Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2923 23.05.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. Eine Einsichtnahme des vertraulichen Teils o. g. Antwort ist für Mitglieder des Landtages in der Landtagsverwaltung - Akteneinsichtnahmeraum - nach Terminabsprache möglich. (Ausgegeben am 24.05.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Neonazistische Musikszene und Konzerte in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1697 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Vorbemerkung: Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Landesregierung trifft aber eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen. Teile der Antwort der Landesregierung müssen insoweit als Verschlusssache „VS-VERTRAU- LICH“ eingestuft werden. Hierbei wird der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt gefolgt, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit einbezogen werden können (vgl. Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. September 2013, Az.: LVG 14/12; Urteil vom 25. Januar 2016, Az.: LVG 6/15). Hierzu zählt auch die Geheimschutzordnung des Landtages (GSO-LT). Die Einstufung als Verschlusssache ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Wohl des Landes Sachsen-Anhalt und die schutzwürdigen Interessen Dritter geeignet, das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Landesregierung zu befriedigen (Art. 53 Abs. 3 und 4 Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt). Die öffentliche Preisgabe von weiteren Informationen zu den Fragen 1 bis 4.4 würde Rückschlüsse auf sensible Verfahrensweisen und Taktiken der Verfassungsschutz- 2 behörde des Landes Sachsen-Anhalt ermöglichen. Das Bekanntwerden dieser Informationen ließe somit befürchten, dass verfassungsfeindlichen Bestrebungen nicht mehr wirksam entgegengetreten werden kann und hierdurch dem Wohl des Landes Sachsen-Anhalt Nachteile zugefügt würden. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit der Verfassungsschutzbehörden, Nachrichtenzugänge zu schützen, für ihre Funktionsfähigkeit essentiell. Die öffentliche Mitteilung solcher weiteren Informationen, die Rückschlüsse auf Quellen zulassen , würde sich nachteilig auf die Fähigkeit der Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt auswirken, solche Zugänge zu gewinnen oder solche Kontakte fortzuführen. Zudem stehen der Bekanntgabe von Namen von Musikern schutzwürdige Interessen i. S. von Art. 53 Abs. 4 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt und § 15 Abs. 3 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) insoweit entgegen, als die betroffenen Personen es bisher vermieden haben, in der Öffentlichkeit als Veranstalter rechtsextremistischer Konzert- und Musikveranstaltungen oder Mitglied einer rechtsextremistischen Musikgruppe bekannt zu werden. 1. Welche aktiven neonazistischen, rechten oder rechtsextremen Musikgruppen und Liedermacher sind für das Jahr 2017 in Sachsen-Anhalt bekannt? Und: Aus welchen Orten kommen ihre Mitglieder? 2. Welche Musikgruppen und Liedermacher sind für das Jahr 2017 in Sachsen -Anhalt bekannt, bei denen die Landesregierung Anhaltspunkte für eine neonazistische, rechte oder rechtsextreme Ausrichtung hat? Worauf gründet sich der Verdacht und aus welchen Orten kommen ihre Mitglieder? Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet: Die Landesregierung interpretiert die Fragen 1 und 2 dahingehend, dass nur solche Musikgruppen und Liedermacher aufzuführen sind, zu denen der Landesregierung für das Jahr 2017 Erkenntnisse über Auftritte und die Produktion von Tonträgern vorliegen. Dies vorangestellt, liegen der Landesregierung Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung ausschließlich zu rechtsextremistischen Musikgruppen und Liedermachern vor. Nach der gebräuchlichen Definition ist der Neonazismus eine Teilmenge des Rechtsextremismus. Eine gesonderte Erfassung der Teilmenge „neonazistische Musikgruppen und Liedermacher“ findet nicht statt. Die Einordnung erfolgt anhand der verwendeten Liedtexte. Hinsichtlich der weiteren Beantwortung wird auf die Anlage 1 verwiesen. Über die in der Anlage 1 enthaltenen Angaben hinaus liegen der Landesregierung weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragen vor. Deren Mitteilung ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen . 