die Kosten jährlich und nach Kreis bzw. kreisfreier Stadt auf. Die erbetenen Angaben hinsichtlich der unter Frage 1 genannten intervallbezogenen Reinigungen sind - soweit eine Ermittlung der Kosten möglich war - den nachfolgenden Übersichten zu entnehmen: Kommunale Einrichtungen: Landkreis/kreisfreie Stadt 2015 2016 2017 2018 Stand: 04/2018 Altmarkkreis Salzwedel 91.392,00 € 144.386,75 € 112.760,59 € 39.341,40 € Anhalt-Bitterfeld 56.984,84 € 20.400,00 € 20.400,00 € 1.700,00 € Börde 195.500,00 € 305.550,00 € 277.800,00 € 252.290,00 € Burgenlandkreis 69.372,00 € 265.900,43 € 53.271,56 € 15.118.92 € Stadt Dessau-Roßlau 0 € (keine Einrichtung im Sinne der Fragestellung) Stadt Halle (Saale) k. A. Harz k. A. Jerichower Land 13.562,62 € 34.603,97 € 18.956,65 € 2.917,46 € Stadt Magdeburg 190.722,23 € 324.226,00 € 214.418,00 € 43.973,75 € Mansfeld-Südharz 63.241,00 € 96.591,00 € 66.025,63 € 8.514,00 € Saalekreis k. A. Salzlandkreis k. A. Stendal 5.778,24 € 5.778,24 € 5.778,24 € 1.889,04 € Wittenberg k. A. 20.791,47 € 62.971,08 € 14.121,24 € Landeseigene Einrichtungen: Landeseigene Einrichtung (einschließlich Außenstellen) 2015 2016 2017 2018 Stand: 04/2018 LAE Halle (Saale) 24.309,65 € 224.158,95 € 156.923,46 € geschlossen ZASt 1.287.232,81 € 1.809.684,07 € 375.292,33 € 83.830,88 € LAE Magdeburg (Altengrabow, Heyrothsberge) 45.128,02 € 90.538,46 € geschlossen LAE Magdeburg (Neustädter Höfe, Breitscheidstraße) - k. A.* LAE Klietz k. A.* die Reinigung ist Bestandteil des Betreuungsvertrages, in dem die Reinigungskosten nicht gesondert ausgewiesen sind 4 3. Wie bewertet die Landesregierung die Reinigung von Asylbewerberunterkünften sowie ähnlichen Unterbringungsformen durch Reinigungsunternehmen mit dem Hintergrund, dass der durchschnittliche Deutsche selbst für die Reinigung seines Wohnsitzes sorgen muss bzw. falls er Reinigungsfirmen beauftragt, diese selbst bezahlen muss? Grundsätzlich werden die einzelnen Zimmer/Wohneinheiten in den Unterkünften - auch aus Gründen der Privatsphäre - von den Bewohnerinnen und Bewohnern zumeist selbst gereinigt. Lediglich bei einem Bewohnerwechsel kommt hier das Personal der Unterkunft zum Einsatz. Auch andere Bereiche, wie z. B. Küchen, werden nach entsprechender Nutzung zumeist eigenständig gereinigt. Um jedoch die erforderlichen Hygienestandards einhalten zu können sowie die Ausbreitung von Keimen und Krankheiten zu verhindern, ist es sachgerecht, Gemeinschaftsflächen und sanitäre Anlagen durch eigenes Personal oder Fremdfirmen professionell reinigen zu lassen. 4. Wie viele Zwischenfälle bzw. Straftaten traten seit dem Jahr 2015 im Zusammenhang mit Reinigungsunternehmen und dem Betreuen von Asylbewerberunterkünften und ähnlichen Unterbringungsmöglichkeiten auf? Bitte schlüsseln Sie die Straftaten nach Jahr, Kreis bzw. kreisfreier Stadt, Straftat und Herkunft des Täters auf. Statistiken über Polizeieinsätze und Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Erstaufnahmestellen und Asylbewerberunterkünften werden nicht geführt. Um auf die Fragestellungen antworten zu können, wurden umfangreiche Recherchen in polizeilichen IT-Anwendungen durchgeführt. Die Anzahl der Objekte im Sinne der Kleinen Anfrage ist im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord deutlich höher als in den übrigen Polizeidirektionen. Daraus resultierend ist hier die Recherche noch nicht abgeschlossen, es wird von mehr als 20.000 Datensätzen ausgegangen. Diese müssen nach erfolgter Recherche manuell ausgewertet werden. In der für die Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit war eine diesbezügliche Auswertung nicht möglich. Gleiches (wenn auch bei leicht geringerem Datenaufkommen) ist für die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd festzustellen. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich insofern nur auf den Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektionen Sachsen -Anhalt Ost. Hier wurden im angefragten Zeitraum zwei - der Fragestellung entsprechende - Straftaten ermittelt: - 2015: Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Körperverletzung gemäß § 223 Strafgesetzbuch (StGB) und Bedrohung gemäß § 241 StGB, Tatverdächtiger mit albanischer Staatsbürgerschaft. - 2016: Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Körperverletzung gemäß § 223 StGB und Beleidigung gemäß § 185 StGB, Tatverdächtiger mit deutscher Staatsbürgerschaft (Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma). 5 Es bleibt anzumerken, dass die Ergebnisse der so durchgeführten tatortbezogenen Einzeldatensatzrecherche nicht valide sind, da im Vorgangsbearbeitungssystem kein Pflichtfeld „Reinigungsunternehmen“ ausgewiesen ist. Anlage zur KA 7/1669 Anzahl der Unterkünfte davon regelmäßig von Reinigungsunternehmen gereinigt Reinigungsintervall täglich Reinigungsintervall wöchentlich Anzahl der Unterkünfte davon regelmäßig von Reinigungsunternehmen gereinigt Reinigungsintervall täglich Reinigungsintervall wöchentlich Anzahl der Unterkünfte davon regelmäßig von Reinigungsunternehmen gereinigt Reinigungsintervall täglich Reinigungsintervall wöchentlich Anzahl der Unterkünfte davon regelmäßig von Reinigungsunternehmen gereinigt Reinigungsintervall täglich Reinigungsintervall wöchentlich Altmarkkreis Salzwedel 3 3 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 3 0 5 5 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 5 0 2 2 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 2 0 2 2 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 2 0 Anhalt-Bitterfeld 3 2 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 2 0 3 1 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 1 0 2 1 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 1 0 0 0 0 0 Börde 6 3 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 3 0 7 5 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 5 0 5 4 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 4 0 5 4 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 4 0 Burgenlandkreis 14 7 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 7 (nur werktags) 0 17 10 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 10 (nur werktags) 0 11 6 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 6 (nur werktags) 0 9 5 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 5 (nur werktags) 0 Stadt Dessau-Roßlau Stadt Halle (Saale) 6 0 0 0 4 0 0 0 2 0 0 0 2 0 0 0 Harz 2 0 0 0 2 0 0 0 2 0 0 0 Jerichower Land 3 2 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 0 2 7 6 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 0 6 6 5 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 0 5 (1 GU 2 x wöchentlich, 4 GU 1 x wöchentlich) 4 3 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 0 3 (1 GU 2 x wöchentlich, 2 GU 1 x wöchentlich) Stadt Magdeburg 15 12 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 10 2 15 13 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 11 2 12 11 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 8 3 7 7 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 4 3 Mansfeld-Südharz 5 4 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 1 3 (1 GU 1 x wöchentlich, 2 GU 2 x wöchentlich) 6 5 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 3 2 (1 GU 2 x wöchentlich, 1 GU 1 x wöchentlich) 5 4 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 4 0 3 2 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 2 0 Saalekreis 3 2 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 2 0 3 2 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 2 0 2 2 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 2 0 2 2 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 2 0 Kommunale Einrichtungen keine Unterkünfte im Sinne der Fragestellung keine Unterkünfte im Sinne der Fragestellung Jahr 2015 Landkreis/kreisfreie Stadt Jahr 2016 Jahr 2017 Jahr 2018 Salzlandkreis 7 3 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 3 0 7 3 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 3 0 7 3 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 3 0 5 1 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 1 0 Stendal 1 1 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 1 0 1 1 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 1 0 1 1 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 1 0 1 1 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 1 0 Wittenberg 3 3 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 3 (nur werktags) 0 3 3 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 3 (nur werktags) 0 2 2 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 2 (nur werktags) 0 Anzahl der Unterkünfte davon regelmäßig von Reinigungsunternehmen gereinigt Reinigungsintervall täglich Reinigungsintervall wöchentlich Anzahl der Unterkünfte davon regelmäßig von Reinigungsunternehmen gereinigt Reinigungsintervall täglich Reinigungsintervall wöchentlich Anzahl der Unterkünfte davon regelmäßig von Reinigungsunternehmen gereinigt Reinigungsintervall täglich Reinigungsintervall wöchentlich Anzahl der Unterkünfte davon regelmäßig von Reinigungsunternehmen gereinigt Reinigungsintervall täglich Reinigungsintervall wöchentlich LAE Halle (Saale) 8 1 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 1 0 8 1 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 1 0 1 0 0 0 0 ZASt 7 1 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 1 0 7 4 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 4 0 5 4 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 4 0 2 2 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 2 0 LAE Magdeburg 2 2 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 2 0 4 2 (nur gemeinschaftlich genutzte Sanitärund sonstige Bereiche) 2 0 2 1 LAE Klietz 1 1 1 1k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.k. A. Landeseigene Einrichtungen keine Unterkünfte im Sinne der Fragestellung Landeseigene Einrichtung (einschließlich Außenstellen) Jahr 2015 Jahr 2016 Jahr 2017 Jahr 2018