Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2925 23.05.2018 (Ausgegeben am 24.05.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dr. Falko Grube (SPD) Luftsicherheitsunternehmen am Flughafen Leipzig/Halle Kleine Anfrage - KA 7/1730 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Welche Aufgaben wurden durch die Luftsicherheitsbehörde auf dem Flughafen Leipzig/Halle an private Unternehmen vergeben? 2. Wie viele Beschäftigte sind in dem Luftsicherheitsunternehmen am Flughafen Leipzig/Halle beschäftigt? 3. Nach welchen Tarifen werden die Beschäftigten des Luftsicherheitsunternehmens entlohnt und welche Mehrkosten würden für die Anpassung der Entlohnung der Beschäftigten an dem TV-L entstehen? 4. Mit welchen jährlichen Mehrkosten wäre die Gründung eines staatlichen Unternehmens nach Vorbild der „Sicherheitsgesellschaft am Flughafen München mbH“ verbunden? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 4 zusammen beantwortet . Durch die geografische Lage des Flughafens Leipzig/Halle ist die Landesregierung Sachsen, hier das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für sämtliche diesbezügliche Luftsicherheits- sowie Luftverkehrsbelange des Flughafens zuständig. Darüber hinaus ist der Flughafen Leipzig/Halle Tochtergesellschaft der Mitteldeutschen Flughafen AG (MFAG), an der das Land Sachsen-Anhalt mit 18,54 % beteiligt ist. Größter Anteilseigner ist der Freistaat Sachsen mit einem Anteil von 77,29 %. Daneben sind noch die Kommunen Leipzig, Dresden und Halle beteiligt. 2 Die MFAG wiederum hält an der Flughafen Leipzig/Halle GmbH (FLH) einen Anteil von 94 %. Die Beteiligung innerhalb der MFAG eröffnet jedoch keine Mitwirkung an den aufgeführten Zuständigkeiten. 5. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung hinsichtlich der Möglichkeit , ein staatliches Unternehmen nach dem Vorbild der Sicherheitsgesellschaft am Flughafen München mbH zu gründen? Die Möglichkeit, ein staatliches Unternehmen nach dem Vorbild der Sicherheitsgesellschaft am Flughafen München mbH zu gründen, kann aufgrund der o. g. Zuständigkeit seitens der Landesregierung nicht beurteilt werden.