Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2943 28.05.2018 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 29.05.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Christina Buchheim (DIE LINKE) Kleingärten in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/1699 Vorbemerkung des Fragestellenden: Kleingärten weisen in Ostdeutschland auf eine lange Tradition durch kleingärtnerische Betätigungen sowie Erholung in der Natur hin. In vielen Regionen finden sich allerdings für die Kleingartenanlagen nicht genügend Interessenten, die die Parzellen bewirtschaften. Folge sind Leerstand und erforderlicher Rückbau der Gartensparten. Die Kosten sind oft von den letzten Nutzern bzw. den Kleingartenvereinen zu tragen. Dies erfordert eine Umgestaltung und den Rückbau einer Vielzahl von Kleingartenanlagen . Mehrere Kommunen haben sich diesem Problem bereits angenommen und Kleingartenkonzeptionen entwickelt. Das Thema ist dennoch nach wie vor aktuell. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Vorbemerkung der Landesregierung: Statistische Zahlen hinsichtlich des Kleingartenwesens werden durch die Landesregierung nicht erhoben und geführt. Die nachfolgenden Daten stammen vom Landesverband der Gartenfreunde e. V. Sachsen-Anhalt. 1. Wie hat sich die Fläche der kleingärtnerischen Nutzung in Sachsen-Anhalt seit 1990 entwickelt? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln . 2 Flächendaten stehen lediglich seit 2010 zur Verfügung. Die Fläche der kleingärtnerischen Nutzung in Sachsen-Anhalt entwickelte sich seit 2010 wie folgt: 2010 - 5107 ha (Gesamtfläche) 2011 - 5384 ha (Gesamtfläche) 2012 - 5501 ha (Gesamtfläche) 2013 - 5379 ha (Gesamtfläche) 2014 - 5469 ha (Gesamtfläche) 2015 - 5343 ha (Gesamtfläche) 2016 - 5265 ha (Gesamtfläche) 2017 - 5058 ha (Gesamtfläche) (Quelle: Statistische Erhebungen Landesverband der Gartenfreunde e. V. März 2017) Genutzte Fläche 2018 - 4150,0 ha auf 92 620 Parzellen (Quelle: https://www.gartenfreunde-sachsen-anhalt.de/wir-stellen-uns-vor) Mit Stand März 2017, nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufgeschlüsselt, bestehen 1750 Vereine mit einer Gesamtfläche von 5058 ha. Landkreis  Anzahl Vereine  Gesamtfläche (ha)  SAW  28  90  SDL  62  101  BK  98  391  JL  58  124  MD  226  694  HZ  180  479  SLK  235  645  WB  68  167  DE  77  239  ABI  154  472  MSH  82  215  SK  151  558  HAL  127  411  BLK  204  473  SUMME  1750  5058  (Quelle: Statistische Erhebungen Landesverband der Gartenfreunde e. V. März 2017) 3 Näherungsweise kann zur Beurteilung der Entwicklung in Sachsen-Anhalt seit 1990 die Mitgliederzahl, die mit der Anzahl der genutzten Kleingärten korrespondiert, herangezogen werden. 4 2. Wie viele Kleingartenverbände existieren aktuell in Sachsen-Anhalt, mit wie vielen Kleingärten? Wie viele Kleingärten sind davon bewirtschaftet? a) In Sachsen-Anhalt existieren 2018 - 28 Mitgliedsverbände mit 1736 Kleingartenvereinen . b) 2017 betrug der Bestand 114 237 Parzellen. c) Davon werden 92620 Parzellen genutzt. (Quelle: https://www.gartenfreunde-sachsen-anhalt.de/wir-stellen-uns-vor) 3. Beabsichtigt die Landesregierung eine spezielle Förderrichtlinie für den Rückbau von Kleingartenanlagen zu verabschieden? Die Landesregierung plant keine spezielle Förderrichtlinie für den Rückbau von Kleingartenanlagen. 4. Welche Kommunen verfügen bereits über Kleingartenkonzeptionen? Konnte hierbei auf Förderprogramme zurückgegriffen werden? Wenn ja, wie viele Förderanträge wurden in den letzten Jahren gestellt und bewilligt , in welcher Höhe? Nachfolgende Kommunen verfügen bereits über Kleingartenkonzeptionen: Bernburg, Schönebeck, Magdeburg, Halle und Stendal. Weitere Verbände befinden sich nach Festlegungen des 2. Landeskleingärtnerkongresses in vorbereitenden Aktivitäten. Nach Aussage des Landesverbandes der Gartenfreunde e. V. Sachsen-Anhalt wurde nicht auf Fördermöglichkeiten zurückgegriffen. 5. Welche Fördermöglichkeiten bestehen aktuell für Kommunen für den Rückbau nicht mehr benötigter Kleingartenanlagen bzw. zusammenhängender Teilanlagen? Bitte darstellen und erläutern. Nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt in der EU- Förderperiode 2014-2020 (Richtlinien RELE 2014-2020) vom 1.11.2017 (MBl. LSA 2018 S. 86), Teil D Dorferneuerung und -entwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur kann unter anderem der Rückbau von Kleingartenanlagen gefördert werden. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben auf der Grundlage eines aktuellen Entwicklungskonzeptes in einem ländlich geprägten Ort mit weniger als 10.000 Einwohnern durchgeführt werden soll. Zweck der Förderung, deren Hauptanliegen die Förderung der dörflichen Infrastruktur ist, ist die Verbesserung der Agrarstruktur im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union durch die Erhaltung und Gestaltung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung. Gemeinden und Gemeindeverbände können mit bis zu 65 v. H. der förderfähigen Ausgaben, maximal 350.000 Euro gefördert werden. Für Vorhaben, die der Umsetzung eines Integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) oder einer Lokalen Entwicklungsstrategie nach LEADER (LES) dienen, kann der Fördersatz um 10 v. H. erhöht werden. 5 Der Förderung ist ein Stichtags- und Auswahlverfahren vorgeschaltet. Dabei stehen die Rückbauvorhaben in Konkurrenz zu anderen, nach der RELE 2014- 2020 förderfähigen Vorhaben, die dem Förderzweck möglicherweise besser Rechnung tragen. Weiter besteht die Möglichkeit, die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zum Bodenschutz (MBl. LSA 2017, S. 475) bei Antragstellung durch Kommunen zu nutzen.