Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2899 18.05.2018 (Ausgegeben am 22.05.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Guido Henke (DIE LINKE) Umsetzung der Radverkehrsförderung im Land Kleine Anfrage - KA 7/1673 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Im Koalitionsvertrag wurde die „Qualitätsverbesserung der baulastübergreifenden Wegweisung“ vorgesehen. Welche Maßnahmen wurden im Jahr 2017 durchgeführt, um eine Qualitätsverbesserung der baulastübergreifenden Wegweisung zu erreichen? Welche Aktivitäten sind dafür wann geplant ? Derzeit wird das touristische Leitsystem des Landes Sachsen-Anhalt u. a. als Grundlage für die Ausschilderung der überregionalen Radwege (Klasse 1 und 2 LRVP) des Landes genutzt. Die Umsetzung der Ausschilderung liegt in Verantwortung der jeweiligen Träger der Wege. Gemäß Koalitionsvertrag ist vorgesehen, ein ganzheitliches Radverkehrssystem in Sachsen-Anhalt zu stärken, das den touristischen, aber auch den alltags- und freizeitrelevanten Radverkehr umfasst. Im Zuge der Neuaufstellung des Landesradverkehrsplanes ist vorgesehen, das bisher vorwiegend touristisch geprägte Landesradverkehrsnetz zu überarbeiten und an die Bedürfnisse des Alltags- und Freizeitradverkehrs anzupassen. Hierzu bedarf es einer grundsätzlichen Neustrukturierung und Erweiterung des Netzes. Die Erarbeitung eines neuen Landesradverkehrsnetzes wird parallel zur Neuaufstellung des Landesradverkehrsplanes in 2018/19 erfolgen. Hierzu ist eine umfassende Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, der Landesstraßenbaubehörde sowie den Kommunen als Baulastträger vorhandener und neu zu schaffender Radverkehrsanlagen erforderlich. 2 Sobald die Grundstruktur für das künftige Landesradverkehrsnetz vorliegt, ist der Aufbau einer einheitlichen landesweiten Beschilderung und Wegweisung geplant , deren Kosten, Umsetzung und Zuständigkeiten im Rahmen der Projektbearbeitung zu klären sind. 2. Ebenso wurde von der Landesregierung „die zeitnahe Prüfung von Bauund Erhaltungsmaßnahmen an Radrouten der Klasse 1 und 2 des Landesradverkehrsplanes “ vereinbart. Gab es in 2017 diesbezügliche Aktivitäten? Welche Ergebnisse liegen vor? Welche Bau- und Erhaltungsmaßnahmen sind wann und wo geplant? Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen an den Radrouten liegen grundsätzlich in der Zuständigkeit der jeweiligen Baulastträger (Landkreise, Städte, Gemeinden, z. T. auch Dritte). Das Land prüft durch die FörderService der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (FSIB) im Rahmen des Vertrages über das „Basismanagement für die Touristische Infrastruktur“ jährlich den Zustand der überregionalen Radwege des Landes . Alle Träger der Wege werden durch die FSIB im Rahmen des Vertrages über das „Basismanagement für die Touristische Infrastruktur“ bei der Wartung und beim Erhalt der Beschilderung sowie mit Beratungsleistungen zu Ausbaumöglichkeiten über die Förderung Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) touristische Infrastruktur unterstützt. Im Jahr 2017 wurde ein Antrag auf Förderung touristischer Radwege aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur - touristische Infrastruktur bewilligt (Landkreis Jerichower Land - Neubau eines Teilstückes des überregionalen Elbe-Havel-Radweges zwischen der Stadt Burg und OT Parchau). 