Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/295 30.08.2016 (Ausgegeben am 30.08.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Prof. Dr. Angela Kolb-Janssen (SPD) Umsetzung des Landesprogramms für ein geschlechtergerechtes Sachsen- Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/133 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der sechsten Legislaturperiode hat der Landtag mit Beschluss vom 10. November 2011 (Drs. 6/567) die Landesregierung beauftragt, ein sich auf alle Fachpolitiken beziehendes Programm zu erstellen, das die Gleichstellungspolitik politikfeldübergreifend in der Breite verankern soll. Das Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt wurde am 11. November 2014 von der Landesregierung beschlossen. Im Koalitionsvertrag für die aktuelle Legislaturperiode bekennen sich die Koalitionspartner zur vollständigen Gleichstellung von Männern und Frauen und bezeichnen das Landesprogramm als ein hierfür geeignetes Instrument. Die Mittel hierzu sollen laut Koalitionsvertrag mindestens verstetigt werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Wie ist der derzeitige Umsetzungsstand des Landesprogramms und der Maßnahmen des Landesprogramms? Bestandteil des Landesprogramms für ein geschlechtergerechtes Sachsen- Anhalt ist ein mehr als 220 ressortübergreifender Maßnahmen umfassender Masterplan. Der gesamte Umsetzungsstand des Landesprogramms beträgt 86,3 Prozent (Stand: Januar 2016) für alle bereits begonnenen bzw. umgesetzten Maßnahmen. 2. Ist eine Evaluierung des Landesprogramms geplant? Eine Evaluierung des Landesprogramms ist bereits in Arbeit. Das Untersuchungsdesign liegt vor. Die Evaluierung erfolgt in Form einer Kohärenz- sowie Prozessanalyse. 2 3. Welche konkreten Schritte zur Weiterentwicklung sind in welchen Zeitabläufen geplant? 1. Im 3. Quartal 2017 soll die Kohärenz- und Prozessanalyse vorliegen. Es umfasst: − Inhalt und Methodik − Arbeitspakete mit Zeitrahmen 2. Die Ergebnisse sollen auf einer Auftaktveranstaltung zur Fortschreibung des Landesprogrammes vorgestellt werden. 3. Ab dem 4. Quartal 2017 sollen die Arbeitsgemeinschaften die Arbeit zur Fortschreibung des Landesprogrammes aufnehmen. 4. Im 2. Quartal 2018 soll das neue Maßnahmenpaket des Landesprogrammes in Grundzügen vorliegen. 5. Im 3./4. Quartal 2018 soll das Landesprogramm im Kabinett vorliegen. 4. Welche Mittel sind für das Landesprogramm für den kommenden Doppelhaushalt eingeplant? Für den kommenden Doppelhaushalt sind im Kapitel 1115 532 66 (Öffentlichkeitsarbeit zur Umsetzung von Projekten und Maßnahmen im Rahmen des Landesprogramms für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt gem. Beschluss des Landtages von Sachsen-Anhalt vom 10. November 2011 (LT-Drs. 6/567) für das Jahr 2017 € 45.000 und für das Jahr 2018 € 40.000 im Rahmen der Haushaltsaufstellung angemeldet. Im Kapitel 1115 533 66 (Umsetzung von Modellprojekten zur Verbesserung der Chancengleichheit im Rahmen des Landesprogramms für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt gem. Beschluss des Landtages von Sachsen-Anhalt vom 10. November 2011 (LT-Drs. 6/567) sind für das Jahr 2017 € 106.600 und das Jahr 2018 € 157.300 angemeldet. 5. Welche konkreten Vorhaben und Projekte sollen daraus finanziert werden? Da das aktuelle Landesprogramm nahezu vollständig umgesetzt ist und die Neuerarbeitung in 2017 beginnen soll, kann derzeit keine hinreichend konkrete Aussage zu neuen Projekten getroffen werden. Die Erfahrungen aus der Umsetzung besagen, dass Mittel für Fachtagungen, die Neuauflage der Broschüre zum Landesprogramm, Öffentlichkeitsarbeit zu einzelnen Maßnahmen des Landesprogramms sowie zum Programm selber benötigt werden. Außerdem fallen Kosten an für Bildungs- und Qualifizierungsangebote , Stellungnahmen und Expertisen sowie für die Durchführung von Fachaustauschen, Vernetzungstreffen etc. Darüber hinaus sollen einige Modellprojekte weiterentwickelt werden wie z. B. ein Projekt zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt an Hochschulen oder zur mobilen Betreuung von potentiellen Straftäterinnen. Einige Projekte wie ein Forschungspreis oder die Förderung von innovativen Projekten an Hochschulen zur Beförderung der Gleichstellung sollen verstetigt werden.