Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2922 23.05.2018 (Ausgegeben am 24.05.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Silke Schindler (SPD) Planungsstand des Radweges an der L 50 von Wanzleben über Schleibnitz nach Magdeburg Kleine Anfrage - KA 7/1694 Vorbemerkung des Fragestellenden: Bei seinem Besuch beim Bürgermeister der Einheitsgemeinde Wanzleben-Börde, Anfang Juli 2017, stellte der Minister für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt die Planung eines straßenbegleitenden Radweges von Wanzleben über Schleibnitz nach Magdeburg in Aussicht. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Wie ist der Stand der Planung des straßenbegleitenden Radweges an der L 50 von Wanzleben über Schleibnitz nach Magdeburg? Der straßenbegleitende Radweg im Zuge der L 50 zwischen Wanzleben und Magdeburg ist im aktuellen Radwegebedarfsplan Land im vordringlichen Bedarf in den nachstehenden 2 Abschnitten eingestellt. L 50, A 14 - Ortsumgehung (OU) Schleibnitz, Knotenpunkt L 50/K 1163 L 50, OU Schleibnitz, Knotenpunkt Gemeindestraße - Wanzleben Seitens der Straßenbauverwaltung ist beabsichtigt, gemeinsam mit dem Neubau des Radweges auch den Ausbau der Fahrbahn nach aktuellen Richtlinien auszuführen. Zur Planungsaufnahme des Abschnitts von der A 14 bis zur OU Schleibnitz, Knotenpunkt L 50/K 1163 (ca. 3,3 km) wurden bereits erste vorbereitende Maßnahmen durchgeführt. Die Vermessung ist abgeschlossen. Ebenso erfolgten im April dieses Jahres Abstimmungen zur Festlegung der notwendigen umwelttechnischen Untersuchungen. 2 Es besteht die Zielstellung, die Planung der Verkehrsanlage (Radweg und Fahrbahn) noch im II. Quartal 2018 zu beauftragen. Für den Folgeabschnitt der L 50 zwischen der OU Schleibnitz, Knotenpunkt Gemeindestraße bis nach Wanzleben (ca. 2,1 km) ist noch kein Planungsbeginn erfolgt und gegenwärtig auch noch nicht absehbar. 2. Wann ist mit dem Beginn und dem Abschluss der Realisierung der Baumaßnahmen zu rechnen? Angaben zu einem möglichen Baubeginn bzw. einem Fertigstellungstermin können vor dem Hintergrund der noch aufzunehmenden Planung nicht gegeben werden. Zunächst müssen die Planungsschritte der Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung erfolgen. Aussagen zum Baubeginn sind daher frühestens nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens und damit der Vorlage des bestandskräftigen Baurechtes möglich. 3. Wie werden die beteiligten bzw. betroffenen Kommunen über den aktuellen Stand und den weiteren Fortgang der Planung und des Baus informiert bzw. beteiligt? Im Verlauf der Planung ist eine frühzeitige und laufende Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange (z. B. Kommunen und Verbände) vorgesehen . Die Beteiligung erfolgt jeweils in den einzelnen Planungsphasen des Projektes. Bereits in der Phase der Vorplanung findet im Rahmen des sogenannten Scoping -Verfahrens eine erste Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt. Innerhalb dieses Verfahrens werden der Untersuchungsraum und die Untersuchungstiefe für die weitere Planung im Sinne der Variantenfindung der Vorzugstrasse - hier die Lage des Radweges nördlich oder südlich der L 50 - festgelegt . Zur Schaffung des Baurechts ist ein Planfeststellungsverfahren vorgesehen. Im ersten Schritt des Planfeststellungsverfahrens findet ein Anhörungsverfahren statt, in dessen Rahmen eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt. Hierfür werden die Planunterlagen zuvor in den Rathäusern bzw. Gemeindeämtern der betroffenen Kommunen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung wird im Vorfeld durch eine öffentliche Bekanntmachung in den Amtsblättern der jeweiligen Kommunen angezeigt. Zum Abschluss des Anhörungsverfahrens werden die vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen durch die verfahrensführende Behörde - das Landesverwaltungsamt - in einem öffentlichen Termin mit den Einwendern erörtert, im Weiteren untereinander abgewogen und einer Entscheidung zugeführt. Über die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung hinaus wird die Straßenbauverwaltung bei Bedarf im Zuge der Planung und des Baus des Radweges auf Informationsveranstaltungen sowohl in der Örtlichkeit selbst als auch in der Landesstraßenbaubehörde in Magdeburg zum Stand des Projektes informieren.