3 Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als Verschlusssache „VS-VERTRAULICH“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 3. Welche Auftritte der in Frage 1 und 2 genannten Musikgruppen, Liedermacher , Bands bzw. einzelne Mitglieder dieser in und außerhalb von Sachsen- Anhalt und der Bundesrepublik sind der Landesregierung im Jahr 2017 bekannt ? Bitte Aufstellung nach Datum, Auftrittsort, gegebenenfalls weitere auftretende Bands, Teilnehmern und Teilnehmerinnen und gegebenenfalls Anlass bzw. Zweck des Konzerts übermitteln. Angaben zu den Auftritten der in der Antwort auf die Fragen 1 und 2 genannten Musikgruppen und Liedermacher sind der Anlage 2 zu entnehmen. Über die in der Anlage 2 enthaltenen Angaben hinaus liegen der Landesregierung weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragen vor. Deren Mitteilung ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen . Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als Verschlusssache „VS-VERTRAULICH“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 4. Welche Konzerte bzw. Auftritte im Rahmen von Veranstaltungen (Parteiveranstaltungen , Veranstaltungen von Kameradschaften, versammlungsrechtlichen , kommerziellen, privaten Veranstaltungen usw.) haben im Jahr 2017 mit welchen neonazistischen, rechten oder rechtsextremen Bands bzw. Musikern in Sachsen-Anhalt, an welchen Tagen, in welchen Orten stattgefunden ? 4.1 Wer veranstaltete das jeweilige Konzert bzw. den Auftritt im Rahmen einer Veranstaltung und welcher Organisation sind der oder die jeweiligen Veranstalter zuzuordnen? 4.2 Was war das konkrete Veranstaltungsobjekt und in welchem Eigentumsverhältnis standen die jeweiligen Veranstalter zum Veranstaltungsobjekt ? 4.3 Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten diese Veranstaltungen jeweils? Aus welchen Landkreisen/kreisfreien Städten Sachsen- Anhalts kamen jeweils wie viele Teilnehmer und welchen Organisationen waren diese gegebenenfalls zuzurechnen? Aus welchen anderen Bundesländern und gegebenenfalls welchen Staaten haben wie viele Personen an diesen Konzerten bzw. Auftritten im Rahmen von Veranstaltungen jeweils teilgenommen? 4 4.4 Welche Musiker und Bands haben jeweils an diesen Konzerten bzw. Auftritten im Rahmen von Veranstaltungen teilgenommen und aus welchen Orten stammen sie? Die der Landesregierung zur Beantwortung der Fragen 4.1 bis 4.4 vorliegenden Erkenntnisse sind der als Anlage 3 beigefügten Übersicht zu entnehmen . Über die in der Anlage 3 enthaltenen Angaben hinaus liegen der Landesregierung weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragen vor. Deren Mitteilung ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als Verschlusssache „VS-VERTRAULICH“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 4.5 Welche Konzerte bzw. Auftritte im Rahmen von Veranstaltungen fanden unter welchen behördlichen Auflagen statt? Der Landesregierung liegen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung insoweit vor, als im Zusammenhang mit der Veranstaltung in Hettstedt am 5. August 2017 das Abspielen von Musik sowie das Spielen von Livemusik untersagt war. Der Personengruppe wurde lediglich das Essen und Trinken gestattet. 4.6 Welche Konzerte bzw. Auftritte im Rahmen von Veranstaltungen wurden während der Durchführung aus welchen Gründen von der Polizei beendet? Im angefragten Zeitraum wurden in Sachsen-Anhalt zwei Musikveranstaltungen vor Beginn bzw. während der Durchführung von der Polizei beendet. Zeitz, OT Theißen, am 10. Juni 2017 Auf dem Hinterhof eines Mehrfamilienhauses fand zur genannten Zeit eine unangemeldete rechtsextremistische Musikveranstaltung statt. Die Polizei wurde aufgrund lauter Musik und „Sieg Heil“- bzw. „Heil Hitler“-Rufen verständigt . Nach Eintreffen von Unterstützungskräften wurde der Verantwortliche /Ausrichter der als Geburtstagsfeier deklarierten Veranstaltung aufgefordert , diese zu beenden. Der Verantwortliche kam nach Rücksprache mit seinem Rechtsanwalt der Aufforderung nach. Den seitens der eingesetzten Polizeibeamten erteilten Platzverweisen wurde Folge geleistet. Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wurde eingeleitet. 5 Hettstedt, OT Walbeck, am 5. August 2017 Am Abend des 5. August 2017 versammelten sich ca. 35 Personen in dem Gartenlokal „Neuer Weg“ in Hettstedt zu einer Veranstaltung der Gruppierung „Berserker Deutschland“. Für Livemusikdarbietungen sollten das Liedermacherduo „Zeitnah“ sowie die Band „Kategorie C“ sorgen. Als die Betreiberin des Lokals seitens der Polizei über den eigentlichen Zweck der Veranstaltung informiert wurde, kündigte sie den Mietvertrag. Daraufhin begaben sich die Personen in das Sportlerheim in Hettstedt, OT Walbeck, und deklarierten die geplante Veranstaltung als Geburtstagsfeier. Im weiteren Verlauf kam es aus einer Personengruppe heraus zu lauten Gesängen mit