Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2921 23.05.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 24.05.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kerstin Eisenreich (DIE LINKE) Abgeordnete Christina Buchheim (DIE LINKE) Einwohnerfragestunden in Verbandsversammlungen Kleine Anfrage - KA 7/1692 Vorbemerkung der Fragestellenden: § 16 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA) bestimmt in Absatz 1, dass für den Zweckverband die Vorschriften für Gemeinden sinngemäß gelten, soweit dieses Gesetz nicht etwas anderes bestimmt. Dort ist ferner geregelt, dass als Organe des Zweckverbandes die Verbandsversammlung an die Stelle des Gemeinderates und der Verbandsgeschäftsführer an die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters tritt. In § 28 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) ist verankert, dass bei öffentlichen Sitzungen der Vertretung und ihrer beschließenden Ausschüsse Fragestunden für die Einwohner vorzusehen sind. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Vorbemerkung: Der Landesregierung liegen keine Informationen vor, in welchen Zweckverbänden Fragestunden in der Sitzung der Verbandsversammlung durchgeführt werden. Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage ist die Landesregierung über das Landesverwaltungsamt an die Landkreise und kreisfreien Städte herangetreten und hat diese gebeten , an der Erhebung der erfragten Informationen mitzuwirken. Eine kommunalverfassungsrechtliche Rechtsgrundlage, die die Kommunen zur entsprechenden Datenerhebung und Unterrichtung verpflichtet, existiert nicht. Das Recht der kommunalen 2 Selbstverwaltung lässt eine verbindliche Abfrage bei den Kommunen nur zu, soweit ein konkreter rechtsaufsichtlicher Anlass vorliegt, der die Ausübung des Unterrichtungsanspruchs nach § 145 KVG LSA rechtfertigen würde. Die vorliegenden Daten basieren auf Informationen der jeweiligen Kommunalaufsichtsbehörden . Nicht in allen Fällen konnten die Kommunalaufsichtsbehörden die erbetenen Informationen mitteilen. 1. In welchen Zweckverbänden sind Einwohnerfragestunden ein fester Bestandteil der Sitzung der Verbandsversammlung? Die der Landesregierung vorliegenden Angaben im Sinne der Fragestellung sind der als Anlage 1 beigefügten Übersicht zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 2. In welchen Zweckverbänden sind Einwohnerfragestunden kein fester Bestandteil der Sitzung der Verbandsversammlung? Die der Landesregierung vorliegenden Angaben im Sinne der Fragestellung sind der als Anlage 2 beigefügten Übersicht zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 3. Welche Gründe rechtfertigen es, dass bisher in Verbandsversammlungen keine Einwohnerfragestunden vorgesehen sind? Die Regelung des § 28 Abs. 2 KVG LSA für Einwohnerfragestunden ist auf Zweckverbände nicht nach § 16 GKG-LSA anwendbar. Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 GKG-LSA gelten für Zweckverbände, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Vorschriften für Gemeinden sinngemäß, jedoch gerade nicht analog. Eine sinngemäße Geltung setzt voraus, dass § 28 Abs. 2 KVG LSA auf Zweckverbände der Natur nach überhaupt anwendbar ist. Dies ist in Bezug auf Einwohnerfragestunden nicht der Fall, da der Zweckverband anders als die Gemeinde als Gebietskörperschaft keine Einwohner besitzt. Davon losgelöst liegt es im Ermessen der jeweiligen Zweckverbände, die Durchführung von sonstigen allgemeinen Fragestunden in öffentlichen Sitzungen der Verbandsversammlungen zu regeln. 