Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2950 25.05.2018 (Ausgegeben am 29.05.2018) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Inhalt, Kosten und Ziele von „Natur-wert“ Kleine Anfrage - KA 7/1689 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach Angaben aus der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von Verbandsvertretern gibt es für Biotop- und Artenschutzmaßnahmen ein neues Förderprogramm , das unter dem Titel „Natur-wert“ geführt wird. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Gibt es zu diesem Programm eine Förderrichtlinie und wo wurde sie veröffentlicht ? Wenn keine vorhanden ist, bitte begründen bzw. wann erfolgt die Veröffentlichung? Nein. Die verfahrensmäßige Abwicklung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Über den Stand der Veröffentlichung kann daher keine Auskunft gegeben werden. 2. Gab es bereits Ausschreibungen zur Projektförderung innerhalb des Programmes ? Wenn ja, wo wurden sie veröffentlicht, wenn nein, wann soll die Veröffentlichung wo erfolgen? Nein. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Wann und wie wurden die potenziellen Projektnehmer über die Existenz des Programmes informiert und wer ist antragsberechtigt? Eine Information fand noch nicht statt. Über die Antragsberechtigung kann gegenwärtig keine Aussage gemacht werden. 2 4. Welches Landesbehörde fungiert als Projektträger und welche Landesbehörde verwaltet das Programm bzw. die Projektanträge sowie Projekte? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. Mit wie vielen Haushaltsgeldern soll dieses Programm in welchen Titelgruppen und Haushaltstiteln unterlegt werden? Die Landesregierung hat noch keinen Haushaltsplanentwurf beschlossen. 6. Auf welchen Zeitraum ist die Laufzeit des Programms ausgelegt? 2019 bis 2021 7. Welche Zielsetzung wird für das Programm formuliert? Nachhaltige Verbesserung des Naturhaushaltes 8. Welche Schwerpunkte beinhaltet das Programm? Kleinere Gewässerrenaturierungsmaßnahmen, kleinere Biotopschutz-/Artenschutzmaßnahmen, kleinere Landschaftspflegemaßnahmen.