strafrechtlich relevanten Inhalten. Die Veranstaltung wurde daraufhin von der Polizei aufgelöst. Mehrere Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet. 4.7 Wie viele und welche Straftaten wurden im Vorfeld des, während des oder im Nachgang des jeweiligen Konzertes bzw. Auftrittes im Rahmen von Veranstaltungen registriert? Bitte Angabe der Paragrafen. Falls Gegenstände beschlagnahmt wurden: Welche waren das? Falls Platzverweise ausgesprochen wurden: Wie viele waren es jeweils? Der Landesregierung liegen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung lediglich in Bezug auf die Veranstaltungen in Zeitz, OT Theißen, am 10. Juni 2017 und in Hettstedt, OT Walbeck, am 5. August 2017 vor. Zeitz, OT Theißen, am 10. Juni 2017 Im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung wurden gegen vier Personen Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet. Insgesamt wurden 49 Platzverweise erteilt. Zu Beschlagnahmen bzw. Sicherstellungen kam es nicht. Hettstedt, OT Walbeck, am 5. August 2017 Im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung wurden insgesamt drei Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung, Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen sowie Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung und Beleidigung zum Nachteil eines Polizeibeamten sowie ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung zum Nachteil eines Polizeibeamten eingeleitet. Bei der Identitätsfeststellung konnte eine Person, die per Haftbefehl gesucht wurde, festgenommen werden. Insgesamt wurden 34 Platzverweise erteilt und fünf Tonträger sowie ein Mobiltelefon sichergestellt. 6 Anlage 1 Musikgruppe Herkunft Mitglieder Wohnort Ahnenerbe Salzlandkreis keine Erkenntnisse keine Erkenntnisse Barricades Raum Südharz Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Blutstraße Raum Schönebeck (Salz-landkreis) Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Ex Umbra In Solem Raum Sotterhausen (Landkreis Mansfeld Südharz ) Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Fight Tonight Raum Sotterhausen (Landkreis Mansfeld- Südharz) Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Kraftschlag Weißenfels (Burgenlandkreis) Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Mortuary Raum Wolmirstedt (Landkreis Börde) Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung 7 Anlage 1 Musikgruppe Herkunft Mitglieder Wohnort Permafrost Raum Zeitz (Burgenlandkreis) Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Prora Raum Mansfeld (Landkreis Mansfeld- Südharz) Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Liedermacher Herkunft Mitglieder Wohnort Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung „Maik aus Magdeburg“ bzw. „Eidstreu“ Magdeburg Sundermann, Maik Magdeburg Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung „Oiram“ Landkreis Wittenberg Albrecht, Mario Siehe Vorbemerkung 8 Anlage 2 Musikgruppe Datum 2017 Veranstaltungsort Landkreis / Bundesland / Land weitere auftretende Musikgruppen/ Liedermacher Teilnehmer Anlass/Zweck Ahnenerbe 25.03. Aue (Sachsen) Camulos Stahlfront ad Hominem Keine Erkenntnisse Konzert Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Barricades 29.04. Rosenthal-Bielatal (Sachsen) Naked But Armed (NBA) Kodex Frei True Aggression 100 „NBA-Tour durch Dunkel-deutschland“ 07.10. Nagoya (Japan) Aggroknuckle Keine Erkenntnisse Konzert 08.10. Osaka (Japan) Aggroknuckle Keine Erkenntnisse Konzert Blutstraße Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung 30.09. Siehe Vorbemerkung Fight Tonight Prora Kehlkopf Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung Ex Umbra in Solem Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung 9 Anlage 2 Rechtsextremistische Musikgruppe Datum 2017 Veranstaltungsort Landkreis / Bundesland / Land weitere auftretende Musikgruppen/ Liedermacher Teilnehmer Anlass/Zweck Fight Tonight Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse 30.09. Siehe Vorbemerkung Prora Blutstraße Kehlkopf Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Kraftschlag Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Mortuary Siehe Vorbemer-kung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Permafrost Siehe Vorbemer-kung Siehe Vorbemerkung Keine Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Prora 30.09. Siehe Vorbemerkung Fight Tonight Blutstraße Kehlkopf Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung 10 Anlage 2 Rechtsextremistischer Liedermacher Datum 2017 Veranstaltungsort Landkreis / Bundesland / Land weitere auftretende Musikgruppen/ Liedermacher Teilnehmer