3 Anlage 1 Frage 1: In welchen Zweckverbänden sind Einwohnerfragestunden ein fester Bestandteil der Sitzung der Verbandsversammlung? Lfd. Nr. Landkreis Name des Zweckverbandes 1 Anhalt-Bitterfeld Abwasser- und Wasserzweckverband Elbe-Fläming 2 Anhalt-Bitterfeld Abwasserverband Köthen 3 Börde Abwasserzweckverband Aller Ohre 4 Börde Trink- und Abwasserverband Börde 5 Börde Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverband 6 Börde Wasserverband Haldensleben 7 Burgenlandkreis Zweckverband Wasser- und Abwasser Bad Dürrenberg 8 Burgenlandkreis Abwasserzweckverband Weiße Elster–Hasselbach/Thierbach 9 Burgenlandkreis Abwasserzweckverband Unstrut-Finne 10 Burgenlandkreis Wasser- und Abwasserverband Saale-Unstrut 11 Harz TAZV Vorharz 12 Harz WAV Holtemme-Bode 13 Harz Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ostharz 14 Jerichower Land Wasserverband Burg 15 Jerichower Land Trink- und Abwasserverband Genthin 16 Jerichower Land Abwasserzweckverband Möckern 17 Jerichower Land Trink- und Abwasserzweckverband Wahlitz-Menz-Gübs 18 Jerichower Land Wasserversorgungsverband „Im Burger Land“ 4 Lfd. Nr. Landkreis Name des Zweckverbandes 19 Mansfeld-Südharz Abwasserzweckverband „Eisleben-Süßer See“ 20 Mansfeld-Südharz Wasserverband Südharz 21 Mansfeld-Südharz Abwasserzweckverband Wipper-Schlenze 22 Saalekreis AZV Merseburg 23 Saalekreis Abwasserzweckverband Elster-Kabelsektal 24 Saalekreis AZV Queis/Dölbau 25 Saalekreis Trinkwasser- und Abwasserbetriebes Weida-Land - Anstalt des öffentlichen Rechts 26 Saalekreis WAZV Saalkreis 27 Saalekreis ZWA Geiseltal 28 Salzlandkreis Wasser- und Abwasserzweckverband „Bode-Wipper“ 29 Salzlandkreis AZV „Saalemündung“ 30 Salzlandkreis Wasserzweckverband „Saale-Fuhne-Ziethe“ 31 Salzlandkreis AZV „Ziethetal“ 32 Salzlandkreis AZV „Bodeniederung“ i. A. 33 Salzlandkreis Wasserversorgungszweckverband im LK Schönebeck 34 Stendal Trinkwasser- und Abwasserzweckverband Havelberg 35 Wittenberg TWV Kemberg-Pratau 36 Wittenberg WAZV Elbe-Elster-Jessen 37 Zweckverband Natur- und Kulturlandschaft Drömling/Sachsen-Anhalt 5 Anlage 2 Frage 2: In welchen Zweckverbänden sind Einwohnerfragestunden kein fester Bestandteil der Sitzung der Verbandsversammlung? Lfd. Nr. Landkreis Name des Zweckverbandes 1 Altmarkkreis Salzwedel Verband Kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Salzwedel 2 Altmarkkreis Salzwedel Wasserverband Klötze 3 Altmarkkreis Salzwedel Wasserverband Gardelegen 4 Anhalt-Bitterfeld Abwasserzweckverband Aken (Elbe) 5 Anhalt-Bitterfeld Abwasserzweckverband Westliche Mulde 6 Anhalt-Bitterfeld Zweckverband TechnologiePark Mitteldeutschland 7 Anhalt-Bitterfeld Abwasserzweckverband Raguhn-Zörbig 8 Anhalt-Bitterfeld Trinkwasserzweckverband Zörbig 9 Anhalt-Bitterfeld Wasserverband Fuhnetal 10 Anhalt-Bitterfeld Zweckverband „Um die Dorfstätte“ 11 Anhalt-Bitterfeld Zweckverband Goitzsche 12 Börde Abwasserverband (AVH) Haldensleben „Untere Ohre“ 13 Börde Zweckverband „Technologiepark Ostfalen“ 14 Burgenlandkreis Abwasserzweckverband Naumburg 15 Harz Kommunaler Zweckverband Nordharzer Städtebundtheater KöR 16 Stendal Wasserverband Stendal-Osterburg 17 Stendal Wasserverband Bismark (WVB) 18 Zweckverband Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg 19 Zweckverband Regionale Planungsgemeinschaft Altmark 20 Zweckverband Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg 21 Zweckverband Regionale Planungsgemeinschaft Harz