3. Wie ist der aktuelle Stand bei der Entwicklung der „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen“ in Sachsen-Anhalt? Welche personelle, organisatorische und finanzielle Ausgestaltung beabsichtigt die Landesregierung ? Bis wann wird die Gründung erfolgen? Welche Aktivitäten gab es bisher? Am 20. März 2018 wurde die Kabinettsvorlage „Initiierung einer Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) - Zielsetzung und Absicherung einer Grundfinanzierung“ beschlossen. Mit dem Beschluss der Vorlage hat die Landesregierung nicht nur den Handlungsrahmen der Arbeitsgemeinschaft und deren Mitgliedskommunen definiert, sondern erkennt ihr gleichzeitig auch von politischer und administrativer Ebene eine Bedeutung zu und sichert ihre Grundfinanzierung ab. Damit folgt Sachen- Anhalt dem Beispiel anderer Bundesländer, in denen die Arbeitsgemeinschaften sehr erfolgreich zu einer professionellen und zielgerichteten Förderung des Radverkehrs beitragen. Zweck der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Sachsen- Anhalt ist die systematische Förderung des Radverkehrs, um den Radverkehrs- 3 anteil im Alltags- und Freizeitradverkehr zur Förderung des Umweltschutzes und der Gesundheit zu erhöhen, die Verkehrssicherheit für Radfahrende zu verbessern und den Fahrradtourismus als einen wichtigen Wirtschaftsfaktor zu stärken. Wesentlicher Inhalt der Vorlage ist die mittelfristige Absicherung einer Grundfinanzierung für eine Geschäftsstelle und deren Basisaufgaben in Höhe von 150.000 Euro, die als jährliche Zuwendung ab 2019 durch das Land zur Verfügung gestellt werden soll. Die Summe setzt sich aus kalkulierten Personalkosten (eine Vollzeitstelle) in Höhe von ca. 60.000 Euro, Verwaltungskosten in Höhe von ca. 30.000 Euro (Raummiete, Nebenkosten, technische Ausstattung u. a.) sowie einem Budget für Basisaufgaben (Arbeitskreissitzungen, Fachveranstaltungen , Beratungsleistungen, Öffentlichkeitsarbeit u. ä.) in Höhe von ca. 60.000 Euro zusammen. Die erforderliche Anmeldung der Grundfinanzierung für den Haushalt 2019 ist erfolgt. Für die zweite Jahreshälfte 2018 wird eine Auftaktveranstaltung vorbereitet. Mit dem Haushaltsbeschluss 2019 und der gesicherten Bereitstellung der finanziellen Mittel für die Grundfinanzierung soll dann in einer zweiten Veranstaltung die Gründung der AGFK erfolgen. 4. Welche Ziele hält die Landesregierung hinsichtlich der Planung und des Baus von Radschnellwegen in Sachsen-Anhalt für erfolgsversprechend? Welchen zeitlichen Rahmen gibt es hierfür? Welche Beteiligung der Öffentlichkeit und von Fach- und Interessenverbänden ist dabei vorgesehen? Wie sollen die Planungen organisiert werden, ist beispielsweise ein begleitender Ausschuss wie bei den Radschnellwegeplanungen in Bayern vorgesehen ? Ziel der Umsetzung von Radschnellwegen ist es, insbesondere in urbanen Räumen und Metropolregionen einen Umstieg von Pendlerverkehren vom Kfz auf das Fahrrad zu erreichen und hierdurch sowohl die Luftreinhaltung und den Klimaschutz zu unterstützen, als auch Staus im Verkehrssystem zu vermeiden und den Verkehrsablauf insgesamt zu verflüssigen. Radschnellwege müssen zur Gewährleistung eines schnellen Radverkehrs mit einer hohen Verkehrssicherheit besondere Anforderungen hinsichtlich der Linienführung , des Querschnitts und der Knotenpunktgestaltung erfüllen. Sie stellen insoweit besonders hochwertige, sichere und attraktive Radverkehrsanlagen dar. Sie sind in der Regel getrennt von Flächen anderer Verkehrsarten. Der Bund stellt für eine Förderung hohe Anforderungen an die Qualität und Ausgestaltung der Radschnellverbindungen. Darüber hinaus wird ein Mehrwert nur in Radschnellverbindungen gesehen, auf denen in der Regel mehr als 2.000 Radfahrten pro Tag stattfinden. In Vorbereitung auf eine Beantragung von Fördermittel aus dem Bundesprogramm werden durch das Land Sachsen-Anhalt derzeit zwei Machbarkeitsstudien gefördert. Es handelt sich hierbei um das Projekt Radschnellweg Halle - Leipzig und das Projekt Radschnellverbindungen innerhalb der Stadt Magdeburg und zu den umliegenden Städten und Gemeinden. 4 Der Radschnellweg Halle - Leipzig ist ein umfangreiches Kooperationsprojekt der Städte Halle (Saale) und Leipzig als Hauptakteure, sowie den darüber hinaus betroffenen Landkreisen Nordsachsen und Saalekreis sowie der Stadt Schkeuditz und der Gemeinde Kabelsketal. Aufgrund dessen hat die Europäische Metropolregion Mitteldeutschland (EMMD) mit Sitz in Leipzig die Koordinierung des Projektes übernommen. Die Studie wird zu gleichen Teilen von den Ländern Sachsen und Sachsen-Anhalt gefördert. Die Ergebnisse sollen Ende 2018 vorliegen . Das zweite Projekt beinhaltet die Untersuchung möglicher Radschnellverbindungen innerhalb der Stadt Magdeburg und zu den umliegenden Städten und Gemeinden mit mehr als 3.000 Einwohnern in einer maximalen Entfernung bis 20 km zur Innenstadt. Die Beauftragung durch die Stadt Magdeburg steht noch aus, da eine erste Einholung von Angeboten ergebnislos verlaufen ist. Die Ausschreibung sieht einen umfangreichen Beteiligungsprozess im Rahmen von Workshops vor. Die Bearbeitungszeit wurde mit ca. 12 Monaten abgeschätzt. Weitere Projekte oder Projektideen wurden bisher nicht zur Förderung durch das Land beantragt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Fach- und Interessenverbände bzw. der Träger öffentlicher Belange erfolgt wie oben beschrieben bzw. nach Förderbewilligung im Rahmen des formalen Planungsprozesses. Die Bildung eines begleitenden Ausschusses ist aufgrund der geringen Anzahl an Projekten derzeit nicht geplant. 5. Wie gestaltet sich der Mittelabfluss der 2017 auf gut sechs und 2018 auf ca. acht Millionen Euro erhöhten Fördersumme für den Radverkehr im Land? Im Koalitionsvertrag wurde eine Aufstockung der Haushaltsmittel für Baumaßnahmen im Bereich der Landesstraßen auf 85 Mio. Euro pro Jahr vereinbart. Davon sollen 8 Prozent (entspricht 6,8 Mio. Euro) pro Jahr für den Ausbau von Radwegen im Zuge von Landesstraßen eingesetzt werden. Die Umsetzung dieser Zielstellung im Doppelhaushalt 2017/2018 erfolgte unter dem Kapitel 1409 Titel 734 65 (Planung, Instandsetzung, Ersatz, Neubau von begleitenden Radwegen ) wie folgt: Mittelansatz 2017: 4,8 Mio. Euro und Mittelansatz 2018: 6,8 Mio. Euro. In den Jahren 2010 bis 2016 wurden aus diesem Titel durchschnittlich Mittel in Höhe von 1,25 Mio. Euro pro Jahr verausgabt. Im Jahr 2017 wurden für Planungen, Neu-/Um-/Ausbau sowie Erhaltung von straßenbegleitenden Radwegen im Zuge von Landesstraßen Mittel in Höhe von 2,3 Mio. Euro verausgabt. Der Mittelabfluss konnte bei gleichbleibender Personalsituation in der Landesstraßenbaubehörde somit deutlich gesteigert werden. Dies zeigt, dass die über das „Konzept zur Beförderung des Ausbaus von Radwegen an Landesstraßen“ eingeleiteten fachlichen Maßnahmen Wirkung zeigen. Für 2018 wird eine weitere Steigerung der Mittelausgaben auf ca. 5,3 Mio. Euro angestrebt.