Anlass/Zweck Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Keine Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Keine Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Sundermann, Maik alias "Maik aus Magdeburg“ bzw. „Eidstreu“ Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Keine Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Keine Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Keine Erkenntnisse 22.04. Rhein-Sieg-Kreis (Nordrhein-Westfalen) Keine Erkenntnisse ca. 100 Vortragsveranstaltung der Par-tei „DIE RECHTE“ 11 Anlage 3 Datum 2017 Ort Art der Veranstaltung Frage 4.1 Veranstalter, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.2 Veranstaltungsobjekt, Eigentumsverhältnis des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt Frage 4.3 Teilnehmeranzahl, Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer , Zuordnung zu Organisationen Frage 4.4 Musiker bzw. Bands und deren Herkunft Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Liederabend Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Keine Erkenntnisse Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Siehe Vorbemerkung Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Liederabend Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Siehe Vorbemerkung Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Siehe Vorbemerkung Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Konzert Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Siehe Vorbemerkung Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Siehe Vorbemerkung Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Keine Erkenntnisse Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Siehe Vorbemerkung Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung 12 Anlage 3 Datum 2017 Ort Art der Veranstaltung Frage 4.1 Veranstalter, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.2 Veranstaltungsobjekt, Eigentumsverhältnis des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt Frage 4.3 Teilnehmeranzahl, Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer , Zuordnung zu Organisationen Frage 4.4 Musiker bzw. Bands und deren Herkunft Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Siehe Vorbemerkung Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Siehe Vorbemerkung Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Siehe Vorbemerkung Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Siehe Vorbemerkung Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Siehe Vorbemerkung Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Siehe Vorbemerkung Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Siehe Vorbemerkung Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Siehe Vorbemerkung Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung 13 Anlage 3 Datum 2017 Ort Art der Veranstaltung Frage 4.1 Veranstalter, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.2 Veranstaltungsobjekt, Eigentumsverhältnis des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt Frage 4.3 Teilnehmeranzahl, Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer , Zuordnung zu Organisationen Frage 4.4 Musiker bzw. Bands und deren Herkunft Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Siehe Vorbemerkung Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Siehe Vorbemerkung Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Veranstalter: Keine Erkenntnisse Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Keine Erkenntnisse Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Keine Erkenntnisse Teilnehmeranzahl: Keine Erkenntnisse Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Keine Erkenntnisse Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Keine Erkenntnisse Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Siehe Vorbemerkung Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Keine Erkenntnisse Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Siehe Vorbemerkung Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung 14 Anlage 3 Datum 2017 Ort Art der Veranstaltung Frage 4.1 Veranstalter, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.2 Veranstaltungsobjekt, Eigentumsverhältnis des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt Frage 4.3 Teilnehmeranzahl, Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer , Zuordnung zu Organisationen Frage 4.4 Musiker bzw. Bands und deren Herkunft Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: Keine Erkenntnisse Eigentumsverhältnis: Keine Erkenntnisse Teilnehmeranzahl: Keine Erkenntnisse Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Keine Erkenntnisse Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Keine Erkenntnisse Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Siehe Vorbemerkung Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: Keine Erkenntnisse Eigentumsverhältnis: Keine Erkenntnisse Teilnehmeranzahl: Keine Erkenntnisse Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Keine Erkenntnisse Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Keine Erkenntnisse Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Siehe Vorbemerkung Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung 15 Datum 2017 Ort Art der Veranstaltung Frage 4.1 Veranstalter, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.2 Veranstaltungsobjekt, Eigentumsverhältnis des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt Frage 4.3 Teilnehmeranzahl, Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer , Zuordnung zu Organisationen Frage 4.4 Musiker bzw. Bands und deren Herkunft Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Veranstalter: Keine Erkenntnisse Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Keine Erkenntnisse Veranstaltungsobjekt: Keine Erkenntnisse Eigentumsverhältnis: Keine Erkenntnisse Teilnehmeranzahl: Keine Erkenntnisse Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Siehe Vorbemerkung Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung 23.09. Siehe Vorbemerkung Liederabend Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Keine Erkenntnisse Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Siehe Vorbemerkung Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Siehe Vorbemerkung Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Keine Erkenntnisse Liedermacher „Flak-Solo“ aus Rheinland-Pfalz Liedermacher „F.i.e.L.“ aus Mecklenburg- Vorpommern 30.09. Siehe Vorbemerkung Konzert Veranstalter: Keine Erkenntnisse Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Keine Erkenntnisse Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Keine Erkenntnisse Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Keine Erkenntnisse Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Keine Erkenntnisse „Fight Tonight“ aus dem Raum Sotterhausen in Sachsen-Anhalt „Prora“ aus dem Raum Mansfeld in Sachsen- Anhalt „Blutstraße“ aus dem Raum Schönebeck in Sachsen-Anhalt „Kehlkopf“ (Herkunft unbekannt ) 16 Datum 2017 Ort Art der Veranstaltung Frage 4.1 Veranstalter, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.2 Veranstaltungsobjekt, Eigentumsverhältnis des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt Frage 4.3 Teilnehmeranzahl, Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer , Zuordnung zu Organisationen Frage 4.4 Musiker bzw. Bands und deren Herkunft Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Keine Erkenntnisse Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Siehe Vorbemerkung Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Siehe Vorbemerkung Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Siehe Vorbemerkung Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Siehe Vorbemerkung Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Keine Erkenntnisse Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Siehe Vorbemerkung Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Siehe Vorbemerkung Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung 17 Datum 2017 Ort Art der Veranstaltung Frage 4.1 Veranstalter, Zuordnung zu Organisationen Frage 4.2 Veranstaltungsobjekt, Eigentumsverhältnis des Veranstalters zum Veranstaltungsobjekt Frage 4.3 Teilnehmeranzahl, Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer , Zuordnung zu Organisationen Frage 4.4 Musiker bzw. Bands und deren Herkunft Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Veranstalter: Keine Erkenntnisse Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Keine Erkenntnisse Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Keine Erkenntnisse Teilnehmeranzahl: Keine Erkenntnisse Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Siehe Vorbemerkung Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Keine Erkenntnisse Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Siehe Vorbemerkung Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Veranstalter: Siehe Vorbemerkung Der Veranstalter wird folgender rechtsextremistischen Organisation zugeordnet: Siehe Vorbemerkung Veranstaltungsobjekt: Siehe Vorbemerkung Eigentumsverhältnis: Keine Erkenntnisse Teilnehmeranzahl: Siehe Vorbemerkung Örtliche Herkunft der Veranstaltungsteilnehmer: Siehe Vorbemerkung Zuordnung der Veranstaltungsteilnehmer zu Organisationen: Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung